Selbstbeteiligung bei Einbruch ins Dienstauto und Diebstahl?

Reyna

Senior-Mitglied
Registriert
17.09.2005
Beiträge
170
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Krankenpflege
Hallo Ihr Lieben,

mir ist am Samstag was ganz Doofes passiert.

Ich habe ein Mehrparteienhaus angefahren in dem ich mehrere Kunden zu betreuen hatte und war ca. 1 Stunde dort beschäftigt.
Den Dienstwagen hatte ich abgeschlossen geparkt und meinen Pflegerucksack, der mir von der Firma gestellt wurde, hatte ich hinter dem Fahrersitz, aber natürlich von aussen sichtbar, im Auto gelassen.
Als ich nach meiner Kundenbetreuung zum Wagen zurückkehrte hab ich einen totalen Schock bekommen: die Beifahrescheibe war mit einem faustgroßen Stein eingeschlagen worden und mein Rucksack ist geklaut worden.

Hab dann die Polizei gerufen und bin auf deren Anraten aufs Revier gefahren. Dort wurde mir ein Schreiben mitgegeben, welches ich an die Arbeitsstelle gegeben habe.(Dooferweise habe ich gar keine Anzeige gegen Unbekannt gemacht, das habe ich voll vergessen und mache ich sofort morgen!)

Das Problem was ich jetzt habe ist folgendes: So wie es aussieht muss ich mich an dem Schaden (u.a.die kaputte Beifahrerscheibe) wohl selbst beteiligen.
Ist das denn rechtens? Ich verstehe das gar nicht! Die von der Arbeit sagen das wäre so, weil ein offensichtlich zu sehender Rucksack zum Diebstahl verleiten würde und man nichts im Auto lassen soll.

Mein Rucksack ist glücklicherweise wieder aufgetaucht, jedoch wurde das BZ-Messgerät und die Kamera (die ich zwecks Wunddoku dabei hatte ) geklaut. Die muss ich auch bezahlen.
Die Polizei hat noch die Klarsichthülle in der die Kamera drin war einbehalten und sucht nach Fingerabdrücken, da bleibt mir noch ein Funke Hoffnung.

Naja, mein Frage an Euch ist jetzt eigentlich, ob ich eine Möglichkeit habe, den Schaden nicht bezahlen zu müssen.
Wie ist das in anderen ambulanten Diensten geregelt.

Ich meine, wenn ich geblitzt werde, dann ist es logisch für mich, dass ich den Strafzettel zahle, aber bei einem Diebstahl? Da kann ich doch nichts für!

Über Eure Erfahrungen oder Ratschläge freue ich mich,

Eure Reyna.
 
Hallo Reyna,

schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was du da unterschrieben hast.

lg
Narde
 
Grundsätzlich würde ich mal sagen nein, keine AN ersatzpflicht.

Gegen Diebstahl und Beschädigung sollte der AG versichert sein.

Glas zahlt normalerweise die Teilkasko und Dienstfahrzeuge sollten eigentlich Vollkasko versichert sein.

Auch stellst du keine Anzeige gegen Unbekannt, denn das Auto gehört ja nicht dir, sondern der Besitzer, also dein AG.

Nix Unterschreiben, nix zahlen, jetzt wäre es natürlich gut in einem Berufsverband oder Gewerkschaft oder Rechtschutzversichert zu sein.
 
Wir sind am Schaden des Autos selbstbeteiligt und wir haben auch dafür unterschrieben das wir nichts sichtbar im Auto lassen wegen Diebstahl. Wenn sowas passiert müssen wir bis zu 300 Euro selbst tragen wenn wir "Mitschuld" haben.

mfg
 
Es kommt jetzt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag oder dem Überlassungsvertrag des Autos steht. Sollte nichts erwähnt sein, hast du gute Karten. Wenn allerdings irgendwo steht, das du haften must, sieht es schlecht aus. (Die Info muß dir allerdings auch zugänglich sein, in nem verstaubten QMH reicht das nicht).

Eigentlich kannst du auch froh sein, das keine Schlüssel weggekommen sind. Dann würde es erst richtig teuer werden.

Und wenn der Rucksack zu sehen war, kommt noch die Frage auf, war das fahrlässig oder grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt nämlich auch keine Versicherung.

@renje
Wo steht den das jedes Auto Vollkasko versichert sein muß? Dies gibt es normalerweise nur bei Leasing, wenn der Betrieb allerdings die Autos kauft, dann kann er die auch nur Haftpflicht versichern lassen, der Rest ist dann das Problem des Fahrers.

lg
 
Hallo!
Meiner Meinung nach würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und nich hier im Forum.
Es ist im BGB geregelt, dass wenn jemand im Auftrag eines anderen "unterwegs" ist, haftet der Auftraggeber für alles was Du anstellst.

