Hallo,
es ist schon erstaunlich, wie wenig Pflegekräfte über den Sinn und Zwecke einer solchen Überlastungsanzeige wissen.
Die Organisation (KH, PD, ...) hat im Prinzip einen Vertrag mit dem Patienten / Klienten. Zu den Pflichten der Organisation gehört es, diesen zu erfüllen.
Zum Zwecke der Vertragserfüllung stellt die Organsiation nun Personal ein, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
Dieses hat die Pflicht (nicht nur das Recht!!!), dem nächsten Vorgesetzten (hier die PDL) mitzuteilen, das es den Auftrag (pflegerische Versorgung) aufgrund von Personalmangel nicht mehr gewährleisten kann.
Haftungsrechlich ist dieses von großer Relevanz: sollte es zu einem Fehler kommen, dann stellt dieses erstmal immer einen "Vetragsbruch" zwischen der Organisation und dem Patienten dar! Die Organisation muss aber darüber informiert werden, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann...
und mit mehr Personal gegensteuern.
Bei einem Fehler (z.B. aus Zeitdruck ) wird zunächst die Organisation herangengezogen... die kuckt, wer verantwortlich war!
Wenn keine Überlastungsanzeige an die PDL gegangen ist, dann wurde der Informationspflicht nicht nachgekommen.
Den "schwarzen Peter" hat dann die Pflegekraft !!!
Wird eine Überlastungsanzeige gestellt, dann ist die PDL in der Pflicht, sich "zu kümmern". Sie weiss um die Misstände und ist im Falle eines Fehlers haftbar zu machen.
Die PDL muss im Prinzip die Überlastungsanzeigen weiter geben an die GF...doch genau dieses taruen sich viele nicht (Angst um den Job).
Daher wollen Sie keine Überlastungsanzeigen haben und die haftungsrechtliche Verantwortung beim Pflegepersonal lassen.
Pflegekräfte sind hierüber oft nicht ausreichend informiert und lasasen sich "einschüchtern".
Übrigens: wegen einer Überlastungsanzeige wird niemand seinen Job verlieren...allerdings wird dieses der Fall sein, wenn man sie unterlässt und es zu einem Fehler kommt!