Rechtliche Grundlage für Nennung des Nachnamen

Joerg

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09.03.2006
Beiträge
2.521
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Betriebsrat
Funktion
stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Hallo,
der Threadtitel ist vielleicht ein wenig verwirrend, aber ich wusste nicht wie ich es besser ausdrücken soll.

Folgendes Problem beschäftigt mich.
Unser Arbeitgeber hat sich fest vorgenommen Fototafeln der Mitarbeiter auf den Stationen zu installieren. Wir als Betriebsrat stehen der Sache schonmal positiv gegenüber, da das Ganze auf freiwilliger Basis geschieht (also kein Mitarbeiter wird gezwungen sich fotografieren zu lassen).
Im Moment basteln wir an einer Betriebsvereinbarung und da kommt meine Frage.
Viele unserer Mitarbeiter möchten ihren Nachnamen nicht auf der Fototafel haben (also nur "Sr. XY", oder "Pfl. YZ). Uns als Betriebsrat ist aber klar, dass der Arbeitgeber dem nie zustimmen wird, da er die Nachnamen auf jeden Fall haben will. Die Meinungen innerhalb des Betriebsrats sind auch sehr unterschiedlich.
Die Frage ist, gibt es irgendeine gesetzliche Regelung oder Verordnung, dass der Nachname bei solchen Dingen genannt werden muss.
In der Pflegedokumentation ist es ja üblich, dass aus rechtlichen Gründen auch der Nachname erscheint (in der EDV Doku sowieso und bei der auf Papier sind die Handzeichenlisten hinterlegt). Diese Grundlage würde mir in diesem Fall schon reichen, da man sie ja fast problemlos übertragen kann.

Danke!
 
Und die Bartwickelmaschine rattert wieder... . *grmpf*

Elisabeth
 
Ich wäre auch nicht einverstanden wenn mein Nachname außerhalb von dienstlichen Unterlagen im Betrieb erscheint.
Ich glaube auch das es bezüglich der Namen und Anreden hier schon ne Diskussion gab... daraus kannst Du sicherlich entnehmen, das viele Arbeitnehmer dieses nicht wollen.
Vorschläge für eine Betriebsvereinbarung habe ich :emba: leider keine.
LG
 
Wie machen das denn eigentlich andere Einrichtungen wie Supermärkte, Polizeibeamte, Soldaten, MFA´s usw.
Mir fallen derzeit nur noch die Friseurinnen ein, die sich beim Vornamen nennen lassen....
 
Um mich nicht falsch zu verstehen. Ich bin ein Verfechter der Nachnamennennung! Ich stelle mich beim Patienten prinzipiell nur mit Nachnamen vor.
Nur brauchst Du halt für die Beschäftigten einen Gesetzestext den man aufführen kann um alles zu verdeutlichen.
Klar wir könnten es uns auch von der Geschäftsführung zeigen lassen, nur wenn ich was hätte, wäre auch die Meinung innerhalb des Betriebsrats sicher klarer und man muss sich nicht wieder von der Geschäftsführung "belehren" lassen!
 
Es gibt kein Gesetz, dass dem Arbeitgeber untersagt, die Nennung des Nachnamens einzufordern. Er kann also per Direktionsrecht diese Forderung durchsetzen.

*ironiean*... Ich höre deine Kollegen schon jammern... und vor dem Telefon lauern, dass nun endlich mal ein Patient sie telefonisch oder sonstwie belästigt. Das wird bestimmt lustig. Da könnte man direkt Wettbewerbe ausschreiben. Bei Martha wurde nach 6 Monaten angerufen, der Klempner wollte einen neuen Termin klar machen. Und bei Frieda rief nie einer an. Das lässt sie schwer depressiv werden. dann hat der Arbeitgeber ein Problem: Krankenstand steigt wegen Angsterkrankungen und Depressionen.

