Stationsleitung nennt Kündigungsgründe

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Hypertone_Krise

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Vor Kurzem wurde uns von unsere Statonsleitung mitgeteilt, dass einem Kollegen gekündigt wurde. Was mich dabei nachhaltig beschäftigt ist, dass sie uns die Kündigungsgründe detailiert schilderte. Verletzt sie damit nicht die Schweigepflicht?
 
Man hat eine Schweigepflicht Kollegen gegenüber? Wo steht das?

Ob's die feine englische Art ist, darüber kann man sich natürlich streiten. Möglicherweise ist es aber besser, ihr erfahrt den Grund von offizieller Seite, als das die Gerüchteküche zu brodeln anfängt.
 
Man hat eine Schweigepflicht Kollegen gegenüber? Wo steht das?
Wenn ich das wüßte, würde ich hier nicht fragen...aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass diese persönlichen Details einfach weiter erzählt werden dürfen.
 
Mitarbeiterjahresgespräche sollten vertraulich behandelt werden. Ob das gleiche für Kündigungsgründe gilt, weiß ich nicht.

Ich weiß ja nun nicht, was zur Kündigung führte. Bei meiner Schwester wurde einmal eine Azubine gekündigt, denn sie war unzuverlässig, kam laufend zu spät, kassierte eine Abmahnung nach der anderen, ohne Konsequenzen zu ziehen. Um beim Arbeitsamt besser dazustehen, behauptete sie allen Ernstes, sie habe sich so verhalten, da der Chef sie sexuell belästigt habe.

Das war ein kleiner Laden mit mehreren Angestellten; alle kannten also sowohl Azubine als auch Chef vom täglichen Umgang miteinander und wussten, wem sie glauben sollten. Krankenhäuser sind meist wesentlich größer und anonymer. Ehe solche Gerüchte die Runde machen, ist es vielleicht besser, wenn von vornherein die Karten auf den Tisch gelegt werden.
 
Ehe solche Gerüchte die Runde machen, ist es vielleicht besser, wenn von vornherein die Karten auf den Tisch gelegt werden.
Es ging ausschließlich um pflegerisches Fehlverhalten. Ich fände es wirklich hilfreich, zu erfahren, ob das legitim ist. Der betreffende Ex-Kollege ist verständlicherweise ziemlich entsetzt...niemand legt Wert auf eine solche Indiskretion...
 
Ich fände es wirklich hilfreich, zu erfahren, ob das legitim ist. Der betreffende Ex-Kollege ist verständlicherweise ziemlich entsetzt...niemand legt Wert auf eine solche Indiskretion...
Es gibt kein Gesetz was verbietet die Gründe, die zur Kündigung von jemand führten verschwiegen werden müssen gegenüber Dritten.
Ob das gut oder schlecht ist liegt im Auge des Betrachters.
 
Also ich als SL würde meinen Leuten die Kündigungsgründe mitteilen,sollte mal ein Teammitglied gekündigt werden. Ich finde,wenn man lange Zeit zusammengearbeitet hat und als Team einen guten Zusammenhalt hatte,dann sollten die Kollegen schon wissen,warum jemand gehen mußte,wenns denn nicht schon im Vorfeld offensichtlich war. Fehler macht jeder,aber es gehört schon ne ganze Menge dazu,wegen "pflegerischer" Fehler gekündigt zu werden und wenn,dann fallen diese Fehler auch den Kollegen auf,möchte ich meinen. Wenn sich der Ex-Kollege nun also aufregt,daß Ihr die Kündigungsgründe mitgeteilt bekommen habt,dann ist er nicht ganz koscher und hätte es lieber verschwiegen. Solche Leute mag ich am liebsten...
 
Also ich als SL würde meinen Leuten die Kündigungsgründe mitteilen,sollte mal ein Teammitglied gekündigt werden. Ich finde,wenn man lange Zeit zusammengearbeitet hat und als Team einen guten Zusammenhalt hatte,dann sollten die Kollegen schon wissen,warum jemand gehen mußte,wenns denn nicht schon im Vorfeld offensichtlich war. Fehler macht jeder,aber es gehört schon ne ganze Menge dazu,wegen "pflegerischer" Fehler gekündigt zu werden und wenn,dann fallen diese Fehler auch den Kollegen auf,möchte ich meinen. Wenn sich der Ex-Kollege nun also aufregt,daß Ihr die Kündigungsgründe mitgeteilt bekommen habt,dann ist er nicht ganz koscher und hätte es lieber verschwiegen. Solche Leute mag ich am liebsten...



