Überstunden bei Kündigung - Freizeitausgleich oder Auszahlung - welche Rechte habe ich?

Florian2666

Newbie
Registriert
04.01.2010
Beiträge
25
Hallo zusammen, also ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber gekündigt und fange am 1.11 in einer neuen Stelle an.

Ich habe 115 Überstunden.

Meine frage ist.

Kann ich entscheiden ob ich die ausbezahlt haben möchte oder als frei?

Ich hätte lieber gerne frei, weil ich in dem Laden eigentlich nicht mehr arbeiten möchte.
Jetzt ist die frage, kann er bestimmen ob ich die ausbezahlt bekomme oder dafür frei kriege?
Was sind da meine Rechte?
Er meinte er kann mir kein Frei geben, weil zu wenig Leute da sind und so.


LG
 
Hallo Florian!

Du hast noch bis zum Monatsende einen gültigen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Du musst Dich mit Deinem Chef verständigen, wie und ob Du die Stunden abfeiern kannst oder sie Dir ausbezahlt werden. Da bleibt Dir das Verhandeln nicht erspart und Du bist Deinem aktuellen Chef zur Loyalität verpflichtet.
Beim Urlaub schaut das noch ein bischen anders aus, - Aber Deine Verpfichtungen aus Deinem Arbeitsverhältnis enden erst mit der Beendigung Deines Arbeitsvertrags.
Ein kluger Chef ist aber meist kompromissbereit - und ein kluger Arbeitnehmer ist es auch.
Also miteinander reden - wer weis, ob man sich nicht noch einmal braucht.

Gruß KGK
 
Du hast recht kurzfristig gekündigt. Der Monat hat ca. 170 Arbeitsstunden, du hast 115 Überstunden, das wären knapp 3 Wochen, die Du fehlen würdest - ohne das Deine Leitung vorher Zeit hatte, dies im Dienstplan zu berücksichtigen. Resturlaubstage müsstest Du bekommen - Überstundenfrei nicht, wenn es im Dienstplan nicht möglich ist.
 
Hallo zusammen, also ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber gekündigt und fange am 1.11 in einer neuen Stelle an.

Ich habe 115 Überstunden.

Meine frage ist.

Kann ich entscheiden ob ich die ausbezahlt haben möchte oder als frei?

Ich hätte lieber gerne frei, weil ich in dem Laden eigentlich nicht mehr arbeiten möchte.
Jetzt ist die frage, kann er bestimmen ob ich die ausbezahlt bekomme oder dafür frei kriege?
Was sind da meine Rechte?
Er meinte er kann mir kein Frei geben, weil zu wenig Leute da sind und so.


LG
bist du in der amb Intensivpflege?
Da hatte ich auch immer so viele Überstunden....... und auch eben 4 Wochen Kündigungsfrist, das sind gesetztl Kündigungsfristen.
 
Hallo,

welche Rechte du hast, richtet sich nach dem Tarifvertrag, nach dem du bezahlt wirst.
Gehe jedoch in deinem Fall davon aus, daß du einen Freizeitausgleich nicht erzwingen kannst, wenn dein Arbeitgeber dich bis zum letzten Tag arbeiten lassen will. Mit vernüftigen Arbeitgebern läßt sich dieses Thema jedoch meistens einvernehmlich regeln, nicht, das dir der Ärger darüber so auf den Magen schlägt, daß du in den letzten Tagen noch krank wirst!

Gruß

medsonet.1
 
daß du einen Freizeitausgleich nicht erzwingen kannst
Och joooo, den Freizeitausgleich nicht - die Freizeit schon:razz1:

Das sollte auch einem AG bekannt sein und damit eine Kompromissbereitschaft bestehen und eine Ebene auf der eine Einigung möglich ist.

daß du in den letzten Tagen noch krank wirst!
Mal den Teufel nicht an die Wand!
 
Urlaubsabgeltung nach Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe Ende September auf den 31. Oktober gekündigt. Momentan bin ich noch in der Probezeit.
Mein Resturlaub beträgt 9 Tage. 5 Tage Urlaub habe ich die letzte Oktoberwoche ( war schon vor meiner Kündigung geplant ), die anderen 4 Tage muss ich mir ausbezahlen lassen. Darf der Arbeitgeber mir also Urlaub als Freizeit verweigern wegen Personalmangel?
Ich würde gerne den Urlaub komplett als Freizeit bekommen, denn ich habe nicht grundlos gekündigt und bin froh, je weniger ich dort hin muss.
Außerdem habe ich das Wochenende 30./31. Oktober noch als Dienstwochenende eingetragen bekommen, was für mich schon an Mobbing grenzt.
Hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder kann mir Tips geben?
Liebe Grüße Isomatte
 
Außerdem habe ich das Wochenende 30./31. Oktober noch als Dienstwochenende eingetragen bekommen, was für mich schon an Mobbing grenzt.
Hatte jemand schon eine ähnliche Situation oder kann mir Tips geben?
Du scheinst keine Ahnung zu haben was Mobbing ist, in diesem Zusammenhang wirklich völlig fehl am Platz.
Du bist angestellt bis zum letzten Oktober, also kannst Du zum Dienst herangezogen werden, wo ist Dein Problem, oder wofür möchtest Du Tipps haben?
Ein Vertrag, in diesem Fall ein Arbeitsvertrag, gilt für alle Beteiligten als verbindlich.
Was für mich nichts anderes bedeutet als: Gehalt bis Ende Oktober, also auch Arbeit bis Ende Oktober.
 
Es schon immer wieder Bemerkenswert wie inflationär der Begriff Mobbing verwandt wird!

Urlaub muss ich als Freizeit erhalten, Ausnahmen sind sehr, sehr eng gefasst. Der Gesetzgeber geht von der objektiven Unmöglichkeit aus diesen zu nehmen.

Mehrarbeitsstunden entscheidet der AG, wenn im TV oder in BV nichts anderes festgelegt wurde.
 

Ähnliche Themen