Von GKP zu GPA - Leitung stellt sich quer...

Anis6

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23.04.2014
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45
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Funktion
Hygienebeauftragte
Hallo ihr Lieben,

mein Lebensgefährte befindet sich in der Ausbildungs zum GKP, traut sich das Examen nicht zu und ist auch von den schulischen Leistungen eher "knapp", daher möchte er das GPA Examen ablegen, erfüllt auch alle Sollstunden und die Behörde hat ihm bereits gut weitergeholfen und er kann von Dezember bis Februar 2015 die 3 Prüfungen ablegen. Bis her war das vom Haus auch so i.O. Die schriftliche wie mündliche Prüfung legt er in seiner "Freizeit" ab, für die praktische war es so besprochen, das er die auf der Neuro / Geri wo er jetzt bis Ende der Ausbildung eingesetzt ist machen kann, Prüfer käme dann extern von der Behörde.
Nun hat sich das Haus überlegt, das sie jemanden der das eigentliche Ziel der GKP Ausbildung nicht mehr verfolgt, so auch nicht mehr als Azubi beschäftigen können / wollen, ja aber einen bestehenden Vertrag mit ihm haben bis Ende März und ggf länger sofern er den Antrag auf Verlängerung stellt. Und nun überlegen sie "Möglichkeiten", ihn als Praktikanten anstellen ö.ä. Tipp seiner Ausbildungsleitung : Verlängerungsantrag stellen damit die Geschäftsleitung "sieht" das er durchaus Interesse hat die Ausbildung zu beenden und das "kleine Examen zwischendurch und als Privatvergnügen" mitnehmen. Ist ja alles schön und gut aber wird das so funktionieren ? Oder können sie ihm wohl doch irgendwie kündigen ? Und wenn es so funktioniert, wie kommt er an einen Träger für die praktische Prüfung ? Einfach Altenpflegeheime abgrasen ?! Die werden ja nicht einfach mal jemaden für eine Woche ( könnte dann im Urlaub laufen ) reinschnuppern lassen und nen Pat. zur Verfügung stellen an dem die Prüfung abgenommen werden kann.

Btw. Wisst ihr ob die Prüfung zum GPA praktisch auch in der ambulanten Pflege abgenommen werden könnte ??

Ich bedanke mich im Voraus bei euch,


Grüße, Anis
 
Da die Assistentenausbildung Ländersache ist, wird es schwierig, die rechtlichen Fragen zu beantworten. Die zuständige Behörde wäre hierfür der richtige Ansprechpartner. Erkundigt Euch bei dieser Gelegenheit, ob die praktische Prüfung tatsächlich so "nebenbei" ablaufen kann wie Ihr Euch das vorstellt - normalerweise gibt es zwei Prüfer, einer davon ist Praxisanleiter - und dessen Gehalt zahlt das Krankenhaus...

In der jetzigen Ausbildung greift das Krankenpflegegesetz, von daher ist die Antwort auf eine der Fragen leichter: Man kann Deinen Freund nicht kündigen. Eine Nicht-Zulassung zur Prüfung, verbunden mit einer Ausbildungsverlängerung, ist möglich. Natürlich kann man einem solchen Wackelkandidaten nahelegen, die Ausbildung von seiner Seite aus abzubrechen (wird für den AG billiger), und das Entgegenkommen mit der GPA-Prüfung ist auch keine Verpflichtung des AG.

Erkundigt Euch bei der Behörde über die verschiedenen Möglichkeiten, die GPA-Prüfung abzulegen, und holt Euch Betriebsrat oder JAV zur Unterstützung zur Verhandlung mit dem AG.
 
Hallo ihr Lieben,
mein Lebensgefährte befindet sich in der Ausbildungs zum GKP,
traut sich das Examen nicht zu und ist auch von den schulischen Leistungen eher "knapp",
daher möchte er das GPA Examen ablegen, erfüllt auch alle Sollstunden und die Behörde hat ihm bereits gut weitergeholfen
und er kann von Dezember bis Februar 2015 die 3 Prüfungen ablegen.
Bis her war das vom Haus auch so i.O.

