Wieviele Wochenenden arbeiten als Teilzeitkraft?

schwede007

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Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und vielleicht könnt ihr mir helfen???!!
Also seid ein paar Wochen haben wir eine neue Stationsleitung und wie alle neuen Chef`s meint sie neue Dinge einführen zu müssen...
Ich bin eine Teilzeitkraft arbeite 40 % und soll in zukunft jedes 2te Wochenende arbeiten. Das war bisher nicht so und ich bin damit auch gar nicht einverstanden....die Frage ist kann ich mich dagegen wehren ich meine habe ich rechtlich gesehen eine Handhabe dagegen? Oder bin ich sogar dazu verpflichtet???
:angry:

vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!!!
Viele Grüße ......
 
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Hallo !

Du darfst nicht vergessen das der Samstag an sich ein Werktag ist und
im Jahr Du Anspruch auf 15 arbeitsfreie Sonntage hast.

In Deinem Arbeitsvertag hast Du bestimmt nur stehen wieviele h Du monatl.
zu arbeiten hast.Also darf Dich Dein AG auch jedes 2 .WE einsetzen.
Dafür hast Du dann eben in der Woche mehr frei.

LG
 
Ist alles soweit in Ordnung, solange in Deinem Arbeitsvertrag nicht festgelegt wird, wieviele WE Du arbeiten musst.
Wie Nachtfan schon gesagt. Samstage sind wurscht, da kannst Du alle im Jahr arbeiten ohne dass Du was machen kannst, und bei den Sonntagen gilt, 15 freie Sonntage im Jahr müssen frei sein.
Ich kenne auf anhieb keine Tarifregelung die das aushebelt.
 
Hallo schwede,

nur mal langsam, es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Schau es dir mal 2-3 Monate an ob es wirklich so ist.

Wehren? Natürlich - ob es Erfolg hat?

Warum sollst du plötzlich 2 WE arbeiten? Was hat sich geändert? Müssen die Anderen TZkräfte das auch? Gibts zu wenig Personal oder kann die neue SL nur keine DP schreiben? Was/Wie hats die vorherige SL gemacht? Was sagen deine Kollegen dazu? Was sagt die PDL dazu?

Ansonsten würde ich es mal mit dem Gleichheitsgrundsatz probieren:

Wenn 100%Stelle 2WE dann 50%Stelle 1WE.

Rechtlich wirds schwer gehen.

MAV befragen, mit Gewerkschaft beraten.

Gruß renje
 
Das ist tatsächlich meist so.
Ist ja auch klar, am WE fehlt es halt immer an Personal ...

Wir haben hier sogar eher das Problem, dass die Teilzeitkraäfte nicht IN die Woche wollen.
Naja, wie auch immer - keine Chance. Du kannst es nur "im Guten" versuchen, argumentieren, Vorschläge machen...
Mit Gewalt kommst du nicht durch.
 
Leider muß man solche Extravereinbarungen im Vertrag schriftlich festlegen. Das mit dem 1 WE war bestimmt eine mündliche Absprache ?

Solange Du das mit dem 1 WE nicht schriftlich hast, kannst Du rechtlich nichts machen, es sei denn, Du kannst mit der SL reden...
 
Öhm sorry ich mußte nun erstmal lachen...egal ob Du 20%, 40% oder sonst wieviel arbeitest. WE Dienst gehört nun mal dazu. ich habe als 50% Kraft und jetzt als 75% Kraft jedes 2.WE Dienst und das ist halt nun mal so.
So lange schriftlich nichts anderes vereinbart ist, wirst Du es machen müssen. Wobei ich mich frage welcher AG freiwillig jemanden schriftlich zusichert nur 1 WE im Monat zu arbeiten.
 
Ich war 12 Jahre im TZ-Wochenenddienst. Muss dir leider sagen, ich habe jedes zweite WE gearbeitet! Manchmal noch eins dazwischen, weil jemand gebraucht wurde. Ohne Absprache, das war ganz normal für mich. Nicht gerade familienfreundlich, aber o.k.! Ich fands grundsätzlich nicht schlimm, ich bin hald in einem Beruf, wo das üblich ist. Außerdem wusste ich am WE die Kinder ganz gut versorgt bei Papa. Jedoch verstehe ich dich ganz gut, vielleicht kann man sich untereinander einigen. Vielleicht wollen sich manche das WE garnicht nehmen lassen(wegen der Bezahlung).
Rechtlich hast du da leider nichts in der Hand. Hat die SL dir mitgeteilt, dass ab jetzt jedes 2. WE arbeiten musst, und irgentwie begründet?
 
