Gibt es jemanden, der schwanger weiterbeschäftigt wurde?

Meredith

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Hallo Zusammen!
Ich stelle mich mal kurz vor. Ich heiß meredith und bin 32 jahre alt. Seit nun 2,5 jahren arbeite ich bei einem ambulanten Pflegedienst mit kirchlichem Träger. Wir sind ein relativ kleiner Pflegedienst mit 5 100% Kräften 3 75% Kräften, ich mit 50% und noch ein paar geringfügig Beschäftigte.
Jetzt bin ich in der 12 SSW und muß es wohl diese Woche noch meinem Arbeitgeber noch mitteilen, da ich ab nächstem Jahr auf alle Fälle das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen möchte. Das ich es bisher noch verschwiegen habe, liegt daran, dass ich jetzt im Dezember meinen Resturlaub hatte und sehr wenig Stunden bringen musst. Jeden Tag, den ich es jetzt aber verschweige macht es unfairer meinem Chef gegenüber, mit dem ich mich gut verstehe, der aber sicher nicht gerade glücklich sein wird.
Sämtliche Antworten zum Thema hier habe ich schon nachgelesen und auch das merkblatt, das es zum Thema speziell für Ba- Wü gibt hab ich schon runtergeladen.
Eine Weiterbeschäftigung wird wohl kaum möglich sein, außer als "Zweitkraft" mit einer Kollegin und selbst da kann ich ja dann keine große Hilfe sein. Zumal ich weder Lagern helfen darf, noch sonst irgendwie eine große Hilfe sein kann. Wenn er es mir aber reinwürgen wollte, dann könnte er doch sowas in der Art von mir verlangen. Für Büroarbeiten bin ich kaum zu gebrauchen, da ich keinerlei Erfahrung mit der Materie habe, auch möchte ich mir keine Beratung zutrauen.
Das war jetzt alles recht umfangreich.....

Ich wollte eigentlich nur fragen, ob jemand auf seiner Station schon erlebt hat, dass eine Schwangere im Rahmen des Mutterschutzgesetztes weiterbeschäftigt wurde?
Meine FA hat im übrigen garnicht reagiert, als ich das Thema angesprochen habe! Der ist bei der Sache etwas komisch.
Und bitte nicht falsch verstehen.... ich bin nicht faul oder so, ich gehe gerne arbeiten, aber ich weiß einfach nicht, wie das gehen soll!

Vielen Dank und viele Grüße
meredith
 
Grmpfffff.....

Dann wechsel deinen Facharzt, und zwar zügig.
Und wenn du hier schon andere Threads gelesen hast, müssen wir nicht noch mal alles schreiben.
Dein Kind soll auf die Welt kommen? ...und gesund sein.... Du bist die Mutter und in der Pflicht gegenüber deinem Kind!
Ansonsten lies auch mal hier: http://www.krankenschwester.de/foru...onalunterbesetzung-beschaeftigungsverbot.html
sowie diverse andere Threads mit den Suchworten "Schwanger" Mutterschutz" und ähnlichen.

Und alles gilt erst ab dem Moment, wo du es deinem Arbeitgeber (auch mündlich reicht zunächst) mitgeteilt hast.
 
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Habt ihr denn wirklich nur Patienten, bei denen du nichts machen darfst? Also zu meiner ambulanten Pflegezeit gehörten auch Kompressionsverbände, Tbl stellen, Verbände, Rücken waschen, Fußbäder, Essen anreichen, Frühstück machen.... Bitte nicht falsch verstehen, ich stehe immer auf der Seite des ungeborenen Leben, aber die aufgezählten Tätigkeiten sollten doch möglich sein? :king:
 
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In der stationären Pflege habe ich nur selten Beschäftigungsverbote erlebt, und wenn, dann wirklich, weil es Probleme gab und die Schwangerschaft in Gefahr war. Ansonsten ist dort i.d.R. möglich, sich in einen "gefahrlosen" Bereich versetzten zu lassen oder eben nur die Tätigkeiten zu übernehmen, die nach dem Mutterschutzgesetz gestattet sind. In der ambulanten Pflege ist das etwas komplizierter, da ihr ja häufig allein auf Tour seid.

