Liebe Kollegen!
Ich hoffe, wir haben hier eine Fachkraft für Pflegeüberleitung, die
mir einige Tipps geben kann, weil ich wirklich ratlos bin, wie ich
die Situation am besten regele, in der wir uns gerade befinden.
Ich versorge meine Mutter (Pflegestufe 2) in Kombipflege mit
einem Pflegedienst.
Mein Mann und ich, wir sind beide berufstätig.
Ende Januar besuchte meine 79 jährige Schwiegermutter, ihren
schwerstkranken Ehemann im Krankenhaus, den sie bis dahin
zuhause gepflegt und versorgt hatte. Allerdings ohne Pflegestufe,
weil die beiden nicht zu überzeugen war, daß es sich bei
diesen Erkrankungen nicht um eine vorrübergehende Erkrankung
handeln würde.
Auf dem Rückweg vom Krankenhaus wurde sie an der Bushaltestelle
von einem Auto erfaßt und mit einem Polytrauma in die Klinik eingeliefert.
Am Montag wird sie in die Rehaklinik gehen,allerdings sind die Ärzte
nicht sehr hoffnungsvoll, daß sie mehr als stehen lernen können
wird. ( ihre rechte Lunge arbeitet nicht ausreichend, sodaß sie
für eine Rehabilitation nur unzureichend belastet werden kann.
Der Brustkorb ist zu deformiert, daß man an dem Zustand viel
ändern könnte. Sie benötigt kontinuierlich O2.-
Die Beckenringfraktur konnte man stabilisieren.
Die Schultergelenkssprengung
muß aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes in dem
Zustand belassen werden. Nebenher hat sie 8 gebrochene sternale Rippen und
ist seit dem Unfall sehr schwerhörig. Es besteht keine weitere Operationsfähigkeit.
Geblieben ist ihr eigentlich nur der linke Arm und das linke Bein.)
Ich habe also mit einem Schlag 3 Schwerstpflegefälle serviert
bekommen.
Bezüglich des Autounfalls muß ich leider einen Prozeß führen,
der aber sicherlich nicht ungünstig verlaufen wird ( bei der Sachlage).
Allerdings werde ich bis zum Prozeßende alle Angelegenheiten ohne
die Versicherung regeln müssen.
Die Schwiegereltern möchte ich ungerne trennen.
Wir haben zwischenzeitlich versucht den Schwiegervater wie meine Mutter
mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienst und Eigenarbeit zu pflegen.
Das funktioniert aber leider nicht. Es besteht keinerlei Compleance seitens
des Schwiegervaters. Der ist zu schwach und zu depressiv, als auch
zu Eigensinnig, daß man ihn pflegerisch einfach führen könnte.
Der Schwiegervater sitzt nur auf dem Sessel und starrt
teilnahmslos auf seine Füße, verweigert als Insulinpflichtiger Diabetiker
die Mahlzeiten sowie alle Pflegehilfsmittel und wir fanden ihn
dann stets nachdem der Pflegedienst fort war
unterzuckert und auf der Toilette festsitzend so vor, daß er die
gesamte Nachbarschaft zusammenschrie. ( Diagnosen: Akutes und chron.
Nierenversagen III Grades, insulinpflichtiger Diab. schwere Herzinsuffizienz
mit mehrmaligem Lungenöedem, COPD, Silikose, renale Anämie usw.)
Das bedeutete ab dem 2. Tag zuhause, daß wir schon kurz nach
dem Pflegedienst erscheinen mußten um die Pflege zu übernehmen.
Bis zum Zubettgehen mußte einer von uns anwesend sein.
Im Moment haben wir den Schwiegervater mit einer rez. Lungenentzündung
zurück in die Klinik bringen lassen.
Die Pflegestufe ist beantragt.
Allerdings soll ich nun einen Pflegeheimplatz oder einen Kurzzeitpflegeplatz
für beide suchen.
Ich möchte die beiden nur ungerne trennen.
Die Schwiegermutter möchte auf jeden Fall mit ihrem Mann
zusammen bleiben.
Es schaut aber auch so aus, als das eine ambulante Pflege zuhause
für sie ebenfalls zu wenig sein wird.
Die Pflegestufe für die Schwiegermutter kann ich erst in der AHB beantragen,
und dann werde ich Gas geben müssen, daß beide zusammen
irgendwie versorgt werden.
