Medikamente bei Entlassung "mitgeben"

pwrsplinter

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02.06.2012
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Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand weis wie es rechtlich eigentlich damit aus sieht dem Patienten Medikamente mit nach Haus zu geben.
Also folgende Situation: Ihr arbeitet in einem Krankenhaus auf Station und euer Krankenhaus darf keine Rezepte ausstellen. Wenn ein Patient entlassen wird, werden oft Medikamente für die nächsten paar Tage mitgegeben (rezeptpflichtige und rezeptfreie, BTMs werden nicht mitgegeben).

Meine Frage ist ob das rechtlich überhaupt ok ist Medikamente so rauszugeben (z.B. weil oft eine Sozialstation dann was nicht da hat etc.)

vielen Dank schon mal
 
Natürlich, der Patient muss doch versorgt sein. Trifft also zu, wenn der Pat nicht mehr zum Hausarzt kann um sich das Rezept zu holen (abends, vor Feiertagen/Wochenenden).

Es muss nur vernünftig dokumentiert sein, auch für den Pat, Beipackzettel dabei usw.
Besser das ganze mal als Verfahrensanweisung festlegen lassen...
 
Wenn ein Patient von einer Klinik zur anderen enlassen wird, bekommen wir die Medis für 3 Tage der enlassenen Einrichtung mitgeliefert. Und natürlich sind da auch rezeptpflichtige Medikamente dabei. Diese 3 Tages-Frist wird benötigt, um dem HA die nötige Epikrise zu übersenden, damit er dann auch die entsprechenden Medis rezeptieren kann.
Wird der Patient an einem Freitag entlassen, erschließt sich die Notwendigkeit der 3 Tage-Frist noch um so mehr.
Ein Gesetz, welches dieses Procedere beinhaltet, kenne ich nicht.
 
Wir geben das mit was im Dispender ist für den Tag. Findet die Entlassung so statt, dass der Patient/Angehörige sich kein Rezept besorgen können, dann geben wir bis zum nächsten Morgen oder Arztöffnungstag mit. Es gibt auch noch die Möglichkeit Angehörige in die Bereitschaftsarztpraxis mit dem Arztbrief zu schicken.
Allerdings geben wir nur neu angesetzte oder geänderte Medikamente mit. Da der Patient seine alten Medikamente noch haben sollte.

Angefangene Schmerztropfen werden komplett mitgegeben.

Das mitgeben der Medikamente ist auch eine Serviceleistung der Klinik und nicht verpflichtend.
 
Wir geben keine Medikamente für mehrere Tage mit.
Für den Entlasstag, ja.
Angebrochene Salbentuben auch.

In seltenen Fällen macht man mal eine Ausnahme.
 
Wir geben die Medikamente bis zum nächsten Werktag mit oder unsere Ärzte nehmen frühzeitig mit dem Hausarzt Kontakt auf und sorgen so dafür, dass die Medikamente noch am Entlassungstag besorgt werden können. Bei Tropfen kommt's darauf an: Wenn der Patient noch ein Fläschchen Novalgin zu Hause hat, soll er das nehmen, sonst geb ich ihm ein angebrochenes mit.

Patientengebundene Utensilien wie Einmal-Pen oder Nasenspray werden natürlich mitgegeben, die können wir ja nicht mehr verwenden.
 
Bei uns haben fitte Patienten, die länger als 2 Tage anwesend sind in der Regel die Fläschen der Tropfen am Bett und nehmen diese selbständig - deshalb geben wir angebrochene mit.
 
Bei uns haben fitte Patienten, die länger als 2 Tage anwesend sind in der Regel die Fläschen der Tropfen am Bett und nehmen diese selbständig - deshalb geben wir angebrochene mit.


Das find ich aber extrem fahrlässig....wir hatten schon Fälle da dachte auch jeder die sind fit etc. und schwups wurden Tabletten gesammelt oder samt Blister verschluckt.



zum Restlichen Beitrag find ich es krass das es anscheind normal ist Rezeptpflichtige Medikamente an jeden X-Belibiegen rauszuegeben - wozu gibts dann noch Apotheken?
Wenn ich nach nen Patienten nach den Medikamenten frage kann er mit ja sonst was erzählen: Sativex 5xtgl. oder so.

Finde es wird ganz schön lax damit umgegangen.
 
Warum willst du den Patienten entmündigen, nur weil er in der Klinik ist? Wenn daheim seine Novalgintropfen selbständig nimmt, dann kann er dies in der Klinik auch, oder ist mit dem Betreten der Klinik sofort ein Selbstpflegedefizit vorhanden?

Der Patient bekommt einen Arztbrief, in dem steht was er zu nehmen hat und genau das bekommt er auch im Dispenser mit - bis zum nächstmöglichen Arzttermin, bzw. werden die Hausärzte informiert und die Angehörigen entweder zum HA oder BA geschickt - was hat das mit fahrlässig zu tun?
 
