Minusstunden - wie damit umgehen?

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schweschdarle

Gast
Hallo,

ich habe meinem Arbeitgeber gekündigt und bin aktuell 76 Stunden im Minus.
2 Dienste á 12h habe ich selbst wegtauschen müssen, das wären als 24 h die auf meine Kappe gehen.
Der Rest der Minusstunden war immer so im Dienstplan eingeplant. Oder ich wurde während einer Einarbeitung früher nach Hause geschickt.
Nun möchte mein AG die Minusstunden mit meinen Resturlaubstagen ausgleichen.
Ist das rechtens?

Lieben Dank im voraus
's Schweschdarle
 
Die Menge an geplanten Minusstunden klingt nach Arbeitszeitkonto. Richtig?

Wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt, müsste es eine schriftliche Regelung geben, wie mit Minusstunden bei Ausscheiden des Mitarbeiters umgegangen wird.
 
Habe nur dieses gefunden:
"Für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht es dem AG frei, den AN von der Dienstleistung unter Anrechnung möglicher Urlaubsansprüche sowie unter Fortzahlung der Bezüge bis zum jeweiligen Vertragsende oder für bestimmte Zeiträume freizustellen".
 
Beim AVR
§ 3 Arbeitszeitkonten

(1) Durch Dienstvereinbarung können für Mitarbeiter Arbeitszeitkonten geführt werden, in denen Abweichungen der individuellen Arbeitszeit gegenüber der dienstvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (Zeitdifferenzen) festgehalten werden.
...
(3) Die Dienstvereinbarung muss folgende Rahmenbedingungen einhalten
...
6. Festlegung, dass Minusstunden nur insoweit mit Erholungsurlaubstagen verrechnet werden dürfen, als der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht berührt wird;
...
8. Festlegung, dass mit Beendigung des Dienstverhältnisses, ...das Arbeitszeitkonto auszugleichen ist; ..., Minusstunden, die vom Mitarbeiter nicht mehr als Arbeitsleistung erbracht werden können, sind bei der Vergütung als nicht erbrachte Arbeitszeit zu berücksichtigen, es sei denn, der Dienstgeber hat sie ausdrücklich angeordnet;
AVR Anlage 5b

Elisabeth
 
Was bedeutet denn
es sei denn, der Dienstgeber hat sie ausdrücklich angeordnet; /QUOTE] ? Reicht es schon, wenn im Dienstplan Minusstunden geplant werden?!
 
Natürlich. Das ist doch für den AN vorteilhaft - er kann nichts dafür, dass er nicht gearbeitet hat, also werden ihm diese Stunden auch nicht vom Lohn abgezogen.

Die "weggetauschten" Stunden der TE würden da rausfallen, die gehen auf ihre Kappe.

Aber bitte beachten: Das ist die Regelung im AVR; in anderen Verträgen kann die Regelung eine andere sein.
 
Der Rest der Minusstunden war immer so im Dienstplan eingeplant. Oder ich wurde während einer Einarbeitung früher nach Hause geschickt.
Die 12-Std.-Dienste irritieren mich als Volldienst und ich nehme jetzt nur an, daß es hier um Deutschland geht.

Wenn keine Arbeitszeitkonten vereinbart sind:

Dienstplanmäßige Überstunden = Annahmeverzug. Dies kann nicht vom Lohn oder Urlaub abgezogen werden.
Eher nach Hause geschickt = Annahmeverzug. Nur ungleich schwerer dem Arbeitgeber nachzuweisen.
 
Ok, danke für die Antworten.
Gesetzestexte lesen sich leider etwas schwierig für mich...
Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen?

LG
 
o.k. 52h bleiben übrig - deutlich mehr als 1 regulärer Wochendienst.....

Sofern nix andersweitig geregelt ist - ist es nicht mein Problem,wenn ich mit Minus geplant bin
ich habe meine volle Arbeitzeit zur Verfügung gestellt, der Arbeitgeber hat sie nicht in Anspruch genommen.

Dein Auszug aus dem Arbeitsvertrag bezieht sich eher auf Über- / Mehrarbeitstunden, nicht auf Minusstunden, liest sich jedenfalls so.

Aus momentaner Ansicht wär es abwegig auf über eine Woche bezahlten Urlaub zu verzichten, das herzuschenken.

Bist noch in der Probezeit?
 
Eine Frage an die TE: Du schreibst was von 12h-Diensten. Du arbeitest nicht zufällig in Österreich? In D sind 12h-Schichten unzulässig.
Wenn Du in Österreich arbeitest kann auch die Sache mit den Minusstunden anders aussehen als in Deutschland.

Hier ist klar: Wenn es keine Arbeitszeitkonten gibt. Arbeitskraft anbieten, also dem DP-Schreiber sagen, dass Du nicht ins Minus geplant werden willst. Nimmt der AG diesen Hinweis nicht ernst, kannst Du auf eine Streichung der Minusstunden bestehen. Hypurg hat das bereits beschrieben.
Es existiert ein Arbeitsvertrag und der ist für beide Seiten bindend. Nur leider denken in Deutschland die AG immer noch, dass sie Verträge nach ihren Belangen jederzeit beugen und brechen können.
 
