Fixierung = Einschränkung der Selbstbestimmung?

Elisabeth Dinse

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Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
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Intensivüberwachung
Ich möchte die verschiedenen Diskussionen im Bereich Arbeitshilfsmittel loslösen von den diversen Hilfsmitteln und eine allgemeine Frage stellen: Ab wann ist eine Fixierung (welcher Art auch immer) eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes? Was ist überhaupt selbstbestimmtes Leben und wo gibt es Grenzen?

Ich möchte Trishas Orginalaussage aus dem Thread: http://www.krankenschwester.de/foru...vorlagenzerpfluecker-katheter-rauszieher.html mal etwas abwandeln:
Dennoch fixiere ich tagtäglich Menschen: im Stuhl, im Rollstuhl, im Auto, sie tragen einen Body damit sie nicht an ihre Windeln kommen und schlafen tun sie in einem Gitterbett.

Trishas Text bezog sich auf Kleinstkinder. Wo liegt der Unterschied zwischen Kindern und Demenz?

Elisabeth
 
Hallo,

hm, die Frage ist vielleicht etwas missverständlich gestellt.
Nicht der Unterschied zwischen Kleinkindern und Demenz, sondern der Unterschied zwischen Kleinkindern/Babys und an Demenz erkrankten Personen.

Eine Biologin (deren Name ich mir leider nie gemerkt habe) hat dieses Gebiet erforscht und brachte das in ihren Vorträgen sehr eindrucksvoll, auf die Pflege zugeschnitten, rüber:

Sie sagt, "Demenz" oder "HOPS" gibt es nicht. Demenz ist immer M. Alzheimer. Ein an M. Alzheimer Erkrankter entwickelt sich in allen Lebenbereichen zurück zum Kind - stufenweise. Sie führte dazu sehr bekannte Beispiele aus dem Pflegealltag auf. Z.B. der Pat. erkennt seine Verwandten nicht mehr. Oder den Ehepartner. Warum? Weil er als Kind oder Jugendlicher eine so alte Frau oder alten Mann nicht gekannt hat. Zeigt man ihm ein Bild aus seiner Kindheit, erinnert er sich meistens bzw. meint es ist ein Bild aus der Gegenwart. Auch motorisch: wenn Alzheimer-Pat. Bilder malen, ist erkennbar, wie mit Fortschreiten der Erkrankung die Bilder immer mehr denen eines (Klein-)kindes gleichen. Aufgrund der Tatsache, dass viele Ärzte einfach "Demenz" oder "HOPS" diagnostizieren, werden die teuren Alzheimer-Medikamente nicht erstattet. Sie bekommen meist irgendwelche Ginseng-Produkte oder ähnliches, was schwerste Nebenwirkungen verursachen kann und eigentlich bei Alzheimer kontraindiziert ist. Das aber nur nebenbei. Wollte damit nur sagen, vielen Dementen könnte anderweitig geholfen werden, als später die daraus resultierenden Probleme zu bekämpfen.

Also ist es gar nicht so abwegig mit dem Vergleich.
Ich stelle die Pat. nicht auf eine Stufe mit Kleinkindern, bei denen keiner nachfragt, wenn man es fest bindet.
Aber die Folgen sind doch dieselben: fixiere ich mein Kind nicht im Kinderwagen oder im Hochstuhl, klettert oder fällt es heraus und zieht sich evtl. Verletzungen zu. Würden sie in einem normalen Bett schlafen, fallen sie nachts heraus. Hätten sie zum schlafen keinen Schlafsack an, würden sie sich möglicherweise die Bettdecke über den Kopf ziehen und ersticken - oder im günstigeren Fall sie strampeln sie die Decke weg und frieren.

Es ist viel mehr eine ethische Frage, warum man demente Erwachsene nicht ebenso schützen darf. Es gibt wohl kaum eine Pflegekraft, die einen Pat. gerne "fest bindet". Oder es tut zur reinen Arbeitserleichterung. Es geht um die Pat., die wirklich gefährdet sind, weil sie sich selbst verletzen könnten, wenn man sie nicht in irgend einer Form fixiert.
Das Wort Fixierung wir in der Pflege sehr negativ bewertet. Dass es dem Eigenschutz dienlich ist, geht unter.

LG
Trisha
 
hm, die Frage ist vielleicht etwas missverständlich gestellt.
Nicht der Unterschied zwischen Kleinkindern und Demenz, sondern der Unterschied zwischen Kleinkindern/Babys und an Demenz erkrankten Personen.
Bravo, genau so sehe ich das auch haette es nicht besser rueberbringen koennen. Frany
 
Sie sagt, "Demenz" oder "HOPS" gibt es nicht. Demenz ist immer M. Alzheimer.
...
Aufgrund der Tatsache, dass viele Ärzte einfach "Demenz" oder "HOPS" diagnostizieren, werden die teuren Alzheimer-Medikamente nicht erstattet. Sie bekommen meist irgendwelche Ginseng-Produkte oder ähnliches, was schwerste Nebenwirkungen verursachen kann und eigentlich bei Alzheimer kontraindiziert ist. Das aber nur nebenbei. Wollte damit nur sagen, vielen Dementen könnte anderweitig geholfen werden, als später die daraus resultierenden Probleme zu bekämpfen.

