Arbeitszeitkonto und Krankschreibung

Elisabeth Dinse

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29.05.2002
Beiträge
19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008,
geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009
geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009,
zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010

...
§ 10 Arbeitszeitkonto
...
(3) 1 Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Abs. 2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 gebucht werden.
2 Weitere Kontingente (z. B. Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienst-entgelte) können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden....
(4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewie-senen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto( Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.
...
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/601696/publicationFile/53130/TVoeD.pdf

Wie muss ich das verstehen?
Mein AG hat ein Arbeitszeitkonto. Wenn ich dann während des Frei krank werde verfallen meine freien Tage net und ich kann sie hinterher nehmen?

Elisabeth
 
Wie muss ich das verstehen?
Mein AG hat ein Arbeitszeitkonto. Wenn ich dann während des Frei krank werde verfallen meine freien Tage net und ich kann sie hinterher nehmen?

Elisabeth
Schön wär's!

Du hast ein Arbeitszeitkonto, auf das Deine Überstunden bis zu einer gewissen Anzahl angehäuft werden können. Dafür verzichtest Du auf den Überstundenzuschlag.

Wenn nun diese Überstunden geplant abgefeiert werden, und Du wirst dann krank, bleiben die Überstunden auf dem Konto und Du kannst sie ein andermal nehmen. Das normale Frei betrifft das aber nicht.

Nicht jeder TVÖD-Betrieb arbeitet aber mit Arbeitszeitkonten.
 
Hm- steh immer noch auf dem Schlauch. Was ist das normale Frei?

Elisabeth
 
Na ja, das Frei, das ich in einer Fünf-Tage-Woche oder so nun mal habe. Ich habe doch nicht nur Überstundenfrei.

Man kann sagen, bei dieser Regelung gilt "Krankheit im Überstundenfrei" wie "Krank im Urlaub".
 
Dann ist das Problem also, dass im Dienstplan net ersichtlich ist für welchen Tag ich da jetzt frei bekomme und somit ein Nachweis eigentlich unmöglich ist. Richtig?

Elisabeth
 
Dann ist das Problem also, dass im Dienstplan net ersichtlich ist für welchen Tag ich da jetzt frei bekomme und somit ein Nachweis eigentlich unmöglich ist. Richtig?

Elisabeth



Wir können das unterscheiden. Bei uns im Dienstplan steht das "normale Frei" als Strich da, das Überstundenfrei als ÜF. Sieht dann ungefähr so aus:


_____Mo___Di___Mi___Do____Fr____Sa___So
Soll___F____F____F____---____S____F____---
Ist___ÜF________________________________


Bin ich Montag krank bleibt der freie Tag erhalten, bin ich Donnerstag krank habe ich Pech.
 
Danke für die Info. Werd ich mir merken.

Elisabeth
 
Dann ist das Problem also, dass im Dienstplan net ersichtlich ist für welchen Tag ich da jetzt frei bekomme und somit ein Nachweis eigentlich unmöglich ist. Richtig?

Elisabeth

Nein, überhaupt nicht. Das Überstundenfrei wird als solches im Dienstplan angezeigt. Das geht gar nicht anders. Hast Du schon einmal einen Dienstplan geschrieben? Du hast pro Mitarbeiter eine feste Anzahl an Arbeitsstunden, der Rest ist frei. Nur wenn Du einen der Arbeitstage mit "Überstundenfrei" kennzeichnest, werden welche von den angesammelten Überstunden abgezogen.

So, wie ich die Arbeitszeitkonten kenne, haben sie wie so vieles für beide Seiten Vor- und Nachteile.

Der Arbeitgeber wird flexibler, denn er kann bei Engpässen problemlos seine Mitarbeiter zusätzlich einteilen, also Überstunden anordnen, und spart dafür sogar noch die Zuschläge. Kurze Stoßzeiten lassen sich damit also abfangen. Nachteil: Bei einer bestimmten Anzahl von Überstunden (die gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgehandelt wird) ist damit Schluss, dann steht der Mitarbeiter nur noch für die vereinbarte Arbeitszeit zur Verfügung, bis das Stundenkonto wieder im Rahmen ist.

Der Arbeitnehmer muss damit leben, dass er mal etwas mehr, mehr etwas weniger fürs gleiche Gehalt arbeitet, hat aber die Garantie, dass seine Überstunden nicht ins Unermessliche anwachsen. Abfeiern muss möglich sein, und das Überstundenfrei würde nicht verfallen, wenn er da krank wird. Er könnte sich längere freie Zeiten im Voraus erarbeiten und dann mit Überstundenfrei seinen Urlaub verlängern o.ä.
 
