- Registriert
- 10.01.2009
- Beiträge
- 24
- Ort
- Bremerhaven
- Beruf
- Krankenschwester, Supervisorin & Trainerin
- Akt. Einsatzbereich
- Selbstständig
- Funktion
- Trainerin
Liebe Forenmitglieder,
diese Nachricht habe ich heute von Marita Mauritz (Gesundheits-und Krankenpflegerin, Vorsitzende Nds. Pflegerat, Vorsitzende DBfK Nordwest e.V.)
erhalten (s.u.). Demnach soll dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 06.05.2009 der Änderungsantrag für das KrflG vorgelegt werden, in dem die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung auf Hauptschulniveau gesenkt werden.
Die Begründung finde ich auch sehr spannend. Mein Vorschlag gegen den Ärztemangel: Vielleicht kann man das Studium durch eine 3jährige Ausbildung ersetzen, um mehr Interessenten den Zugang zum Arztberuf zu ermöglichen...
Zitat
„…Hinweis:
Nachfolgende Änderungsanträge werden insbesondere im Hinblick auf die Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 vorgelegt.
Änderungsantrag 1 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Drs. 16/12256 -
Zu Artikel 12a - neu - (Öffnung der Krankenpflegeausbildungen für Hauptschulabschlüsse)
Nach Artikel 12 wird folgender Artikel 12a eingefügt:
„Artikel 12a
Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 5 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung."
2. Nummer 3 wird gestrichen."
Begründung:
Mit der Änderung wird als Voraussetzung für den Zugang zu den Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz einheitlich ein Hauptschulabschluss oder eine diesem gleichwertige Schulbildung festgelegt. Damit wird der Zugang zu diesen Berufen für mehr Interessentinnen und Interessenten als bisher geöffnet, um frühzeitig vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen Mangel an Beschäftigten im Gesundheitswesen und insbesondere im Bereich der Pflege zu vermeiden. Die Streichung der Nummer 3 ist Folgeänderung zu Nummer 1….“
Sobald ich weitere Informationen habe, stelle ich sie gerne ein.
Herzliche Grüße!
Sr.Hilde
diese Nachricht habe ich heute von Marita Mauritz (Gesundheits-und Krankenpflegerin, Vorsitzende Nds. Pflegerat, Vorsitzende DBfK Nordwest e.V.)
erhalten (s.u.). Demnach soll dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 06.05.2009 der Änderungsantrag für das KrflG vorgelegt werden, in dem die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung auf Hauptschulniveau gesenkt werden.
Die Begründung finde ich auch sehr spannend. Mein Vorschlag gegen den Ärztemangel: Vielleicht kann man das Studium durch eine 3jährige Ausbildung ersetzen, um mehr Interessenten den Zugang zum Arztberuf zu ermöglichen...
Zitat
„…Hinweis:
Nachfolgende Änderungsanträge werden insbesondere im Hinblick auf die Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 vorgelegt.
Änderungsantrag 1 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Drs. 16/12256 -
Zu Artikel 12a - neu - (Öffnung der Krankenpflegeausbildungen für Hauptschulabschlüsse)
Nach Artikel 12 wird folgender Artikel 12a eingefügt:
„Artikel 12a
Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 5 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung."
2. Nummer 3 wird gestrichen."
Begründung:
Mit der Änderung wird als Voraussetzung für den Zugang zu den Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz einheitlich ein Hauptschulabschluss oder eine diesem gleichwertige Schulbildung festgelegt. Damit wird der Zugang zu diesen Berufen für mehr Interessentinnen und Interessenten als bisher geöffnet, um frühzeitig vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen Mangel an Beschäftigten im Gesundheitswesen und insbesondere im Bereich der Pflege zu vermeiden. Die Streichung der Nummer 3 ist Folgeänderung zu Nummer 1….“
Sobald ich weitere Informationen habe, stelle ich sie gerne ein.
Herzliche Grüße!
Sr.Hilde