- Registriert
- 07.03.2013
- Beiträge
- 10
Hallo,
ich arbeite in der 1zu1 Intensivpflege.
Jetzt will meine Teamleitung mich dazu drängen / zwingen - Nachtdienst zu machen.
Ich bin alleinerziehend mit einem 7 jährigen Kind, und kann nur jedes 2. Wochenende Nachts arbeiten,
wenn das Kind beim Vater ist. Der Vater wohnt auch zu weit weg, als daß er eben mal die Kleine
während der Woche über Nacht nehmen könnte.
Die Teamleitung ist der Meinung, daß ich trotzdem Nachts arbeiten muß.
Uns wurde einfach eine Nachtwache abgezogen und versetzt, so daß sich 2 Personen die Nächte im Monat teilen müssen.
Ich habe auch schon einen Gesetzestext gefunden, jedoch macht mich dieser Absatz unterhalb von c) stutzig:
"sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen"
ArbZG - Einzelnorm
Kann mir jemand helfen?
LG Bianca
ich arbeite in der 1zu1 Intensivpflege.
Jetzt will meine Teamleitung mich dazu drängen / zwingen - Nachtdienst zu machen.
Ich bin alleinerziehend mit einem 7 jährigen Kind, und kann nur jedes 2. Wochenende Nachts arbeiten,
wenn das Kind beim Vater ist. Der Vater wohnt auch zu weit weg, als daß er eben mal die Kleine
während der Woche über Nacht nehmen könnte.
Die Teamleitung ist der Meinung, daß ich trotzdem Nachts arbeiten muß.
Uns wurde einfach eine Nachtwache abgezogen und versetzt, so daß sich 2 Personen die Nächte im Monat teilen müssen.
Ich habe auch schon einen Gesetzestext gefunden, jedoch macht mich dieser Absatz unterhalb von c) stutzig:
"sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen"
ArbZG - Einzelnorm
Kann mir jemand helfen?
LG Bianca