Ausbildungsortswechsel

Bambi1994

Newbie
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Dresden
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Azubi GuKP
Hallo,

ich komme ursprünglich aus S-H, habe meine Ausbildung zur GuK jedoch in Sachsen angefangen. Nun bin ich im 2. Ausbildungsjahr und möchte aber wieder zurück nach S-H, weil mir die sehr große Entfernung zu meiner Familie in letzter Zeit sehr zu schaffen macht. Habe auch schon eine Zusage von einem Krankenhaus in S-H, kann dort ohne Zeitverlust in das laufende Schuljahr einsteigen.

Nun meine Frage: Muss ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten? In meinem Ausbildungsvertrag steht: Ausbildungsvertrag kann bei wichtigem außerordentlichen Grund gekündigt werden... aber nicht in welcher Frist. Nun sagt der Schulmensch hier in Sachsen, dass ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten muss und ich meinen Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen muss. Wie soll das gehen? Ich habe noch nicht gekündigt, weil ich die feste Zusage des KH in S-H erst haben wollte. Die geben Sie mir aber nur, wenn ich eine Bescheinigung über die Praxisstunden einreiche. Diese bekomme ich aus Sachsen wiederum aber nur, wenn ich die Kündigung einreiche... die Katze beißt sich in den Schwanz...

Ist ein Wohnortwechsel denn kein außerordentlicher Grund für eine Kündigung? Bin so verunsichert. Möchte auch nicht kündigen, bevor ich nicht die feste Zusage habe. Nachher sagen die in S-H : April...April... und dann stehe ich ohne Ausbildungsplatz da...

Ich hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben....


LG,
Bambi
 
Hallo Bambi 1994,

ich kann dich gut verstehen, ich war dieses Jahr in einer ähnlichen Situation und habe meiner Traumausbildungsstätte zum zweiten Mal den Rücken gekehrt und bereue dies jetzt zutiefst. Grundsätzlich ist zu sagen, dass du jederzeit ein Anrecht auf eine Bescheinigung über deine Praxisstunden hast und die Schule hat das nicht zu interessieren, wofür du ihn brauchst. Das Recht auf Auskunft darüber ist an keine bestimmten Situationen gebunden, nur mal so zu deren Information.

Leider hast du den Fehler gemacht und hast deiner Schule davon erzählt, oder? Deshalb stellen sie sich auch so quer. Du kannst aber deine neue Schule vielleicht bitten, eine förmlich Anfrage zu schicken. Ich hab meiner Schule nie was davon erzählt, bevor ich nicht die feste Zusage hatte.

Ich kann dir nur sagen, folge auf jedem fall deinen Gefühl und mach das, wenn es das ist, was du willst. Ich feige Nuss hab es aus Loyalität meinen Kurskollegen gegenüber und vielen anderen falschen Gründen nicht getan und diese Entscheidung war sowas von falsch. Damit habe ich bereits zum zweiten Mal meinen Traum flöten gehen lassen, was ich jetzt zutiefst bereue. Auch ich wollte zu meiner Familie zurück (zur Zeit wohne ich 75 km von ihnen entfernt, mit ÖPNV sind das 2 Stunden einfache Strecke). Die Genehmigung vom Gesundheitsamt hatte ich schon, das Vorstellungsgespräch war toll gelaufen und ich blöde Kuh hab wieder alles ruiniert. Mach es!!
 
Eine "außerordentliche" Kündigung ist meines Wissens nur von der Arbeitgeberseite möglich, und zwar wenn Du ein gravierendes Fehlverhalten zeigst (was bei Dir ja nicht der Fall ist). Arbeitnehmer können nur ordentlich kündigen, also fristgemäß. Beide Seiten können sich aber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dann müsstest Du die Frist nicht einhalten.

Wobei ich nicht ganz verstehe, weshalb die Frist Dein Problem ist - es geht doch eher darum, dass Du ohne Kündigung keinen Nachweis, ohne Nachweis keinen neuen Arbeitsvertrag bekommst und Du ohne Vertrag nicht kündigen willst. Hast Du eine schriftliche Zusage von der neuen Schule? Die gilt ja genauso.
 
