Medikamentenansetzung durch Pflegekraft

sirigel

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Krankenpfleger - UCH, ACH, Neurologie, Chirg. ITS
Hallo.

Alt bekanntes Thema. PK verabreicht eigenverantwortlich ( ohne ärztl. Anordnung) Schmerz- / Schlafmittel.
Wo kann ich im Internet Urteile nachlesen, bei denen eine Pflegekraft auf Grund unzulässiger eigenmächtiger Medikamentenverabreichung bestraft wurde ?
Ich habe auf Station eine Kollegin ,die sich diese Vorgehensweise "zutraut" und Hinweise auf rechtliche Aspekte nicht annimmt.:deal:
Stationsleitung ist darüber informiert, wird mit der PK sprechen.

Möchte Daten für unser Team sammeln.
MfG Sirigel
 
Wir haben ein Schema auf Station, in dem alle möglichen
Schmerzmittel und Schlafmittel stehen, die wir geben können,
ohne sie explizit mit dem Stationsarzt absprechen zu müssen.
Bei jedem Teamwechsel wird dieses Schema mit dem neuen
Stationsarzt durchgegangen.
Allerdings geben wir z.B. bei Cortisonpatienten immer auch
einen Magenschutz dazu, der meistens nicht angeordnet ist.
Ebenso bei Patienten mit (nasaler) Magensonde.
Ab und zu rutscht auch mal Tramal dazwischen,
wenn die Schmerzen gar nicht in den Griff zu kriegen sind
bzw. die eigentlich oralen Medikamente als Kurzinfusionen.
Allerdings wirds vom ganzen Pflegeteam so gehandhabt.
Die Ärzte ordnen außer bei Patienten mit Schmerzkonsil i.d.R. keine
Schmerz- oder Schlafmittel an.

Naja, es ist schon rechtlich etwas fragwürdig so ein pauschales Schema,
aber wegen jeder Paracetamol einem Arzt hinterherzurennen ist auch doof.
 
Hallo Piratte.

So ein Schema wird wohl auch bei uns demnächst eingesetzt. Z.Zt. befinden wir uns aber in der besagten "Grauzone". Darüber hinaus wurde aber z.B. Diabetiker Med. angesetzt, verändert und nicht erst der Arzt gefragt. Und das scheint mir doch sehr bedenklich. Zumal wir eine UCH Station sind. Mag auch das Wissen evtl. vorhanden sein, so ist die Anordnung doch dem Arzt vorbehalten. "Können" wäre z.B. nicht der eigentliche Hinderungsgrund für mich - aber es ist die Tatsache der "Therapieentscheidung".
Nochmals auch die Frage: Wo gibt es evtl. Gerichtsurteile nachzulesen?
Es geht nicht darum die Kollegin zu gängeln, anzusch...en oder los zu werden.

MfG Sirigel
 
Hallo,

meines Wissens darf nur ein Arzt eine Medikamentenanordnung treffen.
Sollte einem Patienten etwas zustossen bei einer Medikamentengabe, die nicht angeordnet war, wird kein Arzt dastehen, und nachträgklich sagen, daß es o.k. war. Also Finger weg von eigenmächtigen Medikamentenanordnungen.

Gruß fabsah
 
wir haben ein schema, in dem bedarfsmedikation schon vorgedruckt ist ... der doc muss nur noch eintragen, welche dosierung und wie oft es gegeben werden darf ... nicht mehr dürfen wir geben.
 
Hallo!