Ich halte AZK´s für eine gerechte Sache. Natürlich bekomme ich für meine Überstunden keine Zuschläge. Aber die bekomme ich auch ja nur, wenn ich mir die Ü-Stunden auszahlen lasse. Und soooo viel ist das nicht.

Arbeitszeitkonten haben den Vorteil, dass wirklich jede Minute, die länger gearbeitet wird, aber auch, wenn ich früher heimgehe, gebucht wird.

Bei uns ist es so, dass Mehrarbeit auf dem Überstundenkonto landet. Wenn ich keine Gelegenheit habe, meine Überstunden zeitnah auszugleichen, gehen diese am Ende der Woche auf mein Arbeitszeitkonto über.
Dieses Arbeitszeitkonto kann ich mir ansparen, um mir z. B. längere Auszeiten zu schaffen oder einen längeren Urlaub zu planen.
Das neueste Modell ist, einen früheren Renteneinstieg zu schaffen, indem ich finanzielle Zuwendungen (Weihnachtsgeld, andere Zulagen) in Arbeitszeit umwandeln lasse und dadurch ohne finanzielle Verluste früher in Rente gehen kann.

Nachteile vom AZK habe ich persönlich noch keine bemerkt.
Ich bekomme jeden Monat eine genaue Aufstellung meiner gearbeiteten Zeit. Tages- und minutengenau.
Meine Arbeitszeit ist transparent und kann von mir nachvollzogen werden.

Bei mir ist es ja nur das WE. Aber wenn ich länger krank bin und das das WE miteinbezieht, bekomme ich mein WE natürlich nicht hinterher noch zusätzlich frei. Ist doch klar oder?
Aber meine angesammelten Ü-Stunden bleiben erhalten.

LG opjutti
 
.. Das Überstundenfrei wird als solches im Dienstplan angezeigt. Das geht gar nicht anders. Hast Du schon einmal einen Dienstplan geschrieben?.... Nur wenn Du einen der Arbeitstage mit "Überstundenfrei" kennzeichnest, werden welche von den angesammelten Überstunden abgezogen..... Kurze Stoßzeiten lassen sich damit also abfangen. Nachteil: Bei einer bestimmten Anzahl von Überstunden (die gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgehandelt wird) ist damit Schluss, dann steht der Mitarbeiter nur noch für die vereinbarte Arbeitszeit zur Verfügung, bis das Stundenkonto wieder im Rahmen ist.
Der Arbeitnehmer... hat aber die Garantie, dass seine Überstunden nicht ins Unermessliche anwachsen. Abfeiern muss möglich sein... Er könnte sich längere freie Zeiten im Voraus erarbeiten und dann mit Überstundenfrei seinen Urlaub verlängern o.ä.

Vielleicht wär's doch was gutes, das AZK, allein der Gedanke ÜS abzubauen, wär ein Traum, seit Jahren wird's nur immer mehr:roll:
steht bei Euch dieses Überstundenfrei seitdem (oder war das vorher schon so) immer im DP, auch das kenn ich gar nicht mehr, wieder Jahre her
stell mir so vor, der AG freut sich erst mal, weil die ÜS "weggeräumt" sind, aber wenn ab einer gewissen Höhe Schluss ist und man muss abfeiern lassen muss, schränkt das doch in allen Bereichen ein, oder?
Wird's dann auf dem DP auch manchmal eng?
Auch wenn dann ein AN längeren Urlaub hat, früher in Rente geht - zahlt der AG da nicht letztlich drauf?
 
steht bei Euch dieses Überstundenfrei seitdem (oder war das vorher schon so) immer im DP ?

Das steht bei mir im Dienstplan, obwohl mein AG nicht mit Arbeitszeitkonto arbeitet. (Genaugenommen steht bei mir Mehrstundenfrei, weil ich Teilzeitkraft bin und der TVÖD macht da Unterschiede.)

stell mir so vor, der AG freut sich erst mal, weil die ÜS "weggeräumt" sind, aber wenn ab einer gewissen Höhe Schluss ist und man muss abfeiern lassen muss, schränkt das doch in allen Bereichen ein, oder?
Das eben ist der arbeitnehmerfreundliche Teil der Sache. Wobei das Gewerbeaufsichtsamt Berge an Überstunden auch nicht leiden kann.

Auch wenn dann ein AN längeren Urlaub hat, früher in Rente geht - zahlt der AG da nicht letztlich drauf?

Ich glaube nicht. Die Überstunden können ja so oder so nicht verfallen, wenn alles mit rechten Dingen zu geht. Entweder sie werden irgendwann abgefeiert, oder ausgezahlt, oder der AN hört Monate vorm Renteneintritt auf zu arbeiten. Der AG hat langfristig nix von den Überstunden, und Zuschläge muss er auch noch drauf zahlen. Das Arbeitszeitkonto kommt ihn finanziell günstiger.
 

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