Das find ich aber extrem fahrlässig....wir hatten schon Fälle da dachte auch jeder die sind fit etc. und schwups wurden Tabletten gesammelt oder samt Blister verschluckt.
Es kann niemand gezwungen werden, Tabletten zu nehmen. Wenn der Pat sie nicht nehmen will, ist das seine freie Entscheidung.

zum Restlichen Beitrag find ich es krass das es anscheind normal ist Rezeptpflichtige Medikamente an jeden X-Belibiegen rauszuegeben - wozu gibts dann noch Apotheken?
Wenn ich nach nen Patienten nach den Medikamenten frage kann er mit ja sonst was erzählen: Sativex 5xtgl. oder so.

Finde es wird ganz schön lax damit umgegangen.
Krankenhäuser dürfen keine Rezepte für die Behandlung danach ausstellen. Wie macht ihr es, wenn ein Pat am Freitag nachmittag entlassen wird? Werden die Arztbriefe im vorraus an den Hausarzt gefaxt, damit dieser die Rezepte ausstellen kann? Oder hat der Pat dann kein Anspruch mehr darauf, daß er über das WE seine Medikamente bekommt?
 
Es geht nich darum ob er sie nimmt sondern ob er sie auch richtig dosiert und complient ist.
Wenn dann doch was passiert wird schon gefragt: Wieso hatte er ne ganze Flasche Novalgin am Bett und hat seine Tropfen nicht zugeteilt bekommen.


Ansonsten geben wir auch die Medikamente mit.
 
Wie ich bereits geschrieben hatte, wir beurteilen die Selbstpflegekompetenz des Patienten und entscheiden dann was er kann oder nicht.
 
Er hat nicht ganz unrecht, narde.

Wir benutzen häufig Fentanyl-Nasenspray als Bedarfsmedikation für Schmerzpatienten. Die Patienten, die damit allein zurechtkommen, bekommen das auf den Nachttisch, verabreichen es selbst und führen Buch über die Gaben (damit wir die Häufigkeit im Blick haben und die Basisgaben anpassen können).

In 99,99% der Fälle können wir tatsächlich zutreffend beurteilen, welchem Patienten wir das zutrauen können und welchem nicht. Es gibt Menschen, die schaffen es kognitiv nicht, es gibt welche, die sind physisch eingeschränkt und können sich kein Nasenspray geben.

In einem Fall jedoch war der Patient zwar kognitiv und physisch völlig in Ordnung. Dennoch war das Fläschchen nach anderthalb Tagen leer, die Liste mit den Gaben ebenfalls. Hat einige Zeit gedauert, bis der Patient und die Angehörigen seine frühere Drogenabhängigkeit gestanden haben. Hätten wir davon gewusst, hätten wir ihm natürlich nicht die Selbstmedikation anvertraut. So ist der arme Mensch ins Methadonprogramm gerutscht.
 
Alles klar, nur beim Novalgin und MCP konnten wir noch keinen Missbrauch feststellen.
Im Gegenteil, eher schmerzärmere Patienten, gerade bei Novalgin. Durch seine festen Zeiten und bei Bedarf, können die Patienten die Zeiten eben besser steuern, als bei Bedarf klingeln, warten, warten - bekommen schlucken - warten auf Wirkung...
 
Kein Zweifel, das ist patientenzentrierte Analgesie ohne Technik. Nur dass bei der oralen Gabe die Sperrzeitfunktion wegfällt und das eben durchaus Probleme machen kann. Bei Novamin und ich glaube auch bei MCP gibt's Höchstdosen - bist Du sicher, dass die nie überschritten werden?

Es hat viele Vorteile, Patienten und Angehörige mit einzubeziehen, aber die Risiken darf man nicht ganz aus dem Blick verlieren. Mir fällt nämlich gerade noch ein anderes Beispiel ein: Die Mundbefeuchtung mit dem Sprühfläschchen. Wir füllen Flüssigkeiten, die der Patient mag, ab. Mundpflege damit ist eine gute Möglichkeit für Angehörige präfinaler Patienten, noch etwas für ihre Leute zu "tun". Mit Wasser, Tee oder Apfelsaft können sie da wenig falsch machen - aber leider hat einmal jemand ein Nitro-Fläschchen im Zimmer vergessen...

Manchmal glaubt man nicht, was Laien für Blödsinn mit Medikamenten anstellen können.
 
Kein Zweifel, das ist patientenzentrierte Analgesie ohne Technik. Nur dass bei der oralen Gabe die Sperrzeitfunktion wegfällt und das eben durchaus Probleme machen kann. Bei Novamin und ich glaube auch bei MCP gibt's Höchstdosen - bist Du sicher, dass die nie überschritten werden?