Aber nicht all unsere Aufgaben bergen während der Schwangerschaft Gefahren. Warum sollte man also diese nicht durchführen dürfen? Wenn Dein Arbeitgeber Dir Tätigkeiten zuweist, die Du ausführen darfst, musst Du das machen, ob es Dir gefällt oder nicht. Du hast einen Arbeitsvertrag, und das bedeutet, dass Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. (Das gilt natürlich nur bei einer komplikationslosen Schwangerschaft.)
 
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Hallo Claudia,

ich weiss nicht, von welcher stationären Pflege du sprichst?
In der stationären Altenpflege erlebe ich den Umgang mit Schwangeren regelmässig als Trauerspiel. Die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes wird auf die Schwangeren selbst abgewälzt. Die Aussage lautet dann: Sie können sich jederzeit Hilfe holen! Genau das wird dann sehr schnell zum Spiessrutenlauf, wenn konsequent bei jeder Lagerung oder jedem Transfer eine Kollegin bemüht wird.
Insofern plädiere ich für eine klare Regelung: entweder es gibt ein nachvollziehbares Konzept des Arbeitgebers, das Schwangere schützt oder eben ein Beschäftigungsverbot.
 
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Ich kann nur vom Krankenhaus sprechen. Da gibt es für jede Abteilung klare Regeln, welche Aufgaben eine Schwangere durchführen darf und wovon sie die Finger zu lassen hat.

Auch da haben die Schwangeren selbst natürlich eine gewisse Eigenverantwortung, ohne die geht es nicht. Informieren kann ich, auf ihre Rechte pochen müssen sie selber. Wir verlangen hier von jedem Azubi, dass er "Halt" schreit, wenn er eine Aufgabe noch nicht beherrscht - und Schwangere sollen zu einem ähnlichen Protest nicht in der Lage sein?

Wenn Nichtschwangere eine zweite Person benötigen, müssen sie auch dafür sorgen, dass die Kollegin herbeikommt. Inwiefern ist das also für Schwangere unzumutbar?
 
Informieren kann ich, auf ihre Rechte pochen müssen sie selber.

Das nenne ich mal eine arbeitgerberfreundliche Uminterpretation des Gesetzes:
Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung desArbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung
die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.

So etwas nennt sich wohl Bringschuld und bedeutet eben keinesfalls, dass eine werdende Mutter auf ihre Rechte pochen muss.
Du kannst aber gerne mal die Stelle im Gesetz zitieren, wo es um die Eigenverantwortung der Schwangeren geht.
 
Deiner Meinung nach muss also die Stationsleitung hinter jeder Schwangeren herdackeln und sichergehen, dass die nicht alleine lagert?

Ich muss den Dienstplan entsprechend den Regeln des Mutterschutzgesetzes schreiben. Ich muss die Schwangere wie ihre Kollegen darüber informieren, was sie darf und was nicht. Ich kann beim Einteilen darauf achten, dass die Schwangere einen Bereich bekommt, in dem die Patienten allein versorgt werden können. Ich werde eine Kollegin zurechtweisen, die sich darüber mokiert. Aber ich werde nicht pausenlos überprüfen, ob die Schwangere tatsächlich keine Spritzen verabreicht oder pünktlich nach Hause geht. Das ist ihre eigene Aufgabe.

Man könnte den Eindruck bekommen, Schwangere seien zu 100% schwerbehindert. :gruebel:
 
Du meinst wohl geistig schwerbehindert oder welche Schwerbehinderten möchtest du hier diffamieren?
 
Ich möchte weder Schwangere noch Behinderte diffamieren. Ich frage mich bloß, warum Schwangere auf einmal komplett hilfsbedürftig sein sollen - nicht nur, dass sie einige Tätigkeiten nicht durchführen dürfen, das ist ja bekannt, sie sollen offensichtlich noch pausenlos daran erinnert werden. Selbst darauf aufmerksam machen ist wohl nicht möglich? Schwangerschaften wirken sich doch nicht auf das Sprachzentrum aus?

Ich hab hier den Beitrag einer anderen, damals schwangeren, Nutzerin:
Ich habe diesen Thread vor einiger Zeit eröffnet und jetzt erst wieder mit Erstaunen die ganzen Beiträge gelesen...