Ich versinke hier allerdings in Arbeit bezüglich der Ämter und komme
neben meinen Diensten kaum dazu den Aktenordner abzuarbeiten,
denn ich muß ja auch meine Mom noch versorgen.
Wie bekomme ich diese Situation ohne " Irrläufe" am besten
geregelt und welche Möglichkeiten habe ich ?
Ich bin Betreuerin der Schwiegermutter, für den Schwiegervater liegen
Vorsorgevollmachten vor. Er hat darum gebeten, daß ich nach
einem Pflegeheimplatz für ihn suche, weil er merkt, daß er nicht
zurecht kommt und zu schwach ist.
Ich habe das Gefühl nur in Sackgassen geschickt zu werden, auch von
den Behörden.
Der Schwiegervater könnte eigentlich Selbstzahler im Seniorenheim sein,-
ist aber der Schwiegermutter gegenüber unterhaltspflichtig, die nur
eine kleine eigene Rente hat.
Ein bißchen Sparvermögen ist vorhanden, daß aber ebenfalls den Eheleuten
gemeinsam gehört.
Die Haftpflichtversicherungsleistungen klage ich gerade ein.
Da muß ich den Prozeßausgang abwarten und die Höhe des Schmerzensgeldes,
daß meiner Schwiegermutter zugesprochen wird.
Gegenüber dem Vormundschaftsgericht bin ich Rechenschaftsberichtpflichtig.
Die Pflegeüberleitung des Krankenhauses meint ich könnte, die
Schwiegermutter( die mit dem Vater versorgt werden möchte nicht
einfach mit dem Vater zusammen versogen lassen, weil ich
die eheliche Wohnung auflösen müßte. )
Die Versicherung würde sicherlich gerne sehen, daß die Schwiegermutter
nicht in einem Pflegeheim versorgt würde.
Allerdings würde das wie in den letzten Monaten nur zu unseren körperlichen
Lasten geschehen.
Unser Rechtsanwalt sagt: Ich brauche mich an die Aussagen der Sozialarbeiterin,
daß ich die eheliche Wohnung nicht auflösen dürfte nicht halten, da ich
das Aufenthaltbestimmungsrecht besitze.
Ehrlich gesagt fühle ich mich von der Sozialarbeiterin der Klinik nicht
gut beraten, denn die Schwiegereltern sind seit 58 Ehejahren verheiratet,
und wollen nicht getrennt werden.
Meine Schwiegermutter ist nicht senil sondern nur schwerhörig und
mißtrauisch und nach dem Unfall verunsichert Fremden gegenüber.
Die spricht mit keinem Fremden über ihre Situation, weil sie immer noch
denkt : Sie hätte den Unfall verursacht.
Die Betreuung werde ich solange behalten wie der Prozeß geführt
werden muß, denn den Schwiegereltern ist so ein Prozeß nicht zuzumuten.
Den können die beiden alten Leute mental und körperlich nicht
durchstehen, und ich benötige alle Rechte um die Schwiegermutter
vor Gericht vertreten zu können.
Danach kann die Schwiegermutter gerne ihre "Rechtsmündigkeit "
zurückerhalten.
Man scheint aber immer so angesehen zu werden, als wolle man
die Pflegefälle abschieben wollen und diese über das Ohr hauen wollen.
Näher betrachtet, ist das Dumpfsinnig, denn wir sind den Eltern
gegenüber natürlich ebenfalls unterhaltspflichtig.
Es wäre für uns "billiger" die beiden ambulant nur unzulänglich
versorgen zu lassen.
Ich finde, die ganze Angelegenheit wird durch diese Art der Beratung
des Sozialdienstes
nicht unkomplizierter sondern man hat eher das Gefühl, daß man nur
"Knüppel " zwischen die Beine gehalten bekommt.
(sorry, für den ellenlangen Text, aber ich denke sonst versteht man
die Situation nicht, die ich versuche zu entdröseln.)
Die Wohnung der Eltern ist gemietet und nicht barrierefrei.
Beide kämen nicht einmal mehr dir Treppe hinunter.
Das Badezimmer ist für diese Pflegefälle nicht ausreichend groß,
kann auch nicht umgebaut werden, daß man jemanden darin
versorgen könnte.
Diese Wohnung für 2 Pflegefälle zu benutzen wäre unmöglich.