1. Es geht niemanden vom Team etwas an.

2. Ein Vorgesetzter darf die Kündigungsgründe nicht nennen, nur dann wenn der Gekündigte sein Einverständnis dazu gegeben hat.

3. Ein Vorgesetzter darf maximal sagen, dass derjenige auf eigenen Wunsch gegangen ist.

4. Die Kollegen/innen dürfen durchaus den ehemaligen Arbeitskollegen/in nach den Gründen fragen. Aber eine Antwort bzw. eine richtige Antwort muss er nicht geben.

5. Es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

6. Eine Unterlassungsklage kann die Folge sein.

Nur mal so am Rande erwähnt.
Kündigungsgründe sind Inhalte einer Personalakte und sind damit nicht öffentlich für die anderen Kollegen/innen bestimmt.

Ich würde an Eurer Stelle mal aktuellere Informationen einholen und zwar bei den richtigen Quellen. Ohne Euch darin belehren zu wollen, aber es zeugt doch von viel Naivität und Unwissenheit, wenn man als Vorgesetzter die Kündigungsgründe eines ehemaligen Mitarbeiters herumposaunt. Worin besteht der Unterschied zum Mitarbeitergespräch? Also Leute natürlich ist es nicht erlaubt.
 
Man hat eine Schweigepflicht Kollegen gegenüber? Wo steht das?

Ob's die feine englische Art ist, darüber kann man sich natürlich streiten. Möglicherweise ist es aber besser, ihr erfahrt den Grund von offizieller Seite, als das die Gerüchteküche zu brodeln anfängt.

@claudia:

es handelt sich hierbei um die Vorgesetzte, die es herumposaunte und nicht um den Kollegen von nebenan. Das ist etwas ganz Anderes. Was Kollegen/innen sich untereinander erzählen steht auf einem ganz anderem Blatt Papier.

Ein Vorgesetzter ist hingegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Alles Andere ist nicht rechtens.

Zur Gerüchteküche: Das kann dem ehemaligem Kollegen egal sein...denn er ist ja nicht mehr da oder bald weg. Die meisten Kollegen/innen fragen sowieso dann mal nach, was los ist....

Ich empfehle keinem Vorgesetzten über Kündigungsgründe zu reden. Kann es mir aber lebhaft vorstellen, wie es in einem z.B. kleinem Team zugeht und wie sich die Leitung schwer abgrenzen kann. Das sollte sie allerdings dennoch. Denn es gibt eben auch hier Rechte und Pflichten.
 
@pericardinchen:

Ohne auf die diversen Aussagen deines Posts einzugehen:

Bitte belege doch deine Aussagen (DARF nicht, verpflichtung, Verschwiegenheit, Rechte und Pflichten usw) mit den entsprechenden gesetzestexten - dann hat der Fragesteller auch was auf der Hand...
 
Da schließe ich mich Maniac an,auch ich würde gern wissen,wo Deine Aussagen als Gesetzestext fixiert sind.
Zum andern ist hier Kündigungsgrund pflegerische Fehler,was den Schluss nahe legt,daß die Kollegen eigentlich eben diese Fehler bemerkt haben müßten und somit auch ohne Mitteilung der SL im Bilde sein sollten.
 
Wenn sie das aber nicht waren ist ein Hinweis auf diese Fehler vielleicht keine schlechte Idee, um weitere von derselben Sorte zu vermeiden, oder? Falls das Ganze nicht doch illegal war, versteht sich.
 
Wie schon gesagt, ging es um pflegerisches Fehlverhalten ( von dem wir Kollegen vorab gar nichts mitbekommen haben ) ...Er wurde sozusagen auf frischer Tat ertappt... und es resultierte daraus weder eine Er- noch eine Abmahung, sondern stattdessen die direkte Kündigung. Was mich vermuten lässt, dass die Erläuterung der Gründe gegenüber uns Mitarbeitern nicht korrekt ist, ist die Tatsache, dass der AG ja auch gegenüber anderen AG keine Auskunft erteilen darf...Und wenn Mitarbeiter diesbezüglich involviert werden, sickert ja nun mal schnell was durch- auch über die Türschwelle des Hauses hinweg...
 
Sicher net das beste Fehlermanagement- aber nun mal im Gesundheitswesen weit verbreitet: der Schuldige wird ans Kreuz genagelt- der Fehler selbst spielt eher eine untergeordnete Rolle.

Elisabeth
 
Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs (Privatsphäre) einer Person.
Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches in Deutschland Verfassungsrang hat.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde durch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt und erstmals 1983 im sog. Volkszählungsurteil formuliert.
 
Würde bedeuten, die das "Kreuzigungs"-Fehlermanagement ist rechtlich net gestattet?

Elisabeth
 
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