Dienstplan bei geplantem 'krank'?

Ute

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Hannover
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Hallo,

muss man einen Mitarbeiter mit einem geplanten OP-Tag oder Eingriff-Tag im Dienstplan als "krank" einplanen? Oder kann man auch verlangen, dass der Mitarbeiter für den Tag den Dienst tauscht?

Es gibt Kollegen die planen alles in der Dienstzeit!

Wie macht Ihr das?
 
Moin!

Das ist ein Thema bei dem mir meine Carotis anschwillt!
Leider bau ich meine Überstunden im geplanten "Krank" ab!
Das hat man davon, wenn man Bescheid gibt. Ich hätte mich auch gefreut, wenn ich mit +- 0 Stunden den Monat übersteht, aber in den meisten Fällen habe ich Pech gehabt. Da frage ich mich wie lange ich noch über geplantes "Krank" informiere! Muß ich das ???

Ich finde es ist fair wenn man 8 Stunden anrechnet, denn wenn ich in der Wirtschaft arbeite ist es so! Warum muß ich dafür bezahlen, daß ich Dreifachschichtler bin?

LG Tobias
 
Ute schrieb:
Hallo,

muss man einen Mitarbeiter mit einem geplanten OP-Tag oder Eingriff-Tag im Dienstplan als "krank" einplanen? Oder kann man auch verlangen, dass der Mitarbeiter für den Tag den Dienst tauscht?

Es gibt Kollegen die planen alles in der Dienstzeit!

Wie macht Ihr das?

Meine PDL sagt, dass krank nicht geplant sein darf. Das heißt, Du schreibst den Dienstplan ganz normal wie er/sie eingeteilt werden soll und Krankheit ist immer eine Änderung, steht also bei uns in der 2. Zeile. Es kann auch bei einem elektiven Eingriff etwas dazwischen kommen, daher muss erst mal Dienst eingetragen werden. Ob man allerdings verlangen kann, dass ein Mitarbeiter, der nur einen einzigen Tag krank planen will, diesen Tag in sein Frei legt kann ich Dir nicht sagen. Ich persönlich lege solche Termine auf einen freien Tag, wenn ich genau weiß, dass es nur einen Tag dauert, die meisten meiner Kollegen machen das auch so.
 
Bei uns kommt es darauf an, ob der Termin definitv planbar war oder nicht. Wenn es z. B. nicht drauf ankommt ob ein Zahn einen Tag früher oder später gezogen wird, muss der Mitarbeiter dafür seinen freien Tag nehmen.
 
planbares Krank

Hallo Ute,

kommt immer auf die Erkrankung an - aber natürlich darf man krank planen, damit der Mitarbeiter eben keine Minusstunden macht. Wenn es um Sachen geht, die in ein/zwei Stunden erledigt sind, hat der Mitarbeiter die Pflicht das in seiner freien Zeit zu machen, aber bei "schlimmeren" Dingen kann man "krank" durchaus planen!!!

@ Tobias,
Du solltest mal ein ernstes Wörtchen mit Deiner PDL wechseln, denn die Methode im Krank Überstunden abzubauen ist schlicht und ergreifend rechtswidrig. Und theoretisch muss man melden, wenn man weiß, das z. B. eine OP ansteht, aber praktisch....

Nochmal @ Ute,
von den Kollegen, die alles in die Dienstzeit legen... habe ich auch reichlich, :wink: aber ich (als PDL) kenne meine Pappenheimer, denen untersage ich dann auch den Arztbesuch während der Dienstzeit und... wehe sie gehen dann trotzdem = Abmahnung! Du wirst sehen, die sind lernfähig. Bei mir im Haus hat es zumindest recht gut funktioniert, die Arztbesuche in der Dienstzeit sind gleich Null gesunken und nur noch ganz selten! Und dann nur, wenn es wirklich ein Notfall ist.
Liebe Grüße Silvia
 
Silvia schrieb:
@ Tobias,
Du solltest mal ein ernstes Wörtchen mit Deiner PDL wechseln, denn die Methode im Krank Überstunden abzubauen ist schlicht und ergreifend rechtswidrig. Und theoretisch muss man melden, wenn man weiß, das z. B. eine OP ansteht, aber praktisch....
Moin Silvia,
ich sehe das genau so, aber meine PDL sieht es anders, was soll man machen. Ich für meinen Teil habe daraus gelernt und sage erst Bescheid, wenn der Dienstplan draußen ist. Selber schuld!