Liebe Grüße Fearn
Ich hoffe, wir haben hier eine Fachkraft für Pflegeüberleitung, die
mir einige Tipps geben kann, weil ich wirklich ratlos bin, wie ich
die Situation am besten regele, in der wir uns gerade befinden.
Ich versorge meine Mutter (Pflegestufe 2) in Kombipflege mit
einem Pflegedienst.
Mein Mann und ich, wir sind beide berufstätig.
Ende Januar besuchte meine 79 jährige Schwiegermutter, ihren
schwerstkranken Ehemann im Krankenhaus, den sie bis dahin
zuhause gepflegt und versorgt hatte. Allerdings ohne Pflegestufe,
weil die beiden nicht zu überzeugen war, daß es sich bei
diesen Erkrankungen nicht um eine vorrübergehende Erkrankung
handeln würde.
Auf dem Rückweg vom Krankenhaus wurde sie an der Bushaltestelle
von einem Auto erfaßt und mit einem Polytrauma in die Klinik eingeliefert.
Am Montag wird sie in die Rehaklinik gehen,allerdings sind die Ärzte
nicht sehr hoffnungsvoll, daß sie mehr als stehen lernen können
wird. ( ihre rechte Lunge arbeitet nicht ausreichend, sodaß sie
für eine Rehabilitation nur unzureichend belastet werden kann.
Der Brustkorb ist zu deformiert, daß man an dem Zustand viel
ändern könnte. Sie benötigt kontinuierlich O2.-
Die Beckenringfraktur konnte man stabilisieren.
Die Schultergelenkssprengung
muß aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes in dem
Zustand belassen werden. Nebenher hat sie 8 gebrochene sternale Rippen und
ist seit dem Unfall sehr schwerhörig. Es besteht keine weitere Operationsfähigkeit.
Geblieben ist ihr eigentlich nur der linke Arm und das linke Bein.)
Ich habe also mit einem Schlag 3 Schwerstpflegefälle serviert
bekommen.
Bezüglich des Autounfalls muß ich leider einen Prozeß führen,
der aber sicherlich nicht ungünstig verlaufen wird ( bei der Sachlage).
Allerdings werde ich bis zum Prozeßende alle Angelegenheiten ohne
die Versicherung regeln müssen.
Die Schwiegereltern möchte ich ungerne trennen.
Wir haben zwischenzeitlich versucht den Schwiegervater wie meine Mutter
mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienst und Eigenarbeit zu pflegen.
Das funktioniert aber leider nicht. Es besteht keinerlei Compleance seitens
des Schwiegervaters. Der ist zu schwach und zu depressiv, als auch
zu Eigensinnig, daß man ihn pflegerisch einfach führen könnte.
Der Schwiegervater sitzt nur auf dem Sessel und starrt
teilnahmslos auf seine Füße, verweigert als Insulinpflichtiger Diabetiker
die Mahlzeiten sowie alle Pflegehilfsmittel und wir fanden ihn
dann stets nachdem der Pflegedienst fort war
unterzuckert und auf der Toilette festsitzend so vor, daß er die
gesamte Nachbarschaft zusammenschrie. ( Diagnosen: Akutes und chron.
Nierenversagen III Grades, insulinpflichtiger Diab. schwere Herzinsuffizienz
mit mehrmaligem Lungenöedem, COPD, Silikose, renale Anämie usw.)
Das bedeutete ab dem 2. Tag zuhause, daß wir schon kurz nach
dem Pflegedienst erscheinen mußten um die Pflege zu übernehmen.
Bis zum Zubettgehen mußte einer von uns anwesend sein.
Im Moment haben wir den Schwiegervater mit einer rez. Lungenentzündung
zurück in die Klinik bringen lassen.
Die Pflegestufe ist beantragt.
Allerdings soll ich nun einen Pflegeheimplatz oder einen Kurzzeitpflegeplatz
für beide suchen.
Ich möchte die beiden nur ungerne trennen.
Die Schwiegermutter möchte auf jeden Fall mit ihrem Mann
zusammen bleiben.
Es schaut aber auch so aus, als das eine ambulante Pflege zuhause
für sie ebenfalls zu wenig sein wird.
Die Pflegestufe für die Schwiegermutter kann ich erst in der AHB beantragen,
und dann werde ich Gas geben müssen, daß beide zusammen
irgendwie versorgt werden.
