Kann man aus einem unterschriebenen Vertrag noch aussteigen?

Stina89

Junior-Mitglied
Registriert
11.09.2007
Beiträge
36
Beruf
Gesundheits - und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Neonatologie
Hallöchen :)
Ich möchte mich im Herbst für einen Ausbildungsplatz als GuKKP bewerben ;) Meine Frage: Was ist, wenn ich z.B von einer Schule relativ früh schon einen Vertrag angeboten bekomme und ich mich binnen 2 Wochen entscheiden muss, die andere Schule sich aber noch nicht gemeldet hat und es die Schule ist, wo ich am liebsten meine Ausbilung machen möchte. Ich würde dann ja erstmal den einen Vertrag unterschreiben, aber kann ich den quasi wieder zurückgeben??
 
mir ist bekannt, dass das schon geht, da du ja auch am ersten tag einfach abbrechen könntest, also wäre es der schule, bei der du unterschrieben hast mit sicherheit lieber, du würdest darum bitten den ausbildungsvertrag zu canceln...

du solltest jedoch nicht lange warten, denn so blockierst du jemandem den ausbildungsplatz,den derjenige unbedingt haben will und den du hast, aber im endeffekt nicht brauchst. das wäre ja sehr unfair, oder?
 
Genau das denke ich auch, weil es mit Sicherheit ganz viele gibt, die alles für den Ausbildungsplatz tun würden ;) Ich würde damit ja nur so lange warten, bis ich von der anderen Schule etwas gehört hätte...Ich hoffe das geht, denke aber auch iwie schon, dass es geht, weil man kann ja auch mitten in der Ausbildung abbrechen, also wieso nicht noch 2-3 Monate vor Ausbildungsbeginn ;)
 
Hallöchen :)
Ich möchte mich im Herbst für einen Ausbildungsplatz als GuKKP bewerben ;)

Sehr gute Entscheidung!:wink1:

Ich würde dann ja erstmal den einen Vertrag unterschreiben, aber kann ich den quasi wieder zurückgeben??

Bei uns ist/war es so, dass man eine bestimmte Abgabefrist des Ausbildungsvertrages hatte. Hätte man ihn also nicht unterschrieben abgegeben (mit einigen anderen wichtigen Unterlagen), dann hätte das wiederum als Absage gezählt und man wäre die Ausbildung los gewesen.

Hat man den Vertrag jedoch unterschrieben und einem fällt erst später ein, dass man zurücktreten möchte, wäre bei uns eine so genannte Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung angefallen.
 
Das mit der Frist den Vertrag zu unterschreiben habe ich auch schon gehört. Aber das mit der Gebühr ist mir neu. In welchem preislichen Niveau lag denn diese Gebühr??

Liebe Grüße :nurse:
 
Hallo Stina89,
bei uns an der KPS werden (soweit ich weiß) keine Gebühren erhoben, wenn man einen bereits unterschriebenen Vertag wieder aufheben lässt, es rückt einfach der erste der Nachrückliste nach. Du solltest nur so bald wie möglich absagen, da Du ja sonst den Platz unnötig lange blockierst. 140 Euro halt ich ja schon fast für Wucher...
 
Halllo,
ihr habt doch eine Kündigungsfrist.
Ausserdem vor Beginn der Ausbildung geben viele Ihren Vertrag nochmal zurück, daher die Nachrückliste.
 
Bei uns kann man nicht "kündigen" bevor man die Stelle angetreten hat. Sicherlich kann man mit der KPS darüber reden.
 
Nö! Eine zugesagte Arbeitsstelle muss nicht angetreten werden.
Nö! Ein schon unterschriebener Arbeitsvertrag muss nicht erfüllt werden.
Nö! Eine schon angetretene Arbeitsstelle bedeutet keine lebenslängliche Anstellung.

Du hast auf alle Fälle eine Probezeit in der sowohl von deinem Arbeitgeber als auch von Dir ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis gelöst werden kann.
Hast Du die Arbeitsstelle noch nicht angetreten gilt das natürlich erst recht!
Haste noch nicht mal einen Vertrag unterschrieben müsstest Du streng genommen noch nicht mal unbedingt absagen!

Aber: versetze Dich in die Lage deines (nicht) gewünschten Arbeitgebers.:gruebel: Dann möchtest Du so schnell als irgendmöglich wissen ob die mündliche Vereinbarung auch erfüllt wird. Da zahlt sich offener ehrlicher Umgang aus. Deine Bewerbung könnte durchaus schon jetzt in einer Personalakte sein. Wenn du in 5 Jahren nochmal ne Bewerbung dahin schreibst...:gruebel:

Das Argument mit den Nachrückern liegt natürlich auch auf der Hand!
Rechtlich haste nichts zu befürchten (das mit den Gebühren ist, denke ich, nicht gesetzlich in Ordnung aber wo kein Kläger da auch kein Richter. Sowas find ich ja n´Hammer! Was es alles gibt? UNGLAUBLICH!!!:knockin::knockin:)
 
(das mit den Gebühren ist, denke ich, nicht gesetzlich in Ordnung aber wo kein Kläger da auch kein Richter. Sowas find ich ja n´Hammer! Was es alles gibt? UNGLAUBLICH!!!:knockin::knockin:)
So ganz ungesetzlich ist das nicht
Wenn angemessene Vertragsstrafen vereinbar sind, haben die auch Gültigkeit.

Stell dir vor, dein AG zahlt dir z.B.nicht das vertraglich vereinbarte Gehalt, weil er sagt:
Nö! Ein schon unterschriebener Arbeitsvertrag muss nicht erfüllt werden.
.
Gott sei Dank verzichten die meisten AG auf solche Strafen in den Verträgen!

Bevor man Verträge unterschreibt, immer schön das Kleingedruckte lesen!
 
man lernt doch NIE aus! für´s Kleingedruckte kauf ich ne Brille... was es alles gibt?:gruebel:
Danke!
 
Nun, in unserem Vertrag ist diese zu bezahlende Gebühr nach Unterschrift und Rückzug eindeutig mit angegeben! Man soll immer das Kleingedruckte lesen!

Ansonsten wenn so eine Klausel nicht im Vertrag steht, bin ich ganz der Meinung von Dialyseheinz.
 
Danke für eure hilfreichen Antworten, bin jetzt schon bestens informiert..Es geht mir ja nicht darum extra mich irgendwo zu bewerben, um dann absagen zu können...Ich werde mich an mehreren KPS bewerben und FALLS ich mehrere Zusagen gleichzeitig bekommen sollte, werde ich mir eine aussuchen und den anderen schon vor Unterzeichnung absagen...Unter meinen ausgewählten KPS habe ich einen Favoriten und wenn dieser Favorit mir erst nach der Unterzeichnung eines anderen Vertrags die Ausbildung anbietet, würde ich dann den anderen Vertrag wieder "zurückgeben"...Bisschen kompliziert das Ganze :P

Aber trotzdem nochmal DANKE :nurse:
 

Ähnliche Themen