Überstunden ausbezahlen rechtsgültig?

rosered

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Bodensee
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Krankenschwester
Hallo
ich arbeite in einem Pflegeheim und habe sehr viele Überstunden.
Unsere PDL will mir diese Stunden auszahlen(schon Januar hat sie mir 40 Stunden ausgezahlt).
Ich möchte das aber nicht,denn auf dem Lohnzettel bleibt netto nicht viel übrig.
Kann ich mich dagegen wehren?? Und wie??? Habe im AVR schon geschaut,aber nix gefunden und unsere MAV blickt überhaupt nicht durch(sorry Mädels).
Wäre nett wenn einer eine Lösung weiß, Dankeschön im Vorraus.
 
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher,aber ich bin der Meinung,dass es unter bestimmten Umständen (z.B.Einverständnis vom Betriebsrat,extra Betriebsvereinbarungen) durchaus zulässig ist, dass Du die Überstunden ausbezahlt bekommst.
:evil:
 
Hallo,

ich hab knapp 25 Sekunden gebraucht um folgenden Paragraph der AVR zu finden:
§ 3 Abgeltung von Überstunden (1) Die vom Mitarbeiter geleisteten Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung bis zum Ende des nächsten Kalendermonats auszugleichen; im begründeten Einzelfall kann die Frist für den Ausgleich im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter verlängert werden. Für die Zeit der Arbeitsbefreiung zum Zwecke des Überstundenausgleichs erhält der Mitarbeiter die Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt. Zuzüglich ist ihm nach Ablauf des Ausgleichszeitraums lediglich der Zeitzuschlag für Überstunden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a der Anlage 6a zu den AVR) zu zahlen. Abweichend von Satz 1 kann in Einrichtungen, die zeitweise ganz oder zum Teil geschlossen sind, der Ausgleich durch zusätzliche zusammenhängende Arbeitsbefreiung in den belegungsfreien bzw. belegungsarmen Zeiten erfolgen. Eine Woche zusätzliche Arbeitsbefreiung entspricht dabei 38,5 Stunden. Satz 2 und Satz 3 bleiben unberührt.
(2) Ist ein Ausgleich der Überstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung nach Absatz 1 nicht oder nicht im vollen Umfange möglich, erhält der Mitarbeiter für jede nicht ausgeglichene Überstunde die Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR gezahlt.

Edit:
Hmm :-(
Der Thread ist ja uralt - Whyskie ist Schuld das ich drauf geantwortet hab :-/
 

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