Die schriftliche wie mündliche Prüfung legt er in seiner "Freizeit" ab, für die praktische war es so besprochen,
das er die auf der Neuro / Geri wo er jetzt bis Ende der Ausbildung eingesetzt ist machen kann,
Prüfer käme dann extern von der Behörde.

Nun hat sich das Haus überlegt, das sie jemanden der das eigentliche Ziel der GKP Ausbildung nicht mehr verfolgt,
so auch nicht mehr als Azubi beschäftigen können / wollen,
ja aber einen bestehenden Vertrag mit ihm haben bis Ende März und ggf länger
sofern er den Antrag auf Verlängerung stellt.

Und nun überlegen sie "Möglichkeiten",
ihn als Praktikanten anstellen ö.ä. Tipp seiner Ausbildungsleitung :
Verlängerungsantrag stellen damit die Geschäftsleitung "sieht" das er durchaus Interesse hat die Ausbildung zu beenden
und das "kleine Examen zwischendurch und als Privatvergnügen" mitnehmen.

Ist ja alles schön und gut aber wird das so funktionieren ?
Oder können sie ihm wohl doch irgendwie kündigen ?
Und wenn es so funktioniert, wie kommt er an einen Träger für die praktische Prüfung ?
Einfach Altenpflegeheime abgrasen ?! Die werden ja nicht einfach mal jemaden für eine Woche ( könnte dann im Urlaub laufen ) reinschnuppern lassen und nen Pat. zur Verfügung stellen an dem die Prüfung abgenommen werden kann.

Btw. Wisst ihr ob die Prüfung zum GPA praktisch auch in der ambulanten Pflege abgenommen werden könnte ??

Ich bedanke mich im Voraus bei euch,
Grüße, Anis

GPA = Krankenpflegehelfer, KPH, sprich 1-2 jähriges?
Wieso dann Prüfung im Altenheim - die Ausbildung Altenpflegehelfer - ist eine eigenständige Berufsausbildung.
Oder ist der Pflegeassistent gemeint - nochmals was anderes.
Wennst jetzt den KPH meinst - kenn es nicht anders - als dass dann die praktische Prüfung auch im KH erfolgt.
Schwerpunkt in der Ausbildung ist ja die Krankenpflege, nicht die Altenpflege.

Anderer Gedankengang.
Wenn jetzt die gemeinte Prüfung zu .... erfolgreich ist,
traut er sich vielleicht auch zu die 3 jährige Ausbildung weiterzumachen,
mit der Sicherheit die kürzere in der Tasche zu haben.
Auch wenn das jetzt im Moment - knapp ist und er sich das nicht zutraut.
Warum sich jetzt schon festlegen (festnageln lassen), sich das nicht offen halten?
Dann besteht auch kein Bedarf ihm zu kündigen, oder als Praktikant arbeiten zu lassen.
Er macht das ja alles in der Freizeit. Sprich - bislang fallen auch keine Fehlzeiten an.
Er KANN also weitermachen.
Blick jetzt grad, nach veränderter Ansicht und Absätzen- etwas besser durch.
O.k., die GuK-ausbildung endet sowieso im März nächstes Jahres.
Dann versteh ich den Trubel um die letzten Monate noch weniger.
Ist er wirklich sooooo schlecht? Auch mit den Noten ausreichend - würde er ja bestehen können.
Woran liegt's?

Versteh die Frage nicht, wie er an einen Träger für die praktische Prüfung kommen soll.
Weiter oben schreibst, dass das besprochen sei. Prüfer käme von einer externen Behörde.
Vielleicht versteht sie ja jemand anderes, der davon mehr Ahnung hat.
 
Der Begriff GPA scheint eine Hamburger Erfindung zu sein... http://www.hamburg.de/contentblob/128302/data/gpa-broschuere.pdf .

