Arbeiten trotz frei

mrsjulia

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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Orthopädie
Habe mal eine ganz wichtige Frage, bin momentan kurz davor meinen Urlaub zu buchen...mein Problem ist das ich gerne schon das freie Wochenende vor meinem eigentlichen offiziellen Urlaubsbeginn fliegen möchte, weil es sonst einfach auch zu kurz wird. Wenn denn nun eine Kollegin genau an dem Wochenende krank wird und ich aber jetzt meinen Urlaub schon gebucht hab und auch quasi schon unterwegs zum Flughafen bin...darf mein Arbeitgeber mich "zwingen" zu kommen? Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt oder ist irgendwo festgelegt das man an seinen freien Tagen nicht verreisen darf?? Theoretisch hab ich ja keine Rufbereitschaft und darf mich doch in meinem frei aufhalten wo ich will, oder?! Brauche dringend Hilfe!!
Danke schon mal im Voraus!
 
Wenn du im Dienstplan mit Frei stehst, kann dich niemand zwingen zu kommen, selbst wenn alle anderen Kollegen mit Novo zuhause liegen würden. :mrgreen:

Da ist es auch egal, ob du danach Urlaub hast, oder nicht.

Schwieriger wird es werden, wenn du eigentlich Dienst hättest und mir ner Kollegin das WE getauscht hast.

Das betrifft übrigens den Abschnitt "Direktionsrecht des AG" Der AG hat grundsätzlich das Recht, den Dienstplan im Rahmen des Arbeitszeitgesetz so zu gestallten, wie er das möchte.

Allerdings hat er mit Aushang des Dienstplans dieses Recht ausgeübt und kann ohne dein Einverständnis nichts mehr ändern.

lg
 
Kann man das denn irgendwo genau nachlesen, ich meine ich hab zwar nicht vor zu Hause zu bleiben wenn alle anderen Novo haben:eek1: aber ich wüsste einfach gerne worauf man sich berufen kann...
 
Schau mal hier: http://http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
Du findest auf der Verdi-Seite sicher Antworten.
Grundsätzlich hat Deine Leitung, wenn sie Dir den Dienstplan ausgehändigt oder ausgehängt hat, keine Möglichkeit mehr, den Dienstplan ohne Dein Einverständnis zu ändern. Denn dieser ist dann, wenn er freigegeben wurde, für beide Seiten verbindlich.
Um aber alle Möglichkeiten auszuloten, sag mir doch mal bitte, nach welchem Tarif Du bezahlt wirst, ob Du irgendwelche Sonderregelungen in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast und ob ihr ein Mobilzeitkonto habt, denn dann könnte es im Einzelfall sein, dass der Arbeitgeber mit eurem Betriebsrat eine anderweitige Vereinbarung abgeschlossen hat.
Aber im Normalfall kann Dich keiner zwingen, an einem geplanten Frei einzuspringen. Am besten bist Du dann gar nicht erreichbar!
 
Wenn du im Dienstplan mit Frei stehst, kann dich niemand zwingen zu kommen, selbst wenn alle anderen Kollegen mit Novo zuhause liegen würden. :mrgreen:

Kann man das denn irgendwo genau nachlesen, ich meine ich hab zwar nicht vor zu Hause zu bleiben wenn alle anderen Novo haben:eek1: aber ich wüsste einfach gerne worauf man sich berufen kann...
Ein genehmigter Dienstplan ist eimn feststehendes Dokument. Dein AG kann zwar mit dem Direktionsrecht argumentieren, aber mit etwas Argumentation und Starrsinn kommst du durch.
Stehen tut das nirgendwo so richtig konkret ;)
(verdis Propaganda nehme ich nicht als Fakt)

Aber du kannst es ja auch jetzt schonmal erwähnen, dass du da buchst...




Was mich aber viel mehr interessiert: Wer ist denn bitte dieser Novo von dem ihr da beide redet und mit dem alle ins Bett(?) gehen?


Edit: Zu langsam; schon ist verdi aufgetaucht :)
 
......und auch quasi schon unterwegs zum Flughafen bin...darf mein Arbeitgeber mich "zwingen" zu kommen?


