Heilkunde: Übertragung & Modellvorhaben

thomasbade

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Welche Schule oder Hochschule bietet Ausbildungen für die erweiterten Qualifikationen zur Heilkunde Übertragung ?

Es geht um Prüfungen nach § 4a Krankenpflegegesetz und Teilnahme an Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V.

Gibt es überhaupt Berufsangehörige, die diese Weiterbildung abgeschlossen haben ?
 
@Elisabeth
all das was Du auflistest ist nicht dazu gedacht eigenständig zu arbeiten.
 
Wenn dem tatsächlich so ist, dann müssen wir wohl auf die Vorgaben durch die Ärztekammer warten. Dort gibt es bis dato noch nix.

Elisabeth
 
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)
§ 4a Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7
......
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege die ärztlichen Fachprüferinnen
und Fachprüfer anzugehören haben, die die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer in den
erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten unterrichtet haben, die Gegenstand der
staatlichen Prüfung sind.
Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
die Berufe in der Krankenpflege wird bei diesen Ausbildungen, soweit sie an Hochschulen stattfinden, der
Prüfungsausschuss an der Hochschule gebildet.

(3) Dem Zeugnis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege ist bei Ausbildungen im Rahmen von Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7 eine Bescheinigung
der Ausbildungsstätte beizufügen, aus der sich die heilkundlichen Tätigkeiten ergeben, die Gegenstand der
zusätzlichen Ausbildung und der erweiterten staatlichen Prüfung waren.
So, da steht es, so ist's festgelegt, irgendwann find man doch noch das Richtige.
Staatlich geprüft, das gibt es z.B. beim Wundmanager nicht, Punkt.
Wenn's doch irgend jemanden gibt, der das auf seiner Zusatzqualifikation (außer denen die eine FWB gemacht haben wie Int, Geri, Neph/ Dialyse..weil DAS ist wieder was anderes) draufstehen hat, soll sich doch mal melden, ich hätt da auch Bedarf für, irgendwie ist doch nichts bislang geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint ja so, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Heilkundeübertragungs-Richtlinie veröffentlicht und es gar keine Fachkräfte gibt, die das ausführen können !

Oder sehe ich das falsch ?????
 
Es scheint ja so, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Heilkundeübertragungs-Richtlinie veröffentlicht und es gar keine Fachkräfte gibt, die das ausführen können !
Oder sehe ich das falsch ?????

Zu dem Fazit könnt man grad kommen, mal sehen ob sich jemand meldet, der es besser weiß, ich für meinen Teil -> :weissnix:
 
Dann wäre dem Willen des Bundesärztekammer genüge getan. Die sind ja eh gegen dieses Vorgehen. Sie hatten ja schon auf die Diagnostikklausel gepocht. Damit bleibt auch die Therapie in ihren Händen- zumindest offiziell auf dem Papier. *grmpf*

Und ich Dummerchen dachte, dass z.B. die Diabetesassistenten-Ausbildung in die Richtung selbständiges Arbeiten geht und mit der Richtlinie ihre Absegnung erhält. Wie man sich irren kann.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und reihen sich damit ein, gefunden im Pressespiegel von CNE.online....
Veröffentlichung vom 24.11.2011:
Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)lehnt die Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen ab.
bleibt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abzuwarten, ist ja für Dezember angekündigt. Man darf gespannt sein, was da in der Endfassung drinstehen wird.
 
Ein Anfang:
An der Uni Bremen (aber nicht nur dort) kann man einen dualen Studiengang belegen ,
dann weiterstudieren z.B. zum Wund- und Schmerzexperten
dann hätte man einen staatlichen Titel
man denkt schon mal mit, für künftige Aufgaben
unklar bleibt mir trotzdem ob das was bisher läuft ausreicht um selbständig arbeiten zu können, tw. ist es auf rein klinische Tätigkeiten ausgerichtet
(sorry für nicht mehr, ich hab leider den Namen des Profs der Pflege an der Uni Bremen nicht aufgeschrieben,
auch nicht gemerkt,
der diese Woche einen Vortrag gehalten hat, er ist kurzfristig einspringen
hübsch und jung, DAS blieb hängen:anmachen:)

