Neue AVR der Caritas

Miss_Eli

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01.09.2008
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54
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Dortmund
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den neuen AVR der Caritas:
Ab dem 1.10 fange ich in datteln an, im Arbeitsvertrag steht ich bin in Vergütungsgruppe 4, Tätigkeitsmerkmal 1 in Anlage 2a.
Ich bin in einer 75 %-Beschäftigung (28 h) mit der option das Überstunden bis zu einem Stundenumfang von 100 % (also Vollzeitbeschäftigung) ausgezahlt werden.
Nun meine Frage: Wieviel verdiene ich brutto wenn ich nur 75% arbeite, wieviel bei 100%-Beschäftigung?
Im Netz kann ich nicht schauen da die AVR der Caritas überarbeitet wurde und ich nirgens die neuen Tarifrichtlinien finde....ich hoffe jemand kann mir von euch weiterhelfen!
LG Miss_Eli
 
Danke, diesen Link kenne ich bereits, hier gibt es leider keine Gehaltstabelle anhand derer ich meinen bruttoverdienst erkennen könnte...leider...:cry:..
 
so jetzt hab ich die tabelle vor mirt, , vergütungsgruppe steht da, aber welche "kr"-nummer bin ich, evtl 1 weil ich neu bin???
 
hast du nicht selbst geschrieben:
im Arbeitsvertrag steht ich bin in Vergütungsgruppe 4,
oder steht da nicht eher Kr.4 ?
Auf alle Fälle sind das die Vergütungen für den Pflegedienst bei der Caritas!
 
Nee, da steht Vergütungsgruppe 4 , nicht kr4, aber wenn das dasselbe ist und ich nehme an ich bin in dem grundvergütungssatz 1 käme das doch hin, oder sehe cih das falsch für ne vollzeitstelle bei dem angegeben grundgehalt von 2092 € (ab 1.1.09)???
Muss cih dann für ne 75% Stelle von diesem gehalt rechnen oder gibt es für teilzeitbeschäftigte mitarbeiter andere vergütungstabellen?
 
jo geht mir auch so keiner hat den Plan, hab auch schon ne woche gearbeitet aber keinen Arbeitsvertrag gesehen :gruebel:
na ja warte mal einen Monat einfach ab, was so kommt *die hoffnung stirbt zu letzt*

Haben aber heute über irgend was abgestimmt was mit dem nächsten lohnerhöhungen werden soll.

grüsse
 
Habe mal eine Frage bzgl. Höhergruppierung(AVR), z.B. von KR. 5 auf KR. 5a. Mir wurde vom Personalbüro gesagt, ich müßte diesen Antrag schriftlich stellen,....dies' stände geschrieben in den AVR-Richtlinien. Ich dachte immer, die Höhergruppierung würde automatisch vom Arbeitgeber geregelt?!?! Habe in den AVR-Richtlinien nachgesehen, habe aber dort keine Klausel gefunden, die sagt, daß man schriftlich o.g. Antrag stellen muß. Vor allen Dingen ist es mir unverständlich, daß sich der Arbeitnehmer selbst darum kümmern muß?!
Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen!

Bica
 
Ja, der AG muß sich darum kümmern. Wenn er es jedoch versäumt hat, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Generell sollte das Personalbüro automatisch die Höhergruppierung vornehmen. Wenn das aber nicht geschieht, wie leider immer wieder, mußt Du auf Dein Recht hinweisen, und das schriftlich, und die Höhergruppierung einfordern mit rückwirkender Ausbezahlung für die letzten 6 Monate (vorher hast Du wegen Verjährungsfrist leider keinen Anspruch mehr).
 
Danke für die Info. Die Tatsache ist traurig, daß ein Arbeitgeber bewußt den Arbeitnehmer über Jahre hinweg be....trügt :cry:.

......Gruß Bianca :nurse:
 
Hallo,

gibt es bei geradem oder ungeraden Geburtstag die Höherstufung lt. AVR Caritas?
Muss nämlich auch aufpassen.

