DRK-Schwester in Uniklinik

kleibo

Newbie
Registriert
24.06.2010
Beiträge
3
Hallo zusammen!

Meine Frau arbeitet als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Uniklinik in Münster, ist allerdings keine Arbeitnehmerin, sondern Mitglied der DRK-Schwesternschaft Westfalen und wird aufgrund eines Gestellungsvertrages zwischen Schwesternschaft und Uniklinik dort beschäftigt.

Seit September 2006 arbeitet meine Frau also in dieser Klinik und hat als Zusatz zu ihrer Mitgliederordnung der Schwesternschaft damals den Anhang erhalten, dass ihr Einsatz bis Januar 2008 befristet sei (sie wird als Ersatz für eine Angestellte der Uni eingesetzt, die in Mutterschaft ist); diese befristete Beschäftigung wurde dann nochmal von Januar 2008 bis Januar 2010 und zuletzt von Januar 2010 bis Januar 2012 verlängert, jeweils als Ersatz für die erwähnte Mutterschaftlerin.

Ich weiß nun, dass arbeitsrechtlich für Arbeitnehmer gilt, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis einmal abgeschlossen werden kann ohne sachlichen Grund, ein weiteres mal mit sachlichem Grund (eben z.B. Ersatz für eine Angestellte in Mutterschaftsurlaub) und sobald der Arbeitnehmer ein drittes Mal einen befristeten Vertrag abschließt, dieser zu einem unbefristeten Vertrag fingiert wird.

Weiß hier denn vielleicht jemand, wie sich das im Rahmen dieser Gestellung vom DRK verhält?
Meine Frau hat nun ihre dritte Verlängerung bekommen und als Angestellte der Klinik wäre ihr befristeter Vertrag nun unbefristet, ob der Arbeitgeber das will oder nicht.

Vielleicht habe ich Glück und erreiche hier DRK-Schwestern in ähnlicher Situation?

Und warum ich mich mit dieser Frage an euch wende und nicht meine Frau: ich selbst bin Jurastudent und habe durchaus Ahnung im Arbeitsrecht; nur als ich mir diese seltsame Konstellation mit Gestellung zwischen Klinik und Schwesternschaft angesehen habe, konnte ich nur noch mit den Ohren schlackern, sowas habe ich zuvor noch nie gesehen...

Besten Gruß aus Münster,

Daniel.
 
Hallo,

für die Schwesternschaft gelten ganz andere Bedingungen.
Ich denke mal Medsonet wird sich dazu fachkundigst äussern.

Nur soviel - es ist das Vereinsrecht das da mitspielt. Der Gestellungsvertrag wurde zwischen der Klinik und dem DRK geschlossen und deine Frau ist Mitglied in der Schwesternschaft.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Dass meine Frau juristisch betrachtet keine Arbeitnehmerin ist, habe ich heut Nachmittag bei meinen Recherchen schon mit Erstaunen festgestellt.
Und auch über die entscheidenden Rechtsgrundlagen (1. Satzung der Schwesternschaft, 2. Mitgliederordnung und 3. Gestellungsvertrag) habe ich mich informiert.

Habe grad schon bei meinen Suchen im Forum gesehen, dass es ein paar alte DRK-Hasen gibt, die sich bzgl. solcher Fragen gut auskennen. ;) Bin gespannt auf deren Antworten!

Ach, und wo ich grad dabei bin, habe ich noch eine andere Frage: Meine Frau und ich möchten gerne ein Baby bekommen, verzweifeln aber immer noch bei der Frage, wie sich Mutterschutz im Rahmen solcher Gestellungen verhält und wie sich das DRK verhält, wenn meine Frau grade zur Zeit des Auslaufens ihrer Verlängerung schwanger sein oder entbunden haben sollte. Bemüht sich das DRK um eine Weiterbeschäftigung in anderen Häusern, sofern die jetzige Uniklinik meine Frau dann wg. einer Schwangerschaft nicht weiter verlängert beschäftigen würde?

Fragen über Fragen... diese ungewöhnliche vereinsrechtliche Regelung beim DRK wirft mich tatsächlich ganz aus der Bahn! :)

Und nochmal Danke für jede Hilfe!