Dem ist intensiv zu widersprechen. Siehe auch: Demenz Wikipedia . Passt aber hier nicht hin.

Ein an M. Alzheimer Erkrankter entwickelt sich in allen Lebenbereichen zurück zum Kind - stufenweise.
...
Also ist es gar nicht so abwegig mit dem Vergleich.
....
Vielleicht liegt genau hier das Problem. Wir vergleichen Erwachsene mit Kleinstkindern.

Es ist viel mehr eine ethische Frage, warum man demente Erwachsene nicht ebenso schützen darf.
...
Es geht um die Pat., die wirklich gefährdet sind, weil sie sich selbst verletzen könnten, wenn man sie nicht in irgend einer Form fixiert.
Das Wort Fixierung wir in der Pflege sehr negativ bewertet. Dass es dem Eigenschutz dienlich ist, geht unter.
Da gehe ich voll mit dir konform. Der Eigen- und Fremdschutz muss intensiver argumentiert werden bei Fixierungen.

Und es muss mehr Kreativität in den Vordergrund treten bei jeglicher Art von Fixierung. Wir sind mittlerweile sehr fixiert auf das Festbinden... weil man es bei Kindern nicht so macht?
Einem Kind ziehst du ein geeignetes Kleidungsstück an, einem Erwachsenen bindest du die Hände fest.

Elisabeth
 
Hallo,

die Kreativität hört doch bei den Kleidungsstücken schon wieder auf.
Ich bin übrigens nie auf die Idee gekommen, einen erwachsenen Pat. mit einem Kleinkind zu vergleichen. Sowas kam mir gar nicht in den Sinn...

Nur, wenn man aber mal genau überlegt: ich muss den Pat. füttern, "wickeln", waschen,...eben all das was ich mit einem Kleinkind auch tun muss. Auch so manche Reaktion ist vergleichbar: das Kind trotzt, weil es nicht angezogen werden will - der erwachsene Kranke wird als "aggressiv" eingestuft, wenn er sich ebenso gegen diese Maßnahme wehrt...

Und das ist der Unterschied! Wir haben eine deutlich höhere Akzeptanz, wenn das Kleinkind trotzt. Man lenkt es ab, man redet ihm gut zu, man drückt es lieb.
Der Erwachsene jedoch bleibt der Aggressive, der nicht compliant ist und sich und andere gefährdet.

Reaktion hier: Fixierung, oder die "systemische Fixierung" = die Sedierung.

Im Krankenhaus hat das kranke Kleinkind immer seine Mutter oder Vater rund um die Uhr dabei. Es kann ihm und anderen nichts passieren, weil es stets beaufsichtigt ist.

Wer leistet das bei einem alten, kranken, dementen Menschen??? Ich kenne niemanden.

LG
Trisha
 
Warum sind wir Kindern gegenüber nachsichtiger?

These: Sie lernen die Welt kennen. Wir akzeptieren diesen Lernprozess und unterstützen ihn.

Ein alter Mensch, der sich "zum Kind zurückentwickelt" in seinen Fähigkeiten- da setzen wir bereits Wissen voraus. Aber ist es nicht so, dass ein Dementer mit Defiziten in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch einen Lernprozess durchmachen müsste? Dabei braucht er Unterstützung.

Fixierung ist oft eine schnelle Lösung für die Betreuenden. Der Betroffene erlebt auf der emotionalen Ebene (oft der einzigsten Kommunikationseben, die ihm bleibt) eine Ablehnung. Umsomehr er sich von unseren "Erwachsenen"Normen entfernt, umso geringer werden die sozialen Kontakte. Damit wird der demetielle Abbau unterstützt.

Ergibt sich die Frage: Wie kann man Lernprozesse gestalten? Inwieweit ist die Erfahrung aus der Erziehung der Kinder übertragbar auf demente Menschen?

Elisabeth
 
Ich glaube, das ist generell schwierig.
Wir könnten in der Pflege so vieles anders und besser machen, wenn man nicht unter diesem massiven Zeitdruck und die gleichzeitig wachsende Verantwortung leiden müsste.
Es gibt sicher keine Pflegekraft oder Arzt (oder Richter), der die Fixierung gerne durchführt bzw. anordnet/genehmigt.
Sich individuell mit dem Pat. zu beschäftigen, so, dass man eine Fixierung umgehen kann, das ist unter den Voraussetzungen leider nur sehr eingeschränkt möglich!!!

Es gibt aber auch Arten von Fixierungen, die vom Pat. akzeptiert werden: als der Klassiker wäre hier das Bett"gitter" aufzuführen, die meisten wünschen sich die Bettseitenteile geschlossen, da es sie vor einem herausfallen schützt. Die Akzeptanz ist dann da, wenn der Pat. erkennt, er wird geschützt.
Demente jedoch fühlen sich eingesperrt...