Hi,
bei uns ist es auch ganz normal dass Teilzeitkräfte jedes 2.te Wochenende arbeiten. Würden sonst am Wochenende garnicht über dir Runden kommen.
Grüße Bine
 
jo, das dachte ich mir, daß das SO ausgelegt wird.

Ist aber nicht SO.
CLICK
Arbeiten ALLE anderen Mitarbeiter nur jedes 2. Wochenende, so ist das auf die Teilzeitkräfte prozentual anteilmäßig
umzulegen. Der Teilzeitarbeitnehmer darf in der Relation nicht schlechter gestellt werden, als der Vollzeitmitarbeiter und
das betrifft auch die Arbeit zu ungünstigen Zeiten. So auch bei der Verplanung der Nachtdienste usw.-auch wenn das
lächerlich ist.....
Liebe Grüße fearn
 
Hallo fearn,

danke, meine Rede.

Gruß renje
 
wenn die Reglung in Kraft treten soll, daß nur 15 Sonntage frei sein müssen, dann bedeutet, daß das die Vollzeitkraft das auch tatsächlich im Gegensatz zur Teilzeitkraft SO ableistet,- kein Mitarbeiter darf gegenüber dem anderen benachteiligt werden.Wie das umgesetzt wird, das ist nicht das Problem der Arbeitnehmer, sondern das des Arbeitgebers. Der Teilzeitarebeitnehmer muß nicht dieselbe Anzahl der Sonn-Feiertags- und Nachtarbeitsstunden erbringen wie ein Vollzeitbeschäftigter und schon gar nicht mehr.

dh. wenn er der Vollzeitkraft 25 freie Wochenenden statt der erforderlichen 15 gibt, dann kann das nicht zu Lasten der Teilzeitkraft gehen, die leistet prozentual immer nur 50 % der Arbeit zu ungünstigen Zeiten( wenn sie einen 50 % Arbeitsvertrag hat, 30 % bei einem 30 % Vertrag usw), die die Vollzeitkraft erbringt.
Der Arbeitgeber kann ja durchaus weitere Teilzeitkräfte einsetzen. Für 1 volle Arbeitsstelle hat er ja zwei 0,5 Stellen zur Verfügung, wenn diese Stelle geteilt würde. Deshalb hat er nicht plötzlich 200% Arbeitskräfte zu ungünstigen Zeiten zur Verfügung. Das wäre ja gediegen.
Arbeitet die Teilzeitkraft dieselbe Anzahl von Sonn-und Feiertagsstunden wie der Vollzeitbeschäftigte, so handelt es sich um eine unrechtmäßige Benachteiligung eines Arbeitnehmers gegenüber den anderen Beschäftigten desselben Betriebes und das ist nicht zulässig.


Liebe Grüße Fearn
 
jo, das dachte ich mir, daß das SO ausgelegt wird.

Ist aber nicht SO.
CLICK
Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten zu ungünstigen Arbeitszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, Nacht) z.B. Zeiten mit besonderer Arbeitsintensität, kann eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellen.

KANN!

Ohne vor Gericht zu ziehen KANN der AG sie also erstmal so einsetzen...
 
