Überstunden abbummeln?

Cornelia

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Hallo, wie müßt ihr eure angesammelten Überstunden absetzen:-? , tage- oder stundenweise ?
 
hallo Cornelia,
wir machen sowohl als auch, abhängig von der Anzahl der Überstunden und der Möglichkeit des Abbummelns.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo, wie müßt ihr eure angesammelten Überstunden absetzen:-? , tage- oder stundenweise ?
Wie narde auch schon schreibt kommen beide Varianten vor.
Wobei wir darauf achten, dass jemand einen ganzen Tag frei bekommt, wenn er auch einenganzen tag zusätzlich gearbeitet hat.
Überstunden durch längeren Dienst z.B. werden meist auch stundenweise abgebummelt.
 
Hi

Bisher kannte ich es nur so das die tageweise abgefeiert werden. Da wo ich momentan bin läuft es stundenweise - passt mir nicht so ganz :-/ Da haben wir schon 6-tage Woche und können uns nichtmal nen Zusatztag erarbeiten :-(
 
Hallo Cornelia, hat jemand einen Tag zusätzlich gearbeitet, bekommt er ihn auch als zusätzlichen Tag frei. Ansonsten werden die Überstunden stundenweise abgebummelt. Sie sind ja auch stundenweise "angesammelt" worden.
 
Hallo Cornelia, hat jemand einen Tag zusätzlich gearbeitet, bekommt er ihn auch als zusätzlichen Tag frei. Ansonsten werden die Überstunden stundenweise abgebummelt. Sie sind ja auch stundenweise "angesammelt" worden.

Hallo,

dem kann ich nur zustimmen. Überstunden sind so abzufeieren, wie sie angefallen sind. Dies muß alsbald geschehen. Sollten Überstunden zu lange offen bleiben, so hat man das Recht diese ausbezahlen zu lassen. Man muß natürlich ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, wenn er einem die Möglichkeit des fairen Ausgleichs anbietet.
Gruß fabsah
 
Überstunden sind so abzufeieren, wie sie angefallen si

Könnte ich für diese Aussage eine Rechtsquelle erbitten?

Elisabeth
 
Hallo Cornelia,
also ich habe immer sehr viele Überstunden,meine PDL richtet es mir dann so ein,dass ich mal 1 Woche frei hab und das ist echt nicht verkehrt wenn man ewig durchgearbeitet hat und nur jedes 2 Wochenende frei hat.Zwischenzeitlich würde ich es zwar mal gut finden die Ü-stunden ausbezahlt zu bekommen aber da spielt mein Chef nicht mit :boxen: Gruß Fritzi
 
@ Fritzi:
Können wir tauschen? Bei uns (amb. PD) ist abfeiern nicht möglich, deshalb muss man sie sich irgendwann auszahlen lassen. Aber was bleibt da nach Steuerklasse 1 übrig?? :verwirrt:
 
@Nutella woman!
Also so wirklich tauschen mag ich ja auch net,denn recht hast du mit den steuerlichen Abzügen da bleibt ja kaum was übrig...Dann hab ich doch lieber mal ne gute Woche frei und kann meine Eltern oder Freunde besuchen.Im AD ist das so und so zum Teil ganz schön heftig mit den Ü-stunden,jedenfalls erzählte mir das eine Bekannte.Bei wieviel Ü-stunden liegst du denn im Schnitt? Meine belaufen sich zum Teil bis auf 60,da wir vom Personal ganz schön knapp sind. Gruß Fritzi
 
Hallo Conni,
da wird euer Verwaltungsleiter aber schlucken. Per Definition sind Überstunden immer angeordnet und nur bei Vollzeitjobs möglich, und und und. Alles andere sind i.d.R. Mehrarbeitsstunden ohne Vergütung.
Ich musste den Unterschied auch erst lernen.
Nehmen können wir das "frei" in allen Varianten. Am schönsten ist natürlich ein langes frei. Das Zustandekommen spielt für das Absetzen keine Rolle. Immer beliebter werden kurze Schichten bis mittags(12.15) oder abends bis 20.00 statt 22.00 Uhr.
Tschüß
rudi09
 
Überstunden - wie abbummeln?

Hallo ihrs,

habe eine Frage. Eine Vollzeitbeschäftigte bei einer 39, 0 stdwoche, kann ich ihre überstunde stundenweise abbummeln lassen oder muß ich ihr dafür einen tag frei geben? Kann ich sie eine std ehr nach hause schicken und darf ich das nicht. :gruebel: Mich würde sehr die rechtliche seite interessieren denn damit hat die Mitarbeiterin mir gedroht und das möchte ich mir nicht gefallen lassen, weil ich auch noch auf Anordnung der Einrichtungsleitung und PDL gehandelt habe. Ich als WBL stehe mal wieder voll zwischen den stühlen.

LG Alex
 
100%ig weiß ich es nicht. Aber als Richtlinie wurde es bei uns im Haus immer so gehalten, dass Ü-Stunden, die durch "nur mal ne stunde länger machen" auch durch "ne Stunde eher gehen" abgegolten werden konnten, Ü-Stunden durch "Mehrarbeit" an Tagen die man sonst frei gehabt hätte, aber auch durch nen "ganzen Tag frei" wieder ausgeglichen wurden.

Man konnte das natürlich nie bis auf die Sekunde auseinander halten, je nachdem, wie viele Ü-Stunden sich so angesammelt hatten, aber wenigstens in etwa.
 