Aber was kann man tun, in Anbetracht der stressigen Zustände? Die Theorie sagt: geht alles irgendwie. In der Praxis ergraut genau diese. Und das ist ernüchternd, und jeder Pflegekraft ist unwohl dabei, jemanden zu fixieren.
Ich selbst musste es zum Glück nur einmal tun - bei einem wirklich sehr aggressiven Pat., er hatte niemanden an sich ran gelassen, aber wir mussten sein Leben retten. Dem Pat. ging es übrigens danach gut und wir konnten die Fixierung lösen. War also kein Dauerzustand.

LG
Trisha
 
Zuerst mal möchte ich mich Trishas Aussage anschließen. Ich glaube auch nicht, dass irgendwer gerne fixiert.

Was ich trotzdem fragen muss, machen wir es uns nicht manchmal leicht?
Wie oft habe ich schon Bettgitter gesehen, obwohl sich der Pat. keinen cm mehr selbstständig bewegen konnte. Die übliche Ausrede "Damit der Pat. beim Lagern besser mithelfen kann" :eek1:

Wird der Personalmangel nicht auch als Ausrede benützt?
(Bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte damit niemanden angreifen.)
Dazu möchte ich sagen, Fixierungsmittel wie Handschlaufen und Bauchgurt wurden bei uns im Haus gänzlich abgeschafft. Und ich muss sagen, es geht auch ohne. Oft werden z.B. unser Schüler als Sitzwachen "zweckentfremded". Oder wir nehmen uns die Pat. mit ins Dienstzimmer. Ich muss dazu sagen, das Wort Personalmangel ist uns auch nicht fremd. Die letzte Möglichkeit ist, den Pat. medikamentös zu beruhigen und ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus zu überstellen.

Gruß,
Lin
 
Zitat: Ab wann ist eine Fixierung (welcher Art auch immer) eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes? Was ist überhaupt selbstbestimmtes Leben und wo gibt es Grenzen?

Ich würde mal meinen das ein Kleinkind/Baby/Säugling oder wie auch immer kein echtes selbstbestimmtes Leben für sich beansprucht, da es selbst noch nicht die Möglichkeit hat dieses zu benennen. Gemeinhin nimmt man an das z.B. die Eltern das Kind zum selbstbestimmten Leben erziehen werden. Insofern ist also "selbstbestimmung" etwas erlerntes. Das wiederum ist stark vom Kulturkreis abhängig in den selbstbestimmung gelernt wird.
Dies macht klar das selbstbestimmung da aufhören muss wo Gesellschaftliche anerkannte Normen verletzt werden. Demzufolge ist selbstbestimmtes Leben erstens davon abhängig ob und wie der Bertroffene dies interpretiert und von eben den geltenden Normen seines Kulturkreises - schwierig wird die Sache, dann erst recht, sollte sich der Betreffende in einem anderen Kulturkreis befinden.
Während wir die ausübung der z.B. Meinungsfreiheit als selbstbetimmung erleben kann das woanders völlig anders bewertet werden!
Was bei uns Selbstbestimmung ist, wird also durch die gesellschaftlichen Normen bestimmt diese wiederum sind in Gesetzen weitgehend geregelt.
Bei einer Freiheitsberaubenden Massnahme (Fixierung) handelt es sich immer um eine einschränkung der persöhnlichen Freiheit GEGEN den Willen des einzuschränkenden. Weil bei uns angenommen wird, dass sich niemand selbst schädigen oder andere schädigen möchte, kann eine Fixierung vorgenommen werden wenn dies eine Eigengefährdung oder Fremdgefährdung vereiteln kann. (Unterbringungsgesetz § 64 / 64a - glaube ich)
Da die fehlende selbstbestimmung beim Baby, aufgrund der fehlenden Willenserklärung, anlass gibt hier eine Fixierung zum wohle des Kindes durchzuführen, kann diese massnahme nicht eine verletzung der selbstbestimmung sein.
Anders beim "dementen" Patienten (Jugendlichen, alkoholisierten, drogenabhängigem etc.) Der hat ein selbstbestimmungsrecht. Dieses kann er aber nur in den Grenzen der für ihn geltenden Gesetzen wahrnehmen. (Besaufen ist Gesellschatlich in Ordnung, deswegen in der Ecke liegen geht auch noch klar, verbal rumpöbeln kann noch im Rahmen sein, einer Frau aber ungewünscht an den Busen greifen geht dann zu weit. Dies währe ein eindeutiger Übergriff, den eine fixierung zur weiteren Gefahrenabwehr rechtfertigt.) Es kann also selbstverständlich eine Fixierung aus den genannten Gründen der Eigen oder Fremdgefährdung vorgenommen werden. Ein unterlassen der Fixierung kann sogar als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Jedoch bedarf es der absolut strengen Indikationsstellung und der gesetzlichgeregelten Überprüfung. "Ich hab keine Zeit mich um den Heimbewohner zu kümmern" zählt sicher nicht zu rechtfertigungs Gründen. Spannend ist sicher auch die Frage der selbstbestimmung wenn es um so sachen wie Freitot geht.
Fixierung geht also dann ok, wenn angenommen werden darf das der Betroffene selbst nicht mehr die entscheidung über sein handeln hat und gleichzeitig eine Fremd oder/und eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat aber in jedem Einzelfall ein Richter zu überprüfen!!
Und selbstverständlich geht es auch in Ordnung wenn der Betroffene die Fixierung wünscht.
 