So einfach dürfte es wohl nicht sein. Die GuK- Ausbildung ist bekanntlich nicht zum Nulltarif zu haben. KHG - Einzelnorm . Denkbar wäre also, den Azubi das Ausbildungsverhältnis aufzukündigen weil er sich eindeutig erklärt hat, dass er die Ausbildung nicht beenden möchte sondern statt dessen eine GPA-Abschluss anstrebt. Wenn keine offizielle Kooperation zwischen beiden Bildungseinrichtungen besteht, dann seh ich eher schwarz für das Unterfangen.

Ergo: Anfragen bei der Behörde. Die müssen sich kümmern. Warum kommt mir nur da der Gedanke, dass da wieder mal ein Sachbearbeiter ohne Ahnung saß? Wollen mal hoffen, dass ich da irre.

Elisabeth
 
Sofern es sich um Hamburg handelt. Es werden ja alle Nas lang neue Berufsbezeichnungen für Pflegehelfer erfunden. Denn ständig wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben und die meisten verenden nicht selten schon vor dem Dorfrand.

Mich interessiert, welche Behörde hier Zusagen gemacht hat. Vielleicht lässt sich da ja was ableiten zu den Möglichkeiten.

Was ich allerdings empfehlen würde: Klappe halten bezüglich des veränderten Ausbildungszieles. Man muss keine schlafenden Hunde wecken.

Elisabeth
 
Ich bin beim lesen von der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ausgegangen?!
Das bietet halt nicht jede Schule an.
 
Erstmal danke ihr Lieben. Es handelt sich um Hamburg, die Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. Das Problem ist das das Haus erst Unterstützung zu gesagt hat, nun aber der Personalchef doch eine andere Sichtweise hat.
Also meint ihr zurückrudern, Antrag auf Verlängerung stellen und das Haus erstmal im Glauben lassen das 3 jährige Examen beenden zu wollen ? Und die kleine Prüfung, sicherheitshalber, als Freizeitvergnügen mitnehmen ? Stellt sich mir immernoch die Frage wo die praktische Prüfung abzulegen ist wenn das Haus " davon nichts mitbekommen " soll...
Am Montag ist nochmal die Behörde für Gesundheit und Verbrauchersschutz zu sprechen, vllt können die eine Möglichkeit aus dem Hut zaubern.
Es ist gar nicht soooooooo abwegig das er, sollte er endlich mal wieder eine positive Bestätigung verbuchen können, dann doch noch das "große" Examen macht, wir brauchen aber trotzdem, um sicher zu gehen das "kleine" in der Tasche da es auch genauso gut schief gehen kann..ohne euch weiter die "Ohren vollzuheulen"... er war lange und viel krank und theoretisch eher 4er Schnitt...und wie es dann manchmal so ist, steht man nicht allzu hoch im Kurs.
 
Ich sehe da eigtl kein sooo großes Problem. Er soll verlängern und ganz normal die Ausbildung machen, sollte das nicht klappen, den Kontakt mit der Behörde wieder intensivieren, dass die Prüfung zum Ass. abgenommen wird. Das dann im Betrieb wiederum mit dem Pflegedirektor (oder wer da zuständig ist) besprechen.
Im worst case muss er ggf. die Kosten für den Prüfer übernehmen, mag sein, aber dann ist das halt so.
Allersdings glaub ichs eher nicht. Er war da 3,x Jahre als Azubi, da wird man ihm doch wegen ein paar h weiterer Benutzung der Einrichtung keinen Strick drehen.
 
Wer ist das "Haus"? Ich hab bisher kein Haus reden sehen. Das der Personalchef das anders sieht, dürfte wohl in der Natur der Sache liegen. Der dürfte wissen, wer die Ausbildung finanzieren muss.

Wenn die Behörde dir Zusagen gemacht hat, dann muss die Behörde auch dafür sorgen, dass du den Abschluss gemäß den Vorgaben machen kannst. Die Behörde muss sich mit dem Personalchef in Verbindung setzen.

@Maciac- hier hat die ausbildende Einrichtung Kosten übernommen. Die wenigsten wissen, wie unsere Pflegeausbildung finanziert wird. Vielleicht beliest dich dort mal und verstehst dann ev. die Einstellung des Personalchefs.