Das ist nicht ganz richtig. Eine außerordentliche Kündigung ist unter besonderen Umständen auch von Arbeitnehmerseite möglich, zum Beispiel, wenn der Betrieb mehr als 2 Monate kein Gehalt mehr ausgezahlt hat, Gewalt durch den Arbeitgeber, Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers oder auch wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer strafbare Handlungen verlangt. Ein besonders ausgeprägter Wunsch, die Ausbildungsstelle wg. familiären Gründen zu wechseln zählt aber leider nicht dazu.
 
Danke für die Info. Für die TE bleiben also zwei Möglichkeiten - sich mit dem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen oder die Kündigungsfrist einhalten. Die ist ja relativ kurz, vier Wochen müsste man überleben können.
 
ich komme ursprünglich aus S-H, habe meine Ausbildung zur GuK jedoch in Sachsen angefangen. Nun bin ich im 2. Ausbildungsjahr und möchte aber wieder zurück nach S-H, weil mir die sehr große Entfernung zu meiner Familie in letzter Zeit sehr zu schaffen macht. Habe auch schon eine Zusage von einem Krankenhaus in S-H, kann dort ohne Zeitverlust in das laufende Schuljahr einsteigen.

Auch wenn eine mündliche Zusage gilt, würde ich immer auf etwas schriftliches bestehen. Du hast sonst wenig "in der Hand" ....

Nun meine Frage: Muss ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten? In meinem Ausbildungsvertrag steht: Ausbildungsvertrag kann bei wichtigem außerordentlichen Grund gekündigt werden... aber nicht in welcher Frist. Nun sagt der Schulmensch hier in Sachsen, dass ich eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten muss und ich meinen Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen muss. Wie soll das gehen? Ich habe noch nicht gekündigt, weil ich die feste Zusage des KH in S-H erst haben wollte. Die geben Sie mir aber nur, wenn ich eine Bescheinigung über die Praxisstunden einreiche. Diese bekomme ich aus Sachsen wiederum aber nur, wenn ich die Kündigung einreiche... die Katze beißt sich in den Schwanz...

Du solltest wirklich erst kündigen wenn die sichere Zusage da ist ...bitte missinterpretier eine vage Aussage wie "wir würden Sie eventuell einstellen, wenn ...." nicht als feste Zusage!

Das man Dir ohne Übersicht über Praxis- und Theoriestunden sowie Deiner Fehlzeiten (!) keinen Vertrag gibt, ist logisch. Häufig telefonieren Schulen bei solchen Vorhaben auch schon miteinander...
Warum Deine jetzige Schule Dir keine Übersicht fertig macht und aushändigt verstehe ich nicht so ganz; hier würde ich nochmal auf die Kursleitung zugehen.

Kündigungsfristen müssen i.d.R. eingehalten werden...diese richten sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Bei langjährig Beschäftigten im öffentlichen Dienst können diese auch schon mal 6-9 Monate zum Quartalsende sein.
4 Wochen sind doch wirklich überschaubar und Du kannst einen Wechsel der Ausbildungsinstitution in Ruhe planen.

Ist ein Wohnortwechsel denn kein außerordentlicher Grund für eine Kündigung? Bin so verunsichert. Möchte auch nicht kündigen, bevor ich nicht die feste Zusage habe. Nachher sagen die in S-H : April...April... und dann stehe ich ohne Ausbildungsplatz da...

Der Wohnortwechsel kommt ja nicht plötzlich und unerwartet, sondern geplant und auf Deinen eigenen Wunsch hin...ich sehe hier keinen "ausserordentlichen Grund".
Die feste Zusage solte unbedingt abgewartet werden.


