Hallo liebe Kollegen/-innen,
davon mal abgesehen,dass eine PK das nicht tun sollte..
Wenn ich mir überlege, was wir damals in der Schule gelernt haben ("5-R"
richtiger Pat.,richtiges Medikament,richtiger Zeitpunkt,richtige Dosierung und richtige Verabreichungsform/Applikationsart)..
Und dann kommen wir doch mal des Öfteren hin, dass
- der Frühdienst die Medis austeilt, die der Nachtdienst gestellt hat, ohne erneute Kontrolle (und dazu sind die FD-ler verpflichtet),
- die Patienten doch verwechselt werden,
- die Patienten alle Medis auf einmal bekommen/einnehmen,
- Schülern usw. das Austeilen der Medi-schachteln überlassen wird,
- in der Kurve nicht mal Tabletten richtig übertragen werden, da unleserlich geschrieben, 5mal durchgestrichen und nochmal drübergeschrieben.. (Dadurch zu hohe/zu niedrige Dosierung, oder die Tabl. fehlen gar ganz..)
da wesentlich öfter was passiert, als wenn ich genau weiss: 5-R-Regel,Unverträglichkeiten usw.,Anwendungsgebiet, Wirkung und NW und das dann einsetze.
Bei uns ist es so, dass wir zum Bsp.Pantozol (ob i.v. oder oral) auch mal allein in die Kurve eintragen und den Doc schnellstmöglich danach abzeichnen lassen,
oder
dass ich als PK dem Doc sage "der Pat. XY hat einen massiven Harnwegsinfekt, dem würde ich da Cibrobay geben (in dem Fall weise ich den Doc drauf hin, er schreibt es zumeist ein.. und wer hat da nun was angeordnet? Klar,der Doc muss es absegnen.).
C2-Pat. bekommen grundsätzlich Betabion (auch von mir z.B. allein eingetragen, da ich weiss, dass ich dem Pat., würde er Glukose-Infusionen bekommen ohne Leberschutz, mehr Schaden zufügen würde,wennich es weglasse als dass ich es ihm gebe (Entstehung eines Wernicke-Korsakow-Syndroms)..
Aktueller Fall:
Pat. mit Z.n. BWK-8-# vor längerer Zeit, seitdem chron. Schmerzsyndrom mit zunehmender Häufigkeit an verlangten Schmerzmitteln (aktuell seit dem letzten WE).
Dann rufe ich den DA an, berichte ihm von den verkürzten Intervallen (z. Schluss fast alle 3 Std.), dränge ihn quasi zur Absegnung/Ansetzung eines Schmerzpflasters, weil ich der Meinung bin,dass der Pat. das braucht.
(Ich will-Arzt sagt quasi ja-ohne den Pat. gesehen zu haben, aber mit der Option, dass wir ihm vorher eine halbe Amp. Mo 10mg s.c. spritzen, um zu sehen, ob es einen Effekt hat und die schmerzen nachlassen.).
Das Ganze bewegt sich rein rechtlich gesehen in einer Grauzone..
Doch immer noch steht der Grundsatz, dass ich verpflichtet bin, den Pat. vor Schaden zu bewahren (d.h. für mich, Pat.bekommt von mir Betabion, um Korsakow-syndrom zu verhindern, wenn DA/SA es vergessen hat aufzuschreiben).
Oder Pantozol als Magenschutz, weil eben schon Z.n. gastritis usw.
Man müsste eben auch was haben, wo man dran fest machen kann, Sr. Y kennt das Medikament genau,weiss, wann sie es einzsuetzen hat und wo nicht und welche Wirkungen, NW/WW es hat.
Erst danach würde ich sagen, er-sie-es darf und er-sie-es nicht.
Doch wer soll sowas prüfen?
da ich mich noch länger an diesem Thema auslassen könnte, ich es aber ned mag, breche ich nun ab.
Ich wünsch euch allen eine ruhigen Tag.
LG,Nic
PS:Hab da noch was gefunden..
„Die erstmalige??? auf der Fieberkurve verzeichnete Medikamentenanordnung ist eine Verordnung von Heilmittel im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 Ärztegesetzes auf Grund von medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird diese Anordnung später auf eine neue Fieberkurve übertragen, so handelt es sich dabei um eine bloße administrative Tätigkeit zum Zwecke der Vereinfachung ??? der Medikamentenabgabe, damit das Pflegepersonal die zu verabreichenden Medikamente nicht jedesmal an Hand der ursprünglichen, eventuell bereits archivierten Anordnung ??? überprüfen muss. Wenn gemäß § 15 Abs 5 GuKG die Verabreichung von Medikamenten an Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege….. delegiert werden kann….. dann wird wohl auch davon auszugehen sein, dass diese Personen in der Lage sind, Medikamentenanordnungen richtig von einer Fieberkurve zur anderen zu übertragen.
Quelle:
Fieberkurven-uebertragen