Grüße
majosu
 
Danke für die Info. Die Tatsache ist traurig, daß ein Arbeitgeber bewußt den Arbeitnehmer über Jahre hinweg be....trügt :cry:.

......Gruß Bianca :nurse:

Wenn du diese Aussage beweisen kannst, dann zählt auch nicht die Ausschlußfrist von 6 Monaten!

In der Regel ist es aber leider so, daß der Arbeitgeber es nicht mit voller Absicht macht, sondern es wird schlicht und einfach verpennt!

Ordentliche Arbeitgeber zahlen dies übrigens ohne Kommentar nach und berufen sich nicht auf die 6 Monate. Leider ist immer öfter festzustellen, daß sich die sogenannten "christlichen Arbeitgeber" in solchen Fragen sehr unchristlich verhalten.
 
Schwierig diese Aussage zu beweisen, .......
Komisch an der ganzen Sache ist nur, daß einige meiner Kollegen ohne ihr zutun (sei es mündlicher oder auch schriftlicher Antrag auf Höhergruppierung) automatisch höhergruppiert wurden!?!?! Dies kann ja nur durch die Willkür des jeweiligen Mitarbeiters des Personalbüro`s beeinflußt worden sein - oder sehe ich das falsch?!? Wäre das ein Ansatzpunkt eines "Betrugs"? Es heißt doch immer "Gleiches Recht für alle (Mitarbeiter)"!
Übrigens geht es mir in dieser Sache nicht nur um die Summe, die ich meinem Arbeitgeber "geschenkt" habe. In erster Linie bin ich als treuer, langjähriger und zuverlässiger Mitarbeiter sehr enttäuscht über das Handeln meines Arbeitgebers und möchte prinzipiell den Sachverhalt geklärt haben, damit anderen so etwas nicht mehr passieren kann.

Gruß Bianca
 
Hallo bica,

ist es denn so schwer, einfach mal ins Personalbüro zu gehen und dort vorzusprechen und dir die Sachlage erklären zu lassen? Nimm ggf. einen Personalratsvertreter mit, der dich ggf. selbstverständlich unterstützen kann.

"Könnte sein"-Kalkulationen helfen hier nix, da ist eindeutig Recherche vor Ort angesagt!
 
War im Personalbüro um das zu klären. Die sagen, es wäre mein eigenes Verschulden nicht richtig eingruppiert zu sein. Und auf die Nachfrage, ob ich wenigstens ein Anrecht auf rückwirkende Zahlungen hätte, bekam ich die Antwort NEIN. Und das stimmt ja schon mal gar nicht. Die denken, sie können mir irgendetwas erzählen und hoffen darauf, daß ich mich damit zufrieden gebe. Bei mir liegen sie damit aber falsch!!! Die MAV ist bereits über das Problem informiert und unterstützt mich. Nächste Woche weiß ich mehr.

Gruß Bianca
 
Das derzeitige Ergebnis,...
habe die Tage ein Gespräch mit dem Personalbüro. Die wollen mich eine Stufe höher eingruppieren und 6 Monate rückwirkend den Differenzbetrag zahlen. Aber eigentlich gehöre ich nach Dienstjahren her in KR5a. Was soll ich jetzt tun? Wie sieht der Sachverhalt aus rechtl. Sicht aus? Kann eine KR-Stufe übersprungen werden?

Gruß Bica.
 
Rechtlich gesehen darf zugunsten des Mitarbeiters immer abgewichen werden, nicht aber zu ungunsten! :)
Du mußt SOFORT in die Stufe eingruppiert werden, in die Du hineingehörst. Ansonsten hast Du als Mitarbeiter die Möglichkeit, die AVR-Schlichtungsstelle Deiner Diözese anzurufen.
Aber wie meinst Du das, eine Stufe überspringen? Du warst doch bisher in KR 5 und man hat versäumt, Dich in KR 5a einzugruppieren, oder habe ich das falsch verstanden?
Zu welcher Diözese gehört Euer Haus?
 

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