Sammelthread: Wieviel Krankheitstage/Fehltage/Fehlzeit in der Ausbildung erlaubt?

Lovely_Angel

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06.07.2004
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Thema = Frage!

Wär sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, wieviele Krankheitstage man in der Ausbildung haben darf.

Danke schon mal

Lovely_Angel
 
hallo Lovely_Angel,
im neuen Krankenpflegegesetz wird nicht mehr von Tagen gesprochen, sondern von Stunden.

Es kommt also auf deinen Ausbildungsbeginn an.
Wenn die Ausbildung vor dem 01.01.2004 begonnen hat, erlaubt das Krankenpflegegesetz 12 Wochen (je 7 Tage=84 Tage).

Das neue Gesetz erlaubt in § 7 für Ausbildungen, die nach dem 01.01.2004 begonnen haben,
Anrechnung von Fehlzeiten
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen;die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.




 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ahoi. bei mir sind es in den drei jahren 60 tage maximal. da ist es egal ob krankheit oder beerdigung oder sonst was. mehr als 60 tage fehlen und du wirst nicht zur prüfung zugelassen.
 
hi Metaltrine,

60 erlaubte Tage sind auch eine gültige Alternative, allerdings nur unter der Vorbedingung ausschließlich 5-Tage-Woche, nur Arbeitstage werden gerechnet, und deine Ausbildung hat vor dem 01.01.2004 angefangen.
 
Uns ist heute gesagt worden 20 tage im jahr außer ausnahmen (z.b. fuss gebrochen).
 
Nach dem neuen Ausbildungsgesetz ist es doch so, dass man 14 Wochen nicht überschreiten darf, und soweit ich weiß beinhaltet das schon den Urlaub, oder? Da wären dann 24 Tage von den 14 Wochen schon weg, also knapp 4 Wochen. Darf ich dann jedes Jahr nur 3 (?) Wochen krank sein??
Und gibt's Unterschiede zwischen fehlen mit ärztlicher Bescheinigung und ohne?

Tschuldige für die dummen Fragen, aber beschäftigt mich schon, da ich häufiger kranke werde (und es gerade mal wieder bin) also ned bös sein, wegen der ausführlichen und vielleicht falschen Rechnung :weissnix: *duck*
 
Hallo Ratrinity,

Ratrinity schrieb:
Nach dem neuen Ausbildungsgesetz ist es doch so, dass man 14 Wochen nicht überschreiten darf, und soweit ich weiß beinhaltet das schon den Urlaub, oder? Da wären dann 24 Tage von den 14 Wochen schon weg, also knapp 4 Wochen. Darf ich dann jedes Jahr nur 3 (?) Wochen krank sein??
lies doch mal oben im 2. Beitrag das Zitat des entsprechenden Paragraphen!
Danach zählt Urlaub extra!
In der Theorie darfst du danach 210 Stunden fehlen, in der Praxis 250 Stunden.
Das sind zusammen 460 Stunden, umgerechnet bei 5-Tage-Woche und 7,7 std arbeitstäglich macht das 60 Arbeitstage.
Und gibt's Unterschiede zwischen fehlen mit ärztlicher Bescheinigung und ohne?
bezüglich der Anrechnung nicht, gefehlt ist gefehlt.

Jetzt alles klar???
 
Wieviele Fehlstunden sind erlaubt???

Hallo @ all,

habe da mal ne Frage.
Wieviele Fehlstunden sind denn erlaubt. Da man uns nicht genau sagen konnte wieviele man in der Theorie und wieviele man in der Praxis fehlen darf, um am Ende dann noch zugelassen zu werden ???

Und wie ist das mit der Probezeit und einem gelben Schein ???

Wäre echt dankbar für Antworten, da ich mit ner dicken Erkältung und "Magenverstimmung" eine Weile ausfalle und Angst habe...

Danke schonmal
 
@ Flexi


Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Zu der Frage Probezeit und gelben Schein meinte ich ob es da auch Richtlinien gibt, dass man nur so und so viele Fehlstunden in der Probezeit haben darf?!
Oder gibt es da nichts bestimmtes ???

Stehe jetzt kurz vor Ende der Probezeit und habe 9 Fehltage. Aber aus verschiedenen Gründen. Meine Noten sind soweit ganz gut (1-2) und meine praktische Zwischenprüfung habe ich auch mit 2 gemacht.
Aber ich habe jetzt Angst das die Schule mir nahelegt mir zu überlegen ob ich die Ausbildung weitermachen möchte aufgrund von meinen Fehltagen?! Dürfen die das dann ???