Vielleicht interessiert den Einen oder Anderen mein Feedback dazu als "Schwangere":
ich habe mir ja echt den Kopf zerbrochen, dann aber doch auf mein damaliges Bauchgefühl gehört - ich habe mir kein Beschäftigungsverbot aushändigen lassen und arbeite immer noch. Gott sei Dank hatte ich nie größere Probleme und war seitdem auch keinen Tag krank. Meine Kollegen sind gottfroh, dass ich geblieben bin. :rocken:

Einschränkend übernehme ich keine infektiösen Patienten mehr und hole mir Hilfe bei der Mobilisation. Antibiosen richten, spritzen, BZ-messen, Umgang mit Körperflüssigkeiten...alles wie gehabt. Und ja, wenn es tragbar ist, mache ich auch um 20.00 Feierabend - was leider so gut wie nie vorkommt.

Aktuell bin ich Ende 6. Monat. Ich habe massig (Spätdienst-) Überstunden, wofür ich mir Vorwürfe von der Leitung anhören darf. :schraube:
Meiner Ansicht nach steht der Schwurbel-Smilie da zu Unrecht. Die Schwangere hat um 20.00h offiziell Feierabend, bleibt aber länger. Sorry, muss die Stationsleitung, falls sie da keinen Dienst hat, dann aus dem Frei kommen und die Kollegin persönlich in die Umkleide führen? Kann ich von Erwachsenen nicht erwarten, dass sie das selbst hinkriegen?
 
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Ich habe damals bis zum Mutterschutz auf meiner bisherigen Station - Innere/Onnkologie gearbeitet. Klar war, dass ich die Finger von den Chemos lasse und selbstverständlich habe ich frühzeitig Hilfe eingefordert, wenn es ums Lagern oder Mobilisieren ging, aber ansonsten habe ich ganz normal mitgearbeitet. Meine PDL hat mir damals gesagt Du bist erwachsen und Krankenschwester, Du wirst schon wissen, wann Dir was zu viel wird. Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft überfordert gefühlt, weil ich bestimmte Situationen einfach mied.
Ich kenne aber auch genug Schwangere, die nahezu hysterisch reagieren und sich sämtlichen Anforderungen ab sofort nicht mehr gewachsen fühlen.
Insofern stimme ich Claudia voll und ganz zu: Kann ich von Erwachsenen nicht erwarten, dass sie das selbst hinkriegen?
 
Meine Schwangerschaft liegt schon 25 Jahre zurück und damals galt der Satz: Schwangerschaft ist keine Krankheit!:emba:
Ist sie auch nicht, wenn keine Komplikationen auftreten und ich bin schon der Meinung, daß es genügend Tätigkeiten gibt, die Schwangere ausführen können. Kollegen werden sicherlich nicht permanent diese Tatsache im Kopf haben und dann sollte es doch kein Problem für die schwangere Mitarbeiterin sein Hilfe einzufordern.
 
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Was die ambulante angeht: Du kennst die Threads, das Muschu, mach doch mal Vorschläge, wie du da weiter arbeiten sollst? Würde mich echt mal interessieren.

Auch ist es immer wieder faszinierend, wie die es wichtiger ist, das die Kolleginnen nicht sauer sind, als das Leben des Ungeboren. :angryfire:
 
http://www.bgw-online.de/internet/g...Pflege/Mutterschutz__DL,property=download.pdf

Wobei Ycassi durchaus recht haben kann mit ihrer Einstellung:
• Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer Mutterschutz-Regelungen unterschiedlich
auslegen.
• Am besten, Sie informieren sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden
und Ämtern über die regionalen Gegebenheiten.

Es ist wie immer mit den Gesetzen: sie sind sehr allgemein gehalten. Es fehlt halt die konkrete Aussage. Dafür gibt es Auslegungen- je nach Landesbedarf.

*grübel* Das würde bedeuten, dass wir hier keine konkreten Empfehlungen bezüglich prophylaktischem beschäftigungsverbots mehr geben könnten sondern an die entsprechende Institution verweisen müssten.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

geh doch mal in eine Bibliothek deiner Wahl, suche dort die Kommentare zu den Gesetzestexten.Vielleicht kommst du dann zu einer anderen Meinung zu deinen "allgemeingehaltenen" Texten.
Keiner erwartet hier perfekte juristische Abklärungen, sonderen eher Tipps und Hilfen, die zielorientiert sind und nicht nur Pauschal-Polemik.

