Kündigung + Überstunden

kleo

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07.01.2007
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Habe ein dringendes Problem.
Habe am Donnerstag meine Stelle in einem Altenheim gekündigt und hab eine 4Wochen Kündigungsfrist.
Nun sieht es aber so aus, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch 14,7Überstunden habe und auch noch 12Tage Resturlaub( war vom 19.2.-6.3. geplant). kann aber durch die Kündigung zum 28.2. nur 8Tage Resturlaub nehmen.
Habe eine 50% Stelle und bin im Februar noch voll eingeplant.

Wie sieht es nun rechtlich aus:
Muss der Arbeitgeber mir einen Teil der Stunden ausbezahlen oder alle?
Kann er mich den Monat noch voll einplanen? (Muss sogar 3.+4.,11., 17.+18. arbeiten)
Kann der Arbeitgeber mich zwingen meine Dienste im Februar noch zu machen, wenn er die ganzen Überstunden ausbezahlt (dabei geht ja durch Steuer auc heiniges flöten)?

Sorry ist etwas lang geworden aber ging nicht kürzer.
Wäre für schnelle Antworten dankbar, da der Chef mit mir am Montag noch mal über die Sache reden will.
Danke nochmal!:motzen: :motzen: :motzen:
Kleo
 
Habe ein dringendes Problem.
Habe am Donnerstag meine Stelle in einem Altenheim gekündigt und hab eine 4Wochen Kündigungsfrist.
Nun sieht es aber so aus, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch 14,7Überstunden habe und auch noch 12Tage Resturlaub( war vom 19.2.-6.3. geplant). kann aber durch die Kündigung zum 28.2. nur 8Tage Resturlaub nehmen.
Habe eine 50% Stelle und bin im Februar noch voll eingeplant.
Hallo Kleo,

ich kenne die gestzliche Lage nicht genau, kann Dir aber schreiben wie das bei uns gemacht wird.
Du kündigst zum 28.02. Von da an würden Urlaub und Überstunden zurückgerechnet und die verbleibenden Arbeitstage müsstest Du eben noch entsprechend Deiner Stundenzahl arbeiten. Dabei ist es völlig uninteressant WIE Du im Februar eingeplant wärest. Wäre das nicht ein Vorschlag für Deinen Chef? Selbstverständlich hat er das Recht, Dich bis zum 28. arbeiten zulassen und die freien-/Urlaubstage dazwischen zu geben, aberich kann mir nicht vorstellen, dass er diese einfach unter den Tisch fallen lassen kann,
 
Hallo Kleo,
Dein AG muss jede Möglichkeit prüfen, Dir den ausstehenden Urlaub und die Überstunden zu gewähren. Du musst keinesfalls einfach hinnehmen, dass Du alles bezahlt bekommst. Das Argument mit dem fertigen Dienstplan zieht nicht, wenn der AG das vermeiden will, muss er längere Kündigungsfristen vereinbaren, das steht ihm schließlich frei. Ausfälle durch kurze Kündigungsfristen (wie z.B. auch in der Probezeit) fallen in das Betriebsrisiko des AG, nicht des AN.
 
Hallo Kleo,

ich arbeite als Leitung auf einer Station und hatte dieses Problem auch schon mit Mitarbeitern. Die rechtliche Lage ist das dein Urlaub dir zusteht, wann du ihn aber bekommst das kommt wiederum auf deinen AG an. Mit den Überstunden ist das so eine Sache da gibt es keine rechtliche Regelung, am Besten redest du mit deinem Chef und Ihr trefft euch in der Mitte. Aber du hast ja nur 14,7 Überstunden, da kannst du eigentlcih darauf bestehen das du dafür frei bekommst.

Schönen Grüße aus dem verschneiten Bayern
Walküre
 
Sorry, hab grad gesehen, dass ich mich in der Überstundenzahl vertan habe.
Es sind 114,7h.

Gruß kleo
 
hm....

Wenn man dann noch so viele Überstunden hat kann man diese doch sicherlich alle abbauen!? Das wäre ja für dich, wenn du noch keinn anderen Job hast, nur von Vorteil! Wenn du allerdings schon ne neue Stelle hast- dann lässt sich das ggf. über nen gemeinsamen Aufhebungsvertrag klären!?

Würde mir spontan dazu einfallen...

mfg Stefan
 
Sorry, hab grad gesehen, dass ich mich in der Überstundenzahl vertan habe.
Es sind 114,7h.

Gruß kleo


Ich bin immer wieder erschüttert, wie es eine PDL zulassen kann, dass ein Mitarbeiter solche Überzahlstunden bekommen kann!
 