Dies hat aber in jedem Einzelfall ein Richter zu überprüfen!!
.

Diesen Aspekt finde ich immer sehr spannend. Was zeichnet die Kompetenz eines Richters aus, den Grad der Demenz und damit die Gefährdung einschätzen zu können? Macht er irgendwelche Diagnostik? Wir kennen alle die Betroffenen, die wechselnd sind in der Wahrnehmung ihrer Umgebung. Wird da nicht eh den Betreuern gegelaubt? Wie sicher ist dann so eine Aussage eines Richters?

Ich sehe den Einsatz der Justiz in diesem Bereich eher als überholtes Relikt.

Elisabeth
 
Was ich trotzdem fragen muss, machen wir es uns nicht manchmal leicht?
Wie oft habe ich schon Bettgitter gesehen, obwohl sich der Pat. keinen cm mehr selbstständig bewegen konnte. Die übliche Ausrede "Damit der Pat. beim Lagern besser mithelfen kann"

Wenn man alleine am und mit dem (bettlägrigen) Pat. arbeiten muss, sind diese Teile insofern hilfreich, dass ich beim Drehen des Pat. die Gefahr des Herausfallens zur anderen Seite hinaus gebannt habe. In der ambul. Pflege ist der Luxus einer 2. PFK, auf der anderen Bettseite stehend, nicht gegeben. Und auf Station sind diese Zeiten auch vorbei. Auch helfen Bettgitter, evtl. Lagerungshilfsmittel teilweise besser zu drapieren. Wenn ich spüre, der Pat. erfährt eine Einschränkung durch die Bettgitter und ich weiß, er bewegt sich nicht (mehr), kann ich sie theoretisch auch unten lassen. Wären da nicht die Fälle, wo Pat. plötzlich doch hinaus gefallen sind. Eine Pat. war z.B. meine Großmutter, die beim Sturz aus dem Bett eine SHF erlitt und an den Folgen starb. Schon alleine aus dieser Erfahrung heraus finde ich diese Teile (fast) unentbehrlich. Meine zu dem Zeitpunkt (eindeutig desorientierte) Großmutter wollte das Bettgitter nicht und die Pflegekraft ließ es unten...wenige Minuten später folgte das Unglück.

Wird der Personalmangel nicht auch als Ausrede benützt?

Ist keine Ausrede, sondern bittere Realität, die sogar von der Regierung bestätigt wird. Ich bin z.B. keine die vorher sagt:"mach´ich nicht, haben zu wenig Personal", sondern ich wäge ab, was ich in meinem persönlichen Zeitrahmen während der Arbeit tatsächlich leisten KANN, wenn nicht, ob es trotzdem irgendwie machbar oder auf eine andere Art zu lösen ist.
Vor 9 Jahren arbeitete ich zuletzt auf Station - es wäre unmöglich gewesen, einen Schüler für Sitzwachen frei zu stellen! Wir sind so schon "im Dreieck" gesprungen und haben das Arbeitspensum kaum bewältigen können - und wir hatten schon ein mordsmäßiges Tempo drauf und machten regelmäßig Überstunden. Personalmangel ist nicht nur eine fette, dunkle Wolke, die über uns hängt, wir stecken da mitten drin. Vielleicht benutzt es der ein oder andere als Ausrede, ich kenne da jetzt niemanden persönlich, dennoch kann man den Begriff "Personalmangel in der Pflege" nicht einfach von sich schieben und sagen, es wird gern als Ausrede verwendet.

Dazu möchte ich sagen, Fixierungsmittel wie Handschlaufen und Bauchgurt wurden bei uns im Haus gänzlich abgeschafft. Und ich muss sagen, es geht auch ohne.

Glaube ich auch, dass es ohne geht.

wir nehmen uns die Pat. mit ins Dienstzimmer
.

Wo arbeitest Du denn? Wir hatten keine Möglichkeiten, einen Pat. mit ins Dienstzimmer zu nehmen (sitzt Ihr denn immer im Dienstzimmer???). Abgesehen davon, wo man ihn da noch hätte platzieren sollen, wir waren ständig in Patientenzimmern gewesen und erst zu Schichtende für eine längere Zeit im Dienstzimmer. Und in der ambulanten Pflege konnten wir entsprechende Pat. auch nicht mit in die Station/ins Büro nehmen :gruebel:.
Vielleicht mag das bei euch alles bestens funktionieren, aber man kann es nicht pauschal für andere Einrichtungen vorschlagen.