Ergo: Erklär dem Arbeitgeber die Gefahr, die droht. *ironieaus*

Elisabeth
 
Ach Elisabeth, Deine Kommentare sind immer genial! :mrgreen:

Es scheint wirklich eine solche Selbstverständlichkeit zu sein, dass sich im Web nichts gescheites findet.
 
Da die Nachnamen-Geschichte ja schon so oft Thema war: Wendet Euch doch zwecks Informationen an einen der größeren Pflegeverbände? Könnte bei denen auch unter "Häufig gestellte Fragen" fallen. Mindestens einer aus dem Betriebsrat ist doch sicher auch dort Mitglied. Sollen sie mal was tun für ihr Geld.
 
Hmm, guter Tipp!
 
Hallo,

ich denke, dies ist weniger eine Frage des Arbeitsrechtes, sondern des "Urheberrechtes".

Ohne Genehmigung des jeweils betroffenen Mitarbeiters dürfen keine Veröffentlichungen von Fotos (mit oder ohne Nennung des Namens) stattfinden!

Da ich nach deutschen Rechtsgebrauch verpflichtet bin, jeden grundsätzlich mit Nachnamen und "per Sie" anzusprechen, sollte auch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die Nennung des Nachnamens Pflicht sein. Es bleibt ja jedem selbst überlassen, ob er einer entsprechenden Veröffentlichung zustimmt.

Ein Gesetz über die Nennung des Nachnamens gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht, es handelt sich hier um sogenannte "gesellschaftliche Handlungsnormen". Durch die Rechtsprechung wird aber im Einzelfall geregelt, was nicht erlaubt ist, z.B. wird das "Duzen" von Amtspersonen grundsätzlich als Beleidigung gewertet.

Gruß

medsonet.1
 
Was spricht denn dagegen, seinen Nachnamen öffentlich zu machen? Wir kennen ja auch die unserer Patienten, bzw. Kunden...Die Gefahr des Mißbrauchs ist so verschwindend gering, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum dieses Problem immer wieder auf's Neue thematisiert wird.
In jeder anderen Branche ist es üblich, mit dem Nachnamen angesprochen zu werden. Dass ausgerechnet wir Pflegekräfte uns mit unserem Vornamen - vielleicht noch mit dem Titel Schwester anreden lassen, finde ich bedenklich, nicht zuletzt weil wir eh schon damit zu kämpfen haben, ernst genommen zu werden.
Ich stelle mir gerade vor, wie es wäre, wenn ich den Lehrer meines Sohnes, die Kassiererin an der Kasse oder meinen Hausarzt beim Vornamen nennen würde...undenkbar.
 
Tja, das sind ja die Diskussionen die immer wieder hochkommen und der sich die gemeine Krankenschwester, aus Angst vor Verfolgung, nicht stellt.
Da kann man auch mit einer Wand diskutieren.

@medsonet.1: Das ist sicher ein Ansatzpunkt den ich in die Diskussion innerhalb des BR mit einbringen werde.
 
Tja, das sind ja die Diskussionen die immer wieder hochkommen und der sich die gemeine Krankenschwester, aus Angst vor Verfolgung, nicht stellt.
Da kann man auch mit einer Wand diskutieren.

Ich frage mich, inwiefern es dabei tatsächlich um die Angst vor Verfolgung geht...Ist es nicht vielmehr der Wunsch nach profesioneller Abgrenzung, die einem im Rahmen der Pflege nur allzu schnell abhanden kommt?
 
Tja, das sind ja die Diskussionen die immer wieder hochkommen und der sich die gemeine Krankenschwester, aus Angst vor Verfolgung, nicht stellt.
Da kann man auch mit einer Wand diskutieren.

Und deswegen: keine Diskussion, Diesntanweisung und Kontrolle der Umsetzung inklusive arbeitsrechtlicher Schritte bei Verweigerung. Was wollen wir wetten, in einem Jahr kräht nach dem "Problem" kein Hahn mehr.