Wie soll er das denn anstellen ??? Du bist doch dann sicher nicht mehr erreichbar....
 
Hallo,

grundsätzlich kannst du, wenn der Dienstplan veröffentlicht ist, in deinem "Frei" machen, was du willst, also auch bedenkenlos Urlaub buchen. Wenn ihr ein "kollegiales Betriebsklima" habt, würde ich diese Planung auch mitteilen, daß du dieses Wochenende auf keinen Fall zur Verfügung stehen kannst.

Sollte dein Arbeitgeber auf den Gedanken kommen, sein Direktionsrecht durchzusetzen und dich einteilen möchte, macht er sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig und müsste die kompletten Stornokosten für den Urlaub übernehmen!

Wie meine Vorredner schon ausführten, ist die Rechtslage hier eindeutig und jedem Arbeitgeber auch bekannt!

Gruß

medsonet.1
 
Was mich aber viel mehr interessiert: Wer ist denn bitte dieser Novo von dem ihr da beide redet und mit dem alle ins Bett(?) gehen?

Dies war eine Anspielung auf Novoviren, sollte nur als Extrembeispiel gelten

sorry fürs offtopic.

@medsomed1

Die Rechstlage sollte bekannt sein, und selbst wenn sie es ist, so wirst du wenige AGs finden, die dich da korrekt beraten.
 
Dies war eine Anspielung auf Novoviren, sollte nur als Extrembeispiel gelten

Die Viecher heißen aber NoRoViren ;-)

Wie meine Vorredner schon ausführten, ist die Rechtslage hier eindeutig und jedem Arbeitgeber auch bekannt!
Leider eben NICHT eindeutig...

Es gibt immernoch keine klare Regelung und es wird in beide Richtungen gehandhabt und auch in beide Richtungen geurteilt.

Das gabs doch nun schon x mal hier.

Also, ich bleibe dabei: Jetzt schon ansprechen und so eintragen...

Edit, bevor mir gleich was in den Mund gelegt wird ;)
Ich spreche NICHT davon, dich am Flughafen anzurufen, wie eben schonmal gesagt wurde. Ich rede nur von "rechtzeitig" angekündigten Dienstplanänderungen, als Bsp ne Woche vorher...
 
Leider eben NICHT eindeutig...

Es gibt immernoch keine klare Regelung und es wird in beide Richtungen gehandhabt und auch in beide Richtungen geurteilt.

...

Wie meinst Du das, Maniac? Es gilt das allgemeine Vertragsrecht. Demnach steht man seinem Arbeitgeber nur während der geplanten Arbeitszeit zur Verfügung. Bei gültigem Dienstplan kann der AG nicht einfach über Deine freie Zeit verfügen. Es ist keine "Arbeit auf Abruf" vereinbart, und auch da gäbe es eine Mindestankündigungszeit von 4 Tagen. Nein, es ist ganz klar: Wenn der Diensplan herausgegeben ist, dann kann er nicht mehr beliebig geändert werden. Nur noch im Einvernehmen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen: Sondervereinbarungen im Vertrag, spezielle Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit auf der Grundlage einer tariflichen Öffnungsklausel.
 
Also ich werde wie mir erscheint ganz normal nach AVR bezahlt und behandelt, hoffe mal das das dann bei mir gilt! Danke an alle für die zahlreichen Antworten! :daumen:
 
Es ist keine "Arbeit auf Abruf" vereinbart, und auch da gäbe es eine Mindestankündigungszeit von 4 Tagen.
Genau diese 4 Tage sind, es die immer wieder herangezogen werden um auch auf Änderungen eines regulären Dienstplanes zu sprechen zu kommen. (Verhandlungen mit Betriebsräten oÄ)

Hier ein Artikel dazu, als Beispiel:
Wenn Sie den Dienstplan ändern

Und wie gesagt: Ich weiß, dass es auch Urteile zu ähnlichen Fällen gibt, wo es anders ausgegangen ist...
 

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