Danke schonmal
 
Sag mal, wer erzählt dir denn so einen Blödsinn?8O8O
sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht mehr ein....
 
@ Flexi

Uns wurde in der Schule gesagt, dass wenn wir zuviele Fehltage in der Probezeit haben, egal wie gut unsere anderen Noten sind, es passieren kann, dass uns empfohlen wird drüber nachzudenken die Ausbildung zu verlassen.
Da eine Krankmeldung ja mit psychischen Problemen oder mit physischen Problemen, die der Beruf mit sich bringen könnte, zusammen hängen könnte.
Deswegen war ich besorgt und stellte diese Frage.
Dachte mir könnte jemand genaue Info dazu geben....
SRY
 
mein lieber freund, da setzen die euch aber ganz schön unter Druck, rein sachlich ist das wirklich nicht haltbar.

Leider ist es so, das man bei Probezeitkündigungen als Arbeitgeber keinen Grund angeben muss und damit ist das Ganze dann schon wieder mit großer Nachdenklichkeit zu betrachten.

Mach dich deswegen aber nicht verrückt, wenn es so ist, wie du schreibst, dann besteht wohl keine Gefahr für dich.
 
@Flexi,


danke für den Mutzuspruch.
Werde einfach sehen was wird, da ich zwei in meinem Kurs habe die schlechter sind und mehr Fehlzeiten haben.

Kann ich mich denn, wenn es so kommen sollte irgendwie zur wehr setzen???
Oder muss ich das dann so hinnehmen???

Ist doch mein Traumberuf.
 
Fehltage???

ich weiß, dieses thema hängt euch wahrscheinlich schon zum hals raus.... hab jetzt hier auch ewig gesucht ..aber keine genaue antwort auf meine frage gefunden..
bei fehltagen wird doch unterschieden zwischen fehltage in theorie und fehltage in praxis. was ist denn die genaue anzahl bei den einzelnen??..
und kann es sein das wenn ich jetzt schon insgesamt über 30 fehltage hab (anfang 2tes jahr) ... das ich nicht zu der voranmeldung zum examen zugelassen werde...
es ist bei mir auch nicht eine krankheit oder unfall die mich so lange krank sein gelassen hat...sondern immer 3 - 5 tage... immer mal wieder...
was könnt ihr dazu sagen??
würde mich über eine antwort freuen ......
 
im Gesetz steht genau wieviel Prozent man von der Theorie und der Praxis fehlen darf.

Bei der durchschnittlichen Ausbildungsdauer sind es glaube etwa 31 Tage bei der Praxis und 29 Tage bei der Theorie.
 
Um mal genau zu werden: 10% Theorie und 10% von der Praxis.
Hab gerade einen Test drüber geschrieben. :wink1:
 
hallo...

hab zum 1.10 2005 angefangen.
Uns hat man (wie schon geschrieben) gesagt, das man in Theorie und Praxis jeweils nicht mehr als 10% fehlen darf. Umgerechnet sind das ca. 25Tage in der Theorie und 32 Tage Praxis. Es ändert auch nichts an dieser Regelung ob man einen Krankenschein hat oder nicht, oder ob's evtl. ein Betriebsunfall war. So stehts im neuen Gesetz.
Echt hart, aber lässt sich ja leider nicht ändern.

liebe Grüße
 
Also irgendwie hab ich das gefühl ihr folgt Flexi net ganz:dudu: sie hat ja schon aufgezählt wieviele Stunden in der Theorie und Praxis fehlen darf!!!außerdem ist es ja auch so, das eure fehlzeiten nicht nur sich auf krank sein, beerdigung o.ä. bezieht, sondern auch die min. /std. die ihr zu spät kommt werden mit angerechnet!!!:x und das alles ist im neuen Krankenpflegegesetz verankert!​
 
Praxisfehltage

Hallo. Ich bin jetzt fast im 3. Lehrjahr und habe schon in der Praxis 21 Fehltage. Ich weis nicht mehr, wieviele Fehltage man haben darf, dass man auch zur Prüfung zugelassen werden kann. Kann mir das einer sagen? Wenn ich die Fehltage überschreite, was würde dann passieren?

Wär gut, wenn mir einer zur Antwort hilft.

Liebe Grüße aus Dresden
 
Glaub das man fast 60 Fehltage haben kann, wenn mich nicht alles täuscht...
Falls du die Fehltage überschreitest kannst du erst im den nächsten wieder Examen machen, aber genau weiß ich es auch nicht...
 

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