Dialyseheinz schrieb:
Ich würde mal meinen das ein Kleinkind/Baby/Säugling oder wie auch immer kein echtes selbstbestimmtes Leben für sich beansprucht, da es selbst noch nicht die Möglichkeit hat dieses zu benennen.

Oh, da kennst Du meine zweijährige Tochter noch nicht, die beweist mir jeden Tag welch ein selbstbestimmtes Leben sie führen möchte.

LG
Trisha
 
Wenn man alleine am und mit dem (bettlägrigen) Pat. arbeiten muss, sind diese Teile insofern hilfreich, dass ich beim Drehen des Pat. die Gefahr des Herausfallens zur anderen Seite hinaus gebannt habe.

Ich meinte ja, damit nicht das man sie zum Drehen nicht verwenden soll, nur ob man sie wenn man fertig ist, nicht wieder heruntergeben kann.
Wie oft ist es schon passiert, dass "mobile" Pat. über das Bettgitter klettern und der folgende Sturz noch verhängnisvoller wird.

Vor 9 Jahren arbeitete ich zuletzt auf Station - es wäre unmöglich gewesen, einen Schüler für Sitzwachen frei zu stellen!

Na gut, bei uns sind zumindest die Schüler zusätzlich eingeteilt. Wie habt ihr das Arbeitspensum geschafft, wenn gerade kein Schüler auf der Station war?

Wo arbeitest Du denn? Wir hatten keine Möglichkeiten, einen Pat. mit ins Dienstzimmer zu nehmen (sitzt Ihr denn immer im Dienstzimmer???). Abgesehen davon, wo man ihn da noch hätte platzieren sollen, wir waren ständig in Patientenzimmern gewesen und erst zu Schichtende für eine längere Zeit im Dienstzimmer. Und in der ambulanten Pflege konnten wir entsprechende Pat. auch nicht mit in die Station/ins Büro nehmen :gruebel:.

Ich weiß, dass das nicht bei allen (besonders nicht in der ambulanten) geht, es war auch mehr als Idee gedacht. Wir müssen ebenfalls unser Dienstzimmer "umgestalten", dass das Bett Platz hat.
Und natürlich sitzen wir nicht alle im Dienstzimmer, aber in Zeiten der Dokumentation sitzt immer wer an einem PC, bzw. sitzt ein Doc drinnen, am Vormittag, der der die Aufnahmen macht, oder jemand, der die Visite ausarbeitet, Tabletten kontrolliert, usw. Also irgendwer ist immer drinnen und hat den betroffenen Pat. im Blickfeld.

Gruß,
Lin
 
Fixierung und Bettgitter sind Maßnahmen, die in bestimmten Situationen notwendig sind.
Die Frage ist doch viel mehr, wie mit der Situation umgegangen wird, denn der Pat. ist diesem Fall völlig hilflos und uns total ausgeliefert. Wenn er Glück hat, kann er sich noch verbal äußern, wenn jemand die Tür zumacht, schmort er/sie im eigenen Saft.
Alle dekubitusgefährdeten Stellen sind extremem Druck ausgesetzt, bei Flachlagerung evtl. die Atmung erschwert, hohe Thrombosegefahr. Was ist mit Blasen- und Darmentleerung?
Wenn das Baby in seinem Bettchen schreit, überlegt man automatisch, was könnte der Grund sein? - Hunger, Durst, Schmerzen, volle Windel, Angst, Einsamkeit...?
Schreit ein Erwachsener so enthemmt, empfinden wir das automatisch als unnormal, unangenehm und beängstigend. Aber vielleicht hat er dieselben Gründe, kann sich aber - sei es wegen Demenz, Medikamenten, einer Psychose - nicht adäquat äußern.
Demzufolge ist ein fixierter Pat. genauso intensivpflegebedürftig wie ein Pat., der einen Tubus im Hals stecken hat, oder?
 
@ Elisabeth:
Der Aspekt mit dem Richter...
Klar kann der auch meiner Meinung nach nicht wirklich entscheiden ob und wie weit die Freiheitsberaubung in Ordnung geht! Aber es ging mir um die rechtliche Situation (ich denke auch die Fragestellung war so zu verstehen)
Das die floskel "im Namen des Volkes" (Richterspruch) fast immer auf empfehlung der Ärzte in der realität erfolgt, der Richter sich selbst oft noch nichtmal ein eigenes Bild macht (obwohl er dazu verpflichtet ist) und wir uns derweil über die Ethik einer Freiheitsberaubung unterhalten, ist in der Praxis m.A. unerträglich! :knockin:Trozdem stellt sich die Frage wer denn sonst kann, soll, muss das enscheiden?
Hier geht es um elementare Rechte des Individuums! In der akuten Situation des handelns hab ich selbst kaum probleme damit. Wenn es aber länger dauern wird, oder häufiger sein muss? Ich selbst finde da für mich keine generelle Antwort. Daher bin ich froh wenn jemand die Kontrolle im "Namen des Volkes" ausübt und zu verantworten hat. Auch wenn das natürlich (leider) völliger Kappes ist was der Richter ggf. da schwafelt.