Zum Thema Bedarfsmedikation habe ich dies gefunden:
5.9 Bedarfsmedikation Bedarfsmedikation bedeutet, dass der Arzt der Pflegekraft aufgibt, ein bestimmtes Medikament, bei "Bedarf" zu verabreichen oder eine Behandlungsmassnahme vorzunehmen.
Eine solche Anordnung ist äusserst problematisch, da die Medikation hier nicht auf die konkrete Situation des Patienten hin erfolgt. Wann soll denn ein Bedarf gegeben sein? Der Begriff ist völlig unklar. Eine Bedarfsmedikation wird daher in der Literatur als unzulässig angesehen, soweit es dem Krankenpflegepersonal einen eigenen Entscheidungsspielraum im diagnostischen und therapeutischen Bereich belässt (vergleiche Klie Seite 8 ) .
Das Pflegepersonal ist grundsätzlich nicht befugt, eigene Diagnose- und Therapieentscheidungen zu treffen. Das würde eine Pflegekraft aber tun, wenn sie selbständig das Medikament, den Verabreichungszeitpunkt, die Applikationsart sowie die Dosierung wählen könnte. Die Pflegekraft müsste in einem solchen Fall wegen Übernahmeverschuldens haften. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Arzt vorher genau die Art des Medikaments und die Dosierung bestimmen kann, so dass die Pflegekraft routinemässig handelt.
Quelle: Aktuelle-Pflege

Wenn schon eine dokumentierte Bedarfsmedikation als unzulässig angesehen wird, dann dürfte sich die Frage nach einer Gabe ohne Anordnung schon erübrigen.

Ein Standard-Plan wäre danach genauso problematisch, weil er nicht auf die individuelle Situation des Patienten ausgerichtet ist, außer es ist so gemacht wie bei Tanja_K.

Die Problematik besteht bei uns in den chirurgischen Bereichen auch, schwer hier wieder rauszukommen.

Grüße
Michl
 
Grüß Gott Miteinander.

Hallo Michel,Dank für die Info.:up:

Seit gestern ist zunächst einmal eine sogenannte "abgesegnete Bedarfsmedikations - Liste" speziell für unsere Station gültig. ( OA, St.A, STL haben sie unterschrieben.) Ohne Angabe von Dosierungshäufigkeit und Dosierungshöhe. Nur KS/KP dürfen verabreichen, nicht KPH, Schüler etc.
Ich könnte also jetzt "mit guten Gewissen" z.B. Novalgin,Tramal Tr. oder Perfalgan i.v. ,und was sonst noch so üblicherweise gegebn wird, nach gängigen Dosierungen und eigenen Erfahrungs-werten verabreichen. BTM ausgeschlossen.
Ich fand dies zunächst als Werkzeug nicht schlecht.
Nur, in der weiteren Überlegung sehe ich mich genauso im rechtlichen Abseits , wie vorher auch - die Durchführungsverantwortung bleibt mir sowieso.:gruebel:
Natürlich habe ich Novalgin / Tramal Tr. bisher auch gegeben, da war sie aber als Bedarfsmedikation vom Arzt angesetzt.
Dein Hinweis werde ich weiter verfolgen und mich nochmals einlesen.
Dank einstweilen an alle bisherigen KommentatorInnen.
Ich lese gern noch mehr zum Thema.
MfG Sirigel
 
Hmm, so find ich das aber schon wieder zu viel des Guten...

Was wenn man mal einfach so Perfalgan gibt und der Pat hat eh schon arg was an der Leber.
Oder es treten ALlergien oder sogar im schlimmsten Fall mal die Agranulozytose bei Metamizol auf - seid ihr wirklich abgesichert damit?

Ich fänd das medikament sollte dann einmal bei Aufnahme generell aufgeschrieben werden - dann ist es wenigstens individuell für den Patienten...
 
Moin

ich betrachte die Bedarfsmedikation als wichtiges Mittel und bin der Meinung, wenn gewisse Grenzen festgehalten werden - bspw. 1/2 Amp. Catapresan bei RRsyst >160 - gibt es keinen Grund, sich darüber Gedanken zu machen.

Und auch standardisierte Bedarfsmedikamente sind für mich nicht der Teufel, wenn auch nicht die beste Möglichkeit.

Und Maniac, das Agranulozytose-Risiko bei Metamizol liegt irgendwo im 1:1000000-Bereich ( auch wenn es nur als Beispiel aufgeführt wurde ). Und ich hoffe, die Allergie-Vorgeschichte jedes Pat. wird so gut als möglich evaluiert und sollte zum Ausschluss einer versehentlichen Gabe führen.

