- Registriert
- 09.03.2006
- Beiträge
- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Hallo,
der Threadtitel ist vielleicht ein wenig verwirrend, aber ich wusste nicht wie ich es besser ausdrücken soll.
Folgendes Problem beschäftigt mich.
Unser Arbeitgeber hat sich fest vorgenommen Fototafeln der Mitarbeiter auf den Stationen zu installieren. Wir als Betriebsrat stehen der Sache schonmal positiv gegenüber, da das Ganze auf freiwilliger Basis geschieht (also kein Mitarbeiter wird gezwungen sich fotografieren zu lassen).
Im Moment basteln wir an einer Betriebsvereinbarung und da kommt meine Frage.
Viele unserer Mitarbeiter möchten ihren Nachnamen nicht auf der Fototafel haben (also nur "Sr. XY", oder "Pfl. YZ). Uns als Betriebsrat ist aber klar, dass der Arbeitgeber dem nie zustimmen wird, da er die Nachnamen auf jeden Fall haben will. Die Meinungen innerhalb des Betriebsrats sind auch sehr unterschiedlich.
Die Frage ist, gibt es irgendeine gesetzliche Regelung oder Verordnung, dass der Nachname bei solchen Dingen genannt werden muss.
In der Pflegedokumentation ist es ja üblich, dass aus rechtlichen Gründen auch der Nachname erscheint (in der EDV Doku sowieso und bei der auf Papier sind die Handzeichenlisten hinterlegt). Diese Grundlage würde mir in diesem Fall schon reichen, da man sie ja fast problemlos übertragen kann.
Danke!
der Threadtitel ist vielleicht ein wenig verwirrend, aber ich wusste nicht wie ich es besser ausdrücken soll.
Folgendes Problem beschäftigt mich.
Unser Arbeitgeber hat sich fest vorgenommen Fototafeln der Mitarbeiter auf den Stationen zu installieren. Wir als Betriebsrat stehen der Sache schonmal positiv gegenüber, da das Ganze auf freiwilliger Basis geschieht (also kein Mitarbeiter wird gezwungen sich fotografieren zu lassen).
Im Moment basteln wir an einer Betriebsvereinbarung und da kommt meine Frage.
Viele unserer Mitarbeiter möchten ihren Nachnamen nicht auf der Fototafel haben (also nur "Sr. XY", oder "Pfl. YZ). Uns als Betriebsrat ist aber klar, dass der Arbeitgeber dem nie zustimmen wird, da er die Nachnamen auf jeden Fall haben will. Die Meinungen innerhalb des Betriebsrats sind auch sehr unterschiedlich.
Die Frage ist, gibt es irgendeine gesetzliche Regelung oder Verordnung, dass der Nachname bei solchen Dingen genannt werden muss.
In der Pflegedokumentation ist es ja üblich, dass aus rechtlichen Gründen auch der Nachname erscheint (in der EDV Doku sowieso und bei der auf Papier sind die Handzeichenlisten hinterlegt). Diese Grundlage würde mir in diesem Fall schon reichen, da man sie ja fast problemlos übertragen kann.
Danke!