Darf ich nebenberuflich während der Ausbildung nicht arbeiten?

Krokodil

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28.02.2012
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Hallo ihr lieben:mrgreen:

Ich hätt da mal ne Frage an euch:

Und zwar steht in meinem Ausbildungsvertrag, wie folgt, drinnen:

"Ausgeübte Nebentätigkeiten sind bis zum Ausbildungsbeginn einzustellen, da diese vom Dienstgeber während der Ausbildungszeit nicht genehmigt werden."


Heißt das dann, dass ich während der Ausbildung keine 400-€- Jobs machen darf???

Mein Bruder hat zu Hause einen Holzhandel und da helf ich dann auch ab und zu mal mit, heißt das dann, dass ich dann sogar nicht einmal mehr da mithelfen darf??!

Ich bedank mich jetzt schon mal für eure Beiträge;-)

Liebe grüße
 
Heißt das dann, dass ich während der Ausbildung keine 400-€- Jobs machen darf???
Genau das heißt es.

Wenn du ab und zu Aushilfst und dabei nichts bekommst (offiziell), dann schon.
 
Es ist eben so, dass deine deine Berufsausbildung als Vollzeitausbildung gilt.
Deswegen ist eine Nebentätigkeit zwar nicht verboten, aber nur in eher engen Grenzen zulässig...
Auf jeden Fall muss es immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Dann sollte es dich nicht daran hindern, dein Ausbildungsziel trotzdem zu erreichen sowie die wöchentliche
Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Bloß dieser Satz in deinem Ausbildungsvertrag spricht eigentlich für sich:
Nebentätigkeiten werden nicht genehmigt. Denke aber, dass bezieht sich auf eine Arbeit, die du dann regelmäßig ausführst
und nicht "ab" und "zu"; wie das bei deinem Bruder. Wenn man "ab" und "zu" mal bei der Familie im Betrieb aushilft
und du dafür ein bisschen was bekommst, glaube ich jetzt nicht, dass das ein Beinbruch ist.
Hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen! :)
 
Vielen Dank;)

Ja also bei meinen Bruder da helf ich ja mit und bekomm für des nix.
Sollte ich des aba trotzdem meinen Arbeitgeber Bescheid geben?!?
Bin ja da Net angemeldet oda so?!?

LG
 
Glaube das betrifft eher Fälle, wenn du wirklich irgendwo eine vertraglich geregelte
feste Nebentätigkeit eingehst und da Arbeitszeiten einhalten musst
sowie einen gewissen Verdienst hast. Das bei deinem Bruder ist
ja im Prinzip einfach eine Gefälligkeit, was du für ihn tust und
nur ab und zu. Wenn man z.B. für eine alte Dame mit ihrem
Hund hin und wieder rausgeht, sie einem dafür jede Woche 30 €
als kleines "Dankeschön" gibt, dann interessiert das den Arbeitgeber
weniger...
 
Aber wenn er für die Hilfe bei seinem Bruder nichts bekommt (oder sagen wir mal: kein Geld) ist das ja keine Schwarzarbeit.

Ich denke, dies würde möglich sein. Ein 400-Euro-Nebenjob ist dagegen untersagt. Bei Ausbildungen ist das strikte Verbot meines Wissens auch gestattet.

Wenn Du trotzdem arbeitest und dabei erwischt wirst, ist das ein Kündigungsgrund, also würde ich an Deiner Stelle versuchen, mit der Ausbildungsvergütung auszukommen.
 
Jetzt ja. Aber das, was da drin stand, wusste ich in etwa schon vorher (nicht die Zahlen und Fakten, aber die Definition von Schwarzarbeit).
 
Ja wie gesagt, ich helf da ja lediglich mit und bekomm kein Geld, is ja ein Familienbetrieb;)

Aber trotzdem danke für eure weiterhilfe;)
 
Wenn's regelmäßig ist, könnt man's halt als Schwarzarbeit werten. Nur ist das dem AG egal. Dem geht's lediglich darum, dass Du genug Energie für die Ausbildung hast.
 
was heißt ab und zu - jedes Wochenende? Ab und zu auch unter der Woche?
Wieviele Stunden hilfst im Durchschnitt in der Woche?
DIE Antworten sollte ich vielleicht abwarten, aber ich nehm an, dass es mehr als nur ein paar Std. sind?
Im Familienbetrieb wird jede hilfreiche Hand sicherlich dringend gebraucht, aber um Dein Ausbildungsziel bestmöglich zu erreichen wirst wohl künftig weniger mithelfen können, als bisher. Lernen musst ja auch kontinuierlich.
Weder die praktische Arbeit noch die Zeit und Aufmerksamkeit/ Konzentration in der Schule darf dadurch beeinträchtigt werden.
Fix und alle nutzt keinem was.
Ich hoffe für Dich, dass es in der Zeit der Ausbildung und auch später zu keinen Konflikten kommt, deswegen.
Dir bewusst ist, wo Du die Prioritäten setzen musst.
 