jo, kann er und er kann sich sicherlich auch deshalb verklagen lassen. Sowas macht ja sicherlich Spaß.-
Man kann auch bei rot über die Ampel fahren und man kann auch eine Bank ausrauben.
Aber mal was anderes: WO schreibt denn der Arbeitgeber die Dienstpläne?
Ist es nicht eher so, daß die Pläne von den Stationsleitungen geschrieben werden? Fragen wir doch mal, warum die sich nicht an solche Gleichbehandlungsgrundsätze halten?
Ist das nicht eher, weil die meinen es wäre gerecht alle Teilzeitkräfte an Wochenenden und Feiertagen einzusetzen wie den Vollzeitmitarbeiter? Und wieviele Nachtarbeitsstunden bekommt ein Teilzeitmitarbeiter denn real zugeteilt. Wenn ich das bei uns ansehe, hat eher der Vollzeitmitarbeiter die halbe Anzahl der Nachtdienste, und beim Teilzeitmitarbeiter wird voll hingelangt.
Das ist überall dasselbe Spiel und wir brauchen das gar nicht auf die Arbeitgeber abzuwälzen. Zu 90 % sind es die eigenen Kollegen die das so haben wollen, weil der Teilzeitarbeitnehmer mehr monatlich mehr freie Tage hat. Daß er nur den Bruchteil des Lohnes erhält, das steht auf einem anderen Blatt.
Eine gesetzliche Bestimmung die besagt, daß der Teilzeitarbeitnehmer an 50 % der Wochenenden und Feiertagen eingesetzt werden muß gibt es nämlich erst recht nicht.
Die 15 freien Wochenenden, die einem gesetzlich zustehen beziehen sich in der vollen Anzahl nämlich auf die Vollzeitbeschäftigten, nicht wahr? Der Teilzeitarbeitnehmer ist daran nur prozentual beteiligt. In dem Maße, wo man an seinen Wochenenddiensten knabbert, kommen sie dem vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern zu Gute. Die erhalten bei der Einteilung nämlich 50% der Wochenenden frei, sonst wären es tatsächlich eventuell mehr. Damit die Teilzeitarbeitnehmer nicht auf die Idee kommen, daß sie da Ansprüche hätten, deshalb lesen wir dann solche Beiträge wie hier.

Ich arbeite überigens 50% der Wochenenden und Feiertage und bis zur 4 fachen Menge der Nachtarbeitsstunden unserer Vollzeitbeschäftigten.
Mir macht das nichts aus,- denn es gibt schlimmeres als die Wochenenddienste, an denen keine geplanten Aufnahmen und Operationen sind und an denen es unbelegte Betten auf der Abteilung gibt. Es macht mir also nichts aus, so eingesetzt zu werden. Das heißt nicht, daß es dadurch richtiger wird.

Tja, letztlich aber wird so ein Richter sicherlich bestimmt Mitleid mit dem armen Arbeitgeber haben und bestimmen, daß Teilzeitarbeitnehmer nun doch benachteiligt werden können. Lassen wir den doch am besten alle Sonn -und Feiertage arbeiten. So ein Teilzeitarbeitnehmer hat ja genug frei im Monat und was soll der auch mit soviel Zeit anderes anfangen können? Der hat ja unter der Woche schon genug frei. So sieht das aus! Ganz sicher!


Liebe Grüße Fearn
 
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Eine gesetzliche Bestimmung die besagt, daß der Teilzeitarbeitnehmer an 50 % der Wochenenden und Feiertagen eingesetzt werden muß gibt es nämlich erst recht nicht.
Nein, aber es gibt einen Dienstvertrag, wo der MA (Auch Teilzeit-MA) unterschreiben, dass sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Der AG bestimmt, innerhalb der gesetzlichen Rahmen, wann und wo.
Dafür kriegt der MA Geld. Das ist der Vertrag
Die 15 freien Wochenenden, die einem gesetzlich zustehen beziehen sich in der vollen Anzahl nämlich auf die Vollzeitbeschäftigten, nicht wahr?
Nein, das Arbeitszeitgesetz spricht nicht von irgendwelchen Stellen, prozentualem Arbeitseinsatz oder sonstwas. Es geht dort nur um AN.
Und AN müssen 15 Sonntage frei haben... Thats it.


Übrigens. bei uns hat, so hörte ich, ich war nicht dabei, die PDL bei der Einstellung (sicher bei einigen MA auch im Nachhinein) Gespräche geführt, in denen ganz klar gesagt wurde, dass die TZ-Kräfte auch jedes 2. WE eingesetzt werden können und sollen.
Geht bei UNS nicht von der St-Leitung aus.


Edit: Dein "bei rot über die Ampel" ist übrigens kein passender Vergleich, aber das weißt du sicher selber...
 
