suche "schnellen" PDL Kurs in Baden Würtemberg oder Fernkurs

agnies

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30.08.2012
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hallo,
ich bin auf der Suche nach einem PDL Kurs nach §71 SGB XI entweder als Fernkurs oder als Präsenzkurs in der Region Karlsruhe Stuttgart.
Toll wäre wenn das ganze berufsbegleitend funktionieren würde und kurz und schmerzlos abläuft.
ich hab mich schon ziemlich durch die Angebote gewühlt aber noch nicht DEN Kurs gefunden -
vielleicht weiß hier jemand einen Kurs ???
vielen Dank für Eure Hilfe
grüße agnies
 
Hallo,

hat die Eile (und die damit verbundene Suche nach einem Schnellkurs) einen Grund ?
 
Klar hat die einen Grund - ich habe die Möglichkeit wegen Krankheit meiner Chefin deren ambulanten Pflegedienst übernehmen -
nachdem ich die Aufgabe ohnehin schon lange pro Forma ausübe brauche ich jetzt nur die notwendige Legitimation.
 
vom DBfK habe ich nur ein Angebot über einen Fernkurs mit 14 tägigem Präsenzteil in Essen gefunden - der Kurs läuft aber über 2 Jahre!
und einjährige gibt es einige Anbieter - zur Not mach ich einen solchen, trotzdem habe ich noch Hoffnung auf etwas schnelleres....
 
Na ja, viel schneller wird's berufsbegleitend nicht gehen - Du hast ja eine vorgegebene Stundenanzahl.
 
Hallo,
eine ehemalige Kollegin von mir hat vor zwei Jahren einen Krash Kurs in Karlsruhe gemacht - ich denke der lief nur ein halbes Jahr
 
Hallo Gisele,
DAS ist was ich suche ! weißt Du auch den Anbieter ?
- Herr Google liefert nix brauchbares zu "PDL Crash Kurs Karlsruhe"
 
Über welchen Stundenumfang reden wir? Ich finde Kurse mit 460 Stunden, 700nochwas und 2000 Stunden. Wieviel setzen die Pflegekassen voraus?
 
Über welchen Stundenumfang reden wir? Ich finde Kurse mit 460 Stunden, 700nochwas und 2000 Stunden. Wieviel setzen die Pflegekassen voraus?
Die setzen nur 460h vorraus. ABER: Egal welcher Stundenumfang, als Altenpflegerin darfst du keinen Pflegedienst leiten. Ich hab auch net schlecht geguckt (mich betrifft das zum Glück als KS net) als, man uns das sagte und ich das nachgelesen habe und das gab auch im PDL - Kurs lange Gesichter, denn die Hälfte der Teilnehmer sins AP's und einige davon wollten nämlich dann irgendwann ihren eigenen PD gründen oder übernehmen.
Ich verstehe nicht, warum die 460er Kurse noch erlaubt sind, da lernt man doch nix. In dem Krankenhaus wo ich gerade mein Praktikum für PDL mache, muss eine Stationsleitung um als solche arbeiten zu dürfen, schon den Kurs nach DKG 724 Theorie + 200 Praktikum in verschiedenen bereichen haben. Und um einen PD leiten zu dürfen reichen 460 h. kann ich nicht verstehen.
 
Hallo,

das kann ich nicht nachvollziehen, da das SGB XI dieses wohl vorsieht?

§ 71 SGB XI Pflegeeinrichtungen


(1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
(2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: 1.unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
2.ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

(3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von Absatz 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als
1.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
2.Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
3.Altenpflegerin oder Altenpfleger
eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Die Rahmenfrist nach Satz 1 oder 2 beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Diese Rahmenfrist verlängert sich um Zeiten, in denen eine in diesen Vorschriften benannte Fachkraft 1.wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war,
2.als Pflegeperson nach § 19 eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder
3.an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist.
Die Rahmenfrist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.
(4) Stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2.
 
Ich bin etwas verwirrt, bei Wiki. Pflegedienstleitung steht

"Pflegedienstleitung (PDL) ist eine nicht gesetzlich geschützte Weiterbildungs- bzw. Berufsbezeichnung/Funktionsbezeichnung."
Ich verstehe es so das überhaupt keine Weiterbildung (Kurs) gebraucht wird, je nachdem wie lange man(n)/frau in dem Beruf arbeitet (also mindestens 7 Jahre und mindestens 14 Stunden die Woche) und wo sie eingesetzt ist kann sie "einfach" als PDL eingesetzt werden.

Die Pflegedienstleitung ist in der Regel direkt der Einrichtungsleitung bzw. der Geschäftsführung unterstellt und hat die disziplinarische und fachliche Aufsicht über das Pflegepersonal,
Aha, daher diese Knebelung, jetzt ist mir einiges klarer.
So lange das so ist, wird sich wohl aus finanzieller Sicht kaum etwas in der Pflege bewegen können.
Ich dachte, fälschlicherweise, der ärztliche Direktor hätte aus "medizinischer" Sicht mehr Einfluss auf Personaleinstellungen.

