- Registriert
- 08.10.2007
- Beiträge
- 13
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Wochenstation
- Funktion
- Praxisanleiterin
Hallo,
ich schreibe heute das erste Mal in diesem Forum .
Ich arbeite als Praxisanleiterin auf unserer Station und habe mit meinem Kolleginnen eine große Diskusion über die Aufgaben von FSJ´lern auf unserer Station.
Meine Kolleginnen behandeln die FSJ´lerin wie eine Lernschwester. Sie darf z. B. s.c. spritzen, Braunülen ziehen, Medikamente verteilen usw.
Ich habe eine alte Dienstanweisung von der Pflegedienstleitung von 2005 gefunden, die diese Tätigkeiten alle untersagt. Unserer hauptamtliche PA sagt dazu: Solange die Kolleginnen der Meinung sind, das die FSJ´lerin dazu in der Lage ist, diese Tätigkeiten durchzuführen, kann sie diese auch erledigen.
Meine Frage!! Gibt es genaue Gesetze oder ähnliches für die Tätigkeiten von FSJ´lern und wie wird es in anderen Häusern gehandhabt???
Ich würde mich über viele Antworten freuen.
Ing
ich schreibe heute das erste Mal in diesem Forum .
Ich arbeite als Praxisanleiterin auf unserer Station und habe mit meinem Kolleginnen eine große Diskusion über die Aufgaben von FSJ´lern auf unserer Station.
Meine Kolleginnen behandeln die FSJ´lerin wie eine Lernschwester. Sie darf z. B. s.c. spritzen, Braunülen ziehen, Medikamente verteilen usw.
Ich habe eine alte Dienstanweisung von der Pflegedienstleitung von 2005 gefunden, die diese Tätigkeiten alle untersagt. Unserer hauptamtliche PA sagt dazu: Solange die Kolleginnen der Meinung sind, das die FSJ´lerin dazu in der Lage ist, diese Tätigkeiten durchzuführen, kann sie diese auch erledigen.
Meine Frage!! Gibt es genaue Gesetze oder ähnliches für die Tätigkeiten von FSJ´lern und wie wird es in anderen Häusern gehandhabt???
Ich würde mich über viele Antworten freuen.
Ing