Erfahrungen mit Überlastungsanzeigen!

Karo6

Poweruser
Registriert
13.02.2004
Beiträge
874
hallo!

meine kollegin hat letztens einen überlastungsantrag gestellt und diesen auch zur PDL weiter geleitet und nie wieder was gehört! es kümmert sich also keiner darum aber solche anträge hat das haus natürlich, tz :schraube:

hat jemand von euch erfahrungen damit gemacht?
bringen solche anträge überhaupt was?

LG karo
 
Ja, ich habe auf einer Station Begegnung mit solchen Anträgen gehabt. Ein halber Leitz-Ordner war voll damit, weil über einen sehr, sehr langen Zeitraum mit weniger als Minimalbesetzung gearbeitet werden musste.
Reaktion der PDL? Gelegentlich "Austauschschüler" von anderen Stationen und das war´s.
Was Überlastungsanzeigen bingen? Sicherheit für die Pflegekräfte! Es wird Unterbesetzung dokumentiert und der Missstand an Verantwortliche weitergegeben. Die sind dafür zuständig diesen Missstand zu beheben. Im Ernstfall tragen nicht die Pflegenden die Verantwortung, sondern diejenigen, die nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind (der zur-Verfügung-Stellung von Pflegepersonen in ausreichnder Anzahl zur Gewährleistung eines reibungslosen und für die Patienten sicheren Stationsbetriebes).
Ist sicher nicht die zufriedenstellende Antwort für Dich, aber Besseres kann ich leider auch nicht berichten.
Liebe Grüße und hebt die Zettel bloß auf!
Anika
 
Hallo

Überlastungsanträge. Ein schönes Thema.

Wenn wir ehrlich sind, müßten einige diese Stellen. Aber ich glaube viele trauen sich nicht. (Kann nur von der Altenpflege reden)
Ich hatte eine Kollegin (Wohnbereichsleitung), die hat einen Überlastungsantrag gestellt. Man muss dazu sagen, sehr mutig als Wohnbereichsleitung. Naja paar Monate später hat man sie im Unternehmen nicht mehr gesehen.
Überlastungsanträge sind eine nicht sehr gern gesehene Art und Weise Arbeitsüberlastung und unzureichende Besetzung aufzuzeigen. Eine Überlastungsanzeige heißt auch die Verantwortung abzugeben. Wer macht das schon gerne ?

Es bringt viele Probleme mit sich, da plötzlich der Fokus auf der Person liegt, die den Antrag stellt. Man schaut und kontrolliert genau, was diese Person leistet und ob es gerechtfertigt ist den Antrag zu stellen. Das sind meine Erfahrungen. Möchte dies nicht verallgemeinern.

Ich selbst habe schon manchmal die Notwendigkeit dazu gesehen, aber ich würde so einen nie stellen, ohne einen neuen Job zu haben. Traurig zu sagen, aber es ist so.

Patrick
 
hay karo,
hier noch ein kleiner tipp...

Überlastungsanzeige - PflegeWiki

ich glaube dann weisst du megagut bescheid...

liebe grüsse aus der schweiz...

(übrigens heute regnete es zum glück nur einmal- aber dann gleich 24 stunden)



achja was habt ihr alle sonst für erfahrungen mit solchen anträgen???
 
Ich selbst habe schon manchmal die Notwendigkeit dazu gesehen, aber ich würde so einen nie stellen, ohne einen neuen Job zu haben. Traurig zu sagen, aber es ist so.

ach meinst du das wenn man so einen antrag stellt dann schnell seinen job los ist?
das ist ja traurig!
 
hay karo,
hier noch ein kleiner tipp...

Überlastungsanzeige - PflegeWiki

ich glaube dann weisst du megagut bescheid...

liebe grüsse aus der schweiz...

(übrigens heute regnete es zum glück nur einmal- aber dann gleich 24 stunden)



achja was habt ihr alle sonst für erfahrungen mit solchen anträgen???

Stimmt, dass ist bei Wiki wirklich gut beschrieben.
Bei uns ist es in der Regel so, dass unsere PDL auf Überlastungsanzeigen allergisch reagieren, aber immerhin dafür Sorge tragen, dass Personal kommt um die entsprechende Station kurzfirstig zu unterstützen. Dass dadurch nicht mehr Personal eingestellt wurde, dürfte klar sein.

Aber wie bei PflegeWiki geschrieben, eine Überlastungsanzeige ist nicht nur ein "kann" sondern eigentlich ein "muss", wenn es die Situation erfordert.
 
Bei uns in der Einrichtig werden Wöchentlich Überlastungsanzeigen geschrieben und ich persönlich kann euch nur sagen gebt diesen nicht zu der PDL sondern zu eurem Betriebsrat der setzt sich dann mit eurer PDL zusammen und bespricht das Problem mit Ihr ohne das eure NAmen in diesem Gespräch fallen.
 
achso die anträge werden zum betriebsrat geschickt! wusst ich gar nicht...
 
Hallo zusammen,

habe mal in der Threadüberschrift von "Überlastungsanträgen!" auf "Überlastungsanzeigen" gewechselt, denn Überlastungen werden nicht beantragt.
 
Ja zum Betriebsrat ist das beste und sicherste.Der BR ist ja die Interessenvertretung für die MA und der BR wendet sich an die PDL und wenn die PDL nix unternimmt geht der BR auch zur Geschäftsführung und reicht dort beschwerde ein wegen der Überlastung.



HIV kennt keine Grenzen!
 