Es hat viele Vorteile, Patienten und Angehörige mit einzubeziehen, aber die Risiken darf man nicht ganz aus dem Blick verlieren. Mir fällt nämlich gerade noch ein anderes Beispiel ein: Die Mundbefeuchtung mit dem Sprühfläschchen. Wir füllen Flüssigkeiten, die der Patient mag, ab. Mundpflege damit ist eine gute Möglichkeit für Angehörige präfinaler Patienten, noch etwas für ihre Leute zu "tun". Mit Wasser, Tee oder Apfelsaft können sie da wenig falsch machen - aber leider hat einmal jemand ein Nitro-Fläschchen im Zimmer vergessen...

Manchmal glaubt man nicht, was Laien für Blödsinn mit Medikamenten anstellen können.


So siehts aus - und wenn das Nitro-fläschchen dann vom Patienten benutzt wird - was passiert - endet das nich nur böse für den ihn sondern auch für das Personal.
Medikamente müssen zugeteilt werden, ich vertrau doch keinen fremden meinen Job an.
 
Wir kommen etwas vom Weg ab. Die Frage war doch, wie sieht es rechtlich aus, nicht: können die Pat. mit Medikamenten umgehen oder machen sie damit Blödsinn.
Hat der Pat. ein Anrecht, bis zum nächsten Arzttermin medizinisch so versorgt zu sein, dass er Medikamtente gestellt mitbekommt?

Aus 2 Ecken beleuchtet:
In der Ambulanten Pflege waren wir froh, wenn Pat. am Freitag mit gestellten Medis kamen, da der HA nicht greifbar war und dann montags in Ruhe überlegen konnte, ob die Medikation umgestellt werden sollte. Vorratshaltung von Medikamten ist dem PD lt. MDK verboten und da hätten wir manchmal nix gehabt und der Pat. hätte dann konsequenter Weise wieder im KH aufgenommen werden müssen.
Im KH geben wir Medis gestellt im Dosierer (bei reichlich Medis) oer im Umschlag (wenns überschaubar und der Pat. fit ist) mit. Ist der Pat. nicht in der Lage die Medis richtig selbst zu nehmen, sind Angehörige oder der PD kontaktiert.

Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Pat. Medis gesammelt hat oder eine Flasche Novalgin halb leer getrunken hat und das KH dafür rechtlich belangt wurde. Ich wäre dankbar, wenn jemand hierzu Konkretes posten könnte.

Zu Nitro und Co: hier handelt es sich auch häufig um Pat., für die diese Medis nichts Neues sind und die ohnehin zu Hause eine kleine Apotheke haben. (Wer in der Ambulanten Pflege tätig war, kann da mitreden, da kommen Dinge zu Tage, das hält man kaum für möglich und da ist eine mitgegebene Nitroflasche - muss ja nicht eine ganze sein - das kleinste Problem).

Mit den zugeteilten Medis ist das auch nicht 100%: die Pat. bekommen ihr Tagesschälchen ans Bett und ich stehe nicht immer daneben, wenn der Pat. auch wirklich die Medis nimmt (oder auch hübsch: wenn dann mal die Schublade des Nachtschranks auf ist und da noch das eine oder odere zu Tage kommt).
 
bei uns gibts rezepte mit. aber wenn der pat. zB SA entlassen wird geben wir noch was mit damit es reicht bis er MO zur apotheke oder zum Kinderarzt gehen kann
 
Bezüglich Compliance- Pflege ist also generell nicht in der Lage, dies zu beurteilen. Sie kann den Pat. weder beraten noch anleiten im Umgang mit Medikamenten. Dafür hat sie probate Mittel an der Hand: Entmündigung des Pat.. Da ist man immer auf der sicheren Seite. Aber um wessen Sicherheit geht es dann da eigentlich? Um die des Pat. kann es primär nicht gehen. Oder sorgt Pflege dafür, dass der Pat. auch in der Häuslichkeit weiter die Medis durch Pflegedienst bekommt obwohl er eigentlich voll orientiert ist?

Elisabeth
 
Hat der Pat. ein Anrecht, bis zum nächsten Arzttermin medizinisch so versorgt zu sein, dass er Medikamtente gestellt mitbekommt?
Bis zum nächsten Arzttermin sicherlich nicht. Es genügt, dass ein Rezept nach den Anordnungen vom KH ausgestellt wird - dazu kann der Arztbrief auch gefaxt und das Rezept von Angehörigen abgeholt werden. Der Arzt muss den Patienten nicht unbedingt sofort zu Gesicht bekommen.

Man kann auch mit dem Arztbrief zur Apotheke gehen, die Medikamente abholen und die Verordnung nachreichen. Niedergelassene Ärzte sind am Wochenende selten zu sprechen - Apotheken haben auch Samstags geöffnet, in Bahnhöfen meist auch sonntags.
 

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