Hallo
Rechtlich kann ich Dir leider nicht helfen.Ich bin öfter in der Situation zuviele Mehrarbeitsstunden zu haben , zu Zeit 125 Std. Wenn ich als Halbtagskraft ein Wochenende einspringe kommt ganz schön was an Stunden zusammen.
Meine Stationsleitung hatte auch die Idee die Stunden mit früher nach Hause gehen abzugelten. Laut Betriebsrat wäre dies auch rechtens. Ab und zu mal eher gehen ist in Ordnung. Da wir Bereichspflege haben, habe ich einen Plan im Kopf wann ich was in meinem Bereich mache, kommt jetzt einer daher und will mich nach Hause schicken kommt mein Plan durcheinander, das war nicht gerade förderlich für meine Motivation. Die anderen Schwestern mit Mehrarbeitsstunden sahe dies genauso.Wenn ich meine Freizeit opfere um ganze Tage einzuspringen, will ich auch ganze Tage dafür frei haben. Wenn weniger los ist auf Station und ich mit der Arbeit fertig bin, lasse ich mich auch gerne nach Hause schicken. Nach einem längeren Gespräch mit unserer Leitung in dem wir ihm unsere Wünsche (Forderungen) mitteilten wurde sie erst kooperativer, als wir einhellig erklärten, wenn ganze freie Tage unmöglich sind, werden wir es in Zukunft auch als unmöglich erachten unsere Freizeit zu opfern um einzuspringen. Siehe da es funktioniert wunderbar.
Alesig
 
Hallo zusammen,

das ist ein sehr interessantes Thema und da ich mich zurzeit in der Situation befinde das ich meine Überstunden abbummeln soll, greife ich das Thema an dieser Stelle nochmal auf.

Ich arbeite in einer sechs Tage Woche, Vollzeit also 38,4 h die Woche und habe zurzeit ca 220 Überstunden.
Ausgezahlt werden bei uns keine Überstunden, Überstundenfrei ist auch nicht geplant. Ich soll die Überstunden abbummeln indem ich nur drei Stunden täglich arbeiten soll, was aber auch nicht wirklich funktioniert.:schraube:

Also einschließlich Oktober wären das 252 Arbeitstage an denen ich hätte arbeiten müßen.
Habe aber an 210 Tagen gearbeitet und 36 Tage Urlaub gehabt bzw. war 5 Tage krank.
Macht summasummarum 251 Tage.
Und von denen hatte ich an 109 Tagen Doppeldienst.

Meine Frage ist jetzt muß ich mich damit abfinden, die Stunden abzubummeln oder kann ich darauf bestehen das ich frei bekomme?

Zweitens müssen die Überstunden bis zum Ende des Jahres abgebaut werden?

Wie schnell müssen die Überstunden abgebaut werden? Gibt es dazu allgemeingültige Richtlinien?

hoffe sehr das mir hier jemand weiterhelfen kann

LG Alexiel
 
Hallo, ich kann dir nur sagen wies bei mir war, ich hatte über 150 Überstunden, aber nur einen 20 Stunden Vertrag. Als ich dann sagte ich mach das nicht mehr, wurde mein Vertrag für 2 Monate auf 30 erhöht, und als ich kündigte waren es immer noch 99,5 Ü Stunden. Diese wurden ausgezahlt, aber nur wegen der Kündigung. Komisch ist immer, wenn man minus hat, dann wird zugesehen, das du ganz schnell wieder ins Plus kommst. Ne Kollegin von mir hatte fast 500 Ü Stunden, die hat dann aber auch randalle gemacht. Bekam sie ausgezahlt und ging dann ebenfalls.
Jetzt läuft es so, das was gearbeitet wird, wird bezahlt und wenn du mal weniger hast bekommst du ein vertraglich vereinbartes Grundgehalt. Finde ich eigentlich sehr angenehm. Wenn mein Mann sein Weinachtsgeld bekommt, arbeitete ich eben mal ein bisschen weniger, wenn s geht:P und sonst gibt es immer was zu tun
 
Hallo Cornelia,

wir müssen unsere Überstunden tageweise abbummeln und wenn dies nicht geht, bekommen wir diese Stunden bezahlt.

liebe Grüsse Franzi
 
Alexiel. sorry aber bei dir vergesse ich wirklich immer meine Brille. Das ist aber nicht böse gemeint, ich bin eben schon etwas zerstreut und hab um 23 Uhr noch ne Nachtschicht:up:

Auf deine Fragen kann ich dir nur sagen, dass wir immer 2 Monate Zeit hatten, abzubummeln, oder die miesen wieder reinzukriegen, manchmal wirklich nicht möglich bei deiner Überstundenzahl könntest du schon ein netten bezahlten Urlaub bekommen:engel: im Ernst, unsere - oder + Stunden mussten aber nicht bis Ende des Jahres weg, es stand zwar so im Vertrag aber was da alles so stand, war eigentlich nur damit überhaupt was drin stand, was dann auch nach wichtig aussah. 10 Seiten......... + 10 seiten Anweisungen etc. :schraube:

Wenn man nicht murrte störte es keinen, es sei denn der MDK wollte mal kommen, was wohl auch geschah, immer interessant, wenn man noch guten Kontakt zu alten Kollegen hat.
 
Hallo,
ich habe das Problem,dass ich meine Mehr-,bzw Überstunden gerne in Freizeit vergütet haben möchte.Mein Arbeitgeber aber der Meinung ist,dass die rechtliche Grundlage dafür nicht besteht und diese Stunden ausgezahlt werden müssten! Weiss jemand,ob das stimmt???Evtl. mir die gesetzliche Grundlage dafür oder dagegen sagen könnte?
Im voraus schonmal Danke
 

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