- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008,
geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009
geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009,
zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010
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§ 10 Arbeitszeitkonto
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(3) 1 Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Abs. 2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 gebucht werden.
2 Weitere Kontingente (z. B. Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienst-entgelte) können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden....
(4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewie-senen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto( Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.
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http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf
Wie muss ich das verstehen?
Mein AG hat ein Arbeitszeitkonto. Wenn ich dann während des Frei krank werde verfallen meine freien Tage net und ich kann sie hinterher nehmen?
Elisabeth