Wieviele Nachtwachen sind gesetzlich vorgeschrieben?

suppenhuhn

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exam. Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim
Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Pflegeheim mit 32 Bewohnern im Tag-und Nachtdienst.
Ist es richtig, dass ab 33 Bewohnern 2 Nachtwachen (also eine ex. und eine Pflegehelferin) vorgeschrieben sind??

Wer kennt sich aus, bzw. wo kann ich mich informieren??

Danke Euch schonmal für evtl. Antworten

LG Christina
 
Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Pflegeheim mit 32 Bewohnern im Tag-und Nachtdienst.
Ist es richtig, dass ab 33 Bewohnern 2 Nachtwachen (also eine ex. und eine Pflegehelferin) vorgeschrieben sind??

Wer kennt sich aus, bzw. wo kann ich mich informieren??

Danke Euch schonmal für evtl. Antworten

LG Christina

soweit ich weiß gibt es keine Vorgaben.
Ich bin in einem Akutkrankenhaus und betreue in der Nacht bis zu 42 Pat. allein.
 
Nicht einfach zu beantworten, aber i. d. R. über den MDK herauszufinden.

Zitat:
Die Personalausstattung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt aber in fast allen Bundesländern entweder in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI zwischen Pflegekassen und Leistungserbringerverbänden (z.B. Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer, Private,...) oder in sonstigen Absprachen oder Beschlüssen der Landespflegesatzkommission sog. Personalschlüssel (Verhältniszahl zwischen einer Pflegekraft und einer bestimmten Anzahl der von ihr betreuten Bewohner, z.B. 1 : 3,65), meist differenziert nach Pflegestufen. Diese Personalschlüssel werden in den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach § 80a SGB XI zwischen Pflegekassen und Pflegeheim vereinbart und müssen eingehalten werden. Geprüft wird die Einhaltung durch die Heimaufsicht oder bei Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Der Anteil ausgebildeter Fachkräfte soll lt. Heimpersonalverordnung mindestens über 50 Prozent liegen. Die meisten Pflegeheime schaffen das auch, aber es gibt immer wieder auch Probleme damit. Derzeit verfügt nur etwa die Hälfte der Mitarbeitenden über gerontopsychiatrische Grundkenntnisse; verschwindend gering ist der Anteil an Pflegekräften mit psychiatrischer Fachpflegeausbildung (außer in speziellen Pflegeheimen).
Pflegeheime unterstehen zum Schutz der zu Pflegenden der staatlichen Heimaufsicht. Wichtige Bestandteile der baulichen oder personellen Ausstattung und über den Heimvertrag regelt das Heimgesetz mit den zugehörigen Verordnungen
 
Hallo, wir hatten im Pflegeheim bei 95 Bewohner 2 Nachtwachen. Eine Examinierte und eine Pflegehelferin.
95% der Bewohner war Pflegestufe 3. Da wussten wir auch am Morgen was wir geschafft haben.
Jetzt in der Klinik bin ich mit 38 Patienten nachts allein.
 
Hallo, ich habe mal von unserem BA gehört das in Kliniken bei mehr als 44 Patienten eine zweite Nachtwache eingesetzt werden muss.
Ich habe auf einer Akutstation alleine gearbeitet mit 44 Pat. und habe abgelehnt noch jemanden zusätzlich aufzunehmen, das war laut MAV richtig.

Ich denke in Heimen ist das so ähnlich.

Gruß
Dirk
 
Hallo, ich habe mal von unserem BA gehört das in Kliniken bei mehr als 44 Patienten eine zweite Nachtwache eingesetzt werden muss.
Ich habe auf einer Akutstation alleine gearbeitet mit 44 Pat. und habe abgelehnt noch jemanden zusätzlich aufzunehmen, das war laut MAV richtig.

Ich denke in Heimen ist das so ähnlich.

Gruß
Dirk

Uups,
wenn es eine Dienstvereinbarung(DV) gibt zwichen DG und MAV ist das wohl okay. Aber ohne DV eine gefährliche Sache für dich, normalerweise steht es mir als Pflegel nicht zu einen Patienten abzuweisen.(kann eine Abmahnung zur Folge haben)
Das einzige was ich tun kann ist es die PDD anzurufen und eine zunächst mündliche Überlastungsanzeige abzugeben (morgens dann in schriftl. Form).
Oder dem Diensthabenden Arzt bitten ihn auf eine andere, weniger belegte Station aufzunehmen.
Wer hat den Patienten den letztendlich aufgenommen, eine andere Station oder einanderes Krankenhaus?
 
Was heißt hier ich darf nicht abweisen, ich kann aber äußern und das habe ich getan darauf hinweisen, das ich nicht die Versorgung eines Pat gewährleisten kann, zudem damals dieser Pat. Sauerstoff benötigte und eine Klingel. Beides war nicht möglich. Weiter gab es noch freie Betten auf einer anderen Station, wenn auch auf einer anderen Fachabteilung.
Und dafür gibt es eine DA die besagt das man Pat. nicht zuschieben darf, solange im Haus noch Betten frei sind.
Zu Deiner Frage eine andere Station, hat diesen Pat aufgenommen.

Gruß
Dirk
 
Was heißt hier ich darf nicht abweisen, ich kann aber äußern und das habe ich getan darauf hinweisen, das ich nicht die Versorgung eines Pat gewährleisten kann, zudem damals dieser Pat. Sauerstoff benötigte und eine Klingel. Beides war nicht möglich. Weiter gab es noch freie Betten auf einer anderen Station, wenn auch auf einer anderen Fachabteilung.
Und dafür gibt es eine DA die besagt das man Pat. nicht zuschieben darf, solange im Haus noch Betten frei sind.
Zu Deiner Frage eine andere Station, hat diesen Pat aufgenommen.

Gruß
Dirk

Joup,
mit diesen Informationen kann man hier schon mehr anfangen.
Es ist halt so das wenn es an Info´s mangelt, man sich die Finger wundangelt, äh quatsch wundschreibt.:lol1:
 
zudem damals dieser Pat. Sauerstoff benötigte und eine Klingel. Beides war nicht möglich.

Das ist ja auch was ganz Anderes und hat nichts mit dem Thema zu tun!
Das hat ja nichts mit der Anzahl der Leute zu tun die du versorgen muss, sondern ist ein Kapazitätsproblem deiner Station!

Edit: Oh, das letzte post hatte ich nicht gesehen
 
Das ist ja auch was ganz Anderes und hat nichts mit dem Thema zu tun!

Edit: Oh, das letzte post hatte ich nicht gesehen

Danach habe ich mich ja informiert und man sagte mir das für eine Pflegekraft nicht mehr als 44 Patienten zulässig sind und das wiederum gehört zum Thema.

Gruß
Dirk
 

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