Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Karo6

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13.02.2004
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Hallo!

Monat für Monat.. immer wieder das selbe, Miarbeiter werden krank und wer muss wieder einzuspringen und bekommt sein FREI nicht?! Ich...

Weiss jemand ob man verpflichtet ist immer wieder einzuspringen?

Ich habe bald am Stück 4 Tage mal frei und wollte weg fahren und dann sagen sie mir, wie immer kurzfristig, das ich ein tag länger arbeiten muss, habe aber schon alles geplant für meine Reise, nur das stört die nicht!

Natürlich springe ich gerne mal ein aber seit Dezember jeden Monat muss ich einspringen oder werde aus meinem Frei geholt, kann langsam nicht mehr!

Lieben Gruß Karo
 
hallo karo, hast du es schon mal in der arbeit angesprochen? wie sieht es denn dann mit deinen überstunden aus wenn du immer einspringen musst? ich finde es auch blöd, wenn immer eine aus dem frei geholt wird, mir blüht das auch sehr oft (amb. dienst) und es nervt tierisch, zumal ich einen einjährigen sohn habe und mich um unterbringung ja auch kümmern muss. ich habe es auch schon angesprochen, sie haben es verstanden und nehmen seither mehr rücksicht. will nicht heißen, dass ich nicht gern einspringe, man will ja helfen und kollegial sein, schon klar, aber irgendwo hört sichs auf.
 
Hallo Karo6

Also eigentlich ist ein Dienstplan verbindlich. Wenn du frei hast, hast du frei.
Was mich viel mehr beunruhigen würde, dass bei euch so viele krank werden. Aber das soll nicht meine Sorge sein.

Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn einer ausfällt und man hat dann ein schlechtes Gewissen "NEIN" zu sagen. Aber vielleicht solltet ihr soetwas mal in einem Teamgespräch offen an den Tag legen. Und auch mal schauen, wieso so viele krank werden.

Ich mach es mitlerweile als Leitung so, dass ich eine Liste eingeführt habe, wie oft jemand eingesprungen ist. Als ich diese präsentiert habe, sind plötzlich auch Mitarbeiter eingesprungen, die immer auf ihr frei bestanden.
Vielleicht wäre das ein Ansatz. Ohne Einspringen ist die Arbeit leider auch nicht machbar. Also einen Mittelweg finden. Und das am besten gemeinsam.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass du deine freien Tage genießen kannst.

Gruß PAtrick
 
Hallo Karo6,

du kannst in deinem Frei tun und lassen was du willst und wenn du einen Kurzurlaub geplant und gebucht hast, dann lass dir kein schlechtes Gewissen machen. Dein Arbeitgeber darf dich nicht verpflichten, denn in deiner Freizeit ist er dir gegenüber nicht weisungsbefugt. Sollte es kenen andere Möglichkeit geben, dann muss er zumindest die entstandenen Kosten ersetzen.

Jegliches Unterdrucksetzen am Telefon gilt rechtlich gesehen als Nötigung. Da Einspringen bei euch ja an der Tagesordnung zu sein scheint würde ich dieses Problem auch mal grundsätzlich ansprechen.

Jeder in unserem Beruf wird damit konfrontiert einzuspringen, aber es kann doc nicht auf Kosten einzelner Mitarbeiter sein. Wenn dies Überhand nimmt, sollte man vielleicht mal über einen bezahlten Rufdienst nachdenken.

Schönen Abend
Tildchen
 
Jegliches Unterdrucksetzen am Telefon gilt rechtlich gesehen als Nötigung. .

ja das hatte ich auch schon, wollte verwandte, die weiter weg wohnen besuchen und wurde am telefon regelrecht gezwungen zu kommen! musste dann alles abblasen!

ich bin noch in der probezeit und denke deshalb muss ich immer sooft einspringen, habe aber schon mit meiner stat.-leitung gesprochen und hab mich geweigert meine handy nr. wieder auf die liste zu schreiben!

es herrscht bei uns personalmangel d.h. wir müssen viele überstunden machen und viele kollegen machen dann krank aber wenn die so weiter machen und niemanden mehr einstellen, dann werde ich auch bald krank, bin ja jetzt schon total kaputt!

das mit der liste, wer wann wie oft eingesprungen ist finde ich sehr gut.. weil es sind immer die selben, viele kollegen springen einfach nicht ein, weigern sich, dann werden sie gar nicht mehr gefragt und somit müssen immer die selben einspringen..!
das werde ich bei der nächsten stat.-besprechung mal ansprechen...

lg
 
Hier Auszüge aus dem TÖvD

Regelmäßige Arbeitszeit
§ 6

Pflicht zur Teilnahme an Sonntags-, Feiertags, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit, BD, RBD Überstd., Mehrarbeit


Teilbeschäftigte:
Teilnahme an BD, RBD, Überstd., Mehrarbeit entweder arbeitsvertr. Regelung od. mit ihrer Zustimmung

Durch DV wöchentlicher Arbeitszeitkorridor bis zu 45 Std. möglich

•Durch DV tägliche Rahmenzeit von 6 bis 20 Uhr bis zu 12 Std. möglich

•Beides gilt nur alternativ u. nicht bei Wechselschicht-, Schichtarbeit

Sonderformen der Arbeit
§ 7
Überstunden
auf Anordnung
über die regelmäßige wö. AZ hinausgehende Std.

