Krampfanfall im Kindergarten - was muss die Erzieherin leisten?

narde2003

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mir wurde heute von einer Erzieherin folgende Frage gestellt:

Wir haben ein Kind mit bekannter Epilepsie (relativ neu diagnostiziert), die Eltern verlangen, dass wir dem Kind während des Anfalls eine Diazepamrectiole verabreichen und das Kind oral absaugen.

Bin ich als Erzieherin (nicht HEP in einem öffentlichen Kindergarten) dazu verpflichtet und wie bin ich abgesichert?
Kann mir der Vater, dies verordnen?

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion - ich persönlich bin der Meinung, dass eine Erzieherin als "Laie" in der ersten Hilfe einzustufen ist, auch wenn es einen betrieblichen Ersthelfer gibt.
Als Erzieherin würde ich das Kind während des Anfalls "absichern" und den Rettungsdienst rufen, in der Nachschlafphase - Seitenlage.
 
Genau dies würde ich als Erzieherin auch tun. Die Eltern sollten natürlich auch noch zeitnah benachrichtigt werden.

Wobei ich mir vorstellen könnte, dass die Erzieherinnen von Fachpersonal in die Hilfsmaßnahmen eingewiesen werden könnten und dann auch rechtlich abgesichert wären. Absaugen birgt Gefahren - eine Diazepam-Rektiole ließe sich aber auch von Laien verabreichen.
 
Rectiole geh ich noch mit... aber absaugen kann ich net nachvollziehen.

Elisabeth
 
Meiner Meinung nach sollten Erzieherinnen bei einem Krampfanfall den Rettungsdienst anrufen und sonst gar nichts.
Außer den "normalen" Erste Hilfe Maßnahmen.

Rechtlich gesehen dürfen Erzieherinnen noch nicht einmal Hustensaft verabreichen, auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. Es sei denn, sie würden schriftlich von jeglicher Verantwortung entbunden und selbst das wäre vor Gericht fragwürdig.



Das sagte zumindest eine Freundin von mir, die Leitung eines Regelkindergartens ist.
 
Hustensaft, dürfen sie nach ärztlicher Verordnung verabreichen, sie würden als solche auch ggf. Epi-Medikamente verabreichen, wenn die in die Zeit des Kindergartens fallen würden.

Dass sie die Eltern benachrichtigen zeitnah, ist klar.
 
Ich würde auch sagen über die Schiene der ersten Hilfe
 
Stellt sich ja erstmal die Frage,wie alt das Kind ist,denn Kindergarten ist ein recht weiträumiger Begriff.
Die Forderung in diesem Fall hier würde ich als Erziegerin ablehnen und im Falle eines Anfalls den RD holen,denn ein Kindergartenvertrag beinhaltet ein solches Handeln nicht und auch Hustensaft verabreichen ist nur eine Frage der Kulanz einer Erzieherin,dazu sind sie nämlich nicht verpflichtet.
Außerdem finde ich es unverantwortlich von den Eltern,ihr Kind mit neu diagnostizierter Epilepsie in einen Regelkindergarten zu schicken,denn dafür gibts inzwischen Spezialeinrichtungen,die auf Epikinder oder Autisten o.ä. spezialisiert und vom Personal her vorbereitet sind.
 
ich weiß nicht, ob die rechtslage in Ö da anders ist als in D, aber ich kenne einen ähnlichen fall. 3jähriges kind, asthmatiker. die kindergärtnerin wurde von der kinderärztin auf die gabe des notfallmedikaments eingeschult und hat einen schriftlichen nachweis bekommen, dass sie im notfall (symptome waren auf dem nachweis beschrieben) berechtigt ist, dieses medikament zu verabreichen.

die kindergärtnerin hätte die einschulung allerdings ablehnen können. hätte sich niemand aus dem kindergarten bereit erklärt sich einschulen zu lassen, hätten die eltern 2 möglichkeiten gehabt: entweder das kind in einen anderen kindergarten geben (und hoffen, dass dort jemand zustimmt), oder das kind hätte im notfall eben kein medikament bekommen und es wäre einfach die rettung gerufen worden.
 
Ergänzung: Rettung informiern trotz Rectiole versteht sich in meinen Augen von selbst.

