Vorbehaltsaufgaben für die Pflege

Elisabeth Dinse

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Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Pflege kann man nach meinem Verständnis in primäre, sekundäre und tertiäre Aufgaben teilen.

1. Primärtätigkeiten
- Grundlagen- und Fachwissen notwendig
- kann nicht delegiert werden, da zu komplex
2. Sekundärtätigkeiten
- Grundlagenwissen notwendig
- können nach kurzer Anleitung selbständig
ausgeführt werden
3. Tertiärtätigkeiten
- Laienkompetenz ausreichend
- kurze Einweisung nötig

Wenn man diesen Gedankengängen folgt kommt man unweigerlich zu den Vorbehaltsaufgaben- Aufgaben die nicht delegiert werden können, nur von Fachkräften mit fach- und Grundlagenwissen durchgeführt werden können.

Problem: Was sind Tätigkeiten die keinesfalls delegiert werden können?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth, damit wären wir wieder bei der Frage, was ist Pflege überhaupt?
 
Hallo Elisbeth,

dies wird in Großbritannien, den USA und Australien seit langem praktiziert. Diese "primären" Vorbehaltsaufgaben nennt man Advanced nursing practice.

Cheers

Ingo :mrgreen:
 
"Mit fortschreitender Differenzierung des ärztlichen Berufsfeldes werden die einzelnen Fachgebiete immer kleiner. Dem Spezialisten geht zunehmend der Überblick verloren, die Vielschichtigkeit der meisten Erkrankungen kann er bei einer Fragmentierung des Patienten in einzelne Symptome oder Symptomenkomplexe, für die er allein zuständig ist und auf die ersich konzentriert, kaum mehr erkennen. Es drohen sektorale Verengungen, die konzentrische Einengung des Blickwinkels und Verselbständigung von Partialgesichtspunkten...Der Preis fürdie Effektivitätssteigerung durch Arbeitsteilung ist der Verzicht auf ein traditionelles Arztideal,nämlich die vereinigte medizinische Kompetenz in der Person eines jeden Arztes. Heute bedarf es institutioneller Regeln, um die Kooperation der Patienten sicherzustellen. Je weiter die Aufgliederung vorangetrieben wird, um so größer sind die dem Patienten drohenden Gefahren durch Koordinations-, Kommunikations- und Überwachungsmängel, wegen Delegationsfehlern, Fehleinschätzungen der Qualifikation von Mitarbeitern oderKompetenzkonflikten“
Katzenmeier, in MedR 2004, S. 34, 35
http://www.iqb-info.de/Vorbehaltsaufgaben_Pflege.pdf

Eröffnen sich aus dieser Feststellung nicht Möglichkeiten für Vorbehaltsaufgaben- entsprechende Ausbildung vorausgesetzt?

Elisabeth
 
Eigenartig... geht es um die Rechtmäßigkeit des Medizinerstreikes, dann schaffen wir es auf 142 Postings... geht es um die Schaffung einer Möglichkeit Pflege in eine ähnliche Verhandlungsposition zu bringen, fehlen uns die Worte.

Können wir wirklich nur fremdbestimmt arbeiten? Dann wären Vorbehaltsaufgaben überflüssig, da jemand anderes uns sagt, was getan werden soll/ muss.

Elisabeth
 
Es gibt eine sehr aktuelle Definition von Professioneller Pflege, die für das Projekt "Zukunft Medizin Schweiz" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) entwickelt wurde.
Erschienen ist das in der Zeitschrift "Pflege 1/06" im Hans Huber Verlag.
Ich weiß nicht, inwieweit ich die Defintion hier posten kann, sonst würde ich das mal machen, weil ich die für sehr gut halte.
Philipp

EDIT flexi:
Zusammenfassung des Artikels (Quelle: Verlag Hanshuber )
Elisabeth Spichiger, Annemarie Kesselring, Rebecca Spirig, Sabina De Geest
Professionelle Pflege - Entwicklung und Inhalte einer Definition
...
Zusammenfassung
Die hier vorgestellte Definition professioneller Pflege wurde von Mitarbeiterinnen des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Basel in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe des Projektes «Zukunft Medizin Schweiz» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften entwickelt. Ausgangspunkt waren bestehende Definitionen und eine Liste erwünschter Inhalte. Mittels Ansätzen der Grounded Theory wurden mögliche Inhalte bearbeitet und ein erster Entwurf geschrieben. In mehreren Feedback-Runden wurde dieser zur jetzt vorliegenden Definition verfeinert. Professionelle Pflege wird in zwei Kernsätzen definiert. Inhaltlich geht es um das Fördern und Erhalten von Gesundheit, das Vorbeugen von gesundheitlichen Schäden und das Unterstützen von Menschen in der Behandlung und im Umgang mit Auswirkungen von Krankheiten und deren Therapien. Ziel sind bestmögliche Behandlungs- und Betreuungsergebnisse sowie eine bestmögliche Lebensqualität in allen Phasen des Lebens bis zum Tod für die betreuten Menschen. Acht ergänzende Paragraphen beschreiben, an wen sich professionelle Pflege richtet, welche Aufgaben diese umfasst, welche Grundlagen wesentlich sind, wer mit welchen Mitteln professionelle Pflege umsetzt und in welchem Kontext diese ausgeübt wird. Die Definition hat einen pflegewissenschaftlichen Hintergrund und bezieht internationale Perspektiven und Entwicklungen ein. Eine Ergänzung beinhaltet weiterführende Überlegungen zur interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, zu Schwerpunkten in der Pflegeausbildung und zur zukünftigen Ausrichtung der professionellen Pflege. Sie postuliert eine optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen, um bestmögliche Ergebnisse für Menschen mit (potenziellen) Gesundheitsproblemen zu erzielen. Entwicklungstendenzen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen, insbesondere die Zunahme von betagten und chronisch kranken Menschen, lassen den Bedarf an professioneller Pflege ansteigen. Es gilt, nachhaltig wirksame Versorgungsketten und neue, bedürfnisgerechte Betreuungsmodelle zu entwickeln. Die Pflegeausbildung muss zukünftigen Veränderungen Rechnung tragen.
 
Das Kernthema unserer Berufsgruppe!
Egal welche Pflegedefinition, das einzige was wir unter "Vorbehaltstätigkeit" für uns verbuchen können ist: planvoll pflegen.
Aber auch da gilt es erst noch Territorium zu erobern.
rudi09
 
Hallo Elisabeth, muss dir leider Recht geben mit deiner Kritik. Bislang ist wirklich nicht viel zu dem Thema gekommen. Mag vielleicht auch daran liegen, dass diese Frage nicht einfach zu beantworten ist und eine grundsätzliche Auseinadersetzung eines jeden Einzelnen bzgl seines Pflegeverständnisses bedarf. Ich selbst laboriere schon lange an deiner Frage und eine zündende Idee habe ich bis heute nicht. Dass mag aber auch daran liegen, dass uns im ambulanten Bereich immer mehr die "Butter vom Brot geklaut wurde". Soll heissen, dass es mittlerweile soweit ist, dass Angehörige Katheter setzen sollen und Verbandswechsel durchführen, absaugen etc. Für Pflege im Sinne von Aktivierung bei der Körperpflege, Beratung bei Ernährungsfragen, BE-Berechnungen für Diabetiker bleibt überhaupt keine Zeit mehr, da uns der zeitliche Hahn immer weiter zugedreht wird. Da stellt sich mir immer häufiger die Frage, wozu ich meine Ausbildung gemacht habe, bzw. wo uns dass noch hinführt. Vor Jahren durften wir empfehlen, wer ein Pflegebett benötigt, ohne dass ein ärztliches Rezept erforderlich war. Heute entscheidet dies nicht mal mehr der Hausarzt sondern der medizinische Dienst.:wut:

Für mich ist es absolut wichtig, dass ausgebildete Kräfte auch für die Grundpflege verantwortlich sind. Nur jemand, der weiss, was er beobachten muss, kann diese Anforderung auch erfüllen. Jemand der keine Ahnung hat wird niemals erkennen, ob jemand z.B. dekubitusgefhärdet ist, hört keine Atemgeräusche, die dort nicht hingehören etc. Werde wohl aber auf Dauer mehr oder weniger allein mit meiner Meinung stehen.

Tu mich an der Benennung einzelner Tätigkeiten in die von dir genannten Kategorien noch schwer, da wir ja alle letzendlich mal Laien waren und uns unser Fachwissen angegeinget haben. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit der Unterteilung. Werde auf jeden Fall weiter darüber nachdenken.
 
Quelle
Professionelle Pflege wird in zwei Kernsätzen definiert. Inhaltlich geht es um das Fördern und Erhalten von Gesundheit, das Vorbeugen von gesundheitlichen Schäden und das Unterstützen von Menschen in der Behandlung und im Umgang mit Auswirkungen von Krankheiten und deren Therapien. Ziel sind bestmögliche Behandlungs- und Betreuungsergebnisse sowie eine bestmögliche Lebensqualität in allen Phasen des Lebens bis zum Tod für die betreuten Menschen. Acht ergänzende Paragraphen beschreiben, an wen sich professionelle Pflege richtet, welche Aufgaben diese umfasst, welche Grundlagen wesentlich sind, wer mit welchen Mitteln professionelle Pflege umsetzt und in welchem Kontext diese ausgeübt wird.
Noch nicht mal dies wird uns zugesprochen. Durfte mir letzens erst wieder von einen Arzt anhören, wer er denn wohl wäre, dass er von einer Krankenschwester sich sagen lassen müsse, was er zu tun hat. Dabei ging es lediglich um eine Anfrage für ein Pflegebett und eine Antidekubitusmatratze.
 
Muss jemand um zu erkennen ob der Pat. dekubitusgefährdet ist den Pat. höchstselbst waschen?
Muss ich um veränderte Atemgeräusche wahrzunehemne, den Pat. persönlich waschen?

Wie kann ich einen Laien dazu bringen, mir eventuell Anhalstpunkte zu bringen um das Dekubitusrisiko zu erkennen? Ist hier vielleicht der sinnvolle Ansatz der hochgelobten Risikoskalen?

Aktivierende Pflege- wie soll sie ausschauen? Und welche Ausbildung brauche ich dafür?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth, genau an den Punkten arbeite ich gedanklich noch. Wenn ich nicht selbst wasche, soll dann morgens jemand kommen, eine "Augenvisite" durchführen und dann zu seinem "Laienkollegen" sagen, alles o.K., kann gewaschen werden?
Für mich gehört es einfach zur eigentlichen Pflege dazu, dass ich jemanden wasche und dabei diese Beobachtungen mache. Bzw., dass ich gucke, welche Ressourcen sind vorhanden, was kann derjenige noch selbst, was muss ich zwingend übernehmen, was muss trainiert werden etc. Dies sind Fähigkeiten, die ich nicht in einem Theorieblock büffeln kann sonder hat m.E. mit sehr viel Erfahrung zu tun. Sowohl Berufserfahrung als auch Lebenserfahrung. Ich glaube, dass im Bereich der Ausbildung noch viel mehr auf die Ressourcen eingegangen werden muss. Erlebe es immer wieder, dass diese unter den Tisch fallen und nur gesehen wird, was getan werden muss, damit ich die erforderlichen Leistungen abhaken kann.

Risikoskalen können einem Laien helfen, das Risiko einzuschätzen, ersetzen aber nicht den geschulten Blick. Ich kann nicht einfach ein paar Punkte zusammenzählen und schwupps ist derjenige lt. Skala nicht dekubitusgefährdet. Da frag ich mich allen ernstes, warum es immer noch Patienten gibt, die trotz angeblicher nichtgefährdung lt. Skala doch einen Dekubitus entwickelt haben.

Natürlich kann ich jemanden eine Kopie aus dem Pflegebuch in die Hand drücken und sagen ob er von rechts nach links oder von oben nach unten waschen soll, aber dass ist es für mich nicht, was Pflege ausmacht.
 
Ich könnte genauso Limits vorgeben: wenn, dann. Wie die Risikoskalen. Treten Abweichungen auf bedarf es des Fachblickes und der Fachentscheidung. Hört sich sicher erst mal ungewöhnlich an, weil wir gewohnt sind mit den eigenen Sinnen primär zu arbeiten und niemandem anderen zu trauen. Unsere derzeitigen Kompetenzen sind auf so ein Arbeiten nicht ausgelegt.

Auch der "Laie" hat Kompetenzen, die wir ihm nicht immer absprechen sollten. Noch vor 100 Jahren gab es keine ambulante Pflege. Auch heute gibt es viele Menschen, die ihre Angehörigen alleine pflegen- was spricht dagegen? Wir werden in einigen Jahren ohne dieses Potential gar nicht mehr alle Pflegebedürftigen versorgen können. Eigentlich können wir es heute schon nicht.
Alles was du beschreibst kann ein "Laie" auch.
was kann derjenige noch selbst, was muss ich zwingend übernehmen,
Wenn etwas trainiert werden soll, bedarf es der Anleitung und Beratung. da brauchst die Fachkraft- aber erst da.

Die Ressourcen werden gerne vergessen- kann man auch hier im Forum sehr schön sehen bei den Beispielplanungen: Pflegekraft ist schließlich fachkompetent und weiß, was der Pat. zu wollen hat.

Ein Pflegrisiko muss begründet werden . Mit Blickdiagnosen kommt man da nicht weit. Skalen sind nicht dazu da Punkte zu zählen, sie sollen eigentlich ein ACHTUNG siganlsieren. Was die (deutsche) Pflege daraus gemacht hat, war ursprünglich so nicht gedacht.

Natürlich kann ich jemanden eine Kopie aus dem Pflegebuch in die Hand drücken und sagen ob er von rechts nach links oder von oben nach unten waschen soll, aber dass ist es für mich nicht, was Pflege ausmacht.

*ggg* nichts anderes ist aber heute Pflege: Checklisten und Drehbuchstandards.

Vorbehaltsaufgaben kann man auf dieser Wissensbasis nicht erstellen. Und das weiß die Politik nur zu gut. Demzufolge geht sie diesen doch eigentlich auf den ersten Blick ökonomisch sehr verlockenden Weg nicht... noch nicht.

Welche Arbeiten sind nur von Pflegekröäften leistbar? Was kann auf keinen Fall delegiert werden? Und welche Ausbildung braucht es für diese Aufgaben?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
Vorbehaltsaufgaben wären dann aber auch Checklisten oder Drehbuchstandards, aber dass nur nebenbei...

Wollte mit meinem Posting keine Laienpflegekraft schlecht machen; ganz im Gegenteil! Genau dass ist doch der Punkt: auch wir haben als Laien angefangen und erst einiges an Fachwissen aneigenen müssen.
Genau deshalb fällt es mir schwer, hier Vorbehaltsaufgaben auf Anhieb aufzuzählen. Ich behaupte mal, fast jeder kann Pflege lernen (haben wir ja schliesslich auch). Meinst du wirklich, jeder kann einfach mal eben die Pflege eines Menschen übernehmen und sei es auch "nur" die Körperpflege? Habe häufig genug erlebt, wie die Pflegebedürftigen zugestanden haben, wenn sie von Angehörigen versorgt wurden und wir nach einem halben Jahr den Qualitätssicherungsbesuch durchgeführt haben. Natürlich gibt es viele, die keine spezielle Anleitung dafür brauchen, aber ich behaupte, es gibt genauso viele, die einer Anleitung bedürfen.

Ein Pflegrisiko muss begründet werden . Mit Blickdiagnosen kommt man da nicht weit. Skalen sind nicht dazu da Punkte zu zählen, sie sollen eigentlich ein ACHTUNG siganlsieren. Was die (deutsche) Pflege daraus gemacht hat, war ursprünglich so nicht gedacht.
Narürlich reicht eine Blickdiagnose nicht, genau dass ist ja der Punkt. Ich nehme optisch die Rötung wahr verknüpfe dass mit dem Wissen, welches ich habe und lasse dann gleich weitere Massnahmen erfolgen. Dass wird der Laie nicht können.
 
Vorbehaltsaufgaben wären dann aber auch Checklisten oder Drehbuchstandards, aber dass nur nebenbei...
Dem kann ich jetzt nicht folgen. Was meinst du damit?