Ich versinke hier allerdings in Arbeit bezüglich der Ämter und komme
neben meinen Diensten kaum dazu den Aktenordner abzuarbeiten,
denn ich muß ja auch meine Mom noch versorgen.
Wie bekomme ich diese Situation ohne " Irrläufe" am besten
geregelt und welche Möglichkeiten habe ich ?
Ich bin Betreuerin der Schwiegermutter, für den Schwiegervater liegen
Vorsorgevollmachten vor. Er hat darum gebeten, daß ich nach
einem Pflegeheimplatz für ihn suche, weil er merkt, daß er nicht
zurecht kommt und zu schwach ist.
Ich habe das Gefühl nur in Sackgassen geschickt zu werden, auch von
den Behörden.
Der Schwiegervater könnte eigentlich Selbstzahler im Seniorenheim sein,-
ist aber der Schwiegermutter gegenüber unterhaltspflichtig, die nur
eine kleine eigene Rente hat.
Ein bißchen Sparvermögen ist vorhanden, daß aber ebenfalls den Eheleuten
gemeinsam gehört.
Die Haftpflichtversicherungsleistungen klage ich gerade ein.
Da muß ich den Prozeßausgang abwarten und die Höhe des Schmerzensgeldes,
daß meiner Schwiegermutter zugesprochen wird.
Gegenüber dem Vormundschaftsgericht bin ich Rechenschaftsberichtpflichtig.
Die Pflegeüberleitung des Krankenhauses meint ich könnte, die
Schwiegermutter( die mit dem Vater versorgt werden möchte nicht
einfach mit dem Vater zusammen versogen lassen, weil ich
die eheliche Wohnung auflösen müßte. )
Die Versicherung würde sicherlich gerne sehen, daß die Schwiegermutter
nicht in einem Pflegeheim versorgt würde.
Allerdings würde das wie in den letzten Monaten nur zu unseren körperlichen
Lasten geschehen.
Unser Rechtsanwalt sagt: Ich brauche mich an die Aussagen der Sozialarbeiterin,
daß ich die eheliche Wohnung nicht auflösen dürfte nicht halten, da ich
das Aufenthaltbestimmungsrecht besitze.
Ehrlich gesagt fühle ich mich von der Sozialarbeiterin der Klinik nicht
gut beraten, denn die Schwiegereltern sind seit 58 Ehejahren verheiratet,
und wollen nicht getrennt werden.
Meine Schwiegermutter ist nicht senil sondern nur schwerhörig und
mißtrauisch und nach dem Unfall verunsichert Fremden gegenüber.
Die spricht mit keinem Fremden über ihre Situation, weil sie immer noch
denkt : Sie hätte den Unfall verursacht.
Die Betreuung werde ich solange behalten wie der Prozeß geführt
werden muß, denn den Schwiegereltern ist so ein Prozeß nicht zuzumuten.
Den können die beiden alten Leute mental und körperlich nicht
durchstehen, und ich benötige alle Rechte um die Schwiegermutter
vor Gericht vertreten zu können.
Danach kann die Schwiegermutter gerne ihre "Rechtsmündigkeit "
zurückerhalten.
Man scheint aber immer so angesehen zu werden, als wolle man
die Pflegefälle abschieben wollen und diese über das Ohr hauen wollen.
Näher betrachtet, ist das Dumpfsinnig, denn wir sind den Eltern
gegenüber natürlich ebenfalls unterhaltspflichtig.
Es wäre für uns "billiger" die beiden ambulant nur unzulänglich
versorgen zu lassen.
Ich finde, die ganze Angelegenheit wird durch diese Art der Beratung
des Sozialdienstes
nicht unkomplizierter sondern man hat eher das Gefühl, daß man nur
"Knüppel " zwischen die Beine gehalten bekommt.
(sorry, für den ellenlangen Text, aber ich denke sonst versteht man
die Situation nicht, die ich versuche zu entdröseln.)
Die Wohnung der Eltern ist gemietet und nicht barrierefrei.
Beide kämen nicht einmal mehr dir Treppe hinunter.
Das Badezimmer ist für diese Pflegefälle nicht ausreichend groß,
kann auch nicht umgebaut werden, daß man jemanden darin
versorgen könnte.
Diese Wohnung für 2 Pflegefälle zu benutzen wäre unmöglich.
Liebe Grüße Fearn