Hallo,
ich komme ursprünglich aus S-H, habe meine Ausbildung zur GuK jedoch in Sachsen angefangen. Nun bin ich im 2. Ausbildungsjahr und möchte aber wieder zurück nach S-H, weil mir die sehr große Entfernung zu meiner Familie in letzter Zeit sehr zu schaffen macht. Habe auch schon eine Zusage von einem Krankenhaus in S-H, kann dort ohne Zeitverlust in das laufende Schuljahr einsteigen.
Nun meine Frage: Muss ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten? In meinem Ausbildungsvertrag steht: Ausbildungsvertrag kann bei wichtigem außerordentlichen Grund gekündigt werden... aber nicht in welcher Frist. Nun sagt der Schulmensch hier in Sachsen, dass ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten muss und ich meinen Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen muss. Wie soll das gehen? Ich habe noch nicht gekündigt, weil ich die feste Zusage des KH in S-H erst haben wollte. Die geben Sie mir aber nur, wenn ich eine Bescheinigung über die Praxisstunden einreiche. Diese bekomme ich aus Sachsen wiederum aber nur, wenn ich die Kündigung einreiche... die Katze beißt sich in den Schwanz...
Ist ein Wohnortwechsel denn kein außerordentlicher Grund für eine Kündigung? Bin so verunsichert. Möchte auch nicht kündigen, bevor ich nicht die feste Zusage habe. Nachher sagen die in S-H : April...April... und dann stehe ich ohne Ausbildungsplatz da...
Ich hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben....
LG,
Bambi
ich komme ursprünglich aus S-H, habe meine Ausbildung zur GuK jedoch in Sachsen angefangen. Nun bin ich im 2. Ausbildungsjahr und möchte aber wieder zurück nach S-H, weil mir die sehr große Entfernung zu meiner Familie in letzter Zeit sehr zu schaffen macht. Habe auch schon eine Zusage von einem Krankenhaus in S-H, kann dort ohne Zeitverlust in das laufende Schuljahr einsteigen.
Nun meine Frage: Muss ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten? In meinem Ausbildungsvertrag steht: Ausbildungsvertrag kann bei wichtigem außerordentlichen Grund gekündigt werden... aber nicht in welcher Frist. Nun sagt der Schulmensch hier in Sachsen, dass ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten muss und ich meinen Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen muss. Wie soll das gehen? Ich habe noch nicht gekündigt, weil ich die feste Zusage des KH in S-H erst haben wollte. Die geben Sie mir aber nur, wenn ich eine Bescheinigung über die Praxisstunden einreiche. Diese bekomme ich aus Sachsen wiederum aber nur, wenn ich die Kündigung einreiche... die Katze beißt sich in den Schwanz...
Ist ein Wohnortwechsel denn kein außerordentlicher Grund für eine Kündigung? Bin so verunsichert. Möchte auch nicht kündigen, bevor ich nicht die feste Zusage habe. Nachher sagen die in S-H : April...April... und dann stehe ich ohne Ausbildungsplatz da...
Ich hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben....
LG,
Bambi