Vielleicht bekommt die Behörde es ja hin, dass die GPA- Schule die bisherige Ausbildung nachträglich der aktuell ausbildenden Einrichtung überweist. Die bekommen ja auch Gelder, in dem Falle aus einem anderen Topf, für die Unterhaltung ihrer Schule.

Ergo- es geht um Kulanz. Man kann hoffen. Mehr aber auch nicht. Ich würde den Antrag auf Verlängerung stellen. Es gibt am Ende der Ausbildung ja eine praktische Prüfung. Wenn die Behörde nicht dumm ist, dann akzeptiert sie diese auch. Billiger kann sie es ja kaum bekommen.

Elisabeth
 
Wer ist das "Haus"? Ich hab bisher kein Haus reden sehen. Das der Personalchef das anders sieht, dürfte wohl in der Natur der Sache liegen. Der dürfte wissen, wer die Ausbildung finanzieren muss.
Oben steht was von der geschäftsführung.

@Maciac- hier hat die ausbildende Einrichtung Kosten übernommen. Die wenigsten wissen, wie unsere Pflegeausbildung finanziert wird. Vielleicht beliest dich dort mal und verstehst dann ev. die Einstellung des Personalchefs.
Was genau möchtest du mir mitteilen?
Worum geht es, was ist deine Aussage?
 
Ich glaube dass ich preisgebe von welchem Haus ich spreche ist nicht von Nöten und evtll auch nicht klug. Ich verstehe deinen Grundansatz Elisabeth, nichts ist umsonst, jedoch denke ich das es , zu mal man ja auch seine Arbeitskraft auf Station , zZ wie die einer vollen Kraft nutzt ( aber das ist ja ein anderes paar Schuhe...) , seinem Azubi nicht solche Steine in den Weg werfen sollte / muss.

Naja.. ich danke euch.

Werde auf die Behörde warten. . .
 
Ops - verschrieben. Meinte natürlich Geschäftsführung.

Ansonsten wunderte ich mich, dass du die Geschäftsführung, die die Vorstellungen des TE ja schließlich finanzieren soll, nicht verstehen kannst. Der TE hat sich scheinbar eindeutig erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die Ausbildung abzuschließen. Ich denke, es gibt nirgendwo einen Betrieb, der- soweit er die Ausbildung selbst finanzieren muss- seinen Lehrling, der offensichtlich auch Leistungsprobleme hat, behält. Das Haus lässt ihn übrigens nicht hängen. Es hat eine Praktikantenstelle in Aussicht gestellt. Das scheint presiwerter zu sein für das Haus.

Deswegen- die Behörde hat sich zu kümmern. Nicht der TE.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet:
Btw muss er die Prüfungskosten selber tragen... das schon mal vorweg..
 
So, jetzt nochmal um das ganze zu entwirren. Er hat vertraulichen Kontakt zu seiner Ausbildungsabteilung aufgenommen, die Hilfe zugesichert hat. Da nun die Prüfungstermine stehen meint sie sich das von oben absegnen lassen zu müssen und nun legt der Personalchef/Geschäftsführer whatever sein veto ein. Eine offizielle Erklärung das mein Freund nicht beabsichtigt das große Examen zu machen gibt es nicht!!
 
Ops - verschrieben. Meinte natürlich Geschäftsführung.

Ansonsten wunderte ich mich, dass du die Geschäftsführung, die die Vorstellungen des TE ja schließlich finanzieren soll, nicht verstehen kannst. Der TE hat sich scheinbar eindeutig erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die Ausbildung abzuschließen. Ich denke, es gibt nirgendwo einen Betrieb, der- soweit er die Ausbildung selbst finanzieren muss- seinen Lehrling, der offensichtlich auch Leistungsprobleme hat, behält. Das Haus lässt ihn übrigens nicht hängen. Es hat eine Praktikantenstelle in Aussicht gestellt. Das scheint presiwerter zu sein für das Haus.

Deswegen- die Behörde hat sich zu kümmern. Nicht der TE.

