Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde heute von einer Erzieherin folgende Frage gestellt:
Wir haben ein Kind mit bekannter Epilepsie (relativ neu diagnostiziert), die Eltern verlangen, dass wir dem Kind während des Anfalls eine Diazepamrectiole verabreichen und das Kind oral absaugen.
Bin ich als Erzieherin (nicht HEP in einem öffentlichen Kindergarten) dazu verpflichtet und wie bin ich abgesichert?
Kann mir der Vater, dies verordnen?
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion - ich persönlich bin der Meinung, dass eine Erzieherin als "Laie" in der ersten Hilfe einzustufen ist, auch wenn es einen betrieblichen Ersthelfer gibt.
Als Erzieherin würde ich das Kind während des Anfalls "absichern" und den Rettungsdienst rufen, in der Nachschlafphase - Seitenlage.
mir wurde heute von einer Erzieherin folgende Frage gestellt:
Wir haben ein Kind mit bekannter Epilepsie (relativ neu diagnostiziert), die Eltern verlangen, dass wir dem Kind während des Anfalls eine Diazepamrectiole verabreichen und das Kind oral absaugen.
Bin ich als Erzieherin (nicht HEP in einem öffentlichen Kindergarten) dazu verpflichtet und wie bin ich abgesichert?
Kann mir der Vater, dies verordnen?
Ich freue mich auf eine spannende Diskussion - ich persönlich bin der Meinung, dass eine Erzieherin als "Laie" in der ersten Hilfe einzustufen ist, auch wenn es einen betrieblichen Ersthelfer gibt.
Als Erzieherin würde ich das Kind während des Anfalls "absichern" und den Rettungsdienst rufen, in der Nachschlafphase - Seitenlage.