Cys
 
Ist schon klar Herr SPK :-)

Ich wollte auch nur sagen bzw. fragen: WENN was passiert - seid ihr dann abgesichert mit dem neuen Standard?
Vor Allem wenn man zB etwas gibt wie das erste Beispiel, wo man wissen könnte das es kontraindiziert ist, aber es halt nicht weiß und damit fahrlässig ein Risiko eingeht...

(War der Satz verstehen?)
 
Übernahmeverschulden
Ich konnte bisher auch gut damit leben, dass die Allgemeinchirurgie Tramal und Paspertin gibt, die Urologie Metamizol und Buscopan, die Unfallchirurgie Voltaren, die HNO Paracetamol und die Kieferchirurgie Ibuprofen... usw.
Ich hab mir das auch alles brav gemerkt, checke immer Unverträglichkeiten und frage Patient nochmal - und wende das an nach bestem Gewissen - "weil der Arzt ja auch nix anderes angeben würde" und mein Patient nicht lange Schmerzen leiden soll.
Verträgt der Patient das Medikament nicht, dann hätte er es auch nicht vertragen, wenn es ein Arzt angeordnet hätte..... und aus meiner chirurgischen Erfahrung sage ich: Er hätte es auch genauso angeordnet, wie ich es gegeben habe....

Der Unterschied: Ich darf keine Therapieentscheidung treffen!

Schuld sind wir (bin ich) mal wieder selbst, dass wir uns in so einen unsicheren Rechtsraum hineinbewegen (lassen) um den Arzt Arbeit zu sparen (?).
Ist das der Grund, warum wir da mitmachen?

Grüße
Michl
 
Hallo und Hallo Michl.

Gerade so denke ich oft und erfahre die Bestätigung durch neue, junge KollegInnen. Desweiteren haben sie aber auch Furcht und Hemmungen Nachts anzurufen - "...weil dann werde ich von einigen Ärzten angeraunzt und übel abgefertigt, wie ich sie denn wegen so einer Sache wecken würde."
Die meisten Älteren lassen sich das nicht mehr gefallen, aber die jungen Kollegen haben da doch noch ganz schöne Manschetten.
Diese Bedarfsmed. Liste liegt mir mittlerweile ganz schön im Magen. Oft wird uns Pflegekräften ja durch das Denken des Satzes " Machen wir schon lange so", eine gemeinschaftliche Sicherheit vorgegaukelt, die es ja nicht gibt. Und wenn nun Querdenker unbequeme Fragen stellen, gerät die "Sicherheit" mal wieder ins wanken.
Und wenn du dann noch sagst: "Ich recherschiere mal im Internet nach entsprechenden Gerichtsurteilen" kommt der Satz "Aber denken sie doch an das Wohl der Patienten"
Eben !
Also nochmal nachgefragt: "Wo kann ich im Internet ausgesprochene Urteile aufGrund dieser Problematik lesen oder Links finden ?"

MfG Sirigel
 
Hallo Sirigel!

Empfehle mal unter Medikamentenanordnung zu googeln.
Habe dabei interessante Fallbeschreibungen und Gerichtsurteile gefunden.

MFG Skuld:mryellow:
 
hallo,

mich selber interessiert dieses thema auch brennend!

und für mich ist diese undurchschaubarkeit der grauen zone sogar ein grund, warum ich nicht im krankenhaus arbeiten will/kann!

ich habe wirklich angst, das eben doch mal was schief geht und ich dann da stehe!!!!

bei google hab ich nix über urteile oder zuständigkeiten gefunden!

in dem KH wo ich gelernt hab, ging die spätdienstschwester immer 21:30uhr durch alle zimmer und fragte, ob jemand eine schlaftablette oder schmerztablette bräuchte!!! und nicht bei einer wurde der doc gefragt!?!?!?

sicherlich ist die wahrscheinlichkeit eher gering, dass was passiert (ich habs noch net erlebt, das eine unverträglichkeit oder wechselwirkung eintrat), aber aufjedenfall besteht EINE chance, dass irgendwann mal was passiert und schon diese kleine möglichkeit bereitet mir kopfschmerzen und zeigt, das irgendwas nicht stimmt in diesem system!

wenn ihr noch links habt, bitte schicken!