Pflege diskutiert viel zu viel um ja nichts ändern zu müssen- in jeglicher Richtung.

Elisabeth
 
Pflege diskutiert viel zu viel um ja nichts ändern zu müssen- in jeglicher Richtung.

Elisabeth

Ich kann's mir nicht verkneifen, aber 8457 (aktuell) Beiträge in einem Diskussionsforum... Ein Schelm wer böses dabei denkt :mrgreen:
 
Boah- hätt ich glatt nicht mitbekommen. Danke für den Hinweis.*ggggggg*

Ich denke aber, dass du mit mir konform gehst, dass Diskussionen, die tradierte Sichtweisen manifestieren sollen, das Lieblingsthema der Pflege ist. diskussionen zur Problemlösung im Sinne von Weiterentwicklung finden wohl eher weniger statt. Ich erinner mich da an dein Problem mit weiterbildungs(un)willigen MA.

Wie würdest du dieses Problem lösen bzw. wie hast du es gelöst?

Elisabeth
 
Ich kenne "Die unendliche Geschichte" nicht, aber geht es darin vielleicht um die Anrede von Krankenpflegepersonal und war Michael Ende Kollege?
Wer anonym bleiben will, soll sich doch beim Bundesnachrichtendienst bewerben, darf aber dort nie Chef werden, denn dessen Name ist bekannt.

(Wie kann ich mich psychisch schädigen? Indem ich mir Probleme mache, die ich eigentlich gar nicht habe.)

Wer mich mit "Pfleger Jürgen" oder "Herr Jürgen" anspricht, bekommt, gerne zum wiederholten Male, meinen Nachnamen genannt. Bis jetzt hat mich noch keiner belästigt. Weder einer, der meinen Namen wußte, noch eine, die ihn nicht wußte.
Obwohl, wenn ich drüber nachdenke...Wenn Kate Winslet mal bei uns liegt, schreibe ich ihr gerne meinen Namen auf.
Ich weiß, daß ich nicht weitergeholfen habe, aber zu dieser dusseligen Diskussion wollte ich auch mal dummes Zeug beitragen.
 
Für die (erhoffte) Belästigung hast du die falsche Figur (bei "Manche mögens heiß" folgt hier die Frage: was wollen sie denn? Einen Buckligen *fg*)

Männer in der Pflege werden statistisch gesehen seltener belästigt wen sie ihren Nachnamen angeben als weibliche Pflegekräfte. Da kannst du also gar nicht mitreden.

Ich kann eigentlich auch nix dazu sagen, weil ich schon zu alt bin.

Als ganz junge Schwester hatte ich das Problem einer telefonische Belästigung auf Station morgens gegen 4.30. Da stöhnte jemand ins Telefon. Ich habe ihm mitgeteilt, dass man mit solchen Atemproblemen dringend einen Arzt konsultieren sollte.
Und als Azubis von gerade mal 16 Jahren wurden wir aufgeklärt von den alten Schwestern, dass wir Exhibitionisten (die den Weg zur Klinik immer mal wider bevölkerten) mit den Worten "Verkühlen sie sich mal nichts" links liegen lassen sollten.

Belästigen funzt also auch unabhängig (wenn nicht sogar ausschließlich) von der Bekanntgabe des Nachnamens. Irgendwie haben wir von 30 Jahren nicht so ein Gedöns drum gemacht. Wir haben uns königlich amüsiert, wenn einer mal wieder ne neue Story erzählen konnte.


Elisabeth
 
Ein bißchen mitreden kann ich schon. Vor circa zwei Jahren war eine Patienten so begeistert von mir, daß sie eine Kollegin fragte, ob ich verheiratet wäre oder in einer festen Beziehung leben würde oder noch zu haben sei und sie war etwas traurig, weil nicht.
Allerdings sagt man mir nach, daß ich ein Frauenversteher sei, allerdings nur bei Alkoholikerinnen.
 

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