Wird vermutlich erstmal ums Strafrecht gegangen sein.Und was ist mit Schmerzensgeld? Ich fasse es nicht!
Nein, den Namen habe ich nicht gesehen, aber so viele männliche 35 jährige Altenpfleger, die im Ruhesitz Wetterstein gearbeitet und vor kurzem dort aufgehört haben, wird es ja wohl nicht geben. Die Einrichtung wird ja wohl nicht nur in der Zeitung, sondern auch im Lebenslauf dieses Altenpfleges erscheinen. Und ein polizeiliches Führungszeugnis wird bei einer Einstellung nach wie vor verlangt, oder? Und dass sich Arbeitgeber nicht untereinander austauschen, ist eher ein frommer Wunsch...Wie soll das gehen? Siehst Du hier den Namen des Pflegers? Nein.
Falls jemand bei deinem früheren Arbeitgeber Mist gebaut hätte, und Du bekämst deshalb bei der Suche nach einer neuen Anstellung Schwierigkeiten, wärst Du mit dieser Sippenhaft nicht einverstanden. Oder?Nein, den Namen habe ich nicht gesehen, aber so viele männliche 35 jährige Altenpfleger, die im Ruhesitz Wetterstein gearbeitet und vor kurzem dort aufgehört haben, wird es ja wohl nicht geben.
Richtig. Aber der Eintrag wird erst jetzt erfolgen, nachdem das Urteil gefällt wurde. Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Die Stelle wird er sich sicherlich vorher gesucht haben (nämlich dann, als sein Arbeitgeber ihn angezeigt hat).Und ein polizeiliches Führungszeugnis wird bei einer Einstellung nach wie vor verlangt, oder?
Hallo? Zumindest bin ich mit Deiner Interpretation nicht einverstanden. Wer redet denn von Sippenhaft? Es ist doch wohl naheliegend, dass ein Arbeitgeber aufgrund der Zeitungsberichte einen Arbeitnehmer zu dem das Profil passt, mal genauer unter die Lupe nimmt.Falls jemand bei deinem früheren Arbeitgeber Mist gebaut hätte, und Du bekämst deshalb bei der Suche nach einer neuen Anstellung Schwierigkeiten, wärst Du mit dieser Sippenhaft nicht einverstanden. Oder?
Würdest Du BITTE mit Deinen Interpretationen etwas vorsichtiger sein?Du wagst Dich da meiner Meinung nach auf ein ziemlich gefährliches Pflaster. Arbeitgeber und Vorgesetzte sollen auf Verdacht, ohne tatsächlichen Anlass von seiten des Mitarbeiters selbst, unbescholtene Leute überprüfen, weil eventuell die Beschreibung eines Übeltäters auf sie zutreffen könnte? Das Land, in dem dieses offiziell erlaubt und befürwortet wird, kann ich nicht guten Gewissens als Rechtsstaat bezeichnen. In einem solchen Land möchte ich nicht leben.
Nur um das klarzustellen: Ich verteidige nicht die Vorfälle des besagten Altenpflegers. Ich möchte den genauso wenig im Pflegeheim sehen wie Du. Trotzdem will ich nicht, dass Arbeitgeber freie Hand für Verdächtigungen und üble Nachrede bekommen.
Fandest Du die Datenspionage der Deutschen Bahn ebenso naheliegend?
Was mir auch ein bischen sauer aufstößt, dass der AG nicht mal ein Du-Du abbekommen hat. Wie kann das sein? Ist er nicht zuständig für dei Sicherheit seiner Bewohner?
Welche legalen Möglichkeiten gibt es da, Deiner Meinung nach? Im Führungszeugnis stehen keine Eintragungen "auf Verdacht".Mit unter die Lupe nehmen meine ich das kritische und vorsichtige Hinterfragen der Informationen, die der Bewerber dem AG zukommen lässt und das im Rahmen der dem AG zur Verfügung stehenden legalen Möglichkeiten.
Spionage und Verstöße gegen den Datenschutz kann ich trotzdem nicht gutheißen.
Würdest Du Deine drastischen Rückschlüsse unterlassen, wenn ich Deine Frage mit nein beantworte?Die Bahn hat damals eine Detektei beauftragt, um an weitere Informationen heranzukommen. Hat Dir das tatsächlich gefallen?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen