Hm.... das hat was philosopisches....
Gesetzlich hatten wir abgehakt ja?
Ich glaube das es eine richtige Antwort nicht geben kann... ich jedenfalls kann sie nicht geben...
Wie ich vorher schon ausführte ist selbst das Wort "Selbstbestimmung" und erst recht der Sinn dieses Begriffes nicht genau deffiniert. Zumindest nicht für alle Menschen. Du fragst: wo die beschränkung der selbstbestimmung anfängt...
Hmmm?
Ok. Gehen wir davon aus das der Beriff "Selbst" eine klare Sache währe. (was sie schon nicht ist, jeder wird ihn anders interpretieren). "Selbst" müsste demnach bedeuten, dass es zur unterscheidung, noch etwas anderes geben müsse als das "Selbst" meiner eigenen Deffinition. Ob und wie, die angeblich nicht Normalen Menschen, aber ein erleben haben welches ihnen ermöglicht zwischen ihrem eigenen "Selbst" und dem anderen "Etwas" zu unterscheiden und daher geziehlt in der Lage sind auf aussenreize entsprechend zu reagieren, dürfte schwer sein für den nicht Betroffenen zu entscheiden. Zudem kommt noch die grosse Gefahr des Missverständnisses, selbst unter denen die glauben "Normal" zu sein. Um wieviel schwieriger ist es dann erst recht Missverständnisse mit den so genannten "Verrückten" (also den ausserhalb der "Normalität" befindlichen) zu vermeiden?
Anfangen dürfte in diesem Sinne die beschränkung schon indem überhaubt eine Reaktion erfolgt. - Eh...ich muss jetzt schwer nachdenken
.
Tasächlich müsste sich Trisha dann fragen, ob die Tochter schreit weil sie eine Reaktion hervorrufen möchte, oder ob die Tochter aus ihren selbstbestimmungsrechten schreien möchte. Also einfach mal losbrüllen...
Wenn Trisha nun handelt z.B. etwas zu essen geben würde, (Trisha du Rabenmutter!
) aber die Tochter nur schreien wollte, währe das eine beschränkung da die Tochter nicht einfach nur losbrüllen darf!
Um also den uns Schutzbefolenden gerecht zu werden müsste ich mich in deren Lage versetzen können. Dies kann ich wieder nur mit den möglichkeiten die meinem "Selbst" zur verfügung stehen. Diese Möglichkeit muss ich aber leider ausschliessen da ich mein "selbst" als "Normal" betrachte, den Anderen aber als "Verrückt, Dement, Kleinkind, Trottel usw."
Ich habe also eigentlich keine Basis auf der ich mich MIT dem Anderen verständigen kann. Leider habe ich aber viele Möglichkeiten mich GEGEN ihn zu verständigen...
durch Zwangsmassnamen eben. Ich besitze damit eine Macht. Ich kann ihn Fixieren, das essen verweigern, Strafen, Schlagen ja sogar töten. (ok-muss ich mich für Verantworten... die Macht habe ich aber primär)
Im Falle von Trisha kann es sein das die Tochter einmal froh sein wird das ihre liebende mutter was zu futtern rausrückte... Es kann aber auch genau so gut sein das die Tochter stinke sauer wird, weil sie zu fett geworden ist... (das gute dabei ist, dass sich die Tochter noch äussern wird weil sie eine Zukunft hat welche ihr die ermöglicht)
Was kann also Trisha machen um "richtig" zu handeln?
Ich denke sie kann nur versuchen sich in die Lage der Tochter zu versetzen, und dann das gefährlichste überhaupt machen... nämlich dann von "sichselbst" auf die eigentlichen bedürfnisse ihrer Tochter und eben der "Normen" zu reagieren. Dabei darf sie aber keinesfalls ihre eigene deffinition von "selbstbestimmung" ausser acht lassen. Das ist aber nicht "richtig" zu machen - einfach unmöglich... (weinender Smily)
Zurück zur Zwangsmassnahme: Wenn mir also die Basis zur verständigung fehlt, währe die ausübung meiner Macht bis jetzt die alternative.
Es gibt da aber noch die Emotionale verständigung... so Dinge wie eine gezeichnete Spirale z.B. haben in fast allen Kulturen eine ähnliche bedeutung... Ich denke auch die gefühlvolle Berührung eines Menschen lösst nirgendwo aggression aus, ruhig und zugewand sein wirkt überall gleich...
Ich unterstelle uns mal:
erstens ist das nicht neu
und
zweitens hab ich keine Zeit dafür... 30 bewohner, 2 Kollegen, der eine in der Nachtschicht der Zweite ein fauler Sack, und mein Stress zu Hause? Und jetzt fordert der Typ auch noch zärtlichkeiten in meinem Job????
Die realität ist mir (leider) klar.
Aber irgendwie müssen wir auch um unser Wohl besorgt sein. Das einzige mittel was mir einfällt, ist mich zu fragen ob ich vor der Zwangsmassnahme ALLES versucht habe um diese zu verhindern. Ob ich es wirklich FÜR meinen Pat. gemacht habe oder für mich.
Femd und /oder Eigengefährdung können mir bei der Entscheidung helfen. Sind aber nur Krückstöcke. Wenn ich es schaffe ehrlich sagen zu können "ich würde mich freuen wenn jemand mit mir "selbst" so umgegangen währe" kann ich jedem, auch dem "Verrückten", in die Augen sehen.
Unter den Voraussetzungen kann ich mein handeln vertreten und auch verantworten. Da mag ein Richter selbstverständlich anderer Meinung sein dürfen... Aber mein Gewissen muss ich vor mir "Selbst" vertreten (von mir aus auch vorm lieben Gott)
Ps.: Trisha ! Ich bin mir sicher Du bist eine gute Mutter! (Friede?)