- Registriert
- 03.05.2006
- Beiträge
- 208
- Beruf
- Hotelfachfrau, Industriekauffrau, Kosmetikerin, Krankenschwester Akutaufnahme Sucht Psychiatrie
hallo,
ich weiß, oder habe hier mal gelesen, dass ich keine fragen stellen darf in bezug auf rechtliche sachen.
uns pflegekräften wird jetzt "vorgeschrieben" unter androhung von abmahnungen, dass wir uns ab sofort mit herr soundso und frau soundso vorzustellen und anzusprechen haben.
wir dürfen uns nicht mehr mit schwester t. oder pfleger m. vorstellen oder ansprechen lassen.
wie kann ich erfahren ob das überhaupt rechtens ist?
früher hat man sich extra mit vornamen anreden lassen, damit man nicht auf noch den nachnamen preisgeben MUSSTE, gerade in der psychiatrie!
danke schonmal
eine verzweifelte krankenschwester
ich weiß, oder habe hier mal gelesen, dass ich keine fragen stellen darf in bezug auf rechtliche sachen.
uns pflegekräften wird jetzt "vorgeschrieben" unter androhung von abmahnungen, dass wir uns ab sofort mit herr soundso und frau soundso vorzustellen und anzusprechen haben.
wir dürfen uns nicht mehr mit schwester t. oder pfleger m. vorstellen oder ansprechen lassen.
wie kann ich erfahren ob das überhaupt rechtens ist?
früher hat man sich extra mit vornamen anreden lassen, damit man nicht auf noch den nachnamen preisgeben MUSSTE, gerade in der psychiatrie!
danke schonmal
eine verzweifelte krankenschwester