Urlaubs- und Gehaltabzug wegen Minusstunden

SrSa

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128
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NRW
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Augenklinik im Krankenhaus
Hallo zusammen, hoffe, dass mir jemand auf diesen schönen sonnigen Sonntag helfen kann.

Also ich arbeite in einem befristen Vertrag der ende September ausläuft:flowerpower: und ich fange zu 1.10 bei einem neuen Pflegedienst an.

Seit anfang diese Jahres gehe ich jeden Monat zur PDL und sage das sich meine Minusstunden häufen. Ich bekomme immer wieder die Antwort:ist nicht so schlimm.:kloppen:

Jetzt wo mein Vertrag endet habe ich meinen Urlaub ende September nehmen wollen. Habe dann meine Urlaubstage von 1.10.05 bis 1.10.06 zusammen gezählt und siehe da es fehlen "nur" drei Tage. Ich habe die PDL angesprochen und sie meinte: entweder lassen wir die drei Tage weg oder ich ziehe dir deine (z.Zt. -70h) vom Gehalt ab:wut: , weil ich schließlich auch immer volles Gehalt bekommen habe, obwohl ich ja nicht voll gearbeitet habe.
Habe ihr dann gesagt das ich doch nix dafür kann das der Dienstplan so geschrieben ist, das ich nicht auf meine Stunden komme. Außerdem habe ich sie ja ständig drauf angesprochen.

Ich gebe zu das ich mal genörgelt habe. Immer 12 Tage am Stück arbeiten, dann mein WE frei und so weiter uns sofort. Und Minusstunden ohne ende.
Sie kam mir damit ich wollte doch mehr frei haben. Aber ende vom Lied habe ich in diesem Jahre vier Tage außerhalb meines WE frei gehabt und das macht ja keine 70 Stunden im Minus.

Habe jetzt Dienstag ein Gespräch mit der PDL und möchte ihr gerne Fakten vor die Nase halten:deal: , so dass ich mein drei Tage noch bekomme die mir zu stehen. Denn dann brauch ich nur noch einschließlich Mittwoch arbeiten und nicht Sonntag.

Über jeden Rat wäre ich euch irre dankbar.
 
Für die Minusstunden ist der Arbeitgeber zuständig und sie dürfen auch nicht
mit deinem Urlaub verrechnet werden.
Es sei denn, du hättest 3 Tage vor deinem Ausscheiden noch 3 geplante
Arbeitstage weggetauscht.
Wo das steht, weiß ich aber auch nicht.
 
Hi,

wenn Du Deine vertraglich vereinbarte Arbeitskraft anbietest und der Arbeitgeber nutzt sie nicht, nennt sich das Annahmeverzug.
"Nörgeln" über lange Arbeitsblöcke ist noch keine vertragliche Änderung der Wochenarbeitszeit. Und letztere ist für beide Vertragspartner bindend.

Minusstunden sind ein gern genutztes Instrument um uns zum Einspringen zu bewegen... warum ein Arbeitgeber aber jemanden mit befristeten Arbeitsverhältnis so weit in die Miesen schickt, wird mir ein Rätsel bleiben.

Grüße
Michl
 
Hallo,

also 100%ig bin ich nun auch nicht sicher, aber ich meine es ist so:

Minusstunden dürfen nicht vom Urlaub abgezogen werden.

Du mußt das Gehalt ausgezahlt bekommen, welches im Vertrag als Mindesgehalt vereinbart wurde, bzw. die vertraglich vereinbarten Mindeststunden müssen auf jeden Fall vergütet werden.

Wenn Du Minusstunden hattest, muß der AG dafür sorgen, dass Du diese ausgleichen kannst, bzw. der AG muß dafür sorgen, dass keine Minusstunden entstehen, z.B. auch durch Ausführen anderer Tätigkeiten.

Der Urlaub steht Dir zu, abzüglich natürlich die Monate Oktober bis Dezember.

LG
Trisha
 
Wenn Du Minusstunden hattest, muß der AG dafür sorgen, dass Du diese ausgleichen kannst, bzw. der AG muß dafür sorgen, dass keine Minusstunden entstehen, z.B. auch durch Ausführen anderer Tätigkeiten.