Hintergrund: ich habe mir an einem Montag die Weisheitszähne ziehen lassen 8O und habe meiner Leitung gesagt, daß sie diese Wochen nicht mit mir rechnen können. Im Dienstplan stand dann krank. Als ich meinen Plan geschrieben habe, habe ich mir für das Krank 8 Stunden eingetragen, meine Cheffin änderte das, da ich ja 3 Tage geplant frei gehabt hätte (in dieser Woche) und schwupps die wupps hatte ich 24h weniger:angry:! Diese Politik ist nicht wirklich Mitarbeiter freundlich, jetzt bin ich nicht mehr Dienstplan freundlich: selber schuld!

LG Tobias
 
Hallo @all,

bei uns wird bei längerem, geplanten Krank, in der oberen Zeile eine Mo-Fr Woche geplant, darunter dann das Krank.

Mir, ging es wie Tobias, ich habe in einem Krank, gut Überstunden abgebaut.

Durch einen Unfall war ich einige Monate ausser Gefecht, was meine damalige SL dazu genutzt hat, mir 100 Überstunden abzubauen - meine Begeisterung, war unsagbar hoch.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo,
das Abfeiern von Überstunden bei Krankheit ist nicht zulässig ( BAT, TVÖD ).
Wie soll es gehandhabt werden?
Bei einem bestehenden Dienstplan (laufender Monat ) sollen alle Dienste so berechnet werden als wenn der Erkrankte gearbeitet hätte. War bei ihm ein Minus geplant, hat der Erkrankte Pech, war bei ihm ein Plus geplant, hat der Erkrankte Glück.
Ist bekannt das ein Kollege länger erkrankt, müssen zukünftige Dienstpläne mit einem ausgeglichenen Stundenkonto geplant werden. Krankheit darf nicht zu einem Nachteil des Beschäftigten führen (Ausnahme wie oben beschrieben ist ein bestehender / genehmigter Dienstplan).
Dies ist in den Kommentaren und Erläuterungen des § 37 des BAT geklärt und der wird auch unter dem TVÖD noch herangezogen.
Informiert euch bei eurer Mitarbeitervertretung oder der Gewerkschaft. Die können euch mit dem Kommentar versorgen.
Dies gilt natürlich auch für Situationen in denen der Mitarbeiter dem Arbeitgeber eine geplante Erkrankung im Voraus mitteilt, auch hier darf dem Mitarbeiter kein Nachteil entstehen.
Geplante Eintageserkrankungen sind in die vertragliche und tarifliche Grauzone einzuordnen. Der Arbeitgeber erwartet von dem Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung und auch, dass er persönliche Geschäfte in der Freizeit erledigt. Der Erhalt der Arbeitsleistung gehört primär erst einmal zu meinem persönlichen Geschäft, außer der Arbeitgeber kann Einfluss auf die Gesunderhaltung der Mitarbeiter nehmen (Rahmenbedingungen).
Also erwartet der Arbeitgeber die OP in der Freizeit. Sollte es Kollegen geben, die diese Erwartung nicht erfüllen (Eintageserkrankungen in der Arbeitszeit) müssen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber sich von ihm trennt (im äußersten Fall).
Grüsse
Axel
 
@ narde, @ Tobias,
wenn ich Eure Beiträge so lese, könnte ich platzen. Was ist das: Wie vergraule ich Mitarbeiter? Geht Euch beschweren und beruft Euch auf den Text von Axel, der 100% stimmt. Könnt Ihr doch selber auch nachlesen. Gelinde gesagt Eure PDLs/SLs ticken nicht ganz richtig!!!:angry:Sorry, aber da geht mir wirklich der Hut hoch!

LG von einer PDL, die eigentlich fast? immer richtig tickt. :wink:
Silvia

PS: Oder hinterfragt doch mal, ob das bei denen auch so gehand habt wird!
 
Servus,

vielen Dank für Eure Beiträge, ich werde das mal nach Ostern mit meiner PDL besprechen.

Kopf hoch an der Führungsfront!
 
Wir planen unsere Mitarbeiter immer mit Dienst und dann den Krank-Tag darüber.
Denn einem Mitarbeiter darf auf Grund von Krankheit - geplant oder nicht - kein Schaden entstehen.
Würde man dafür seine Überstunden anrechnen, hätte er ja aber einen Schaden.

Anders gesehen:
ist der Mitarbeiter nun länger Krank und es ist nicht abzusehen das er gleich wiederkommt und ich schreibe den Dienstplan für den nächsten Monat dann darf ich auch da nicht einfach gehässig sagen "och den lass ich da mal mit Minusstunden geplant stehen - baut er halt Überstunden ab wenn er weiter krank ist".
Zumindest in unserem Haus ist dies ganz klar geregelt...im Zweifelsfall kommt der Betriebsrat an.
 
vom Ausgangsbeitrag ausgehend:

in unserem Hause ist "krank" identisch mit Arbeitszeit, wenn das Krank in den Dienst fällt und Freizeit, wenn es in die Freizeit fällt.