@Trisha
Es mag ja durchaus sein das Deine 2 jährige Tochter in dem ihr eigenen gesellschaftlichen Umfeld klar machen möchte, dass sie mit der momentanen gesamtsituation zur Zeit nicht zufrieden ist. Leider (für Deine Tochter) hat sie aber noch nicht den gesellschaftlichen Kontext in ihrem Kulturkreis verstanden. Daher sind ihre äusserungen bezüglich der Situation nicht klar der einschränkung der selbstbestimmung zuzuordnen. Zudem könnte es ja auch sein dass Deine Tochter ihr wohlwollen ausdrücken möchte..:) Mit anderen Worten: Nutze den längeren Hebel an dem Du sitzt:):):)
 
Mir ging es nicht primär um die letztendlich entscheidende Instanz. Du sagst
ja selber, dass sie dies tut auf Anraten von medizinischem Personal.

Mir ging es um unsere eigene Sichtweise. Wie stehen wir zu Menschen- egal welchen Alters- die die Auswirkungen ihrer eigenen Entscheidungen nicht bedenken können. Wo fängt die Beschränkung der Selbstbestimmung an?

Und in diesem Zusammenhang finde ich den Vergleich zu Trishas Tochter nicht abwägig. Auch sie kann das Ausmaß der Auswirkungen ihres Wollens nicht abschätzen.
Ergo gibt Trisha einen schützenden Rahmen in dem sich ihre Tochter bewegen kann. Wie groß ist dieser Rahmen bei kognitiv eingeschränkten Pat.?

Elisabeth
 
Hm.... das hat was philosopisches....
Gesetzlich hatten wir abgehakt ja?:gruebel:
Ich glaube das es eine richtige Antwort nicht geben kann... ich jedenfalls kann sie nicht geben...
Wie ich vorher schon ausführte ist selbst das Wort "Selbstbestimmung" und erst recht der Sinn dieses Begriffes nicht genau deffiniert. Zumindest nicht für alle Menschen. Du fragst: wo die beschränkung der selbstbestimmung anfängt...
Hmmm?:gruebel: Ok. Gehen wir davon aus das der Beriff "Selbst" eine klare Sache währe. (was sie schon nicht ist, jeder wird ihn anders interpretieren). "Selbst" müsste demnach bedeuten, dass es zur unterscheidung, noch etwas anderes geben müsse als das "Selbst" meiner eigenen Deffinition. Ob und wie, die angeblich nicht Normalen Menschen, aber ein erleben haben welches ihnen ermöglicht zwischen ihrem eigenen "Selbst" und dem anderen "Etwas" zu unterscheiden und daher geziehlt in der Lage sind auf aussenreize entsprechend zu reagieren, dürfte schwer sein für den nicht Betroffenen zu entscheiden. Zudem kommt noch die grosse Gefahr des Missverständnisses, selbst unter denen die glauben "Normal" zu sein. Um wieviel schwieriger ist es dann erst recht Missverständnisse mit den so genannten "Verrückten" (also den ausserhalb der "Normalität" befindlichen) zu vermeiden?
Anfangen dürfte in diesem Sinne die beschränkung schon indem überhaubt eine Reaktion erfolgt. - Eh...ich muss jetzt schwer nachdenken:knockin:.
Tasächlich müsste sich Trisha dann fragen, ob die Tochter schreit weil sie eine Reaktion hervorrufen möchte, oder ob die Tochter aus ihren selbstbestimmungsrechten schreien möchte. Also einfach mal losbrüllen...
Wenn Trisha nun handelt z.B. etwas zu essen geben würde, (Trisha du Rabenmutter!:)) aber die Tochter nur schreien wollte, währe das eine beschränkung da die Tochter nicht einfach nur losbrüllen darf!
Um also den uns Schutzbefolenden gerecht zu werden müsste ich mich in deren Lage versetzen können. Dies kann ich wieder nur mit den möglichkeiten die meinem "Selbst" zur verfügung stehen. Diese Möglichkeit muss ich aber leider ausschliessen da ich mein "selbst" als "Normal" betrachte, den Anderen aber als "Verrückt, Dement, Kleinkind, Trottel usw."
Ich habe also eigentlich keine Basis auf der ich mich MIT dem Anderen verständigen kann. Leider habe ich aber viele Möglichkeiten mich GEGEN ihn zu verständigen...:emba: durch Zwangsmassnamen eben. Ich besitze damit eine Macht. Ich kann ihn Fixieren, das essen verweigern, Strafen, Schlagen ja sogar töten. (ok-muss ich mich für Verantworten... die Macht habe ich aber primär)
Im Falle von Trisha kann es sein das die Tochter einmal froh sein wird das ihre liebende mutter was zu futtern rausrückte... Es kann aber auch genau so gut sein das die Tochter stinke sauer wird, weil sie zu fett geworden ist... (das gute dabei ist, dass sich die Tochter noch äussern wird weil sie eine Zukunft hat welche ihr die ermöglicht)
Was kann also Trisha machen um "richtig" zu handeln?
Ich denke sie kann nur versuchen sich in die Lage der Tochter zu versetzen, und dann das gefährlichste überhaupt machen... nämlich dann von "sichselbst" auf die eigentlichen bedürfnisse ihrer Tochter und eben der "Normen" zu reagieren. Dabei darf sie aber keinesfalls ihre eigene deffinition von "selbstbestimmung" ausser acht lassen. Das ist aber nicht "richtig" zu machen - einfach unmöglich... (weinender Smily)