Mehrarbeit
Ausgleich innerhalb eines Jahres

•bei Festlegung von wöchentl. Arbeitszeitkorridor
oder tägl. Rahmen-AZ zählen nur die Std. als Überstunden, die über diese Höchstgrenzen hinaus gehen

LG Tobias
 
Liebe Karo!

Arbeitest du Vollzeit oder Teilzeit?
Meist ist es ja so, dass die Teilzeitkollegen als erstes angerufen werden, da sie ja "so viele Tage im Monat frei" haben. Wenn du dazu gehörst, solltest du denen mal sagen, dass man ja bekanntlich nicht "aus Spaß" Teilzeit arbeitet, sondern seine Gründe hat!

Das habe ich auch mal tun müssen. Hatte bei meinem 400€ Job, den ich in der Elternezit gemacht habe, die Zusage, dass ich nur alle 2 WE`s das WE arbeite ( damit waren meine stunden voll )= und immer wieder rief man mich an. Irgendwann hat es mir gereicht und ich habe um ein Gespräch mit der PDl gebeten, in der ich ihr gesagt habe, wenn ich dauernd einspringe, arbeite ich min so viel, wie andere 30% Beschäftigte, die dann aber eine Solzialversicherungspflichtige Beschäftigung haben. Also habe ich um eben solche gebeten, wenn man mich weiterhin so oft im Dienst sehen wollte. Schließlich habe ich durchdacht die GfB gewählt, da meine Kinder so klein waren .... blabla

Und es hat funktioniert, wenn nicht gleich der gesamte Kader Epidemie-Mäßig flach lag, musste ich nicht mehr dauernd einspringen.

LG, MOnika
 
Prinzipelle gilt: Der Arbeitgeber DARF Euch nicht zu Hause anrufen und bitten einzuspringen! Schon gar nicht darf er Euch zwingen oder unter Druck setzen einzuspringen, auch wenn ihr im Dienst seid.
Ein Dienstplan regelt nicht nur, was die Arbeitgeber ja gern anbringen, sie Arbeitstage und Schichten, sondern auch euer Frei! Lasst Euch nicht immer erpressen!

Ich verlinke hier mal ein Prospekt von ver.di, welches mit der Aktion "mein frei gehört mir" entstand. In diesem Prospekt wird ganz klar an Fallbespielen beschrieben und gezeigt was Eure Rechte, aber auch Eure Pflichten sind.

http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/pocketfibel

hier noch kurz ein Flugblatt von ver.di zum selben Thema. Vieleicht kann man dies ja in den Bereichen wo es krieselt verteilen!?

http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/flugblatt_6
 
Hey!

Noch mal was anderes zum Überlegen.

Man ist im Dienstplan mit Minusstunden geplant. Wie schon mal hier erwähnt ist der Dienstplan ja bindend.
Nun soll er einspringen. Hat er auch hier ein Recht abzulehnen oder trifft das nur bei evtl. eintretende Überstunden zu. Und wenn er ablehnt, kann dann im Nachhinein behauptet werden, dass seine Minusstunden durch ihn verursacht worden sind, obwohl der offizielle DIenstplan feststand??

Lieber Gruß
Tinussi
 
Hey!

Noch mal was anderes zum Überlegen.

Man ist im Dienstplan mit Minusstunden geplant. Wie schon mal hier erwähnt ist der Dienstplan ja bindend.
Nun soll er einspringen. Hat er auch hier ein Recht abzulehnen oder trifft das nur bei evtl. eintretende Überstunden zu. Und wenn er ablehnt, kann dann im Nachhinein behauptet werden, dass seine Minusstunden durch ihn verursacht worden sind, obwohl der offizielle DIenstplan feststand??