Elisabeth
 
Kindergartenalter hier ist zwischen 3 und 6 Jahren.

Alles was darunter ist geht in die Kinderkrippe.

Das Kind hat eine relativ neu diagnostizierte Epilepsie, keine ganz neue, sonst wäre die Unterbringung wohl eher ungünstig.
 
hallo

also meine Meinung wäre es schriftliche Absegnung vom Kinderarzt für die Rectiole ....... aber freiwillig, wenn denn eine Kinderbetreuerin damit einverstanden ist und sich dazu bereit erklärt ......

absaugen auf keinen Fall, sondern ansonsten normal absichern und RTW, eben Erste Hilfe

ich finde die Grundidee gar nicht falsch .....
Eltern haben ein Kind mit bekannter Erkrankung und besprechen mit den Betreuern im Kindergarten eine eventuelle Notfallversorgung, die auch ein angelernter Laie kann ....... ist OK

aber erstens nur mit schriftlicher Absegnung eines Arztes und natürlich muß der Kindergarten in einem Gespräch höflich darum gebeten werden bzw. gefragt werden, ob die Betreuerinnen bereit sind soetwas zu tun im Notfall

verlangen kann das wohl niemand

viele Grüsse
Bully
 
Sehe da absolut kein Problem von einem med. Laien eine Rectiole verabreichen zu lassen.
Für Eltern von Epilesiekindern ist das ein Selbstverständlichkeit.

Der Arzt verordnet das Medikament und schreibt eine Bescheinigung, dass im Falle eines Anfalls ...

Die Rectiole im Falle eines Anfalls in den Hintern zu stecken und drauf zu drücken stellt meines erachtens keine unbillige Forderung dar.

Der Anfall muss schnellstens unterbrochen werden und der RD macht auch nix anderes nur u.U. um einiges später.
Kann ja mal länger dauern bis dieser eintrifft.

Was das Absaugen soll verstehe ich allerdings nicht.

Mir will es auch nicht einleuchten warum eine Erzieherin ärztlich verordnete Medis nach Plan oral oder rectal nicht verabreichen dürfen sollte?

Selbstmedikation der Eltern entfällt natürlich.
 
Tja, das ist die alles entscheidende Frage - wer kann ihr die Anweisung geben und auf welcher Grundlage?

Der Vater?
Der Kinderarzt?
Der Kinderneurologe?

Ich weiss von Behinderteneinrichtungen, in denen HEP's arbeiten, dass diese die Rectiolen verabreichen.

Gilt die Notkompetenz auch für Erzieherinnen in dem Fall?

Wie ist die Erzieherin geschützt, wenn das Kind nach der Rectiole einen Atemstillstand hat und die HLW nicht perfekt klappt?
 
Ich geh mal davon aus, dass es da eine genaue Anweisung geben wird, die genau vorgibt, wann was zu erfolgen hat. Wann Rectiole? Keine Wiederholungsgabe. Entsprechende Lagerung. Keinen Beißkeil. ...

Daraus ergibt sich: WB für Erzieher notwendig.

Elisabeth
 
Ich weiss von Behinderteneinrichtungen, in denen HEP's arbeiten, dass diese die Rectiolen verabreichen.

Gilt die Notkompetenz auch für Erzieherinnen in dem Fall?

Das machen dort auch Erzieherinnen. Sie zählen dort als Fachkräfte, und geben auch Medikamente aus.

Und dort wird auch nicht nach jedem krampfen die Rettung gerufen, das wäre dann ja fast täglich. Nur wenn es "Probleme" gibt danach...
 
WB für Erzieherinnen?
Wer bezahlt das?

Wer haftet, wenn doch irgendeine Komplikation eintritt?
Kommt dann der Kinderarzt und übernimmt die Verantwortung?

Ich kann jede Erzieherin in einem Regelkindergarten verstehen, wenn sie diese Verantwortung ablehnt.


Klar sagt eine Krankenschwester: "Ist doch einfach. Das kann doch jeder."

Aber eine Erzieherin hat u.U. noch nie in ihrem Leben einen Krampfanfall gesehen und dann wird von ihr verlangt, richtig zu handeln?
In so einer Situation, mit 20 anderen Kleinkindern um sich rum?
 