Zurück zur Zwangsmassnahme: Wenn mir also die Basis zur verständigung fehlt, währe die ausübung meiner Macht bis jetzt die alternative.
Es gibt da aber noch die Emotionale verständigung... so Dinge wie eine gezeichnete Spirale z.B. haben in fast allen Kulturen eine ähnliche bedeutung... Ich denke auch die gefühlvolle Berührung eines Menschen lösst nirgendwo aggression aus, ruhig und zugewand sein wirkt überall gleich...
Ich unterstelle uns mal:
erstens ist das nicht neu
und
zweitens hab ich keine Zeit dafür... 30 bewohner, 2 Kollegen, der eine in der Nachtschicht der Zweite ein fauler Sack, und mein Stress zu Hause? Und jetzt fordert der Typ auch noch zärtlichkeiten in meinem Job????:gruebel:

Die realität ist mir (leider) klar.
Aber irgendwie müssen wir auch um unser Wohl besorgt sein. Das einzige mittel was mir einfällt, ist mich zu fragen ob ich vor der Zwangsmassnahme ALLES versucht habe um diese zu verhindern. Ob ich es wirklich FÜR meinen Pat. gemacht habe oder für mich.
Femd und /oder Eigengefährdung können mir bei der Entscheidung helfen. Sind aber nur Krückstöcke. Wenn ich es schaffe ehrlich sagen zu können "ich würde mich freuen wenn jemand mit mir "selbst" so umgegangen währe" kann ich jedem, auch dem "Verrückten", in die Augen sehen.
Unter den Voraussetzungen kann ich mein handeln vertreten und auch verantworten. Da mag ein Richter selbstverständlich anderer Meinung sein dürfen... Aber mein Gewissen muss ich vor mir "Selbst" vertreten (von mir aus auch vorm lieben Gott)

Ps.: Trisha ! Ich bin mir sicher Du bist eine gute Mutter! (Friede?):mrgreen:
 
Also ist Fixierung eine Ausübung von Macht? Wer die Macht hat bestimmt, was zu tun ist?

Das ist mir zu kurz gedacht in Zusammenhang mit kognitiven Einschränkungen.

Selbstbestimmung ist ein zentraler Grundsatz der Menschenrechte: Menschen sollen ihre eigenen Ideen und Wünsche frei verwirklichen können, ohne von außen unterdrückt oder bedrängt zu werden. Selbstbestimmtes Handeln, Lernen und Leben können als Kennzeichen eines mit freiem Willen ausgestatteten, selbstständigen, verantwortungsbewußten Erwachsenen gelten.
Selbstbestimmung – Wikipedia

Ein Erwachsener bzw. eine Erwachsene ist ein Mensch, der ein bestimmtes Alter überschritten hat und bei dem man deshalb davon ausgeht, dass er die volle körperliche und kognitive Reife besitzt, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen.
Erwachsener – Wikipedia

Kinder sind eigenständige Menschen mit eigenen Vorstellungen, Erlebnissen und Sichtweisen über sich und ihre Umwelt.Sie leben in einem Umfeld, in dem sie organisatorisch, psychologisch, rechtlich, ökonomisch, geschichtlich und im täglichen Ablauf eingebettet sind.
...
Kinder nehmen so wahr, wie sie eben wahrnehmen können, aus und mit ihrer eigenen Perspektive und ihren Vorstellungen von dem, was um sie geschieht, von den Menschen, deren Absichten und der Welt allgemein.
...
Umso wichtiger ist es, dem Kind eine ihm bewältigbare Umwelt zu bieten bzw zu garantieren. Dies wird durch die Verantwortlichkeit von Erwachsenen für ein Kind geregelt.
Menschenmodelle der Entwicklungspsychologie

Eine Demenz (lat. dementia "ohne Geist") ist ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung von sozialen und beruflichen Funktionen führen und fast immer, aber nicht ausschließlich mit einer diagnostizierbaren Erkrankung des Gehirns einhergeht.
Demenz – Wikipedia