Universität Bremen
Unter Vorbehalt kann der Studiengang Bachelor of Arts (BA) Pflegewissenschaft
ab dem Sommersemester 2012
als dualer Studiengang1 studiert werden
und verbindet somit eine praxisnahe pflegerische Ausbildung (Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege bzw. Altenpflege)
mit einem grundständigen pflegewissenschaftlichen Studium (BA Pflegewissenschaft).
Mathias Hochschule Rheine
Die Mathias Hochschule Rheine ist eine junge private Fachhochschule für Gesundheit, Wirtschaft und Technik.
Die staatliche Anerkennung als Fachhochschule durch das Land NRW erfolgte am 13. August 2009
.
Mit Aufnahme des Studienbetriebes zum Wintersemester 2009/2010
sind die ersten Studiengänge in den Fakultäten Gesundheit und Wirtschaft an den Start gegangen.


Der akkreditierte Studiengang der MHR ist ausgerichtet an der Modellklausel § 4 Abs. 6 KrPflG
und der Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, für Hebammen,
Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten vom 25. Februar 2010 des Landes NRW (Anlage 17)...

..Bachelor Diabetes Care, 4 Semester (zuvor Diab.berater, Ausb. vor 2010 beendet..)
..Bachelor-Studiengang Physician Assistant
(in den NL= der kleine Arzt, macht in Kliniken in den NL etwa 20% der Personals aus, Anm.)
Die Studienzeit beträgt 36 Monate und setzt sich zusammen aus Präsenz-, Praxis- und Selbstlernphasen...
Dadurch kann das Studium neben der Berufstätigkeit absolviert werden
...Bachelor-Studiengang Clinical Nutrition
Die Studienzeit beträgt 36 Monate , und setzt sich aus Präsenz-, Praxis- und Selbstlernphasen zusammen.
....Der Bachelor-Studiengang Pre-Hospital Management/Präklisches Management, B.Sc.
richtet sich an Rettungsassistentinnen und –assistenten, die einen akademischen Berufsweg einschlagen möchten,
ohne den Bereich Rettungsdienst verlassen zu müssen...
Die Studienzeit beträgt 36 Monate
 
Sinnvoller ist es, eine hochschulische Qualifikation vorzusehen, die mit der Befähigung verbunden ist, sich selbstständig den jeweiligen wissenschaftlichen Stand zu erarbeiten und reflektiert in Praxisbezüge zu bringen. Dieser Fokus bleibt leider völlig unbeachtet.
Warum wohl? Und wieder die Frage: Ist Pflege eine eigene Profession?

Der häufige Kontakt zwischen Pflegefachpersonen und Patienten hat bei diesen Patientengruppen beispielsweise auch bisher schon eine Therapiekontrolle nahe gelegt. Allerdings beschränkten sich die instrumentellen Möglichkeiten auf die allgemeine Krankenbeobachtung und –befragung.
Aha, und wo arbeite ich dann? Ich habe mal überschlagen, dass ich bei hundert Pflegebedürftigen etwa 500 Bedarfmedikationen "zur Verfügung" habe. Etwa bei Diabetikern, Bluthochdruck oder Schmerzpatienten. Hat aber natürlich nichts mit Therapiekontrolle zu tun. Das ist Aufgabe der Ärzte, die -wenn sie sich Mühe geben - einmal in der Woche auftauchen.
 
Bei der Bedarfmedikation gibt/sollte der Arzt vorgeben, wann es bei Pat. X eingesetzt wird.

Das du dich ansonsten in einer Grauzone befindest, dürfte dir klar sein. Die Einführung der Richtlinien würde dich sozusagen rechtlich absichern.

Mein Liebelingsbeispiel hier ist die Geschichte des Intensivpflegers, der eine Medikament gab- so wie es übluch war- und der Pat. nach der Gabe reanimiert werden musste. Der zuständige Professor hat sich sofort disatanziert und der Pfleger musste sich vor Gericht verantworten.

Es ist aktuell immer gut, sich genau zu überlegen, was cih machen will und was nicht.

Elisabeth