Hallo,
das Abfeiern von Überstunden bei Krankheit ist nicht zulässig ( BAT, TVÖD ).
Wie soll es gehandhabt werden?
Bei einem bestehenden Dienstplan (laufender Monat ) sollen alle Dienste so berechnet werden als wenn der Erkrankte gearbeitet hätte. War bei ihm ein Minus geplant, hat der Erkrankte Pech, war bei ihm ein Plus geplant, hat der Erkrankte Glück.
Ist bekannt das ein Kollege länger erkrankt, müssen zukünftige Dienstpläne mit einem ausgeglichenen Stundenkonto geplant werden. Krankheit darf nicht zu einem Nachteil des Beschäftigten führen (Ausnahme wie oben beschrieben ist ein bestehender / genehmigter Dienstplan).
Dies ist in den Kommentaren und Erläuterungen des § 37 des BAT geklärt und der wird auch unter dem TVÖD noch herangezogen.
Informiert euch bei eurer Mitarbeitervertretung oder der Gewerkschaft. Die können euch mit dem Kommentar versorgen.
Dies gilt natürlich auch für Situationen in denen der Mitarbeiter dem Arbeitgeber eine geplante Erkrankung im Voraus mitteilt, auch hier darf dem Mitarbeiter kein Nachteil entstehen.
Geplante Eintageserkrankungen sind in die vertragliche und tarifliche Grauzone einzuordnen. Der Arbeitgeber erwartet von dem Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung und auch, dass er persönliche Geschäfte in der Freizeit erledigt. Der Erhalt der Arbeitsleistung gehört primär erst einmal zu meinem persönlichen Geschäft, außer der Arbeitgeber kann Einfluss auf die Gesunderhaltung der Mitarbeiter nehmen (Rahmenbedingungen).
Also erwartet der Arbeitgeber die OP in der Freizeit. Sollte es Kollegen geben, die diese Erwartung nicht erfüllen (Eintageserkrankungen in der Arbeitszeit) müssen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber sich von ihm trennt (im äußersten Fall).
Grüsse
Axel