Man hat mich manchmal auch für die Betreuung von 14 bis 16.30h und danach ein Spätdienst eingeteilt. Habe ihnen auch gesagt das man mich auch mal in andere Bereiche einteilen kann. (wir sind zwei Teams) Ich habe von dem anderen Team halt gehört das die Überstunden haben. Aber wenn die mein Angebot nicht annehmen sind die es selbst Schuld.
*Annahmeverzug* Habe ich auch schon mal von gehört, aber mein AG wohl nicht.

Der Urlaub steht Dir zu, abzüglich natürlich die Monate Oktober bis Dezember.
Ich habe vom 1.10.05 bis 30.9.06 31 Tage Urlaub habe.

Gibt es den irgendwo ein oder mehrere §§§§§ ????????
Habe bei google nicht wirklich was gefunden was mir am Dienstag weiter helfen würde
 
Liebe SrSa,

wichtig ist in erster Linie das, was in Deinem Arbeitsvertrag steht, den Du unterschrieben hast.
Paragraphen stehen hinten an!

Da muß z.B. drin stehen, wieviel Urlaubstage Dir zur Verfügung stehen - das weißt Du ja nun schon (31 Tage bis Vertragsende, abzüglich der U-Tage, die Du schon genommen hast).

Dann mußt Du schauen, was Dein Mindestgehalt ist bzw. was Deine vereinbarte Mindesstundenzahl/Monat.

Beispiel: Laut Vertrag mindestens 100 Std./Monat, Du hast z.B. aber nur 80 geleistet, so steht Dir dennoch die Vergütung für 100 Stunden zu - also der Mindestlohn - trotz dass Du 20 Minusstunden hast.

Gibt es einen Passus bzgl. "Minusstunden"?

Lies Dir den Vertrag nochmal durch - ganz genau.

LG
Trisha
 
Hallo Elisabeth,
laut Vertrag 31 Tage für "mein" Jahr, davon habe ich eninschließlich dem anstehendem Urlaub ab 18.9.06 28 Tage genommen und die anderen drei Tage wollen sie mir wegen Minusstunden streichen.



Dann mußt Du schauen, was Dein Mindestgehalt ist bzw. was Deine vereinbarte Mindesstundenzahl/Monat.

Monatliche Vergütung ohne Zuschläge 1800€ brutto
mit 40 Stunden pro Woche.

Gibt es einen Passus bzgl. "Minusstunden"?
ne im Vertrag steht nur was von Überstunden.


Ich bin so froh das ich bei dem Pflegedienst bald weg bin, möchte zwar ungern mit Gerichtsdrohung gehen, aber wenn die es nicht anderes wollen.
 
Okay,

dann dürfte eigentlich alles klar sein!
Der Vertrag ist die Basis, auf den kannst Du Dich berufen.

Wenn nicht genügend Arbeit da war, dann hätte Die Dein AG rechtzeitig eine Änderungskündigung schreiben müssen, wo die Arbeitszeit und das Gehalt entsprechend gekürzt wird, oder , wie schon geschrieben, Dir andere/zusätzliche Arbeit geben müssen.

Aber so hast Du normalerweise den Anspruch auf das was im Vertrag steht.

Außer, es gibt wirklich irgendwo da draußen Urteile oder §§§, wo es Sonderregelungen gibt.
Aber lasse diese Dir dann von Deinem AG vorlegen und erkläre, dass Du Dich juristisch beraten lässt.
Dein AG muß Dir schließlich belegen können, dass seine "Methode" angeblich rechtmässig ist.

Mir ging es einst ähnlich, mein ehemaliger AG hat sich Dinge heraus genommen (nachdem ich gekündigt habe), die waren jenseits von Gut und Böse. Aber ich ließ mir das nicht gefallen, ich ließ mich beraten und konnte nur Erfolge verzeichnen. Ich fand es zwar sehr schade, weil ich mich immer super mit denen verstand, aber im Nachhinein denke ich, für das was die mir noch zum guten Schluß angetan haben, haben die es eben nicht anders verdient :aetsch: . Ich könnte jedenfalls noch heute triumphieren wenn ich daran denke!!!

Also Dir auch viel Erfolg!

LG
Trisha
 

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