Vielen Dank für die vielen Antworten....
und natürlich habt ihr Recht. Mir ist schon bekannt das man in unserem Beruf Wochenenden arbeiten muss. Wenn man aber einmal die Freiheit hatte sich die Dienstpläne selber zu schreiben dann machtman ungern Rückschritte.Ich habe bisher für die´Nachtwachen die Pläne geschrieben und von daher mir selber meine Dienste eingeteilt.
Die neue Sl will das aber jetzt selbst machen...schade eigentlich. Ich habs mir schon gedacht das ich rechtlich da nichts machen kann.
Ansonsten bin ich der Meinung Vollzeitkraft jedes 2te Wochenende teilzeit 1 Wochenende ....aber wer fragt mich schon????:beten:
Wie gesagt ich danke euch....
hätte ich was gescheites gelernt hätte ich auch We immer frei :lol1::lol1:
viele Grüße Astrid
 
Bei uns arbeitet am WE jeder Mitarbeiter in seinem Rythmus, egal ob 100, 50 oder 25 %.

Vollzeitkräfte sowieso!

Die 50% Kräfte fangen z.B. Montags an und arbeiten bis einschl Sonntag, danach Freiwoche usw.

Ich selber habe seit Jahren einen Teilzeitvertag und arbeite "nur" am Wochenende, Freitag, Samstag und Sontag im 14 tägigem Rythmus, je nach Monat sind das 2, manchmal 3 WE. Auf diese Regelung kann ich mich immer verlassen, so weiß ich heute schon wie ich im Dezember arbeiten muss. Feiertage arbeite ich nur, wenn sie in mein Dienstwochenende fallen.

MEHRARBEIT mache ich auch, mal einen Tag vorziehen oder dranhängen; Je nach Bedarf des Hauses.Dadurch sammeln sich ne Menge Überstunden an.

An Feiertagen ausserhalb meiner Dienstwochenenden rufen sie mich eher selten, weil ich für einen zusätzlichen Feiertag gleich Anspruch auf 2 freie Tage habe, zuzüglich Zulagen bin ich denen "zu teuer" und Freizeitausgleich ist bei unserer momentanen Situation kaum möglich.

Einige sind in unserem Haus als "Springer" eingestellt, die erfahren am Monatsanfang an welchen Tagen sie arbeiten müssen.

LG Isabel:cheerlead:
 
Die meißten Teilzeitarbeiter sind Frauen in der Bundesrepublik. Vielen wird es gar nicht darum gehen, daß sie an Wochenenden etwas unternehmen können, sondern darum, daß die Kinderbetreuung gesichert ist.
Das kann bei einer alleinerziehenden Mutter/Elternteil durchaus so aussehen, daß sie an den Wochenenden keine Kinderbetreuung hat,- andere können besser an Wochenenden arbeiten, weil der Vater vielleicht dann frei hat und damit die Kinder besser betreut sind.
Schön wäre es, wenn man in erster Linie Rücksicht auf diese Gegebenheiten nehmen könnte und nicht aus dem alleinigen Grund, daß es schön ist am Wochenende etwas zu unternehmen.
Meine Kinder sind zb. schon erwachsen. Da ist es total egal, ob ich nun unter der Woche frei habe oder am Wochenende.
Mir persönlich ist es deshalb egal, wie ich eingeplant werde. Wenn wir untereinander schauen, was der Kollege wirklich benötigt und daß jeder einmal zu seinem Recht kommt, wenn er zb. eine Einladung hat, oder eine persönliche Feier, dann ist mir das vollkommen egal wie die Kollegen eingesetzt werden. Es macht mir persönlich auch nichts aus, wenn in Ferienzeiten ein Mitarbeiter mit kleinen Kindern ein Vollzeitmitarbeiter ein Wochenende mehr frei hätte als ich, wenn der diese Zeit mit seinen Kindern und der Familie verbringen möchte.
Vielleicht wäre es angebrachter zu schauen, was kann ich dem Kollegen geben,- als daß ich auf irgendwelche Prinzipien poche. Ich erinnere mich noch sehr gut an eine Kollegin, die 4 Kinder hatte und die sofort von sich aus sagte:" An dem Tag gehst Du nicht arbeiten! Das mache ich, Du wirst da bei deinem Sohn sein - als der seine Schulentlassung hatte." Ich wäre zu jedem Zeitpunkt bereit gewesen für diese Kollegin einzuspringen, wenn diese einen freien Tag benötigt hätte.
Unter dem Strich möchte ich damit sagen, daß es wertvoller ist einen gemeinsamen Weg zu finden als sich an irgendwelche Richtlinien zu halten.
Es ist so, daß ich tatsächlich mehr Nachtarbeitsstunden als die Vollzeitbeschäftigten ableiste. Da ich aber sehe, wie einige mit der Rückumstellung in den Tagdienst zu leiden haben, finde ich es nicht allzu schlimm, wenn ich vor einem Block mit 8 freien Tagen Nachtdienst mache. Mir macht das nicht soviel aus, weil wir sowieso immer lange wach sind und weil ich das mit der Umstellung zurück sicherlich besser hinbekomme, als manche Vollzeitkraft, die nur 2 oder 3 freie Tage nach den Nachtdiensten hätte, ob das nun gerecht ist oder nicht.
Ist es nicht möglich, daß ihr Euch zusammensetzt und unter diesen Kriterien alle zusammen eine Lösung findet?
Sicherlich wird man nicht zu 100% jedem gerecht werden können, aber es erleichtert das Arbeiten ungemein. Manchmal ist der "kleine" Weg der bessere.
Ich habe auf eine Lösung mehr Wochenenden frei zu haben zu Gunsten einer alleinerziehenden Mitarbeiterin verzichtet, und ich kann auch am Heiligabend Spät- oder Nachtdienst machen, wenn ich an einem der anderen Weihnachtstage die Gelegenheit bekomme für das Familienmenue zu sorgen. Auch wenn ich dadruch an Silvester / Neujahr und an einem der Weihnachtstage eingesetzt wäre. Eine Mutter mit kleinen Kindern muß am heiligen Abend nicht bis 23 Uhr aus dem Haus sein und die Kinder warten lassen. Das täte mir zu leid. Meine Kinder sind erwachsen, die warten am heiligen Abend auch bis 23 Uhr auf mich.
Die Dienstplanung wird oft einfacher, wenn man sich zusammen setzt und wenn die Mitarbeiter kompromißbereit sind. Das kommt überigens auch dem zu Gute, der mal zurücksteht. Wenn ich einen Hochzeitstermin habe, hatte ich noch nie Probleme, sondern es war wirklich jeder Kollege bereit an solchen Tagen für mich einzuspringen. Im Gegenteil ich habe immer die Wahl, welchen Kollegen ich damit ansprechen könnte, wobei ich möglichst Urlaub an solchen Terminen plane um keinen über die Gebühr zu belästigen.
Die Frage ist, nutzt uns eine Bestimmung, in der zb. nur 1 Wochenende gearbeitet werden müßte wirklich etwas und würde sie der einen oder anderen Teilzeitkraft nicht eher schaden?
Liebe Grüße Fearn
 