Ich bin immer wieder erschüttert, wie es eine PDL zulassen kann, dass ein Mitarbeiter solche Überzahlstunden bekommen kann!


Ohne Kommentar: Von April bis Dezember 2006 habe ich eine Überstundenzahl von 152,xx Stunden erarbeitet. Keine Aussicht in unserem Amb. PD die irgendwann mal abzufeiern. Bleibt nur zu kündigen & sich dann die Stunden auszahlen zu lassen (Geht auch eher, ich weiß, aber bei Steuerklasse 1 lohnt sich das m.E. nicht wirklich). Zudem kommen ja jeden Monat neue Stunden dazu...

Gruß,
Nutella
 
Danke schon mal für eure Antworten!

Hab vorhin mit meinem Chef telefoniert. Ich soll Samstag, Sonntag und Montag noch regulär meine Dienste machen und Montag haben wir dann ein Gespräch wegen der Stunden und wenn er dann Ersatz für mich gefunden hat, brauche ich am 11.+16.-18. nicht mehr kommen und die Stunden werden mit den Überstunden verrechnet.
Er hat sich zwar nicht begeistert angehört, aber ich kann ja auch nichts dafür, wenn die mir so viele Überstunden durchgehen lassen. Manche 100% Kräfte haben viele Minusstunden.

Meld mich nächste Woche nach dem Gespräch wie es gelaufen ist.
Gruß Kleo
 
Für alle, die es interessiert:

Hätte gestern das Gespräch mit dem Chef haben sollen, aber ihm war es wichtiger zur Rückenschulung zu gehen. Er wußte, dass ich bis 21:30Uhr Dienst hatte, aber er hat sich nicht gemeldet.
Aus diesem Grund habe ich ihm nun einen Brief geschrieben, den ich morgen an der Rezeption bei uns abgeben werde inklusive aller Schlüssel.
Ich werde meine 4verbleibenden Dienste nicht mehr antreten, da mir nach Abzug dieser noch immer 88,7Überstunden und diese insgesamt 8Urlaubstage bleiben zum Auszahlen.
Ich wollte es ruhig und sachlich besprechen, aber wenn er Termine nicht wahrnimmt, dann kann ich es auch nicht ändern.

Danke noch mal für die Antworten.

Gruß kleo
 
Hey!

Hoffe ich bin hier richtig gelandet!

Bei einer Kündigung ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich den Urlaub zu geben. Er wird ausgezahlt. Nun meine Frage!

Bekommt man dann den Urlaub als normalen Tag vergütet, oder gibt es da andere Regelungen?
Kann man also mit dem Doppeltem rechnen oder wie ist das?:weissnix:

Danke für eure Antworten!!!

Lieber Gruß Tinussi
 
Hallo klinke mich da auch gerade nochmal ein, werde morgen fristgemäß zum 30.6. kündigen, habe Resturlaub 8,5 Tage und 110 Überstunden. Errechnet bei einer 50% Stelle müsste ich noch 3 Tage arbeiten und wäre bis 30.6. im Frei.
Kann ich darauf bestehn meine Überstunden abzufeiern( bei uns herscht eine Krankheitsrate von40% auf Station seit November) oder muß ich eine Auszahlung akzeptieren,da aus betrieblichen Gründen kein frei möglich ist? Bei Steuerklasse 5 wäre das Geld für die geleistetn Stunden ein echter Witz. Liebe Grüße und wenn es geht rasche Antwort! Bis dann Kätchen:nurse:
 
Kann ich darauf bestehn meine Überstunden abzufeiern( bei uns herscht eine Krankheitsrate von40% auf Station seit November) oder muß ich eine Auszahlung akzeptieren,da aus betrieblichen Gründen kein frei möglich ist? Bei Steuerklasse 5 wäre das Geld für die geleistetn Stunden ein echter Witz. Liebe Grüße und wenn es geht rasche Antwort! Bis dann Kätchen:nurse:

Hallo,

leider kannst du nicht auf das Abfeiern von Überstunden bestehen, außer ihr habt eine tarifliche oder betriebliche Regelung, die das ausdrücklich hierfür regelt.
Du must wahrscheinlich die Auszahlung akzeptieren.

Gruß

medsonet.1
 
Hey!

Bekommt man dann den Urlaub als normalen Tag vergütet, oder gibt es da andere Regelungen?
Kann man also mit dem Doppeltem rechnen oder wie ist das?:weissnix:

Danke für eure Antworten!!!

Lieber Gruß Tinussi

Hallo,

wenn Urlaub finanziell abgegolten wird, erfolgt dies nur zum normalen Gehalt, in der Regel ist dies sogar weniger als bei Überstunden, da keine Zuschläge berücksichtigt werden müssen.

Gruß

medsonet.1
 

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