Sprachlos!

Wie jetzt? Kein Berufsverbot, Haftstrafe auf Bewährung und nur 5000 Euro ? Und was ist mit Schmerzensgeld? Ich fasse es nicht! :eek1: :knabber:
 
Wenn ich richtig liege, bekommt man Schmerzensgeld u.ä. nicht beim Straf- , sondern beim Zivilrechtsprozess. Dieser kann parallel laufen, fällt aber in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts.
 
Und wie ist es möglich, dass so jemand noch einen Job bekommt? Spricht sich das nicht in der Branche rum?
 
Wie soll das gehen? Siehst Du hier den Namen des Pflegers? Nein.

Die Arbeiterwohlfahrt ist ein Riesen-Unternehmen; es ist unmöglich, dass man die Mitarbeiter eines anderen Hauses kennt. Inwiefern Personalakten von einem Haus solch einer Kette zum anderen weitergeleitet werden dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache ist, in einem Arbeitszeugnis darf nichts Negatives enthalten sein - auch nicht in so einem Fall. Und die berühmten Telefongespräche der Chefs untereinander sind tatsächlich verboten - was natürlich nicht heißen muss, das so etwas nie stattfindet, aber hier hat man sich anscheinend ans geltende Recht gehalten.

Der Mann konnte sich offensichtlich gut verkaufen.
 
Wie soll das gehen? Siehst Du hier den Namen des Pflegers? Nein.
Nein, den Namen habe ich nicht gesehen, aber so viele männliche 35 jährige Altenpfleger, die im Ruhesitz Wetterstein gearbeitet und vor kurzem dort aufgehört haben, wird es ja wohl nicht geben. Die Einrichtung wird ja wohl nicht nur in der Zeitung, sondern auch im Lebenslauf dieses Altenpfleges erscheinen. Und ein polizeiliches Führungszeugnis wird bei einer Einstellung nach wie vor verlangt, oder? Und dass sich Arbeitgeber nicht untereinander austauschen, ist eher ein frommer Wunsch...
 
Wir brauchen eine Institution, die sich um solche Sachen kümmert. War die Durchsetzung einer Berufsordnung und die Überwachung der einhaltung derselben nicht Aufgabe einer Kammer?

Berufsordnungen gibt es- einhalten muss sie keiner, wie man an diesem Beispiel erkennen kann.

Die Kammeraufgabe fängt offenbar nicht erst bei der Weiterbildung an, sondern schon viel früher.

Elisabeth
 
Nein, den Namen habe ich nicht gesehen, aber so viele männliche 35 jährige Altenpfleger, die im Ruhesitz Wetterstein gearbeitet und vor kurzem dort aufgehört haben, wird es ja wohl nicht geben.
Falls jemand bei deinem früheren Arbeitgeber Mist gebaut hätte, und Du bekämst deshalb bei der Suche nach einer neuen Anstellung Schwierigkeiten, wärst Du mit dieser Sippenhaft nicht einverstanden. Oder?

Und ein polizeiliches Führungszeugnis wird bei einer Einstellung nach wie vor verlangt, oder?
Richtig. Aber der Eintrag wird erst jetzt erfolgen, nachdem das Urteil gefällt wurde. Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. Die Stelle wird er sich sicherlich vorher gesucht haben (nämlich dann, als sein Arbeitgeber ihn angezeigt hat).
 
Falls jemand bei deinem früheren Arbeitgeber Mist gebaut hätte, und Du bekämst deshalb bei der Suche nach einer neuen Anstellung Schwierigkeiten, wärst Du mit dieser Sippenhaft nicht einverstanden. Oder?
Hallo? Zumindest bin ich mit Deiner Interpretation nicht einverstanden. Wer redet denn von Sippenhaft? Es ist doch wohl naheliegend, dass ein Arbeitgeber aufgrund der Zeitungsberichte einen Arbeitnehmer zu dem das Profil passt, mal genauer unter die Lupe nimmt.
 
Du wagst Dich da meiner Meinung nach auf ein ziemlich gefährliches Pflaster. Arbeitgeber und Vorgesetzte sollen auf Verdacht, ohne tatsächlichen Anlass von seiten des Mitarbeiters selbst, unbescholtene Leute überprüfen, weil eventuell die Beschreibung eines Übeltäters auf sie zutreffen könnte? Das Land, in dem dieses offiziell erlaubt und befürwortet wird, kann ich nicht guten Gewissens als Rechtsstaat bezeichnen. In einem solchen Land möchte ich nicht leben.

Nur um das klarzustellen: Ich verteidige nicht die Vorfälle des besagten Altenpflegers. Ich möchte den genauso wenig im Pflegeheim sehen wie Du. Trotzdem will ich nicht, dass Arbeitgeber freie Hand für Verdächtigungen und üble Nachrede bekommen.

Fandest Du die Datenspionage der Deutschen Bahn ebenso naheliegend?
 
Gegenfrage: wie willst du den Vorfall lösen? Der Staat fühlt sich nicht zuständig. Und deine Mutter/ dein Vater können ungewollt das nächste Opfer sein. Wie verhinderst du, dass sich sowas noch ein drittes mal wiederholt. Denn der Vorfall war ja nicht der erste und selbst das Vorgehen war keine Einzeltat.