....
Ich kann jede Erzieherin in einem Regelkindergarten verstehen, wenn sie diese Verantwortung ablehnt.
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Aber eine Erzieherin hat u.U. noch nie in ihrem Leben einen Krampfanfall gesehen und dann wird von ihr verlangt, richtig zu handeln?
In so einer Situation, mit 20 anderen Kleinkindern um sich rum?

Bedeutet das jetzt, dass Kinder mit so einem Handycup vom "Regel"kindergarten ausgeschlossen werden sollen?

Im folgenden Beispiel geht es net um einen Grand mal sondern um die Gefahr eines anaphylaktischen Schocks bei Nahrungsmittelallergie.

Notfallplan für Lisa
Damals war Lisa 5 Jahre alt und für ihre Zeit im Kindergarten erstellte Susanne einen Notfallplan. „In Deutschland dürfen ErzieherInnen und LehrerInnen keine Medikamente ausgeben!“ erzählt sie. „Damit überlässt der Staat die Verantwortung über vier verschiedene Notfallmedikamente einem kleinen Kind!“ Susanne musste viel Überzeugungsarbeit leisten, um die Gesundheit ihres Kindes sicher zu stellen. „Wir hatten bisher immer das Glück auf kooperative Erzieherinnen und jetzt auch Lehrerinnen zu treffen. Direkt neben Kindergarten und Schule hat eine Ärztin ihre Praxis, die Lisas Probleme kennt.“

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Anaphylaxie: Heftige allergische Sofortreaktion: Hier ist Eile geboten. Ein solcher Anfall kann tödlich enden Anaphylaxie: Heftige allergische Sofortreaktion: Hier ist Eile geboten. Ein solcher Anfall kann tödlich enden
Ich habe vor geraumer Zeit mal einen Beitrag über solche Kinder gesehen. Und es scheint tatsächlich KiTas zu geben, die damit keine Probs haben.

Etwas, was uns heute unvorstellbar erscheint, muss net bedeuten, dass es morgen net selbstverständlich ist.

Elisabeth
 
Ne Nahrungsmittelallergie kann man hier aber absolut nicht mit Epilepsie vergleichen.
Bei Nahrungsmittelallergien können die Eltern spezielle NM mit in den KiGa bringen,dort kann speziell gekocht werden und somit ist die Gefahr eines anaphylaktischen Schocks quasi nicht gegeben,denn man kann entsprechend vorbeugend handeln.
Das geht bei Epilepsie leider nicht und eine Erzieherin im Regelkindergarten mit 20 Kindern in der Gruppe wird unter dieser allgemeinen Belastung nicht auch noch einen Epianfall beim 5 jährigen adäquat behandeln können.
Ist alles Unsinn und es ist völlig verständlich,wenn ne Erzieherin sowas ablehnt.
 
Da ich Erste Hilfe derzeit in Österreich ausbilde, kann ich nur sagen, dass hier die Erzieherinnen eine Aufschulung absolvieren müssen um mit Kindern mit Anfallsleiden und anderen Krankheitsbildern Umgang zu haben. Diese umfasst den EH-Kurs und 160 h in einer Pflegeeinrichtung, aber der RD ist trotzdem zu informieren.
Viele Einrichtungen versuchen aber über den ständigen Einsatz des RD das Kind als nicht in Regeleinrichtungen betreubar hinzustellen. Denn wenn jeden Tag das Kind mit dem RD hospitalisiert wird, so hoffen sie das irgendwan der Kostenträger sagt, dass dieses Kind in Sondereinrichtungen muss und das dort tätige Personal hat auch keine andere Aufschulung, außer das versucht wird, dort ein Paar RS oder PH im Personal zuhaben, die halt auch Erzieher oder Betreuer sind.
 
Bitte nicht Österreich mit Deutschland vergleichen!

Betriebliche Ersthelfer gibt es auch in D in jeder Einrichtung, da ich selbst lange Jahre diese ausgebildet habe - nein, sie dürfen keine Medikamente verabreichen, die Ersthelfer.

Lass auch mal die Kirche im Dorf - ein Kind das täglich krampft hat in einem Regelkindergarten zu suchen. Dieses Kind hat noch nie in der KiTa gekrampft
 

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