Gerade zum Thema gibt es genügend Gesetze, Durchführungsvorschriften etc, zum Teil sogar hier im Forum verlinkt, zu finden mit Suchworten wie "schwanger" , "Mutterschutz*", "Beschäftigungsverbot" und ähnliche.
 
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Ich hab gegoogelt- wie immer- und oben angeführte Auslegung gefunden. Ist also eine Möglichkeit... die net per se ein Beschäftigungsverbot für Schwangere im Pflegedienst festlegt. Der Artikel datiert übrigens auf den 8.2.11- ist also noch gar net so alt.

Btw.- meine Antwort richtete sich übrigens an Ycassi.

Elisabeth
 
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Googlen ist ja schön und gut. Wenn ich aber ein Gesetz richtig lesen will, also mit Kommentaren, so werde ich im Netz kaum fündig - zumindest nicht kostenlos.
Der reine Gesetzestext ist normalerweise schon recht weit auslegbar, aber deswegen gibt es ja die dicken Kommentierungen. Die Kommentatoren gehen dann nämlich auf die Rechtsprechung, soweit vorhanden, ein, bzw. erläutern den reinen Text. Wenn ich die Kommentare mit dazu nehme, schränkt das die ganze Angelegenheit schon ziemlich ein.
Deswegen würde ich Dir, Elisabeth, wirklich empfehlen mal Flexis Beispiel zu folgen und in eine Bibliothek gehen und mal in einem der entsprechenden dicken Bücher zu lesen.
 
So, jetzt möchte ich mich auch nochmal zum Thema äußern.

Meine Frage galt eigentlich Beschäftigten im ambulanten Pflegedienst und es ging darum, ob Erfahrungen vorliegen, wo eine Schwangere weiterbeschäftigt konnte. Dazu hab ich leider keine Antwort bekommen.
Stationär ist eine Weiterbeschäftigung durchaus möglich, ich habe selber schon bis zum Mutterschutz gearbeitet und Unterstützung duch meine Kollegen erhalten, was in der Ambulanten ja so nicht möglich ist.
Nachdem mein Chef jetzt erst der Meinung war, es sei allein meine Entscheidung was ich machen kann und will, hab ich ihm gestern jetzt nochmal schriftlich dargelegt, das er bzw. die katholische Kirchengemeinde haftbar ist, wenn etwas passieren würde.
Nach ca 10 min und kurzer Denkpause wird er das Thema jetzt nächste Woche näher bearbeiten und solange werde ich wohl nichtmehr arbeiten.
Vermutlich wird sich keine Beschäftigung für mich finden und ich soll zuhause bleiben.

Im Übrigen bin ich 32 Jahre alt und das ist meine vierte Schwangerschaft. Und ich denke sehr wohl,das ich weiß was ich mir zumuten kann und was nicht. Und würde es dieses Mutterschutzgesetz nicht geben, dann hätte ich solange weiter gehoben und gespritzt, wie es mein körperlicher Zustand zugelassen hätte.

Ich achte auf mein Ungeborenes und ich liebe es jetzt schon und ich lasse mir nicht unterstellen, das mir meine Kollegen wichtiger sind.

Ich wünsche Euch ein gutes neues Jahr
Meredith
 
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Meine Frage galt eigentlich Beschäftigten im ambulanten Pflegedienst und es ging darum, ob Erfahrungen vorliegen, wo eine Schwangere weiterbeschäftigt konnte. Dazu hab ich leider keine Antwort bekommen.

Weil es unter der aktuellen Gesetzeslage keine Möglichkeit gibt, dich in der ambulanten aktiven Pflege weiterhin zu beschäftigen. Ich hoffe, das war jetzt Antwort genug.

Und wenn es deine vierte Schwangerschaft ist, dann versteh ich nicht, warum du dich nicht schon dreimal vorher mit dem Thema auseinander gesetzt hast.

frohes neues Jahr.
 
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