Skandal Caritas Entlohnung

Registriert
04.08.2010
Beiträge
2
Hallo,
ich weiss nicht mehr weiter. Seit ein paar Tagen arbeite ich bei der Caritas in der ambulanten Pflege. Begonnen habe ich unter der Bedingung, dass ich (alleinerziehend) in der Regel vormittags arbeiten kann. Wurde alles zugesichert.

Nun aber arbeite ich oft von morgens bis nachmittags. Das ist aber nicht das schlimmste. Wie ich jetzt gehört habe, betrügt aber die Caritas bei der Bezahlung. Ich kriege keinen Stundenlohn, also ich fange um 8 Uhr an, bis 14 Uhr, das wären 6 Stunden. Nein, sie zahlen mir das, was ich beim Patienten an Zeit verbringe (muss bestimmte Zeiten einhalten) und zusätzlich 4 min, wenn ich von einem Ort zum anderen fahren, bzw. 1 min innerhalb unseres Ortes. Wenn ich also beim einen Patienten fertig bin, zusammenpacke, zum nächsten fahre und da wieder auspacke, dann hält die Zeit dazwischen an (wir haben so komische Geräte im Auto) und die Zeit dazwischen bekomme ich nicht bezahlt. Auch kein Tanken und kein Auto waschen. Das muss ich alles unbezahlt in meiner Freizeit machen!

Ich finde das ist ein Skandal, praktisch krieg ich ja nur eine Provision wie ein VErkäufer, das ist doch nicht rechtens!

Geht es noch jemandem so? Wenn ich mich da aufrege, dann schaff ich sicher die Probezeit nicht.

Bitte um Hilfe!
 
Solche Zustände sind nur möglich, weil zu viele AN unter diesen Bedingungen arbeiten. Angebot und Nachfrage- der Markt bestimmt, was geht und was nicht. Offensichtlich gibt es für das Arbeitsangebot genügend Nachfrage. erst wenn die Nachfrage sinkt- sprich man keine AN mehr zu diesen Bedingungen bekommt, muss der Anbieter seine Konditionen ändern.

Bleibt dir also nur: annehmen oder gehen.

Elisabeth
 
Liebe Elisabeth, nicht böse sein, aber Deine Antwort hilft mir gar nicht. Es gibt bei uns kaum Jobs und für mich mit 2 Kindern erst recht nicht. Mir gehts um die Frage, ob diese Art der Bezahlung rechtens ist und anderswo bei der Caritas genauso läuft. Ist das üblich?
 
Eben- das weiß dein AG und nutzt dies weitlich aus. Was glaubst du, wird passieren, wenn du alleine dagegen vorgehst?

Elisabeth
 
Mir gehts um die Frage, ob diese Art der Bezahlung rechtens ist und anderswo bei der Caritas genauso läuft. Ist das üblich?
Nein, deine Arbeitszeit muss bezahlt werden - auch tanken, wenn es verlangt wird.
Nein, läuft nicht ÜBERALL so. Hier bei der Caritas läuft alles korrekt!

Üblich? Nein...
 
Kannst du hierfür konkrete Angaben machen: Gesetz, Urteile o.ä.. Mit: woanders läufts net so- kann wohl kaum jemand was anfangen.

Elisabeth
 
Kannst du hierfür konkrete Angaben machen: Gesetz, Urteile o.ä.. Mit: woanders läufts net so- kann wohl kaum jemand was anfangen.

Elisabeth
Das war doch die Frage!

Was für ein gesetz soll denn das sein?
Könnte mir höchstens nen BGB-text bezüglich allgemeiner Dienstverträge dazu vorstellen. Will man das tatsächlich schriftlich, könnte man ja mal googeln.

Der Arbeitgeber kann nur über die Dienstzeit, nicht über die Freizeit bestimmen.
Möchte er also bestimmen, dass ich von 12:15 bis 12:30 von Bochum nach Dortmund fahre und anschließend von 13:00 bis 13:15 seinen Dienstwagen auftanke, dann muss er dies in die Dienstzeit packen.
 