Meinst du wirklich, jeder kann einfach mal eben die Pflege eines Menschen übernehmen und sei es auch "nur" die Körperpflege?
Ja dieser Überzeugung bin ich. Genährt wird diese Feststellung durch die Erlebnisse in der Realität: FSJlerin oder Zivi, Azubi im ersten Lehrjahr übernehmen diese Tätigkeit. Diese Pflegekräfte werden eingewiesen und arbeiten dann selbstständig ohne Aufsicht.
Habe häufig genug erlebt, wie die Pflegebedürftigen zugestanden haben, wenn sie von Angehörigen versorgt wurden und wir nach einem halben Jahr den Qualitätssicherungsbesuch durchgeführt haben.
Eine mögliche Vorbehaltsaufgabe: Beratung und Anleitung. Ich könnte mir vorstellen, dass Gelder aus der Pflegekasse nur bewilligt werden in Zusammenhang mit einer Pflichtanleitung für Angehörige. Die Abstände der Besuche sind abhängig vom Zustand des Pat..

Ich nehme optisch die Rötung wahr verknüpfe dass mit dem Wissen, welches ich habe und lasse dann gleich weitere Massnahmen erfolgen. Dass wird der Laie nicht können.
Du stellst im Vorfeld anhand deines Fachwissens das Risiko fest und legst entsprechend Limits fest. Du gibst deiner "Laien"pflegekraft eine entsprechende Vorgabe, die sie beachten soll. Veränderungen sind zu melden und rufen dich als Fachkraft auf den Plan: du veränderst die Maßnahmen.
Wo ist das Problem? Bitte jetzt nicht von aktuellen Gegebenheiten ausgehen- wir denken hier über die Zukunft nach.

Elisabeth
 
Für mich ist es absolut wichtig, dass ausgebildete Kräfte auch für die Grundpflege verantwortlich sind. Nur jemand, der weiss, was er beobachten muss, kann diese Anforderung auch erfüllen. Jemand der keine Ahnung hat wird niemals erkennen, ob jemand z.B. dekubitusgefhärdet ist, hört keine Atemgeräusche, die dort nicht hingehören etc. Werde wohl aber auf Dauer mehr oder weniger allein mit meiner Meinung stehen.

Mit der Aussage, dass ich nur erkennen kann, wer in irgendeiner art gefährdet ist oder nicht, wenn ich ihn persönlich versorge, habe ich ein Problem.
das mag für die Häusliche Pflege stimmen, weil da kriege ich die Menschen, die ich nicht persönlich pflege, ja gar nicht ´zu Gesicht.
Aber ind er Klinik ist das einw enig anders, denke ich.
Wenn ich arbeiten gehe, dann bin ich im Frühdienst die einzige examinierte Kraft, ansonsten nur komplett ungelernte Hilfskräfte, nichtmal KPH`s.
Wir haben genau 1,5 Std Zeit, die Leute ( alle Schwerst- und Mehrfahcbehindert, körperlich, sowie geistig ) zu versorgen, dan müssen sie nämlich zum Frühstücksbuffet in den Speisesaal. Und bei uns bleibt niemand im Bett liegen.
Ich verlasse mich also in soweit auf meine Kollegen, auch wenn sie keine Fachkräfte sind, dass sie mir bei Auffälligkeiten eben Bescheid geben udn ich mich dann einschalte, bzw ich habe ebenso die Möglichkeit, mit den Patienten den Rest des Tages zu kommunizieren ( darunter fällt für mich auch die Beobachtung, da diese Leute oftmals nicht aktiv kommunizieren können ).

Ich finde sogar, dass es, wenn man in einem Haus arbeitet, dass viele ungelernte Kräfte beschäftigt, eben eine der Primären Aufgaben ist, die ungelernten Kräfte so anzulernen, dass eben auch sie die Beobachtung erlernen ... sie müssen wissen, auf was zu achten ist etc ... auch wenn sie evtl die medizinischen Hintergründe dafür nicht ganz verstehen, so sollen sie eben doch erkennen, wann zu handeln ist.
 