PS: Bei uns war es überigens bis vor einigen Jahren auch so geregelt, daß die Teilzeitkraft den gearbeiteten Feiertag zusätzlich nochmals in Frei abgegolten bekommen mußte. Da war es nahezu nur im Notfall erlaubt eine Teilzeitkraft an diesen Tagen einzusetzen, weil das zu teuer war. Da rebellierten überigens die Teilzeitkräfte, daß sie nicht eingesetzt wurden. Die Anweisung der PDL lautete da : Nur im äußersten Notfall Teilzeitkräfte an Feiertagen zu planen. Ich war damals noch Vollzeitkraft und hab mir die Diskusion von der anderen Seite aus betrachten können, bei denen die meißten Vollzeitler dagegen waren, dem Teilzeitarbeiter dieses Bonbon zu geben. Wenn ich mich an diese Diskusion erinnere, die damals tobte: Die Argumentationen waren genau andersherum. Im Laufe der Jahre sammelt man viele solcher kuriösen Eindrücke, wie der Wind sich so drehen kann.;-)))
Liebe Grüße fearn
 
Hallo Fearn,

weißt du mir geht es nicht darum wie bekomme ich möglichst viele We frei und was die anderen machen ist mir egal. Sondern es geht darum das andere an We nichtoder selten arbeiten und ich háber jedes 2te arbeiten muss. Manche sind eben gleicher??????
Das geht aber´auch nicht von meinen Kollegen aus sondern von der Leitung die einfach BESTIMMEN will. Ich habe s natürich mit reden und Kompromissen versucht. Sie läßt sich auf nichts ein und ist eben die CHEFIN!!!!!
Natürlich wechseln wir uns ab mit allen Feiertagen, es hat doch bisher immer geklappt ohne das uns jemand Vorschriften machte und jetzt ????
Ich muss mich damit arrangieren oder kündigen....
trotzdem danke für die Hilfe!!!!
Astrid
 

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