Hallo zusammen!
Meine Frau arbeitet als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Uniklinik in Münster, ist allerdings keine Arbeitnehmerin, sondern Mitglied der DRK-Schwesternschaft Westfalen und wird aufgrund eines Gestellungsvertrages zwischen Schwesternschaft und Uniklinik dort beschäftigt.
Seit September 2006 arbeitet meine Frau also in dieser Klinik und hat als Zusatz zu ihrer Mitgliederordnung der Schwesternschaft damals den Anhang erhalten, dass ihr Einsatz bis Januar 2008 befristet sei (sie wird als Ersatz für eine Angestellte der Uni eingesetzt, die in Mutterschaft ist); diese befristete Beschäftigung wurde dann nochmal von Januar 2008 bis Januar 2010 und zuletzt von Januar 2010 bis Januar 2012 verlängert, jeweils als Ersatz für die erwähnte Mutterschaftlerin.
Ich weiß nun, dass arbeitsrechtlich für Arbeitnehmer gilt, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis einmal abgeschlossen werden kann ohne sachlichen Grund, ein weiteres mal mit sachlichem Grund (eben z.B. Ersatz für eine Angestellte in Mutterschaftsurlaub) und sobald der Arbeitnehmer ein drittes Mal einen befristeten Vertrag abschließt, dieser zu einem unbefristeten Vertrag fingiert wird.
Weiß hier denn vielleicht jemand, wie sich das im Rahmen dieser Gestellung vom DRK verhält?
Meine Frau hat nun ihre dritte Verlängerung bekommen und als Angestellte der Klinik wäre ihr befristeter Vertrag nun unbefristet, ob der Arbeitgeber das will oder nicht.
Vielleicht habe ich Glück und erreiche hier DRK-Schwestern in ähnlicher Situation?
Und warum ich mich mit dieser Frage an euch wende und nicht meine Frau: ich selbst bin Jurastudent und habe durchaus Ahnung im Arbeitsrecht; nur als ich mir diese seltsame Konstellation mit Gestellung zwischen Klinik und Schwesternschaft angesehen habe, konnte ich nur noch mit den Ohren schlackern, sowas habe ich zuvor noch nie gesehen...
Besten Gruß aus Münster,
Daniel.
Meine Frau arbeitet als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in der Uniklinik in Münster, ist allerdings keine Arbeitnehmerin, sondern Mitglied der DRK-Schwesternschaft Westfalen und wird aufgrund eines Gestellungsvertrages zwischen Schwesternschaft und Uniklinik dort beschäftigt.
Seit September 2006 arbeitet meine Frau also in dieser Klinik und hat als Zusatz zu ihrer Mitgliederordnung der Schwesternschaft damals den Anhang erhalten, dass ihr Einsatz bis Januar 2008 befristet sei (sie wird als Ersatz für eine Angestellte der Uni eingesetzt, die in Mutterschaft ist); diese befristete Beschäftigung wurde dann nochmal von Januar 2008 bis Januar 2010 und zuletzt von Januar 2010 bis Januar 2012 verlängert, jeweils als Ersatz für die erwähnte Mutterschaftlerin.
Ich weiß nun, dass arbeitsrechtlich für Arbeitnehmer gilt, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis einmal abgeschlossen werden kann ohne sachlichen Grund, ein weiteres mal mit sachlichem Grund (eben z.B. Ersatz für eine Angestellte in Mutterschaftsurlaub) und sobald der Arbeitnehmer ein drittes Mal einen befristeten Vertrag abschließt, dieser zu einem unbefristeten Vertrag fingiert wird.
Weiß hier denn vielleicht jemand, wie sich das im Rahmen dieser Gestellung vom DRK verhält?
Meine Frau hat nun ihre dritte Verlängerung bekommen und als Angestellte der Klinik wäre ihr befristeter Vertrag nun unbefristet, ob der Arbeitgeber das will oder nicht.
Vielleicht habe ich Glück und erreiche hier DRK-Schwestern in ähnlicher Situation?
Und warum ich mich mit dieser Frage an euch wende und nicht meine Frau: ich selbst bin Jurastudent und habe durchaus Ahnung im Arbeitsrecht; nur als ich mir diese seltsame Konstellation mit Gestellung zwischen Klinik und Schwesternschaft angesehen habe, konnte ich nur noch mit den Ohren schlackern, sowas habe ich zuvor noch nie gesehen...
Besten Gruß aus Münster,
Daniel.