Auch ein ganz großes und wichtiges Thema: Anordnungsmöglichkeiten durch das Pflegepersonal.
In diesem Bereich muss deutlich was geschehen, denn als Fachleute für pflegerische Belange fällt es ganz eindeutig in unseren Bereich, Pflegebedarf zu ermitteln und die daraus resultierenden Verordnungen zu treffen.
Da hat imo eine Arzt überhaupt nichts zu melden.
Philipp
 
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Reaktionen: Martin H.
Hallo Eiseule,
da verteidigt wohl einer alte Reviere. Meine Erfahrung in solchen Fällen ist die Argumentation mit dem Expertenstandard. Den kennt kein Arzt und Widersprechen ist dann immer nur an den Haaren herbeigezogen.
MfG
rudi09
 
Elisabeth:
Ja dieser Überzeugung bin ich. Genährt wird diese Feststellung durch die Erlebnisse in der Realität: FSJlerin oder Zivi, Azubi im ersten Lehrjahr übernehmen diese Tätigkeit. Diese Pflegekräfte werden eingewiesen und arbeiten dann selbstständig ohne Aufsicht.

Ich glaube, wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt. Nach entsprechender Einweisung ist hier für mich besonders wichtig.

Eine mögliche Vorbehaltsaufgabe: Beratung und Anleitung. Ich könnte mir vorstellen, dass Gelder aus der Pflegekasse nur bewilligt werden in Zusammenhang mit einer Pflichtanleitung für Angehörige. Die Abstände der Besuche sind abhängig vom Zustand des Pat..
Fände ich persönlich eine gute Idee, zumindest in Ansätzen ist das von einigen Kassen umgesetzt wenn auch nicht verpflichtend. Hatte im Forum schon die Anfrage bzgl. Weiterbildung zum Pflegeberater gestellt, leider ohne Resonanz. Hier sollen Angehörige direkt angeleitet werden. Finde ich ne gute "Erfindung".

Nichts desto trotz tue ich mich sehr schwer damit, meine Grundeinstellung von Pflege (hier sei doch das so oft in den Mund genommene Wort der "Ganzheitlichkeit" genannt) zu revidieren. Vielleicht sollte ich dann eher Laienpfleger werden denn Experte sein. Gerade bei Dingen wie der Körperpflege lerne ich soviel vom Menschen, seinen Gewohnheiten, Ängsten, Möglichkeiten, Perspektiven, Wünschen, nehme teil an seiner Lebenserfahrung und lerne durch ihn und mit ihm auch ein Stück weit mich besser kennen; Vielleicht fällt es mir deshalb schwer, einfach so Vorbehaltsaufgaben zu benennen, da ich es schade finde, wie sich Pflege diesbezgl. gewandelt hat.
Bevor ich wieder falsch verstanden werde: habe nix gegen Fortschritt, bin aber dennoch etwas wehmütig, dass es wohl zukünftig nicht anders möglich sein wird mehr Aufgaben zu delegieren.

Offtopic: ist echt schwer, das ohne Gegenüber in Worte zu fassen.

Rudi:
da verteidigt wohl einer alte Reviere. Meine Erfahrung in solchen Fällen ist die Argumentation mit dem Expertenstandard. Den kennt kein Arzt und Widersprechen ist dann immer nur an den Haaren herbeigezogen.


Steh wohl auf dem Schlauch, versteh nicht, was du meinst.
 
Hallo,
auch wenn dem Gesetzgeber immer wieder unterstellt wird, dass allein Kostensenkung im Gesundheitswesen Grund für eine Novellierung ist, mag ich hier auf des Krankenpflegegesetz schauen: Der Wille des Gesetzgebers ist, dass professionelle Pflege eigenständig den Pflegebedarf ermittelt, die Pflege plant, durchführt und evaluiert. Das steht keiner anderen Berufsgruppe zu.
Und das bezieht sich nicht nur auf Defizite (Krankheit), sondern auch auf die Gesundheit. Und das nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für soziale Gruppen. Auch hier gibt es keine andere Berufsgruppe, in deren Berufsbild das in einem Bundesgesetz festgeschrieben steht!
Klar, dass "jeder" einen Menschen waschen kann, aber wie? Und ein Arzt kann wohl ein Pflegebett verordnen, aber hat er ein Argument gegen eine präzise Pflegeplanung, die ein Pflegebett voraussetzt?
Ich denke, ein wichtiger Schlüssel ist immer noch das Instument der Pflegeplanung, jedenfalls gibt der Gesetzgeber dies vor!
gruß
ebel
 

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