Hallo

Bei einer Überlastungsanzeige sollte man den dienstlichen Weg auf jeden Fall einhalten.
Das heißt einen Abdruck an die PDL den anderen gleichzeitig an den Betriebsrat.

Woher sollte eine PDL sonst wissen, was los ist, wenn man gleich zum Betriebsrat rennt.

Patrick
 
hallo,

wir haben schon des öffteren einen solchen antrag gestellt und festgestellt das er anfangs nie da ankam wo er ankommen sollte.
wir haben daher gefaxt, an alle stellen die davon in kentnis gesetzt werden müssen .
eine feedback haben nie direkt bekommen, aber man merkte das was geschehen sein musste denn von oben kamen dann immer kluge sprüche und versuchte dienstplan aufarbeitung und mittlerweile kommt auch immer mal neues personal.
besser ist es noch lang nicht!!
 
Komisch, in meiner Ausbildung wurde dieses Thema nie durchgesprochen.
Dabei ist es doch wichtig!
 
Respekt, wenn sich jemand so etwas traut!!!!
Bei meiner früheren PDL im Altenheim wäre das nur mit einem Kommentar wie: "Dann teilen Sie sich die Arbeit eben anders ein!" abgekanzelt worden. Das hätte sich bei uns kein Mensch getraut, wir waren nämlich sehr überfordert - dauernd Kollegen krank, Station vollbelegt mit Schwerstpflegebedürftigen und Bewohnern, die auf ihr Recht auf Zuneigung pochten.
Aber dass eine PK so eine Anzeige gemacht hätte - nie und nimmer! Da wäre man bei der Dame unten durch gewesen. Nachdem ich den Artikel bei PflegeWiki las, denk ich mir nun: vielleicht hätte man sie auf die § 15 und 16 des ArbSchG hinweisen sollen, weil es teilweise nicht mehr tragbar war!
Interessanter Aspekt!
 
Hallo,
es ist schon erstaunlich, wie wenig Pflegekräfte über den Sinn und Zwecke einer solchen Überlastungsanzeige wissen.

Die Organisation (KH, PD, ...) hat im Prinzip einen Vertrag mit dem Patienten / Klienten. Zu den Pflichten der Organisation gehört es, diesen zu erfüllen.
Zum Zwecke der Vertragserfüllung stellt die Organsiation nun Personal ein, um dieser Verpflichtung nachzukommen.
Dieses hat die Pflicht (nicht nur das Recht!!!), dem nächsten Vorgesetzten (hier die PDL) mitzuteilen, das es den Auftrag (pflegerische Versorgung) aufgrund von Personalmangel nicht mehr gewährleisten kann.

Haftungsrechlich ist dieses von großer Relevanz: sollte es zu einem Fehler kommen, dann stellt dieses erstmal immer einen "Vetragsbruch" zwischen der Organisation und dem Patienten dar! Die Organisation muss aber darüber informiert werden, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann...
und mit mehr Personal gegensteuern.
Bei einem Fehler (z.B. aus Zeitdruck ) wird zunächst die Organisation herangengezogen... die kuckt, wer verantwortlich war!
Wenn keine Überlastungsanzeige an die PDL gegangen ist, dann wurde der Informationspflicht nicht nachgekommen.
Den "schwarzen Peter" hat dann die Pflegekraft !!!

Wird eine Überlastungsanzeige gestellt, dann ist die PDL in der Pflicht, sich "zu kümmern". Sie weiss um die Misstände und ist im Falle eines Fehlers haftbar zu machen.
Die PDL muss im Prinzip die Überlastungsanzeigen weiter geben an die GF...doch genau dieses taruen sich viele nicht (Angst um den Job).
Daher wollen Sie keine Überlastungsanzeigen haben und die haftungsrechtliche Verantwortung beim Pflegepersonal lassen.

Pflegekräfte sind hierüber oft nicht ausreichend informiert und lasasen sich "einschüchtern".
Übrigens: wegen einer Überlastungsanzeige wird niemand seinen Job verlieren...allerdings wird dieses der Fall sein, wenn man sie unterlässt und es zu einem Fehler kommt!
 
Die Pflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber eine Überlasstungsanzeige wenn notwendig zukommen zu lassen besteht eindeutig! Hammer ja auch mehrfach gesagt. Trotzdem nochmal: PFLICHT!!!
Das die dann sauer sind kann ich nachvollziehen, leider können die aber häufig nicht nachvollziehen das ich schon längst sauer bin...
Um aber eine wirksame Überlasstungsanzeige zu schreiben müssen einige Sachen unbedingt beachtet werden!
Näheres hierzu:
Wer haftet im Schadensfall nach erfolgter berlastungsanzeige?
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/ueberlastungsanzeige.htm
Meine Erfahrung befindet sich im augenblick im "schwebenden Zustand" ging am Freitag zum Betribsrat, Pflegedirektion und Klinikvorstand...
Ein äusserst nettes Gespräch hatte ich schon mit der PDL...:streit:
Egal wie! Sachlichbleiben! denke ich mir... auch wenn mir meine Pdl gesagt hat ich sei wohl wegen mangelnder Belasstungsfähikeit nicht in der Lage meinen Beruf auszuüben...
Sowas gehört eben dazu... na dann einfach lächeln...:mrgreen: und sehen was kommt...

Mist der Link funkt nich richtig: aber einfach von rechts nach links "Kopieren" und "Einfügen" in Adressleiste müsste klappen...
@admin: fleischt könnt ihr besser machen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ähnliche Themen