Wie schützt man die Schwächsten vor solchen Menschen?


Elisabeth
 
Du wagst Dich da meiner Meinung nach auf ein ziemlich gefährliches Pflaster. Arbeitgeber und Vorgesetzte sollen auf Verdacht, ohne tatsächlichen Anlass von seiten des Mitarbeiters selbst, unbescholtene Leute überprüfen, weil eventuell die Beschreibung eines Übeltäters auf sie zutreffen könnte? Das Land, in dem dieses offiziell erlaubt und befürwortet wird, kann ich nicht guten Gewissens als Rechtsstaat bezeichnen. In einem solchen Land möchte ich nicht leben.

Nur um das klarzustellen: Ich verteidige nicht die Vorfälle des besagten Altenpflegers. Ich möchte den genauso wenig im Pflegeheim sehen wie Du. Trotzdem will ich nicht, dass Arbeitgeber freie Hand für Verdächtigungen und üble Nachrede bekommen.

Fandest Du die Datenspionage der Deutschen Bahn ebenso naheliegend?
Würdest Du BITTE mit Deinen Interpretationen etwas vorsichtiger sein?
Ich rede weder von Datenspionage noch von irgendwelchen anderen unberechtigten Überprüfungen. Mit unter die Lupe nehmen meine ich das kritische und vorsichtige Hinterfragen der Informationen, die der Bewerber dem AG zukommen lässt und das im Rahmen der dem AG zur Verfügung stehenden legalen Möglichkeiten.
Ich fände es entsetzlich ignorant, wenn ein AG in dessen Region sich so etwas Furchtbares zugetragen hat bei den kommenden Bewerbungen nicht entsprechend sensibilisiert agieren würde. Und ich ärgere mich sehr über Deine Unterstellungen.
 
Es muss defintiv eine Möglichkeit gegen solche Zustände bereits im Vorfeld zu verhindern. Wie die auch immer gestaltet wird.

Was mir auch ein bischen sauer aufstößt, dass der AG nicht mal ein Du-Du abbekommen hat. Wie kann das sein? Ist er nicht zuständig für dei Sicherheit seiner Bewohner? Die Straffreiheit ermuntert durch förmlich zum laxen Umgang mit solchen Problemen.

Elisabeth
 
Inwiefern der Staat sich hier nicht zuständig fühlen soll, kann ich nicht wirklich nachvollziehen - es gab ein Gerichtsverfahren und ein Urteil. Bewährungsstrafen beinhalten Auflagen, die der Mann einhalten muss. Sein Führungszeugnis enthält jetzt ebenfalls einen Eintrag.

Im kleinen würde ich meine Mitarbeiter für solche Vorfälle (auch schon viel geringere) sensibilisieren. Ich würde ein gegenseitiges Coachen befürworten, dass bereits einschreitet, wenn Anzeichen für Gewalt auftreten - bei der ruppigen Sprache gegenüber Bewohnern fängt es an. Bei wiederholt auffälligen Mitarbeitern würde ich die Vorgesetzten mit ins Boot holen und das persönliche Gespräch suchen. Meiner Meinung nach hilft in den Anfängen auch die Schulung und Therapie mehr als reine Disziplinarmaßnahmen. (Meine PDL erwähnte kürzlich einen Angestellten, dem eine Anti-Aggressionstherapie nahegelegt wurde; derjenige hat das Angebot angenommen und ist jetzt froh, seine Emotionen besser kontrollieren zu können.)

Sind die Zustände schon soweit wie im beschriebenen Fall, hat der Mitarbeiter auch für mich seinen Schutz eingebüßt und gehört raus aus dem Betrieb und vor Gericht. Spionage und Verstöße gegen den Datenschutz kann ich trotzdem nicht gutheißen.
 
Was mir auch ein bischen sauer aufstößt, dass der AG nicht mal ein Du-Du abbekommen hat. Wie kann das sein? Ist er nicht zuständig für dei Sicherheit seiner Bewohner?

Der Arbeitgeber hat den Mann angezeigt. Was hätte er Deiner Meinung nach noch tun sollen, es dem Mitarbeiter mit gleicher Münze heimzahlen?
 
Mit unter die Lupe nehmen meine ich das kritische und vorsichtige Hinterfragen der Informationen, die der Bewerber dem AG zukommen lässt und das im Rahmen der dem AG zur Verfügung stehenden legalen Möglichkeiten.
Welche legalen Möglichkeiten gibt es da, Deiner Meinung nach? Im Führungszeugnis stehen keine Eintragungen "auf Verdacht".
 
Die legalen Möglichkeiten des Arbeitgebers, Informationen über seine Mitarbeiter einzuholen, halte ich für begrenzt. Im Führungszeugnis kann kein Eintrag auftauchen, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist - und zwischen einem Vorfall, einer Anzeige und einem Urteil können Jahre vergehen. Arbeitszeugnisse unterliegen Regeln - damit Dir die Altlasten an der neuen Stelle nicht zum Nachteil gereichen. Die Auskünfte bei ELENA unterliegen ebensolchen Regeln Datenschutz — Das ELENA-Verfahren - und dennoch ist das System in die Kritik geraten.

Die Bahn hat damals eine Detektei beauftragt, um an weitere Informationen heranzukommen. Hat Dir das tatsächlich gefallen?