Sind sich Demente und Kinder nicht doch ähnlich in der Wahrnehmung ihrer Umwelt? Und haben sie nicht beide ein Anrecht auf eine beschützende Umwelt?
Aber im Gegensatz zum Kinde, wo die Umwelt lernfördernd getstaltet sein soll, wird dieses bei Dementen oft vernachlässigt. Erhaltung von Fähigkeiten stehen nicht im Mittelpunkt sondern die Erhaltung der Umgebungsnorm.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth!
Was Du in Wikipedia gefunden hast schliesst sich ja nicht aus. Selbsverständlich haben sowohl Kinder, Erwachsene, Kranke und auch speziell Demente ein anrecht auf eine sie beschützende Umwelt.
Hier ging es bis jetzt darum - was ist wenn die Beschützende Umwelt nur mit der Fixierung zu erreichen ist?
Aber dann auch noch Zitat.: Aber im Gegensatz zum Kinde, wo die Umwelt lernfördernd getstaltet sein soll,...
Du schreibst es ja selbst...es SOLL... es gibt weder für Demente noch für jemand anderes ein Recht gefördert zu werden und hierbei die zu erbringenden Mittel bestimmen zu können...
Es gibt wohl die Erklärung das wir anderen das machen SOLLEN.
Wenn die "Förderung" der Bauchgurt ist... (wohlgemerkt: wie ich selbst dazu stehe hab ich schon versucht zu schreiben!)
Und dann schreibst Du noch: Erhaltung von Fähigkeiten stehen nicht im Mittelpunkt sondern die Erhaltung der Umgebungsnorm.
Und da sind wir wieder bei dem "Normalen" Aber was ist das? Satt, sauber,trocken? Zurecht hinterfragst du das (wie ich auch)
Und was mein Macht verständniss angeht...
Mir ist wichtig das wir (Krankenschwestern) uns über diese bewusst sind und sie wohldosiert einsetzen! Macht an sich muss ja nichts schlechtes sein! Es kommt darauf an was man damit macht!:)
Und auch zum schluss, Zitat: wer die macht hat bestimmt, was zu tun ist. möchte ich so nicht stehen lassen.
Wer die Macht hat entscheidet, muss entscheiden, inwieweit er sie nutzen möchte. Auch wenn er keine massnahmen ergreifen würde übt er sie dennoch aus. Schweigen, ignorieren können wesentlich schlimmer sein als losbrüllen und Tische rücken!
Wir werden um Zwangsmassnahmen an anderen nicht rumkommen, weder als Mutter, Krankenschwester oder auch als Mitmensch. Immer nur den betroffennen fördern ist auch nicht möglich, dafür reichen weder Geld, Personal und leider auch nicht die Geduld. Aber je verantwortungsbewusster ich mir klarmache womit ich umzugehen habe, je besser ich mir sagen kann "Demenz" ist nicht das problem anderer Leute sondern morgen mein eigenes und was würde ich dann wollen? desto besser wird die entscheidung zur machtausübung oder zur unterlassung sein können.
 
Sind sich Demente und Kinder nicht doch ähnlich in der Wahrnehmung ihrer Umwelt? Und haben sie nicht beide ein Anrecht auf eine beschützende Umwelt?
Aber im Gegensatz zum Kinde, wo die Umwelt lernfördernd getstaltet sein soll, wird dieses bei Dementen oft vernachlässigt. Erhaltung von Fähigkeiten stehen nicht im Mittelpunkt sondern die Erhaltung der Umgebungsnorm.

Elisabeth

- Haben sie im Sinne von Verfassung und Menschenrechten ganz sicher.

- Bestimmt ist es so, dass Demente kognitiv vernachlässigt werden. Abgesehen von den äußeren Grunden (keine Zeit) kommt es wohl darauf an, inwieweit die Pflege einen therapeutischen Auftrag annehmen möchte und inwieweit sich ein jeder seiner Macht bewusst ist und seiner Fähigkeit, die eigene Umwelt und die des Pat. zu gestalten.
Soweit ich weiß, werden diese Aspekte in einigen geriatrischen und gerontopsychiatrischen Einrichtungen sehr wohl auch berücksichtigt, selbstverständlich ist es nicht.
Lebenswertes Dasein und Würde im Alter sind Themen, die die Gesellschaft noch zu wenig erreicht haben.
Ein kognitiv eingeschränkter Mensch ist nicht mehr leistungsfähig und wird es auch nicht mehr werden. Damit passt er schlecht in unsere Gesellschaft.
Seine Wahrnehmung spielt sich auf einer anderen Ebene ab.

@Elisabeth: Da du diese Diskussion angeregt hast: Was würdest du dir denn wünschen im Umgang mit Pat., bei denen einschränkende Maßnahmen durchgeführt werden? Was wird im praktischen Alltag häufig vernachlässigt und müsste verbessert werden?
 
Ist es wirklich immer die Zeit, die uns fehlt? Oder ist es nicht auch oft die Unsicherheit im Umgang mit diesen Pat., die uns zu Hilfsmitteln wie Fixierungen greifen läßt?

Was wünsche ich mir? Stationen, die auf die Bedürfnisse dieser Klientel ausgerichtet sind mit ausreichend kompetentem Pflegepersonal. Ist eigentlich ganz einfach... wenn Demente eine Lobby hätten.

Elisabeth
 

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