Praktikum während des Urlaubes, geht das?

Nina87

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06.09.2011
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Hallo ich heiße Janina und bin neu hier.

Ich möchte nächstes Jahr eine 2. Ausbildung machen als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Meine 1. Ausbildung habe ich als Einzelhandelskauffrau gemacht. Leider bin ich im Verkauf überhaupt kein bisschen mehr glücklich.
Ich möchte einen sozialen Beruf erlernen, denn ich glaube das ich da besser aufegehoben bin.

Nun würde ich gerne ein Praktikum von ca. 2 Wochen während meines Urlaubes machen.Weis jemand von euch ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist? Und muss ich es vielleicht sogar meinem jetzigen Arbeitgeben sagen?

Liebe Grüße Janina
 
Der Urlaub ist als Urlaub gedacht.
Ich meine schon,
dass man den Arbeitgeber unterrichten muss.
Außerdem müsste man sich theoretisch für die 2 Wochen Praktikum versichern.
Du wärst ja quasi unversichert im Krankenhaus.
 
Hi Micha83,

danke für deine Antwort.
Ich befürchte es auch, das ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen muss. Und auch wegen dem versichert sein.

So ein Mist, schade das immer alles so kompliziert sein muss. Mal schauen wie ich das jezt mache.

Liebe Grüße Janina
 
Während des Praktikum bist du vom Krankenhaus versichert.
 
Nun würde ich gerne ein Praktikum von ca. 2 Wochen während meines Urlaubes machen.Weis jemand von euch ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist? Und muss ich es vielleicht sogar meinem jetzigen Arbeitgeben sagen?


Du kannst in deinem Urlaub machen was du willst, das geht deinen AG nichts an.
 
Während des Praktikum bist du vom Krankenhaus versichert.

Mir hat man im Krankenhaus gesagt,
dass ich mich selber versichern muss,
wenn man freiwillig das Praktikum macht.
Wenn man das Praktikum mit Genehmigung vom Arbeitsamt macht(bei Arbeitslosigkeit) oder im Auftrag von einer Schule,
dann ist es etwas anderes.


Zum Thema Urlaub:
Bundesurlaubsgesetz
§ 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html
 
@bluestar:
Das stimmt nicht ganz. Denn der Urlaub ist zur Erholung da und nicht, um irgendwo anders zu arbeiten. Der AG bezahlt den Urlaub.:deal:

Ich würde auf jeden Fall mit dem AG reden, bevor ich plane, während meines Urlaubs zu arbeiten.:idea:

Mein Sohn macht auch gerade ein Praktikum und ist an seinem Praktikumsplatz versichert.

LG opjutti
 
Mein Sohn macht auch gerade ein Praktikum und ist an seinem Praktikumsplatz versichert.

LG opjutti


Macht er das von der Schule aus?
Also als Schulpraktikum?
Das würde mich jetzt echt interessieren.
Weil dann hat mich das Krankenhaus gut veräppelt......:wut:
 
Stimmt, eigentlich müsste mich doch das Krankenhaus in dieser Zeit versichern. Denn ich arbeite ja bei Ihnen.

Habe aber trotzdem kein gutes Gefühl. Irgendwie kommt es mit falsch vor, wenn ich das quasi heimlich mache. Es könnte mich ja auch jemand von der Arbeit sehen.

Aber auf der anderen Seite. Ist es halt schon blöd wenn ich komme und sage ich will ein Praktikum machen weil ich nächstes Jahr evtl. eine Ausbildung machen möchte.

Nicht, das er mich dann kündigt. Ich arbeite da erst seit ein paar Wochen. Ich bin also noch in der Probezeit.
 
Hey
also bei mir war es genauso..ich war im 2. lehrjahr meiner ersten ausbildung und war da auch überhaupt nich glücklich.
Ich habe mich dann einfach beworben und in meinem urlaub ein 2-wöchiges praktikum gemacht ohne das meine damalige ausbildung jemals davon erfahren hat hihi :lol:
ich bin froh das ich das gemacht habe denn ich fange jetz am 04.10 meine ausbildung zur kinderkrankenpflegerin an ;-)
 
achso ich habe das sogar zweimal gemacht in einer kinderklinik..einmal im 2. und einmal in 3. lehrjahr.
wer soll dich da schon sehen auf einer kinderstation. oder du machst es in einem etwas entfernteren krankenhaus wenn du angst hast.
 
Mir hat man im Krankenhaus gesagt,
dass ich mich selber versichern muss,
wenn man freiwillig das Praktikum macht.


Zum Thema Urlaub:
Bundesurlaubsgesetz
§ 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
§ 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Also ich habe letztes Jahr in meinen Sommerferien ein freiwilliges vierwöchiges Praktikum im Krankenhaus gemacht und ich musste mich auch nicht selbst versichern, also dürfe das mit der Versicherung kein Problem sein ;)

Und der §8 sagt aus, dass du während des Urlaubs keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darfst. Ein Praktikum ist in der Regel unentgeltlich, also dürfe das eigentlich auch keine Probleme machen. Bei mir war es so, dass ich dann nach meinen 4 wochen inoffiziell ein paar Euros, von der Station auf welcher ich geholfen habe, bekommen habe ;) Also jetzt nicht so als Bezahlung, sondern eher als Dankeschön =)
 
Bei einer Erwerbstätigkeit kommt es nicht darauf an, wie viel man verdient. Daher ist ein Praktikum im Erholungsurlaub nicht erlaubt. Lies auch mal hier nach.
Praktikum im Urlaub - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht

Inwieweit es möglich ist, die Tage, die über den Mindestanspruch im Bundesurlaubsgesetz hinausgehen, dafür zu nutzen müsste ein Arbeitsrechtler klären.

Eine Alternative wäre vielleicht eine ehrenamtliche Tätigkeit am Wochenende in einem Pflegeheim oder im Rettungsdienst. Da kann man auch schon mal reinschnuppern und macht erste Erfahrungen.

Oder Du schenkst Deinem Chef reinen Wein ein und nimmst unbezahlten Urlaub, auch dann spricht rechtlich nichts gegen ein Praktikum. Wer Dich versichert, klärst Du in dem Fall am Besten mit deinem Arbeitgeber und der Praktikumsstelle.
 
@micha:
Nein, das ich nicht das Sozialpraktikum der 8. Klasse, sondern ein 4-wöchiges Praktikum, welches er im Rahmen seines Studiums braucht. Und das leistet er in der Klinikverwaltung meines Hauses ab.

@nina:
Kann sein, dass Sabrina recht hat. So genau kenn ich mich da nicht aus. Frag doch mal bei Google oder deiner JAV nach. Trotzdem würde ich mit offenen Karten spielen. Wie du selber schreibst, bist du noch in der Probezeit. Und wenn du während deines Praktikums immer Angst haben musst, dass dich jemand entdeckt, macht das Ganze doch auch keinen Spaß.

LG opjutti
 
Ja, so könnte ich es auch machen. Ich weis ja sowieso nicht ob ich meinen Urlaub dieses Jahr noch nehmen kann, muss, soll.

Muss meine Chefin erst mal fragen.
 
Ich glaube nicht, dass das ganze irgendwo eindeutig geregelt ist.

Das praktikum kann, muss aber nicht eine Tätigkeit sein, die dem "urlaubszweck widerspricht".
Bei hart auf hart, wird eine Einzelfallentscheidung bei rum kommen.

Vielleicht kann man sich irgendwelche Präzedenzfälle ergoogeln...
 

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