Jaja, typische Verbrechermethoden. Sie stellen Leute ein, die auf das Geld dringend angewiesen sind und sich deshalb viel gefallen lassen, z.B. alleinerziehende Mütter...

Hat das gleiche nicht eine große deutsche Drogeriemarktkette auch gemacht???

Bitte, unterstütz so etwas nicht auch noch und wehr Dich!!! :boxen:
 
Nur wie? Organisert in einer Gewerkschaft- dann kann man die losschicken. Wenn du da aber net bist, wirds schon schwieriger. Wie gesagt, mit Sätzen: in xyz ist das aber anders- kommst da net weit.

In Stellenangeboten findest du net selten die Bemerkung: Fahrtzeiten gehören bei uns zu Arbeitszeit.
Soweit mir bekannt, werden diese Sachen im Arbeits-/Tarifvertrag geregelt. Der Gesetzesgeber hat sich leider net eindeutige festegelegt im Arbeistgesetz. Er spricht dort vom Arbeitsplatz. Der Pflegedienst wird den Arbeistplatz definieren: in der Wohnung des Kunden.

Was steht denn im Arbeitsvertrag den du unterschrieben hast? Was sagt der Tarifvertrag?


Elisabeth
 
Mir gehts um die Frage, ob diese Art der Bezahlung rechtens ist und anderswo bei der Caritas genauso läuft. Ist das üblich?

Hallo,

ich gebe dir recht, diese Vorgehensweise ist eine "Sauerei". Bislang sind mir allerdings nur Fälle in der "privaten Pflege" vorgekommen, wo dies passiert, und zwar immer dann, wenn kein Tarifvertrag vorlag. Bei der Caritas habe ich bislang noch nichts davon gehört. Prüfe bitte mal deinen Arbeitsvertrag, ob hier Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird (z.B. AVR). Dann kann man die Frage beantworten, ob hier rechtmäßig vorgegangen wird. Ferner sollte man sich an die MAV, wenn vorhanden, wenden, die können,trotz ihrer mageren Rechte, weiterhelfen.

Gruß

medsonet.1
 
ja, das versteht die caritas bzw die katholische kirche unter mitmenschlichkeit. aber darum geht es nicht mußte ich nur los werden.

meine erfahrung ist die, wenn man mit der mav spricht, das bringt nichts, weil der AG auf seinen standpunkt besteht.
also bleibt nur wären der probezeit die zähne zusammen beißen alle stunden nachweislich notieren und wenn die probezeit vorbei ist, dem AG die rechnung präzentieren und bei nicht anerkennung, klage einreichen.

ist zwar ein bischen hinterhältig, aber dir bleibt keine andere wahl aus meiner sicht.
 
Hallo zusammen!

Also, das mit der "Sauerei" kann ich nur unterschreiben, bin selber alleinerziehend und hatte auch schon solche AG..schlimm wirds, wenn die Alternativen dann auch noch dünn gesät sind..ein Wohnortwechsel kommt vermutlich auch nicht in Frage? Ansonsten geb ich Elisabeth in soweit Recht, dass nur im Rahmen einer gezielten Organisation eine dauerhafte Verbesserung erreicht werden kann....leider
 
also bleibt nur wären der probezeit die zähne zusammen beißen alle stunden nachweislich notieren und wenn die probezeit vorbei ist, dem AG die rechnung präzentieren und bei nicht anerkennung, klage einreichen.

Wäre allerdings noch zu Bemerken, das mit dem Gang zum Anwalt oder der Klageeinreichung meist das "Vertrauensverhältnis" beschädigt und somit ein Ende der Anstellung absehbar wird.

Besser ist es sich alles Aufzuschreiben, In Ruhe was neues zu suchen und erst wenn man was neues Sicher hat die Klage einzureichen.

