Mutterschaftsgeld wird nicht gezahlt, an wen kann ich mich wenden?

sie24

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Hallo alle zusammen,

Ich habe ein Problem und zwar bin ich jetzt in der 35.SSW und ab heute fängt mein Mutterschutz an.
Heute hat mich meine Krankenkasse angerufen und gemeint das sie mir kein Mutterschaftsgeld zahlen, da ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe. (Mein Vertrag ist seit 31.05.2008 ausgelaufen. Sie haben mich gefragt ob ich Arbeitslosengeld bekomme, das bekomme ich aber auch nicht, weil sie das ebenfalls abgelehnt haben. (Es wäre ja nur um einen Tag gegangen, 01.06.08 hätte ich den bekommen, dann hätte ich auch Mutterschaftsgeld bekommen.
Was soll ich den jetzt machen?

LG sie24
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieso bekommst du kein Arbeitslosengeld ???
 
Weil ich ein Beschäftigungsverbot hatte. Und die haben mir gesagt das ich da mindesten glaub 15 stunden arbeiten müßte. So ein sch....
 
Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ein Vertrag ausläuft und man hat nichts anderes meldet man sich doch ein paar Wochen vorher schon beim Arbeitsamt. Hast du das denn nicht getan ? Und was für ein Beschäftigungsverbot ???
 
Doch habe mich 3 Monate früher beim Arbeitsamt gemeldet.
Beschäftigungsverbot aufgrund von Rückenproblemen. In der Schwangerschaft.

Ich versteh das auch nicht. Aber wenn die meinen
 
Hallo Sie,

wie wäre es wenn du dich bei einem Anwalt beraten lässt was dir zusteht?

liebe Grüsse
Narde
 
Wann habe ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Für fest angestellte Schwangere besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. In den meisten Fällen haben sie während der gesamten Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu müssen Sie jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den errechneten Geburtstermin bescheinigen und legen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse vor, bevor Sie Ihre Mutterschutzzeit beginnen. Diese Bescheinigung darf jedoch maximal vier Wochen alt sein.

Die Krankenkasse zahlt Ihnen dann Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden! Wie viel Sie tatsächlich von Ihrer Krankenkasse bekommen, hängt ebenfalls von Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls 300 Euro pro Monat.

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?
Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse versichert oder arbeitslos sind: bei Ihrer Krankenkasse. Im zweiten Fall beträgt das Mutterschaftsgeld nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie bislang erhalten haben.
Mutterschutz: Woher kommt das Geld, wenn Sie schwanger sind? - Recht - Eltern.de

Ergo: Manchmal braucht es keinen Anwalt- Google kann auch hilfreich sein.

Frage: Wie lange ging dein Vertrag?

Elisabeth

PS Antwort gefunden: Vertrag lief bis 31.5.. Du hast Anrecht m.E. auf Arbeitslosengeld.
13 Euro bekommst du von der Krankenkasse- dort melden. Den Restbetrag müßte das Arbeitsamt (nach-)zahlen.

Elisabeth
 
Hallo alle zusammen,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Das Problem Ist das mir das Arbeitsamt auch eine Ablehnung geschickt hat. Da ich ein Beschäftigungsverbot hatte. Meinten die zu mir das ich dann nichts bekomme.

Das war die Antwort vom Arbeitsamt:

Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld kann nicht entsprochen werden.

Anspruch auf Leistungen hat nur, wer Arbeitslos ist.
Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft voraus. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, wenn er eine versicherungspflichtige, mindestens 15Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben kann und darf.

Das ist echt voll sch... ich weiß nicht was ich machen soll.

LG sie24
 
Wer zahlt derzeit deine Beiträge für die Krankenkasse? Bedeutet das, dass du nicht mal versichert bist?

Was ist mit Sozialhilfe?

Warst du nochmal persönlich zum Arbeitsamt zwecks Beratung? Die müssen dich doch an die entsprechende Institution (Sozialamt) verwiesen haben: Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Soziales und Wohnen.

Sozialhilfe-schaust du hier: SGB 12 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bist du alleinstehend oder verheiratet?
Falls verheiratet musst du dich darum kümmern, dass du über deinen Mann krankenversichert wirst. Dann kannst du bei der Krankenkasse die 13 Euro pro Tag einklagen.

Elisabeth
 
siehste Elisabeth, deshalb war mein Vorschlag sich von einem Anwalt beraten zu lassen...

Liebe Grüsse
Narde
 
Kann ich nur unterstützen, denn das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf die vertraglich vereinbarten Arbeitsinhalte, die sich in diesem Fall aus den Mutterschutzvorschriften ableiten.
Es spricht nichts dagegen, dich mit Tätgkeiten zu beschäftigen, wo die Mutterschutzvorschriften nicht tangiert werden, auch mehr als 15 Std wöchentlich, zB diverse Schreibarbeiten und andere zumutbare Tätigkeiten.

Also: Widerspruch einlegen gegen den Bescheid, zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Der Anwalt berät dich auch zu den Möglichkeiten der Kostendeckung seiner Arbeit!!

Zwischenzeitlich Hartz4 ersatzweise sofort beantragen, dann werden die Ämter sich untereinander damit auseinandersetzen müssen.
 
Hallo zusammen,

Das Arbeitsamt hat mich zu keinem Institut verwiesen. (auch nicht zum Sozialamt)

Im Moment bin ich seid 2Tagen nicht Versichert, aber meine Krankenkasse hat mir einen neuen Vertrag zu geschickt, damit ich mich versichern kann.

Oder meint ihr es ist besser mich über meinem Mann mit versichern zu lassen?

Oh man ist das alles kompliziert.

Danke für eure Antworten

LG sie24
 
Ich habe da auch noch ein anderes Problem und zwar wie ist das eigentlich mit meinen Urlaubstagen?
Konnte ich ja nun nicht nehmen wegen meinem Beschäftigungsverbot und ich habe noch 10Tage. Müssen die mir mein Urlaub ausbezahlen?
Und wenn ja kann man das irgendwo nachlesen?

LG sie24
 
Hallo Sie,

du bist verheiratet? Dann ist eine Familienversicherung möglich, sofern dein Mann in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo narde,

ja ich bin Verheiratet. und ja er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse.
 
Hallo Sie,

na, dann soll dein Mann schnell mal den Antrag stellen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo narde,

habe gerade mal geschaut bei der Krankenversicherung meines Mannes und da steht drin das während des Mutterschutzes od. Elternzeit die Familienversicherung ausgeschlossen ist.
 
Hallo narde,

habe jetzt bei der Krankenkasse angerufen und es geht doch zum glück. (Familienversicherung)
Schonmal eine Sache erledigt.

LG sie24
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt stellst du bei der Krankenkasse den Antrag auf Auszahlung des Mutterschaftsgeldes: 13 Euro pro Tag.
Sozialhilfe wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, da du einen "Ernährer" hast. Nachfragen beim Amt für Jugend und Familie oder im Fachbereich Soziales und Wohnen lohnt sich aber auf jeden Fall.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

Nein ich kann kein Antrag stellen, da ich nicht mehr Beschäftigt bin, habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Und Arbeitslos kann ich mich auch nicht melden, da ich nicht vermittelbar bin.

Lg sie24
 

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