Joerg, ich vermute mal die TE arbeitet im Bereich der Heimbeatmung, dort sind 12 Stunden ja nichts ungewöhnliches.
 
In D sind 12h-Schichten unzulässig.


Dann gibt es aber in D in der ambulanten Intensivversorgung (oder ausserklinischen Heimbeatmung) viele unzulässige Arbeitgeber....darf das so öffentlich erlaubt sein? :gruebel:
 
§ 7 Abweichende Regelungen
...
2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,
....
3.die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,
...
ArbZG - Einzelnorm

Elisabeth
 
@Amezaliwa:

Ja, ich bin noch in der Probezeit.
Außer diesem Auszug kann ich in meinem Arbeitsvertrag nichts dergleichen finden.
Ich weiss nun nicht wie ich vorgehen soll... meinen AG darauf hinweisen, dass es sein Problem ist, wenn er mich ins Minus plant? Das kannn nach hinten losgehen. Ich bräuchte was handfestes!

Liebe Grüße
 
Habe nur dieses gefunden:
"Für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht es dem AG frei, den AN von der Dienstleistung unter Anrechnung möglicher Urlaubsansprüche sowie unter Fortzahlung der Bezüge bis zum jeweiligen Vertragsende oder für bestimmte Zeiträume freizustellen".
Steht doch in deinem Vertrag drin. Du hast ein Arbeitszeitkonto. Dein AG kann kulant sein und die Minusstunden verfallen lassen- er muss es aber nicht. Es bleiben ihm zwei Möglichkeiten: Lohnkürzung oder Verrechnung mit dem Urlaub.

Ergo: Jeder sollte sich seinen Arbeitstvertrag ganz genau ansehen und ihn ggf. auch nochmal von einem Fachmann gegenlesen lassen. Den Fachmann bekommt man für den monatlichen Beitrag von 1% des Monatsbruttolohnes. Dieser unterstützt einen dann ev. auch bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.

Elisabeth
 
Steht doch in deinem Vertrag drin. Du hast ein Arbeitszeitkonto. Dein AG kann kulant sein und die Minusstunden verfallen lassen- er muss es aber nicht. Es bleiben ihm zwei Möglichkeiten: Lohnkürzung oder Verrechnung mit dem Urlaub.....

les das (noch immer) nicht so
dem AG ist es freigestellt, den AN wegen möglicher U-ansprüche freizustellen
Fakt ist: Der jetzige, für den AG strittige Urlaubsanspruch entstand aus der Beschäftigung in den letzten Monaten.
Das andere, hier nicht zutreffende, wär ja das Problem, wenn nach längerem Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird: Wie verplan ich den noch ausstehenden Urlaub oder zahl ich den MA aus.
Somit komm ich zum Ergebnis - es ist dem AG nicht freigestellt wie er das handhabt.
Wirr wird man trotzdem dabei, ist ja auch nicht völlig üblich schon in der Probezeit Urlaub zu bekommen.
Hätt schweschdarle ein AZ-konto --- wüsste sie das inzwischen-?
Wirr auch: In der Probezeit kann sowohl der AG als auch der AN das Arbeitsverhältnis beendigen, innerhalb kürzester Zeit
wieso wird dann dermaßen mit Minus verplant - peil ich nicht.

Mit dem TVöD, als Anhaltspunkt für irgendwas - komm ich ebenfalls auf keinen grünen Zweig, hilft nicht.
 
Wo steht das mit dem Arbeitszeitkonto? Ich seh da nichts davon.
 
Steht doch in deinem Vertrag drin. Du hast ein Arbeitszeitkonto.

Ne, das bedeutet dieses...

den AN von der Dienstleistung unter Anrechnung möglicher Urlaubsansprüche sowie unter Fortzahlung der Bezüge bis zum jeweiligen Vertragsende oder für bestimmte Zeiträume freizustellen

...nicht.

Der Passus bedeutet, daß wenn Du kündigst oder gekündigt wirst und Dein AG Dein Gesicht nicht mehr sehen will, kann er Dich für den Rest der Beschäftigung bezahlt freistellen. In diese freigestellte Zeit kann und wird er Deinen Urlaub einrechnen. Damit hat man aber kein Minus, sondern ein +/- 0 für diese Zeit.

Praktisch heißt das: Du wirst mit der Frist von 14 Tagen gekündigt und hast noch 5 Urlaubstage in dem Jahr.. 5 Tage mußt Du Deinen Urlaub nehmen, 5 Tage bekommst Du eine bezahlte Freistellung* (sieh es rechnerisch wie zusätzlichen Urlaub an).

Finanziell hat der AN keinen Nachteil dadurch.

*EDIT: bevor die Vetos kommen: in der 5-Tage-Woche und wenn in den 14 Tagen 10 Werktage sind ;-)
 
Aktueller Stand:
Nachdem mein AG mir 10 Urlaubstage geraubt hat habe ich also noch 52 Minusstunden.
Mittlerweile habe ich zum Monatsende gekündigt und mein AG hat dann zur Monatsmitte gekündigt (Probezeit).
Was ist davon zu halten?
 

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