Daniel.

Daniel.
 
Hallo,

als ehrenamtlicher Arbeitsrichter und hauptberuflicher Mitarbeiter des DRK kann ich natürlich etwas dazu sagen:

1.) es ist rechtlich eindeutig, daß Schwestern, die bei der DRK-Schwesternschaft beschäftigt sind, keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind. Ihre Spielregeln richten sich nach ihrer persönlichen Vereinbarung (mit einem Arbeitsvertrag vergleichbar) mit der Schwesternschaft und den entsprechenden gültigen Satzungsbestimmungen.
Von jedem Versuch, evt. arbeitsrechtliche Prozesse anzustrengen, rate ich deshalb grundsätzlich ab.

2.) Auch wenn sich Punkt 1 erstmal schlimm anhört, üblicherweise wird beim DRK ordentlich mit arbeitrechtlichen/tariflichen Bestimmungen umgegangen und die Schwesterschaft lehnt sich grundsätzlich "freiwillig" daran an.

3.) die ausgesprochenen Befristungen halte ich sowohl arbeitsrechtlich, wie auch nach den "Spielregeln" der Schwesternschaft für zulässig. Einschränkungen/Verbote für Befristungen gibt es nur im Rahmen von Befristungen ohne sachliche Begründungen.

4.) wie du sagst, ist die jetzige Vereinbarung bis 2012 befristet und ihr befindet euch in der Nachwuchsplanung.
Hierzu kann ich euch nur viel Erfolg wünschen, selbstverständlich wird die Schwesternschaft die Regelungen des Mutterschutzgesetzes akzeptieren und es ist auch grundsätzlich im Sinne des DRK kein Thema, nach 2012 einen neuen (vieleicht sogar unbefristeten) Vertrag zu bekommen.

Gruß

medsonet.1
 
Guten Morgen!

1.) Über den rechtlichen Status einer DRK-Schwester bin ich mir nun im Klaren. Auch weiß ich um den Verwehrten Zugang zu den Arbeitsgerichten, da Zulässigkeitsvoraussetzung eben die Arbeitnehmereigenschaft ist, den meine Frau ja nicht hat.

2.) Ich denke, dass das DRK auch gar nicht darum herumkommt, sich "freiwillig" den arbeitsrechtlichen Regelungen anzugleichen. Denn es wird kaum möglich sein, allein aufgrund der vereinsrechtlichen Organisation des DRK völlig neben dem Arbeitsrecht aufzutreten.

3.) Bzgl. der erwähnten Befristungen bin ich gleicher Meinung. Ich habe grad nochmal einen Blick in das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit geworfen und Elternzeit wird dort explizit als sachlicher Grund iSd. TzBfG erwähnt.

4.) Das mit der Nachwuchsplanung und der ständigen Verlängerungen der Anstellung meiner Frau ist für uns recht schwierig.
Natürlich gilt auch hier das Mutterschutzgesetz; allerdings stellt sich für uns die Frage, wie sich das DRK verhält, wenn der Mutterschutz in die Zeit kurz vor oder nach dem Ablauf der befristeten Beschäftigung fällt.
So wäre es doch möglich, dass die Beschäftigung ausläuft, meine Frau schwanger ist oder sie grade ein Kind bekommen hat und die Uniklinik dann meine Frau im Rahmen einer Gestellung vom DRK nicht weiter beschäftigt. Diese Entscheidung liegt ja eben nicht beim DRK, sondern bei der Uniklinik. Und in diesem Falle gäbe es auch keine Fortzahlung ihres Gehaltes.

Mit diesen Fragen wollte ich mich eben auch schon bei der Schwesternschaft melden; allerdings war die entsprechende Mitarbeiterin nicht im Hause und so versuche ich es Montag nochmal.
Aber natürlich bin ich für jeden weiteren Input von eurer Seite dankbar!

Beste Grüße,

Daniel.
 
Hallo Daniel!

Mir geht es ähnlich, habe dir ne PN geschickt.

LG
 

Ähnliche Themen