- Registriert
- 17.09.2005
- Beiträge
- 170
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Krankenpflege
Hallo Ihr Lieben,
mir ist am Samstag was ganz Doofes passiert.
Ich habe ein Mehrparteienhaus angefahren in dem ich mehrere Kunden zu betreuen hatte und war ca. 1 Stunde dort beschäftigt.
Den Dienstwagen hatte ich abgeschlossen geparkt und meinen Pflegerucksack, der mir von der Firma gestellt wurde, hatte ich hinter dem Fahrersitz, aber natürlich von aussen sichtbar, im Auto gelassen.
Als ich nach meiner Kundenbetreuung zum Wagen zurückkehrte hab ich einen totalen Schock bekommen: die Beifahrescheibe war mit einem faustgroßen Stein eingeschlagen worden und mein Rucksack ist geklaut worden.
Hab dann die Polizei gerufen und bin auf deren Anraten aufs Revier gefahren. Dort wurde mir ein Schreiben mitgegeben, welches ich an die Arbeitsstelle gegeben habe.(Dooferweise habe ich gar keine Anzeige gegen Unbekannt gemacht, das habe ich voll vergessen und mache ich sofort morgen!)
Das Problem was ich jetzt habe ist folgendes: So wie es aussieht muss ich mich an dem Schaden (u.a.die kaputte Beifahrerscheibe) wohl selbst beteiligen.
Ist das denn rechtens? Ich verstehe das gar nicht! Die von der Arbeit sagen das wäre so, weil ein offensichtlich zu sehender Rucksack zum Diebstahl verleiten würde und man nichts im Auto lassen soll.
Mein Rucksack ist glücklicherweise wieder aufgetaucht, jedoch wurde das BZ-Messgerät und die Kamera (die ich zwecks Wunddoku dabei hatte ) geklaut. Die muss ich auch bezahlen.
Die Polizei hat noch die Klarsichthülle in der die Kamera drin war einbehalten und sucht nach Fingerabdrücken, da bleibt mir noch ein Funke Hoffnung.
Naja, mein Frage an Euch ist jetzt eigentlich, ob ich eine Möglichkeit habe, den Schaden nicht bezahlen zu müssen.
Wie ist das in anderen ambulanten Diensten geregelt.
Ich meine, wenn ich geblitzt werde, dann ist es logisch für mich, dass ich den Strafzettel zahle, aber bei einem Diebstahl? Da kann ich doch nichts für!
Über Eure Erfahrungen oder Ratschläge freue ich mich,
Eure Reyna.
mir ist am Samstag was ganz Doofes passiert.
Ich habe ein Mehrparteienhaus angefahren in dem ich mehrere Kunden zu betreuen hatte und war ca. 1 Stunde dort beschäftigt.
Den Dienstwagen hatte ich abgeschlossen geparkt und meinen Pflegerucksack, der mir von der Firma gestellt wurde, hatte ich hinter dem Fahrersitz, aber natürlich von aussen sichtbar, im Auto gelassen.
Als ich nach meiner Kundenbetreuung zum Wagen zurückkehrte hab ich einen totalen Schock bekommen: die Beifahrescheibe war mit einem faustgroßen Stein eingeschlagen worden und mein Rucksack ist geklaut worden.
Hab dann die Polizei gerufen und bin auf deren Anraten aufs Revier gefahren. Dort wurde mir ein Schreiben mitgegeben, welches ich an die Arbeitsstelle gegeben habe.(Dooferweise habe ich gar keine Anzeige gegen Unbekannt gemacht, das habe ich voll vergessen und mache ich sofort morgen!)
Das Problem was ich jetzt habe ist folgendes: So wie es aussieht muss ich mich an dem Schaden (u.a.die kaputte Beifahrerscheibe) wohl selbst beteiligen.
Ist das denn rechtens? Ich verstehe das gar nicht! Die von der Arbeit sagen das wäre so, weil ein offensichtlich zu sehender Rucksack zum Diebstahl verleiten würde und man nichts im Auto lassen soll.
Mein Rucksack ist glücklicherweise wieder aufgetaucht, jedoch wurde das BZ-Messgerät und die Kamera (die ich zwecks Wunddoku dabei hatte ) geklaut. Die muss ich auch bezahlen.
Die Polizei hat noch die Klarsichthülle in der die Kamera drin war einbehalten und sucht nach Fingerabdrücken, da bleibt mir noch ein Funke Hoffnung.
Naja, mein Frage an Euch ist jetzt eigentlich, ob ich eine Möglichkeit habe, den Schaden nicht bezahlen zu müssen.
Wie ist das in anderen ambulanten Diensten geregelt.
Ich meine, wenn ich geblitzt werde, dann ist es logisch für mich, dass ich den Strafzettel zahle, aber bei einem Diebstahl? Da kann ich doch nichts für!
Über Eure Erfahrungen oder Ratschläge freue ich mich,
Eure Reyna.