Elisabeth
Das "Haus" hat einen Vertrag mit dem Azubi. Solange er den nicht selbst kündigt bleibt er bestehen, das Haus ist also in der Pflicht. Zusätzliche Kosten die das Haus nicht übernehmen muss fallen bei der KPA Prüfung an.
Diese belaufen sich auf die tatsächlichen Kosten des Prüfers und eben den Sachkosten die durch die Prüfung und ggf der Störung des Ablaufs entstehen. (Alles Weitere, wie Formulare, Dokumente, Bürokratie außen vor, das passiert zwischen Behörde und Azubi)
Erstere muss er ggf selbst tragen, wie ich bereits sagte, die letzteren denke ich nicht, dass diese errechnet (geschätzt) und auf ihn umgelegt werden.
Zu bedenken ist hierbei auch, dass dieselben Kosten für das praktische Examen dafür dem AG NICHT anfallen!
 
Danke dir Maniac. ich hoffe das alles ein gutes Ende nimmt, kann dann ja nochmal posten. Einen schönen Sonntag.:rocken:
 
Muss nochmal nachfragen...
... Also meint ihr zurückrudern, Antrag auf Verlängerung stellen und das Haus erstmal im Glauben lassen das 3 jährige Examen beenden zu wollen ? ...
Bedeutet das, dass die Prüfung nicht bestanden wurde und man sich schon in der "Ehrenrunde" befindet?

Btw- Mich interessiert nicht der Name des Hauses, sondern wer in dem Haus die Idee hatte mit dem GPA-Abschluss. War es der Praxisanleiter, die Stationsleitung, die PDL, der Chefarzt... ?

@Maniac- ich gebe es auf, zu erklären, wer welche Ausbildung finanziert. Nur so viel- das ausbildende Haus hat mehr Kosten als nur die Prüfer zu entlohnen.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

nein, das bedeutet er befindet sich einfach im 3. Lehrjahr, es hat noch keine Prüfungsanmeldung stattgefunden.Sein Kurs macht nun ab Februar Examen,er müsste verlängern, aber auch der Verlängerungsantrag ist noch nicht gestellt.

Die Idee für die GPA Prüfung hatten wir selber da er so frustriert ist und abbrechen wollte - wir uns überlegt haben wie er trotz vermutlichen Versagens noch mit einem Abschluss rausgehen kann - ohne 3 Jahre verschenkt zu haben - Pflege ist nämlich sein Ding. Praktische Note 2, Theorie 4 ....
Mit diesem Anliegen hat er sich an die Ausbildungsleitung gewand, diese habe gesagt sie ünterstütze das, aber bevor er ganz abbreche...also kooperativ und bemüht !!
Da es sich nun bis Februar "zieht", hat sie sich das o.k. "höherer Instanzen" holen müssen und dies der PDL gemeldet - die nun eher nicht so wohlwollend ist. Vllt hab ich mich missverständlich ausgedrückt, verzeiht mir dies.
Morgen will die PDL mit der Personalchefin reden was für "Möglichkeiten " es gibt, bis dato daher keine Entscheidung und wir hängen in der Schwebe, daher mein Post hier.

LG Anis
 
.. er war lange und viel krank und theoretisch eher 4er Schnitt...und wie es dann manchmal so ist, steht man nicht allzu hoch im Kurs.

Also wenn DAS der einzige Grund ist, dass er nur ausreichende Noten in der Schule hat - DAS kann jedem anderen auch passieren.
Mit der Ausbildungsverlängerung hat er Aufschub und kann das nachholen.

.... Eine Nicht-Zulassung zur Prüfung, verbunden mit einer Ausbildungsverlängerung, ist möglich...
Dafür wünsche ich viel Erfolg, dann müsste er eben nicht beide Prüfungen zeitnah ablegen, sondern könnte sich erst auf die eine konzentrieren; dann auf die nächste.
Wenn die Erklärung dafür - längere Erkrankung/ noch theoretische Defizite (die in einem absehbaren Zeitraum auszugleichen wären) - sich ausreichend begründen lässt, reicht das doch, oder?
Ich drück die Daumen, dass ihr morgen eine erfreuliche Nachricht bekommt und dass dann erst mal Ruhe, Sicherheit und Zuversicht einkehren kann, bis zu den Prüfungen.
 

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