Abschliessend sei gesagt, dass ein bundeslandübergreifender Wechsel der Ausbildungsinstitution nicht immer ganz unproblematisch ist! Jedes Land hat anders aufgebaute Rahmenlehrpläne, jede Schule "strickt" hiernach eine eigenes Curriculum mit leicht abweichender Schwerpunktsetzung ...die Reihenfolge der Inhalte ist mit Sicherheit anders, so dass es zu Dopplungen für Dich bzw. sogar zum Versäumnis einzelner Themen kommen kann.
Auch musst Du dich in das jeweilige Haus erst reinfinden, was natürlich auch Zeit kostet.

Du solltest für Dich seber Deinen Leistungsstand abschätzen und Dir darüber klar werden, dass die Noten eventuell erstmal "nach unten rutschen"....
 
Hallo habe das ganze jetzt mir nun auch mal durchgelesen und ich stehe aktuell in der selben situation nur bin ich schon umgezogen und komme nicht damit klar zu pendeln, weshalb aktuell meine noten und die fehlzeiten echt mies aussehen. Noch hinzu kommt, dass ich aktuell keine Kursleitung habe, weil die gekündigt hat und somit der Schulleiter zuständig ist. Dieser ist auch gleichzeitig mein Chef und meine Frage ist, kann ich ihm das einfach sagen? Das ich vorhabe versuchen zu wechseln? Oder hat das Folgen für mich? Denn ich würde schon gerne, wenn das nicht klappen sollte, meine ausbildung dort weitermachen. Danke schonmal für die Antwort ;)
Liebe Grüße
 
Ich würde mir an Deiner Stelle eher Sorgen um die Fehlzeiten und die schlechten Noten machen. Letzteres kann Dir zumindest in der Probezeit zum Verhängnis werden, ersteres dazu führen, dass Du nicht zum geplanten Zeitpunkt zum Examen zugelassen wird.

Hast Du ein Angebot einer Schule aus der näheren Umgebung und benötigst (wie die TE) eine Übersicht über geleistete Praxis- und Theoriestunden? Die wirst Du ohne Gespräch mit dem Schulleiter nicht bekommen können. Er wird Dir den Kopf nicht abreißen.
 
Ja dessen bin ich mir bewusst. Nur kann ich es nu mal nicht ändern. Und so schlecht sind meine noten dann auch wieder nicht. Habe im Zwischenexamen Mündlich eine 3 schriftlich eine 4 und praktisch eine 1 ich finde das geht noch. Wenn die 4 nicht wäre würde ich nicht von schlechten noten reden :-)

Achso und was ich vergessen habe dazu zu sagen, ich bin im Ende des 2. Lehrjahres.

Ganz genau ich brauche einen nachweis welche Fächer ich schon gelehrt bekommen habe und welche Einsätze von den Pflichteinsätzen ich schon durchlaufen habe. Und das bekomme ich vom Schulleiter dann in dem Fall. Wie meint ihr/du sollte ich ihm das sagen? Also soll ich nur sagen das ich diesen Nachweis brauche oder auch schon wofür?? denn fest ist ja noch nichts.. ich soll den erstmal zuammen mit der bewerbung abgeben und dann werde ich eventuell zu einem persönlichen Gespräch gebeten ... also noch ist nichts fest. Habe lediglich die aufforderung es der neuen schule abzugeben mit der neuen Bewerbung.

danke schonmal :-) <3
 
Der Schulleiter kann sich sicherlich denken, wofür Du den Nachweis benötigst. Insofern macht es keinen Sinn, um den heißen Brei herumzureden. Es ist ja kein Affront gegen ihn oder Deine jetzige Schule. Wobei ich mir einen Wechsel Ende des zweiten Lehrjahres, also relativ kurz vorm Examen, gut überlegen würde. Wie Lillebrit weiter oben sagte, ist es nicht ganz einfach, da die Curricula der Schulen nicht identisch sind.

An einem Universitätsklinikum habt ihr doch garantiert eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wende Dich an die zur Unterstützung. Sie können Dich beraten und Dich beim Gespräch mit dem Schulleiter begleiten, wenn Du das möchtest.
 
Okay alles klar. Vielen lieben Dank :)
Die haben wir ja, da werde ich mich mal an die wenden.