Aufgaben in der zentralen Ambulanz?

Traumtänzerin

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26.07.2005
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112
Ort
Eutin
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensivstation
Huhu leute!
Ich hab ab dem 11.12. mein Praxiseinsatz in der zentralen Ambulanz. Könnt ihr mich Aufklären, was dort für Tätigkeiten gemacht werden müssen? Ich bin im 1. Lehrjahr (1.4. angefangen), dürfte ich schon Blut abnehmen??


Lg

Traumtänzerin:daumen:
 
Wenn es schon in der Schule unterrichtet wurde, dann darfst du Blut abnehmen.

Christina
 
Hallo Traumtänzerin,

die Aufgaben in unserer Notaufnahme/Ambulanz sind sehr vielfältig, allerdings müssen wir keine Blutentnahmen durchführen, dafür sind die Ärzte zuständig.

Wir führen ein kurzes Aufhnahmegespräch und entscheiden über die Dringlichkeit der Behandlung z.B. Patient mit Brustschmerz ist dringlicher zu behandeln als ein Patient der seit einer Woche Schnupfen hat.
Schreiben EKG und erheben die Vitalwerte.
Bei Bedarf legen von Magensonden, DK's.
Richten und verabreichen der verordneten Medikation.
Suchen eine Station für den Patienten, wenn dieser Stationär wird.
Alle möglichen Verbände und Abstriche bei Bedarf.
Bei überwachungspflichtigen Patienten auch Transport zu Untersuchungen und OP.
Überwachung von Patienten die dem Alkohol oder anderen Drogen zu sehr zugesprochen haben.
Natürlich auch Dokumentation.

Nicht zu vergessen, die Notfallsituationen wie Krampfanfälle oder auch Reanimationen.

Dies ist nur ein kleiner Einblick, du wirst sehr viele unterschiedliche Patienten und Krankheitsbilder sehen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Zuletzt bearbeitet:
He danke für deine umfangreiche antwort narde! Ich freu mich schon sehr auf den einsatz,mal sehn was mich alles erwartet!

Vielen Dank! schönen 1.Advent wünsch ich noch!




*~Traumtänzerin~*:daumen:
 
Wenn es schon in der Schule unterrichtet wurde
Ist nicht wichtig! Wichtig ist, dass es unterrichtet wurde. Man kann die Theorie auch auf Station/Ambulanz erklären. Wenn die Hintergründe da sind, darf man auch die Praxis lernen. Egal wer es gelehrt hat.
Ein Schüler darf sogar etwas ausführen, ohne alle Hintergründe zu kennen, wenn dies ausschließlich unter Aufsicht geschieht und eine Patientengefährdung ausgeschlossen ist. Sprich er müsste in diesem Fall z. B. nicht selbst entscheiden können, welche Vene die geeignetste wäre. Das muss dann halt die zuständige Pflegekraft oder ein Arzt festlegen.

Ulrich
 

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