Ja also derzeit im Moment helf ich schon so ziemlich jedes Wochenende, aber die wissen ja Bescheid, dass ich die Ausbildung mache und ich deswegen fast gar nicht mehr mithelfen kann und da is mir Au keiner Böse, weil se wissen, das des mein Traumberuf ist und ich mich vollkommen auf die Ausbildung konzentrieren will;-)

Lg
 
Wo kein Kläger - da kein Richter.
Niemand wird Dir einen Strick daraus drehen, wenn Du im Familienbetrieb mal mit anpackst. Und wenn Dir Dein Bruder mal einen Zwanni zustecken würde? Wen interessiert`s ?
 
A) Das Finanzamt, B) den Arbeitgeber. Wissen wir doch.

Wenn er sich nicht erwischen lässt, passiert ihm nichts, aber wenn doch, verliert er wohlmöglich seine Ausbildungsstelle.
 
Selbst wenn es jemand sieht, dann hat er eben mal einen Nachmittag mit angepackt.
Das ist doch nichts anderes, als würde ich bei meiner Oma die Treppe putzen und sie gäbe mir dafür einen Fünfer, wie ich in meiner Ausbildung. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, das als Nebenerwerb zu bezeichnen, genauso wenig, wie wenn ich bei den Kindern meines Bruders den Babysitter gemacht habe.
Nebenbeschäftigung ist für mich per Definition schon was anderes, als in der Familie zu helfen.
 
Wenn du die Ausbildung beginnst, wirst du schon merken, wie anstrengend unser Job ist und wirst freiwillig auf Nebenjobs verzichten...
 
Wie wäre es, das ganze mit dem AG zu besprechen?
Wir haben immer Schülerinnen, die neben der Ausbildung auch im PD arbeiten (da Touren ca 4 Std. dauern, machen manche das echt gerne, oder eben an Wo-Enden..)
Ohne dem Zubrot kann sich manch eine/r das Leben kaum leisten.

Das nächste KH bei uns regelt es so (ganz offiziell). erst Probezeit abwarten, dann noch einmal reflektieren, ob man es wirklich packen kann, Zensuren ansehen und wenn nichts dagegen spricht, kann es losgehen. Mit der Option, wenn die Ausbildung leidet, sprechen die Unterrichtsschwetsern mit dem Delinquenten.

Bei einem "Artfremden" AG, dazu verwandt, dürfte das noch charmanter sein.
 
@Nordlicht:
Es steht doch ganz klar in ihrem AV, dass Nebentätigkeiten nicht erlaubt sind. Was soll dann noch mit dem AG besprochen werden?

@all:
Dieses Aushelfen im familiären Betrieb sehe ich nicht als Nebentätigkeit an, weil sie mit ihrer Familie ja keinen Vertrag hat, an den sie gebunden ist und bei dem sie anhand von geleisteten Stunden ihren Lohn bekommt.
Das ist ein "Freundschaftsdienst", so wie ich jemandem beim Wohnungsumzug oder -renovierung oder "Kinder hüten" helfe. Mehr nicht.
Sie kann auch jederzeit zu ihrer Familie sagen: "Heute geht es nicht, ich habe Dienst oder ich muss lernen, weil eine Klausur ansteht".
Und wenn sie von ihrere Familie ein paar Euro zugesteckt bekommt, kann sie dass als "Taschengeld" ansehen und nicht als Lohn.

LG opjutti
 
@opjutti:
so sehe ich das auch.

@claudia:
nein deswegen verliert man keine Ausbstelle wenn man im Rahmen der Familien- oder Nachbarschaftshilfe mal untertützt.
Wie oft das MAL ist, weiß doch eh keiner.

Und das brauch ich nun wirklich nicht mit meinem AG besprechen ob ich meiner Mutter, Bruder, Oma, Tante - what ever - am Wochende ein bißchen helfe.

So weit kommts noch, dass ich das mit meinem AG bespreche.
 

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