lg
andrea
 
Hallo alle miteinander,
schon die Themenüberschrift hat mich erschrocken. Aber offensichtlich leiden viele KHèr an Ärztemangel in Quantität und / oder Qualität.
Therapeutische Entscheidungen, also auch Medizingaben, sind Vorbehaltstätigkeiten der Ärzte und nur denen erlaubt.
Bei Piratte und sirigel möchte ich jedenfalls nicht arbeiten. Da lauert der Staatsanwalt ja gleich hinter der Tür.
Hinweise zum Medikamentenhandling gibt schon das Krankenpflegegesetz. Dort ist jede medizinisch- therapeutische Eigenmächtigkeit ausgeschlossen.
Bedarfsmedikation ist sicher ein heisses Thema, aber unter folgenden Bedingungen (wie von Cystofix schon geschrieben) möglich:
1. Patient muss klar sein
2.
Medikament mit genauer Zuordnung des Bedarfsfalls (RR> 180 Med. ...)
3. genau definierte Menge
Das Ganze muss der Arzt für jeden Patienten individuell in der Kurve dokumentieren.
Mal noch was: Ein Anfänger(Pflege) überschätzt sich oder irgentwas zum Patienten ist nicht bekannt und einer von uns erhält die Medizin ohne dass der Arzt das weiss. Von zu hohen Dosen mal ganz abgesehen.Würde mir überhaupt nicht passen!!
Tschüß
rudi09
 
Sr Andrea,
ich weiss ja nicht wo du arbeitest. Ich kannaus meiner Sicht dazu nur sagen, so sahen nicht mal meine ersten Tage im KH hier im Osten aus(1988). Da wurde das ganz heimlich gemacht. Nicht mal die Kollegen, die mit Dienst hatten, haben das gleich erfahren. Da wird einem ja Angst und Bange.
Unsere PDL hätte die Schw. schon lange rausgeschmissen!

Links sind z. B. unter Heilberufe.de zu finden, beim googeln findet man unter "Werner Schell" jede Menge zum Thema, unter "Pflegerecht.de",....
Tschüß
rudi09
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Kollegen/-innen,

davon mal abgesehen,dass eine PK das nicht tun sollte..

Wenn ich mir überlege, was wir damals in der Schule gelernt haben ("5-R"
richtiger Pat.,richtiges Medikament,richtiger Zeitpunkt,richtige Dosierung und richtige Verabreichungsform/Applikationsart)..
Und dann kommen wir doch mal des Öfteren hin, dass
  1. der Frühdienst die Medis austeilt, die der Nachtdienst gestellt hat, ohne erneute Kontrolle (und dazu sind die FD-ler verpflichtet),
  2. die Patienten doch verwechselt werden,
  3. die Patienten alle Medis auf einmal bekommen/einnehmen,
  4. Schülern usw. das Austeilen der Medi-schachteln überlassen wird,
  5. in der Kurve nicht mal Tabletten richtig übertragen werden, da unleserlich geschrieben, 5mal durchgestrichen und nochmal drübergeschrieben.. (Dadurch zu hohe/zu niedrige Dosierung, oder die Tabl. fehlen gar ganz..)
da wesentlich öfter was passiert, als wenn ich genau weiss: 5-R-Regel,Unverträglichkeiten usw.,Anwendungsgebiet, Wirkung und NW und das dann einsetze.

Bei uns ist es so, dass wir zum Bsp.Pantozol (ob i.v. oder oral) auch mal allein in die Kurve eintragen und den Doc schnellstmöglich danach abzeichnen lassen,
oder
dass ich als PK dem Doc sage "der Pat. XY hat einen massiven Harnwegsinfekt, dem würde ich da Cibrobay geben (in dem Fall weise ich den Doc drauf hin, er schreibt es zumeist ein.. und wer hat da nun was angeordnet? Klar,der Doc muss es absegnen.).

C2-Pat. bekommen grundsätzlich Betabion (auch von mir z.B. allein eingetragen, da ich weiss, dass ich dem Pat., würde er Glukose-Infusionen bekommen ohne Leberschutz, mehr Schaden zufügen würde,wennich es weglasse als dass ich es ihm gebe (Entstehung eines Wernicke-Korsakow-Syndroms)..

