PDL-Qualifikation durch BWL-Studium?

freid

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Tagchen Ihr da draussen,

ich bin exam. Altenpfleger(31) mit etwa 10 Jahren Berufserfahrung und habe nebenbei einen Bachelor(Ba) in Bwl gemacht.

Meine Frage wäre:

Ersetzt der Ba (teilweise)die vom Sozialgesetzbuch vorgeschriebene "460 stündige Weiterbildung für leitende Funktionen"?

Bin ich bereits zur Pdl qualifiziert durch meinen Studienabschluss? Das Studium war grundsätzlich für leitende Funktionen ausgelegt.

Die gleiche Frage stellt sich mir bezüglich der Heimleiterfortbildung.

Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüße
freid
 
Danke für den Link. Im dortigen Fall geht es aber um einen Fachwirt in Gesundheit.

Ich habe es mir mal durchgelesen.

Mein Studium ist auf Führung ausgelegt gewesen, ja. Es gab auch ein Fach "Führungslehre"; es kann sogar sein, dass dieses alleine schon die notwendigen 460 Stunden erreicht oder zumindest ankratzt.

Ich telefoniere morgen auch mal mit Jmd. vom Mdk, vll. kann der mir weiterhelfen.
 
Hallo,

bist Du mit Deiner Recherche weitergekommen? Hast Du mit dem MDK telefoniert?
Bist Du durch den Bachelor-Abschluss als PDL qualifiziert?
 
Hi Marzel,
nein bin ich noch nicht. Ich wurde immer weiter vermittelt und warte gerade noch auf eine Rückantwort von irgendeinem Spitzenverband in Berlin.
Wenn ich es rausgefunden habe, melde ich mich.
 
@ freid: Danke für Deine Rückmeldung. Dann drücke ich Dir mal die Daumen :daumen:, dass Du bald aussagekräftige Infos erhältst
 
Hallo Leute,
ja, ein BWL/pflegewissenschaftliches/sozialwissenschaftliches Studium zählt als PDL- Weiterbildung.

Quelle: Amtliche Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums / Gkv Spitzenverband
Einsehbar unter: www.elektronischer-bundesanzeiger.de
Suchbegriff:
[h=3]Bekanntmachung
des GKV-Spitzenverbandes der Pflegekassen
Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung
sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)
in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10. Dezember 2012[/h]
Dort steht es unter Punkt 2.2.2.3.1 "Inhalte der Weiterbildung"
 
Hallo Leute,
ja, ein BWL/pflegewissenschaftliches/sozialwissenschaftliches Studium zählt als PDL- Weiterbildung.
Ich kann ja selbst reinlesen, aber vllt. kannst du kurz schreiben, ob das für alle Bereiche gilt, also stationär, ambulant, oder nur für Tagespflege?
Ich hab sowas auch schonmal gehört, dass jemand mit nem pflegewissenschaftlichen Bachelor die PDL-Anerkennung bekam. Das wäre natürlich der absolute Hammer. Aber bei mir scheitert es vllt. daran, dass ich nur 120h Präsenzzeiten im Studium habe. Muss das wohl doch mal genau nachlesen.

Welche Stelle (Spitzenverband?) hat dir am Ende diese Auskunft vermittelt?
 
So wie ich das verstehe, werden in dem Punkt 2.2.2.3.1 erst Vorraussetzungen für die PDL-Weiterbildung genannt, und für diese Weiterbildung gilt der Präsenzanteil von mindestens 150h (wo mir 30h fehlen würden), und auch nur für diese Weiterbildung muss man z.B. bwl-Anteile nachweisen.
Der letzte Satz des Absatz hingegen sagt dann: die vorher genannten Vorraussetzungen sind auch komplett erfüllt mit dem Abschluss eines Studiums. Und da da auch ein sozialwissenschaftliches Studium gilt, wo es ja oft kein Schein in BWL zu machen gibt, könnte ich mit dem Studium evtl. auch Glück haben. Ich vermute es fehlen dann am Ende auch Leitungsleute und man wird da eher großzügig sein von Seiten der Behörden?

Fakt ist natürlich, diese Aussage gilt nach dem Dokument erstmal nur für Tagespflegeeinrichtungen. Deswegen wäre es interessant, welche Stelle diese Auskunft vermittelte, bzw. ob man sowas auch für andere Einrichtungen findet.
 
Gilt für ambulante/stationäre Bereiche genauso.
Gibt es ebenfalls entsprechende Veröffentlichung.
LG
 
Absolut kewl. Der Vollständigkeit halber hier noch für die vollstationäre Pflege:

http://www.gkv-spitzenverband.de/me...06_09_MuG_stat_Fassung_nach_Schiedsspruch.pdf

Fehlt noch was? In Krankenhäusern braucht man die verantwortliche Pflegefachkraft meines Wissens nicht (mehr?)?
Und die Frage die mir jetzt noch bleibt, kann man sich diese Anerkennung als verantw.Pflegefachkraft irgendwie bestätigen lassen, also einen Zertifikat sich ausstellen lassen, oder wird in dem Augenblick, wo man so eine Stelle einnimmt eine Meldung mit der Qualifikation an die zuständigen Stellen geschickt?
 

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