Lieber Gruß
Tinussi

Du sagst ja richtig, dass der Dienstplan verbindlich ist. Danach richtest Du Deine Freizeit. Wenn Du nun am Monateende "geplante" Minusstunden hast, ist das ja net Dein Problem und schon gar nicht Dein Verschulden, da Du den Dienstplan je net gemacht hast. Also kann Dein Arbeitgeber nicht sagen, 'Hör zu, Du hast diesen Monat Minusstunden, Du kommst!" Das geht NICHT! Wir sind im Schichtsystem, das bedeutet, dass es immer wieder vorkommt, dass ich in einem Monat Minus- und im anderen vieleicht wieder Plusstunden habe. Innerhalb eines gewissen Zeitraum, ich meine es handelt sich da um ein Jahr, muss das spätestens wieder ausgeglichen werden. Gut das kommt in der Regel nicht vor, zumindest bei Plusstunden, aber das tut jetzt nichts zur Sache.
Ich will sagen, egal was die Leitung plant, es ist ihr Problem und nicht Deins. Es darf ich in diesem Fall niemand mit den Minusstunden unter Druck setzen oder gar erpressen.
Kommt sowas vor, ab zum Betriebsrat. Der muss sich kümmern.
 
@Jörg

Danke für die schnelle Bestätigung!

Liebe Grüße
Tinussi
 
Hallöchen..

Vielen Dank Joerg, das ist ne tolle Zusammenfassung. Aber wie mache ich das, wenn ich in einem kleinen, privaten Pflegedienst arbeite und es sowas wie nen Betriebsrat nicht gibt ? Bisher hatte ich noch keine Probleme mit dem Einspringen, mein Team ist da unheimlich hinterher, dass das läuft, aber was mache ich, wenn doch ?

LG Meg
 
Jegliches Unterdrucksetzen am Telefon gilt rechtlich gesehen als Nötigung.


Ich hatte auch mal so einen netten Arbeitgeber, sie haben mich im Urlaub angerufen das ich Schichten übernehmen soll, als ich geasagt habe das ich nur einen Teil der Tage arbeiten kann weil ich was mit meiner Familie geplant habe und die dann auch Ärger machen wenn ich ständig wegen der Arbeit alles absagen muss bekam ich zur Antwort, ich werde schon sehen wo ich mehr Ärger bekomme, ob auf der Arbeit oder zu Hause.....
Allerdings hab ich mich da nicht weiter unter Druck setzen lassen und bin trotzdem nur einen teil arbeiten gegangen, es war nur noch mal eine Bestätigung dafür das ich den falschen Arbeitsplatz gewählt habe und mir schnellsten was anderes suchen sollte, was zum Glück auch geklappt hat...
Die waren dort dann ganz schon angep....., denn schließlich galt dort "man wird gekündigt und kündigt nicht von allein"
Zum Schluss wollten sie mir nicht mal meinen Resturlaub geben, den sollte ich mir von meinem neuen AG geben lassen, damit sind sie natürlich nicht durchgekommen, aber versucht haben sie es erstmal...

Es war das schlimmste Haus in dem ich je gearbeitet habe....
 
Hallöchen..

Vielen Dank Joerg, das ist ne tolle Zusammenfassung. Aber wie mache ich das, wenn ich in einem kleinen, privaten Pflegedienst arbeite und es sowas wie nen Betriebsrat nicht gibt ? Bisher hatte ich noch keine Probleme mit dem Einspringen, mein Team ist da unheimlich hinterher, dass das läuft, aber was mache ich, wenn doch ?

LG Meg

Hallo,

sicher ist das in einem kleinen Pflegedienst etwas anders und wenn Du schon sagst, dass es bei Euch keine Probleme gab, ist das ja auch gut so.
Klar wird es bei Euch schon mal vorkommen können, dass jemand einspringen muss, nur wenn Ihr Euch da, nach Möglichkeit, immer abwechselt, sehe ich da kein Problem.
Sollte es in einem kleinen Pflegedienst Probleme geben kann man sich da auch Rechtsbestand der Gewerkschaft, in diesem Fall ver.di, holen. Da empfliehlt es sich natürlich Mitglied zu sein.

PS: Auch in einem kleinen Pflegedienst besteht die Möglichkeit eines Betriebsrats, auch wenn das sicher schwierig ist. Im Betriebsverfassungsgesetz §1 Abs.1 - (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. -. Nur sollte man in diesem Fall auch wieder Mut zur Gewerkschaft zeigen, die einen da gut Unterstützen wird.
 