Aktueller Fall:
Pat. mit Z.n. BWK-8-# vor längerer Zeit, seitdem chron. Schmerzsyndrom mit zunehmender Häufigkeit an verlangten Schmerzmitteln (aktuell seit dem letzten WE).
Dann rufe ich den DA an, berichte ihm von den verkürzten Intervallen (z. Schluss fast alle 3 Std.), dränge ihn quasi zur Absegnung/Ansetzung eines Schmerzpflasters, weil ich der Meinung bin,dass der Pat. das braucht.
(Ich will-Arzt sagt quasi ja-ohne den Pat. gesehen zu haben, aber mit der Option, dass wir ihm vorher eine halbe Amp. Mo 10mg s.c. spritzen, um zu sehen, ob es einen Effekt hat und die schmerzen nachlassen.).

Das Ganze bewegt sich rein rechtlich gesehen in einer Grauzone..

Doch immer noch steht der Grundsatz, dass ich verpflichtet bin, den Pat. vor Schaden zu bewahren (d.h. für mich, Pat.bekommt von mir Betabion, um Korsakow-syndrom zu verhindern, wenn DA/SA es vergessen hat aufzuschreiben).
Oder Pantozol als Magenschutz, weil eben schon Z.n. gastritis usw.

Man müsste eben auch was haben, wo man dran fest machen kann, Sr. Y kennt das Medikament genau,weiss, wann sie es einzsuetzen hat und wo nicht und welche Wirkungen, NW/WW es hat.
Erst danach würde ich sagen, er-sie-es darf und er-sie-es nicht.

Doch wer soll sowas prüfen?

da ich mich noch länger an diesem Thema auslassen könnte, ich es aber ned mag, breche ich nun ab.

Ich wünsch euch allen eine ruhigen Tag.
LG,Nic

PS:Hab da noch was gefunden..
„Die erstmalige??? auf der Fieberkurve verzeichnete Medikamentenanordnung ist eine Verordnung von Heilmittel im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 Ärztegesetzes auf Grund von medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird diese Anordnung später auf eine neue Fieberkurve übertragen, so handelt es sich dabei um eine bloße administrative Tätigkeit zum Zwecke der Vereinfachung ??? der Medikamentenabgabe, damit das Pflegepersonal die zu verabreichenden Medikamente nicht jedesmal an Hand der ursprünglichen, eventuell bereits archivierten Anordnung ??? überprüfen muss. Wenn gemäß § 15 Abs 5 GuKG die Verabreichung von Medikamenten an Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege….. delegiert werden kann….. dann wird wohl auch davon auszugehen sein, dass diese Personen in der Lage sind, Medikamentenanordnungen richtig von einer Fieberkurve zur anderen zu übertragen.
Quelle: Fieberkurven-uebertragen
 
Eine rechtliche Grauzone sehe ich da nicht. Die An-/Um-/Absetzung der Medikation ist den Ärzten vorbehalten.

Vergesslichkeit zählt da für mich nicht, ich darf auch nicht "vergessen", dass ein Patient auf dem Steckbecken sitzt, oder er Getränke braucht, geschweige denn gelagert werden muss.

Auch Paspertin, Paracetamol und Vitamin B sind Medikamente und somit anordnungspflichtig. Und zumindest bei beiden ersteren habe ich schon böse Nebenwirkungen gesehen. Hätte ich nicht auf meine Kappe nehmen wollen...

Gerade den unerfahrenen Kollegen bietet eine einheitliche Haltung des Pflegeteams größtmöglichen Schutz vor Fehleinschätzungen.

Wir haben diesen Thread gestern im Team diskutiert und ein Kollege berichtete folgendes:
Ohne ärztliche Anordnung injizierte er einem Patienten Tramal i.v.(war auch durchaus so üblich). ER hatte vergessen, dass es eine Allergie gab und behandelte die beginnende Anaphyllaxsie mit Solu-Decortin.(er wusste nicht warum, aber er wusste dass...)Es ging auch gut, aber er hat bis gestern niemals jemandem etwas davon gesagt.