Eine OP ist von vielen Faktoren abhängig und muß auch vom Operateur geplant werden. Dafür ist ein Vorlauf erforderlich. Daß der Patient diesen Termin im voraus erfährt, macht die Situation auch für den AG einfacher. Er muß für diesen Krankheitstag keinen Notfallplan erstellen, sondern auch die Mitarbeiter sind auf diese Änderung vorbereitet.

Bei uns wird also solch ein OP-Tag selbstverständlich mit "K" eingeplant und der Ersatzmitarbeiter mit D. Der AN sollte der Korrektheit halber allerdings den OP-Termin schriftlich melden.

Überstunden im "Krank" abzubauen halte ich für einen Witz. Wer im Urlaub krank wird, hat für die Dauer der Krankheit keinen Urlaub, dieser ist nachzugewähren. Das ist m. W. Gesetz! Die Begründung liegt darin, daß Urlaub als Erholungsphase gilt. Im Krankheitsfall aber keine Erholung erfolgen kann. Wird man während der regulären Arbeit krank, ist dieses wie reguläre Arbeit zu handhaben. Zwei Tatbestände gleichzeitig geltend zu machen erscheint mir wie eine Farce. Aber der Ungereimtheiten gibt es ja viele.

Johannes

Warum gehen AN eigentlich nicht hin und lassen sich solche absurden Regelungen schriftlich geben. Nur so haben sie eine Handhabe, diese Absurditäten auch vor Gericht abzuwehren.
 
Hallo,
ich habe folgendes gefunden:

V. Zu § 9h Abs. 4 Unterabs. 3: Dienstbefreiung; Krankheit; Urlaub

1. Grundregeln für Abwesenheitszeiten

Die beiden Grundregeln, nach denen Abwesenheitszeiten verrechnet werden, sind das Ausfall- und das Durchschnittsprinzip.

  • Beim Ausfallprinzip wird die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter so gestellt, als ob sie bzw. er an diesem Tag gearbeitet hätte. Es wird also die geplante Arbeitszeit, die sie bzw. er normalerweise gearbeitet hätte auf ihre bzw. seine vertragliche Arbeitszeit ange-rechnet.
  • Beim Durchschnittsprinzip wird demgegenüber ein Bezugszeitraum (z.B. Fünftagewoche, Sechstagewoche) zugrunde gelegt. So verteilt man die Wochenarbeitszeit von z.Zt. 38,5 Std. auf die üblicherweise mit Arbeit belegbaren Wochentage gleichmäßig. Die Anzahl der Wochentage ergibt sich aus dem Dienstvertrag oder aus dem Dienstplan. Für den einzelnen Wochentag ergibt sich dann der jeweilige Durchschnittswert des Bezugszeitraums.
Arbeitszeitkonten (§ 9h AVR) - Erläuterungen zum Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg vom 30. September 1999 (vgl. ARR 14/99) -​
Bei einem monatlichen Bezugszeitraum von 167,4 Std. bei einer 4 Tage-Woche ergeben sich folglich 9,625 Std. im Schnitt täglich, gleichgültig, ob die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter 10 Std. oder nur 8 Stunden an diesem Tag hätte arbeiten müssen.

§ 9h Abs. 4 Unterabs. 3 geht beim Urlaub vom Durchschnittsprinzip aus. Bei den Fehlzeiten wegen Krankheit gilt - soweit ein Dienstplan existiert - das Ausfallprinzip; weil das Arbeits-zeitkonto in Stunden geführt wird, ist dann die Stundenzahl dem Dienstplan zu entnehmen und im Arbeitszeitkonto einzutragen. Soweit kein Dienstplan existiert, gilt auch bei Fehlzeiten wegen Krankheit ersatzweise das Durchschnittsprinzip.

Weiteres unter:
AGMAV-Württemberg
oder
DiAG-MAV: Mitarbeitervertretung, DiAG MAV, MAVO, AVR, Schlichtung, MAV-Schulungen, Rechtsprechung, aktuelle Informationen

:daumen:
 
Öhm, mir steht ja mal wieder die Kinnlade offen.
Also theoretisch muss der Dienstplan, auch wenn jemand absehbar weiterhin krank ist, geplant werden udn das krank in der zweiten Zeile als Dienständerung erscheinen? Eigentlich völlig logisch, in unserem Mini-haus wird aber anscheinend stillschweigend eine andere handhabe geduldet.

