Kann ein Urlaubstag als 6,5 Stunden-Tag gezählt werden?

Biber

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17.03.2008
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Hallo, ich habe da mal eine Frage zum Urlaub.
Ich arbeite in einem privaten Haus als Nachtwache. Ein Nachtdienst hat bei uns 9,5 Std.
Ein Urlaubstag zählt bei uns 6,5 Std. Das heißt, wenn ich Urlaub nehme dann mache ich ungewollt Minusstunden. Ich muß also sehen, das ich in dem Monat auf meine Stundenzahl komme. Das verstehe ich aber nicht, da der Urlaub ja dann eigentlich völlig sinnlos ist. Was nützt es, wenn ich in meiner normalen freien Woche Urlaub nehmen muß, damit ich nicht so viele Minusstunden habe? Dann brauche ich auch gar keinen Urlaub zu nehmen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wo ist das geregelt? Hat jemand Erfahrungen damit?

Ach ja, ich arbeite 78 %

LG Biber :sdreiertanzs:
 
Hallo Biber,
das mit den 6,5 Stunden pro Urlaubstag ist völlig korrekt. Deine Sollstundenzahl pro Woche ist ca. 30 Stunden. Du musst an 5 Tagen
in der Woche arbeiten, d. h. 6,5 Std. pro Tag.
Durch den Nachtdienst mit je 9,5 Std. "erarbeitest" Du Dir ja Überstunden,
die Du im Nachtwachenfrei abfeierst.
Urlaub deckt Deine Wochen - Soll - Stunden ab, aber Du bekommst natürlich keine Plusstunden durch den Urlaub. Ins Minus kannst Du
dadurch nicht kommen.

Lg Nadin
 
Hallo
Es ist durchaus möglich bei dieser Rechnung ins Minus zu kommen.
Gehen wir von 154 Sollstunden aus.
Die Nacht wir mit 9,0 Stunden berechnet, da ja 0,5 Std. für die Pause draufgehen. 17 Nächte a` 9 Std sind 153 Std.
Gehen wir davon aus das ich 7 Tage Urlaub nehme, mein Urlaubstag wird mit 6,5 Std gezählt, das macht für die 7 Tage 45,5 Stunden.
Hätte ich in dieser Zeit Nächte gemacht hätte ich in diesen 7 Tagen 63 Std erarbeitet. Also fehlen mir in diesem Dienstplan 17,5 Std.
Wenn ich natürlich meine vollen Nachtwachenstunden arbeite und den Urlaub zusätzlich nehme komme ich ins Plus, aber wo ist da dann die Erholung ?
Korrigiert mich wenn meine Rechnung fehlerhaft ist.
Alesig
 
Wenn Du den Urlaubstag mit den Nachtdienststunden berechnet haben willst, kämen insgesamt weniger Urlaubstage heraus. Die Wochenarbeitszeit ändert sich ja nicht, nur weil die Schicht länger ist. Insofern bleibt es sich gleich.
 
Du hast 30 Sollstunden pro Woche. Der AG berechnet jetzt die mittlere (Normal-)dienstzeit. Bei 5 Tagen macht das 6 h pro Tag. Diese Stunden sind Grundlage für die Urlaubsberechnung. Das du 9 Stunden im Nachtdienst arbeitest ist sozusagen eine Nebenabsprache. Du hast deine Wochensollstunden schneller abgearbeitet und musst weniger Tage im Monat arbeiten- pro Woche nur 3,33 Tage.

Wenn dein Urlaub auch auf 9 Stunden berechnet werden soll, würde sich die Anzahl der Urlaubstage kongruent kürzen: statt 5 Tage á 6 Stunden >>> 3,33 Tage á 9 Stunden.

Elisabeth
 
Was nützt es, wenn ich in meiner normalen freien Woche Urlaub nehmen muß, damit ich nicht so viele Minusstunden habe? Dann brauche ich auch gar keinen Urlaub zu nehmen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wo ist das geregelt? Hat jemand Erfahrungen damit?

Dafür hast Du bei Deiner geschilderten Rechnung auch mehr Urlaubstage, als wenn Du nur an den Tagen Urlaub nehmen müsstest wo Deine NW-Rhythmen liegen.
 
Hallo,

die Berechnung mit dem Urlaub ist zwar korrekt, nicht aber der Begriff "Urlaub nehmen muß".

Wie richtig angeführt, sollte der Urlaub Erholungszwecken dienen, Zwangsurlaub zum Zweck der Arbeitskontenkorrektur ist unzulässig, angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber in der Regel auch!

Gruß

medsonet.1
 
Ich glaube nicht, dass "Zwangsurlaub" gemeint war. Ich glaube, Biber ärgert sich einfach darüber, kostbare Urlaubstage zu "verschwenden", weil die Stundenzahl an diesen Tage niedriger ist.

Sein Urlaubsanspruch bleibt aber von der Stundenzahl her gleich, also ist es vollkommen wurscht, ob er jetzt zwei Tage à 9,0h oder drei Tage à 6,5h nimmt.
 

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