Wer beißt schon die Hand, die einen füttert?
 
Altenpfleger können als verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI eingesetzt werden.
Als Pflegedienstleitung für die häusliche Krankenpflege nach SGB V können diese aber in der Regl nicht eingesetzt werden, weil in den Rahmenvereinbarungen gemäß § 128 a SGB V auf Landesebene nur Krankenschwester/Krankenpfleger als PDL beschäftigt werden darf. Hier ist das Länderrecht das Ausschlaggebende. Eigentlich ist es das bei allen PDL - Abschlüssen. In Bayern wird der Abschluss mit den 460 h meines Wissens nach gar nicht mehr anerkannt und in Sachsen wird der 460h Kurs auch nicht mehr anerkannt, da geht nur noch mindestens 460h Theorie + 120 Praktikum im Leitungsbereich.
 
Ich verstehe es so das überhaupt keine Weiterbildung (Kurs) gebraucht wird, je nachdem wie lange man(n)/frau in dem Beruf arbeitet (also mindestens 7 Jahre und mindestens 14 Stunden die Woche) und wo sie eingesetzt ist kann sie "einfach" als PDL eingesetzt werden.

Im Prinzip schon. In der ambulanten Pflege machen die Kostenträger (Pflegekasse und Krankenkasse) aber Vorgaben bzgl. der Qualifikation, sowohl für die PDL als auch für das Personal. (Daher auch die Schwierigkeit für Altenpflegekräfte als PDL.) Theoretisch kannst Du ohne Weiterbildung einen Pflegedienst wuppen - praktisch könntest Du damit aber nur Selbstzahler versorgen und damit wird sich kein Dienst über Wasser halten können.

Was Deinen zweiten Einwurf angeht - der ärztliche Direktor im Krankenhaus steht auf einer Stufe mit der leitenden PDL oder der Pflegedirektorin.
 
von Claudia: Was Deinen zweiten Einwurf angeht - der ärztliche Direktor im Krankenhaus steht auf einer Stufe mit der leitenden PDL oder der Pflegedirektorin.
Uff, lass das blos nicht meinen ärztlichen Direktor lesen, er würde sich sofort davon distanzieren.

Also immer "abhängig" von der Geschäftsführung, sprich, Wirtschaft steht "immer" über der medizinischen, pflegerischen Kompetenz.
Die Wirtschaft legt "unseren" finanziellen Wert (die Ware: Mensch!) fest und hat somit Einfluss auf die Gesundheit, sprich Gesundungszeit bei Erkrankungen.

Phoenix79: Hier ist das Länderrecht das Ausschlaggebende.
Auch das noch, sehr verwirrlich.
 
Nicht "immer", sondern "in der Regel". Kommt auf das Geschäftsmodell an: gGmbH, Anstalt öffentlichen Rechts - jedes Krankenhaus sollte ein Organigramm haben, dass die Positionen und Zuständigkeiten regelt.

Die Geschäftsführung entscheidet nicht über die Einnahmen und hat in der Regel auch nicht freie Hand über die Ausgaben. Dass Geld die Welt regiert, ist für Dich eine neue Erkenntnis? :weissnix:
 
von Claudia: Dass Geld die Welt regiert, ist für Dich eine neue Erkenntnis?
Nö, nur wird mir gerade einiges "verständlicher", was "unser" Gesundheitssystem betrifft und wir dem "Macht"- Hilflos ausgeliefert sind.

von Claudia: Im Prinzip schon. In der ambulanten Pflege machen die Kostenträger (Pflegekasse und Krankenkasse) aber Vorgaben bzgl. der Qualifikation, sowohl für die PDL als auch für das Personal. (Daher auch die Schwierigkeit für Altenpflegekräfte als PDL.) Theoretisch kannst Du ohne Weiterbildung einen Pflegedienst wuppen - praktisch könntest Du damit aber nur Selbstzahler versorgen und damit wird sich kein Dienst über Wasser halten können.
Da brauche ich mich auch nicht mehr über Machtmonopole zu wundern. "Pflege"- und "Kranken"kassen geben somit den Krankenhäusern, Kliniken ect. einen Freibrief.
 
Pflegekassen nicht, die finanzieren den Krankenhäusern keinen Cent. Und Du wirst in den wenigsten Krankenhäusern noch PDLs ohne mindestens Weiterbildung, eher Studium finden - und die paar Hanseln ohne jede Weiterbildung stehen sicher kurz vor der Rente. Der Markt regelt sich von selbst.

So, und jetzt ist genug off-topic. Die TE will einen ambulanten Dienst leiten und braucht sich nicht mit ärztlichen Direktoren rumschlagen. (Nur mit Hausärzten.)
 

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