Wo sind die Grenzen? Und bin ich die bessere Krankenschwester, weil ich die Medikation verantworte, meine Kollegin dieses aber nicht?

Es ist nur kollegial, wenn wir einheitlich handeln und spätestens, wenn der AvD mehrfach wegen einer Bedarfsmedikation aus dem Bett geholt wurde, wird er diese nicht mehr vergessen, oder sich vorher noch nach Besonderheiten erkundigen.

Fragt mal über die PDLer Eure Chefärzte und lasst Euch schriftlich geben, dass Ihr Medikamente ohne Anordnung herausgeben dürft, wenn die Lage es erfordert. Was wird die Antwort sein?

Lieben Gruss
 
Auch Paspertin, Paracetamol und Vitamin B sind Medikamente und somit anordnungspflichtig. Und zumindest bei beiden ersteren habe ich schon böse Nebenwirkungen gesehen. Hätte ich nicht auf meine Kappe nehmen wollen...

Lieben Gruss

...diese bösen Nebenwirkungen einer Einmalgabe, die Du auch wirklich erlebt hast, ( gerade bei MCP ) würden mich ja brennend interessieren.

Aber was anderes - würdet Ihr einem Pat. während einer Rea Supra spritzen, wenn Ihr wüsstet, Ihr müsstet 10 min ohne Arzt auskommen? - anderes Beispiel, gleiches Prinzip

@Sr. Andrea: Mich stört dieser bisweilen schon heuchlerisch-anschuldigende Unterton... "...nicht einmal wurde der Doc gefragt?!?!?!?...".

Schlimm schlimm...ich weiss, wir arbeiten in einem mediinischen Assistenzberuf und sind in vielen Bereichen von ärztlichen Anordungen abhängig...aber wegen 3 Tbl. Baldrian oder einer Tablette Adumbran klingle ich auch eher selten nen Arzt aus dem Bett , oder rufe im OP an nur um dann via Springer mit dem zuständigen Chirurg zu kommunizieren.

Ich bin auch der Meinung, dass diverses mit unserem System nicht stimmt, aber dieses Thema hier bewegt sich irgendwo auf den hinteren Plätzen meiner imaginären Verbesserungsvorschläge-Liste.

Cys
 
@rudi,

ich sag dir lieber nicht um welches KH es sich handelt, aber es war tatsächlich auf jeder station so!

es wurde immer bei der letzten runde (im SD) gefragt! und ich fand das auch sehr merkwürdig... viele patienten nahmen dann einfach so eine schlaftablette "mmh ja geben sie mal eine, VIELLEICHT brauch ich sie ja..." kein patient der dies sagte hatte die tabl am nächsten tag noch liegen!

ich meine damit, das viele patienten von allein gar keine tabl. verlangt hätten, sie ihnen aber "aufgequatscht" wurde, weil es ja angeboten wurde...dabei haben wir noch gelernt, wie man ohne medi das einschlafen erleichtern kann... tja aber das interessiert niemanden...

jedenfalls sind viele diese unklarheiten für mich der grund, warum ich angst hab, im KH zu arbeiten! ich hab wirklich panik, das da mal was schief geht und ich dran bin!

und das mit den sprüchen von ärzten kann ich auch bestätigen! ich sollte im 1.lehrjahr auf meiner 3.station (war also ganz am anfang) eine aszites-drainage entfernen ALLEINE!!!! der patient klingelte und meinte nur zu mir"sagen sie mal bescheid, das es jetzt raus kann". ich stand da und meinte "ok". damals wusste ich nichtmal, was der kleine schlauch da im bauch macht, wozu er da war und wo er "feststeckte". ich hatte keinerlei ahnung! bin zum doc und was sagt der??? -->"na dann ziehen sie sie doch" ich gleich:"äh ich bin 1.LJ und hab sowas noch nie gesehen und darf/kann das nicht" doc:"mmh was? trauen sie sich das etwa nicht??" :wut: :wut:

krass oder? ich war gleich bedient... naja...jedenfalls traurig das ganze...

mal sehen wo ich nächstes jahr lande (bin noch im mutterschutz)

lg
andrea
 

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