Ich hatte das große Pech, über drei Monate krank zu sein, meine knapp 200 Überstunden sind seither vom Winde verweht, jetzt bin ich bei Null.
Das heißt wohl, dass ich orgen in der Lohnstelle (die bei uns den Dienstplan abrechnet) vorstellig werde.

Derzeit arbeite ich im Hamburger Model, wie sollte das in den Dienstplan eingetragen werden? Mo-Fr- HM und WE frei?
 
Hallo alle zusammen,

Mein lieblings Thema :wut: Bei uns gibt es das auch nicht "geplant" Krank zu sein. Am besten man sagt gar nichts und ruft dann kurzfristig an. Wenn man Krank ist ist man Krank. Und wenn man es schon vorher weiß dann kann man doch dem jenigen sagen wer den Dienstplan schreibt das man da frei braucht wegen einem OP- Termin oder seh ich das falsch?

Liebe Grüße sie24
 
Hallo soulfire

Das würde ich an deiner Stelle auch tun dir das mal vorrechnen zu lassen von deiner Lohnstelle. Das kann doch nie im Leben hin kommen auch wenn du 3Monate krank warst. Aber wenn du so viele Überstunden hattest. Die machen doch echt alle was sie wollen mit uns.

Drück dir die Daumen

Liebe Grüße sie24
 
huhu, sie24,
na ja, doch, kann schon sein: 40-Stunden-Woche, das mal drei Monate sind 160 Stunden, dazu kommt dann noch das hamburger Model, das ebenfals als geplant eingetragen wird udn wahrscheinlich ebenfalls Stunden frisst.

Ich hoffe nur, dass man sowas nachträglich ändern kann.

Die Stellvertretung hatte den Plan geschrieben und es einfach nicht gewusst (ebensowenig wie ich).
Also entweder haben wir da selbst mit uns gemacht, was wir nicht besser wussten *g*, oder das Lohnbüro hätte mal nachfragen können, so richtig böswillig war da mal ausnahmsweise aber keiner ;)
 
Derzeit arbeite ich im Hamburger Model, wie sollte das in den Dienstplan eingetragen werden? Mo-Fr- HM und WE frei?
Hallo soulfire,

wenn Du nach dem Hamburger Modell (der stufenweise Wiedereingliederung) arbeitest, müsstest Du das mit dem Arzt vorher geklärt haben.
Über welchen Zeitraum z.B. 3 bis 8 Wochen und mit wievielen Stunden du anfängst, bis du wieder auf deine volle Stundenzahl kommst. Auch müsste vorher schon abgeklärt sein, ob du an Wochenenden arbeitest. Der Arzt hat dies ausgefüllt und der Arbeitgeber stimmt dem zu oder auch nicht. Die Krankenkasse stimmt dem meistens zu.
Auf der Arbeit bedeutet es, dass du im "krank" arbeitest, wirst also von der Krankenkasse bezahlt.
Also müsste im Dienstplan quasie das stehen, was du mit dem Arzt besprochen hast, bzw. wie dein stufenweise Wiedereingliederungsplan es vorsieht.

Wer sonst noch Interesse an dem Modell hat kann hier mal schauen.

Hamburger Modell (Rehabilitation) - Wikipedia

Liebe Grüße Brady
 
Hallo Brady,
klar, der Papierkreig ist erledigt, alles ist mit allen abgestimmt und von allen Seiten abgesegnet.

Meine Frage bezieht sich rein auf das Eintragen im Dienstplan.
Schreibe ich jetzt komplett durch HM in den Dienstplan als geplant? Oder arbeite ich nur in meiner normalen Arbeitszeit nach dem Hamburger Model? Schreibe ich also die freien tage mit frei ein, oder ebenfalls als HM, weil das ja auch im Hm festgelegt ist, dass ich an den WEs frei habe?
 
Hallo soulfire,

du wirst von der Krankenkasse bezahlt und nicht vom Arbeitgeber. Trage die Stunden so ein, wie du es besprochen hast. Aber trotzdem würde ich an deiner Stelle das Personalbüro fragen, da es wohl auch in verschiedenenen Häusern anders gehandhabt wird. Du solltest auf deine Zeiten achten, bekommst ja auch nur das Krankengeld und keine anderen Zeiten berechnet.
Meiner Meinung sollte es durchgehend erkenntlich sein, dass du in dem Modell arbeitest. Du bekommst egal wie du dich in den Dienstplan einträgst dein festes Krankengeld. Nur wäre es auch wichtig zu ersehen, wann du auf der Arbeit bist oder auch nicht.

Liebe Grüße Brady
 

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