Deine Ansprüche aus den Fahr- und Rüstzeiten verjähren erst nach drei Jahren (ausser es steht was anderes im Tarifvertrag).

Und übrigens: laut Arbeitszeitgesetz beginnt deine Arbeit mit eintreffen am Arbeitsplatz und endet bei Verlassen. Von Verkürzungen durch Fahrzeiten hab ich da noch nichts gefunden. Lediglich Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Aber Fahr- und Rüstzeiten kann man wohl kaum als Pausen bezeichnen.

lg
 
Es geht wohl um die Auslegung, was als Arbeitsplatz zu definieren ist. Hier scheint der Gesetzgeber keine eindeutige Aussage zu machen. Deshalb meine Frage nach entsprechenden Urteilen.

Elisabeth
 
Zugegebenermaßen habe ich mir diese Frage noch nicht gestellt, da es für mich eigentlich logisch ist, das der Arbeitsplatz immer da ist, wo ich Arbeite, also kann dieses der erste bzw. letzte Patient sein oder die Sozialstation.

Aber was für mich logisch ist muss nicht zwangsläufig auch für den Gesetzesgeber logisch sein.

Aber ich glaube nicht, das es legal sein kann, die Fahrzeiten kzwischen den Patienten mal so eben zu kürzen, bzw überhaupt nicht als Arbeitszeit anzusehen.

Urteile habe ich jedenfalls nicht jetzt griffsbereit.

lg
 
Es gibt m.E. keine Definition, die vorschreibt, dass Fahrtzeiten miteinzuberechnen sind. Die "Sparsamen" gehen davon aus, dass der Arbeitsplatz ausschließlich beim Pat. in der Wohnung zu sehen ist. Die Fahrt zum Arbeitsplatz in einer Klinik wird auch net finanziert.

Das diese Gedanken net schön sind, will ich damit net bestreiten. Deswegen: es braucht ein eindeutiges Urteil, mit dem argumentiert werden kann. Aber selbst da muss der AG noch nicht zustimmen- er kann. Das Gesetz muss geändert werden unter Beachtung der Sonderstellung von ambulanten Pflegediensten.

Elisabeth
 
Die Fahrt zum Arbeitsplatz in einer Klinik wird auch net finanziert.

Der Vergleich hinkt hier leider ein wenig, da es sich nicht um Fahrten zur Dienststelle handelt sondern um Fahrten zwischen den Patienten. Du wirfst gerade Äpfel und Birnen in einen Topf

Aber sonst geb ich dir recht, auch wenn wir uns in echt erbärmliche Zustände im amb. Dienst damit begeben. Wenn man hier sowas machen würde, hätte man keine Mitarbeiter mehr.

lg
 
Ich werfe kein Obst in einen Topf.

Du kannst die Fahrten zwischen den einzelnen von dir angeführten Punkten als Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstellen deklarieren. Da ist das Loch des Gesetzgebers welches natürlich von einigen Einrichtungen weidlich ausgenutzt wird.

Deswegen: welche Urteile.

Nebenbei: welche Vergütung durch die Kassen erfolgt für diese Wegezeit. Ist die mit einberechnet oder wird sie extra vergütet- meint: kannst du die Abrechnung konkret zuordnen: Fr. Meier wohnt 20 km entfernt, die Kasse zahlt für die 20 km Spritkosten, Arbeitszeit, u.ä.? Frau Lehmann wohnt 30 km vom Stützpunkt entfernt, aber nur 10 km von Fr. Meier. Bekommst du dann die 30 km vergütet oder nur die 10 km?

Wenn ne separate Vergütung der Wegezeiten erfolgt, dann würde sich der Pflegedienst ja unlauter bereichern, wenn er die Arbeitszeit anders berechnet.

Elisabeth
 
Nach deiner Logik würde auch jeder Vertreter nur die Zeit anerkannt bekommen, die er beim Kunden verbringt.
Egal ob Staubsaugervertreter oder Pharmavertreter.
 

Ähnliche Themen