Hallo Karo,
hast ja schon viele gute Antworten bekommen, wollte Dich auch nur darin bestärken, dass Du Dir nicht alles gefallen lassen musst. Wenn Du einspringen kannst und willst, ohne dass Dein Familienfahrplan entgleist, dann kannst Du ja sagen. Geht das nicht, probier es einfach mal mit Nein. Das musst Du noch nicht einmal begründen. Hol Dir über die Infos Wissen und ein bisschen Rückenwind, und beantworte die nächsten Fragen, ob Du einspringst, ehrlich. Ich mache es so, dass mein Arbeitgeber nur meine Festnetznummer hat, meine Handynummer ist tabu. Wenn der Arbeitgeber mit so faulen Regeln spielt, wie Du es schilderst, finde ich es auch legal, wenn man sich am Telefon einfach mal verleugnen lässt. Die Nummer meiner Chefin erkenne ich am Display, und wenn ich so gar keinen Nerv habe, mit ihr zu diskutieren, dann geht mein Mann dran und sagt ihr einfach, ich sei nicht da...
Mein Hausarzt sagte mir letztens, dass professionelle Helfer nicht nein sagen könnten, sei eine Berufskrankheit, die weitere Krankheiten provoziere.
Sei mutig und lieb zu Dir, nicht immer nur zu den Kollegen und Patienten und Arbeitgeber...
Alles Liebe
Berthild
 
Mein Hausarzt sagte mir letztens, dass professionelle Helfer nicht nein sagen könnten, sei eine Berufskrankheit, die weitere Krankheiten provoziere.
Sei mutig und lieb zu Dir, nicht immer nur zu den Kollegen und Patienten und Arbeitgeber...
Alles Liebe
Berthild

ja da ist schon was wahres dran aber am ende habe ich auch ganz eindeutig !nein! gesagt weil ich dieses frei einfach gebraucht habe und wieder kraft zu tanken!

lieben gruß
 
Hallo Karo6, ich zitiere Dich:
Alles wird gut!
Finde es selber ja total schwierig in jedem einzelnen Fall, wenn man spontan gefragt wird und der Entscheidungskampf einem in Großbuchstaben aufs Gesicht geschrieben steht...
Gruß Berthild
 
:troesten: Ja, leider muss man wenn man erreicht wird.Der Arbeitgeber kann sich nämlich auf Pflegenotstand herausreden.Aber ein kleiner Tipp:entweder nicht ans Telefon gehen wenn du weist wer anruft oder dann sagen das du etwas gefeiert hast und noch Restalkohol im Blut ist.
 
:troesten: Ja, leider muss man wenn man erreicht wird.Der Arbeitgeber kann sich nämlich auf Pflegenotstand herausreden...

Nein kann er nicht!!

Hier ein kleines Beispiel aus dem Flugblatt, welches ich auf Seite 1 dieses Threads verlinkt habe

Beim Schichtwechsel am Donnerstag heißt es: »Wir
sind wieder sehr eng. Nicole, du musst leider am Samstag
einspringen. Und Peter, du bist dann an deinem
freien Sonntag dran.« Nicole und Peter gucken sich an
und sagen: »Das wüssten wir aber – und vor allem
der Betriebsrat!«

Der Arbeitgeber muss mit Ausfällen rechnen. Er hat sich
darauf vorzubereiten, kann für Ersatz aus anderen Arbeitsbereichen
sorgen, die Arbeit umorganisieren oder Betriebsvereinbarungen
abschließen.
Trotzdem reagieren Arbeitgeber regelmäßig überrascht.
Sie behaupten dann, die Sache sei eilbedürftig und dringend.
Glücklicherweise müssen auch eilbedürftige Überstunden
mitbestimmt werden. Betriebsräte, Personalräte
und Mitarbeitervertretungen sollen – so will es der Gesetzgeber
– die Entscheidungen des Arbeitgebers überprüfen
und beraten: Trifft es nicht immer dieselben? Hat der
Arbeitgeber all seine Fürsorgepflichten und das Arbeitszeitgesetz
beachtet?
Diese Prüfungen sind schwierig und brauchen oft Zeit.
Denn sie berücksichtigen pflichtgemäß und mit »Fürsorge«
all das, was die Beschäftigten in ihrer Freizeit und Familie
für Pflichten und Sorgen haben. Dies schränkt das »Direktionsrecht
« des Arbeitgebers ein.
IN DIESEM FALL GILT – Weil der Arbeitgeber
offenbar die Mitbestimmung »vergessen« hat, sind
seine Anordnungen unwirksam. Nicole und Peter
können sich auf ihr Wochenende freuen.
http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/pocketfibel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, möchte kurz unser Modell vorstellen: Wir haben seit einigen Jahren (Allgemeinkrankenhaus) auch in der allgemeinen Pflege Rufdienste eingeführt. Das sollte dazu führen, dass möglichst niemand aus den Frei gerufen wird und das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden kann. Anfangs fanden wir das nicht so prickelnd- mittlerweile ist es für die meisten Mitarbeiter ok. Wenn jemand krank wird oder ein massiver Arbeitsanfall vorliegt, dann muss der Rufdienst ran. Darauf kann man sich einstellen und die Leitung (in diesem Fall ich) wählt nicht den Weg des geringsten Widerstandes und ruft die Kolegin an, die am schlechtesten Nein sagen kann.
Lieber Gruß, Susa
 

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