BGB § 278
Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

Selbst wenn dumit Deinem Verhalten Deinen Arbeitgeber geschädigt haben solltest, ist er immer noch derjenige, der sich Deiner zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpfichtungen bedient.

Gruß KGK
 
hallo,

mir ist das selbe passiert, allerdings habe ich meine handtasche auf dem beifahrersitz liegen gelassen,die scheibe auf der beifahrerseite wurde eingeschlagen und meine handtasche wurde natürlich gestohlen, wirklich blöd. :-/ genau so habe ich das auch bei der polizei angegeben und im endeffekt gab es keine weiteren probleme bezüglich der scheibe, wurde alles ohne etwas zu sagen repariert und bezahlt. also ich gehe davon aus das ein pflegedienst eigentlich für solche fälle versichert sein muss, bei mir war es jedenfalls so. deshalb würde ich mich nochmal genau erkundigen...

liebe grüße :)
 
@ycassy: na ja, zwischen sollte und muss ist schon ein gewaltiger Unterschied - zumindest für mich.

Der Unterschied zwischen Teil und Vollkasko ist geringer als man denkt.

Nicht vergessen, alles Absetzbar.
 
Also ich finde es ganz schön frech das du zahlen sollst,die sind schließlich versichert.Und solche Klausel das du mithaftest im Arbeitsvertrag ist meines Erachtens sittenwidrig.Lg:P
 
Andererseits hat sie eine Mitschuld. Man lässt keine Sachen sichtbar im Auto herumliegen, egal ob beruflich oder privat. Das wissen wir doch alle.

Wenn ich einem Patienten etwas kaputtmache, haftet zwar die Klinik, holt sich aber später das Geld von mir zurück. Hatten wir mal bei einer heruntergefallenen Zahnprothese. Für sowas hab ich eine Berufshaftpflichtversicherung, über den Berufsverband.
 
Wenn ich einem Patienten etwas kaputtmache, haftet zwar die Klinik, holt sich aber später das Geld von mir zurück.


Echt? das war bei uns noch nie so wenn wir was verloren bzw. kaputt gemacht haben. Da hat bisher immer der AG gehaftet...

grad erstaunt bin8O, (aber man soll sich ja nicht wundern, es wird ja überall gekuckt wo kann man die Kosten umverteilen, warum dann nicht in dieser Beziehung).
Grüssle

die schwäbin
 
Wozu, glaubst Du, gibt es eine Berufshaftpflichtversicherung? Ich kann nichts Verwerfliches an dieser Praxis erkennen.

Ich rede von Fehlern aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung, Personalmangel und ähnlichem, für die der AG die Verantwortung trägt. Wenn ich durch reine Schusseligkeit z. B. einem Patienten die Brille zerdeppere, ist das mein eigener Fehler, und ich kann die Schuld schlecht der Klinik anlasten.
 
Ist zwar etwas OT aber bei uns hat der AG, eine solche Haftpflicht für das Personal abgeschlossen. Es sei denn ich zerdeppere die Brille "bösartig und mit Absicht" ansonsten bezahlt dies die Versicherung meines AG's für mich.
 
ich habe das gefühl, das bei einigen hier die vorstellung herscht:
wenn im arbeitsvertrag der größte unsinn steht und man es unterschreibt, ist es auch rechtens.
die haftpflicht des mitarbeiters in diesen geschilderten fall, entfällt.
da kann im arbeitsvertrag stehen was will.
der mitarbeiter ist nur im fall der groben fahrlässigkeit und wenn etwas mit absicht beschädigt wird, zur kostendeckung heran zu ziehen.
 
Hey,

danke erstmal für die zahlreichen Antworen.

Also, mir wurden jetzt vom Lohn 160 Euro abgezogen als sog. Selbstbehalt.
In meinem Vertrag steht, dass ich bei Unfällen eine Mitschuld von bis zu maximal 300 Euro zahlen muss, aber nicht bei Einbruch und Diebstahl.

Etwas merkwürdig hat sich auch eine der Sekretärinnen verhalten, als ich sie gebeten habe mir eine Rechnung für das gezahlte auszustellen.

Wofür ich die denn brauchen würde, fragte sie.
Daraufhin ich :" Ich möchte sie gerne einmal einem Freund der Familie zeigen, der sich mit solchen Dingen auskennt."

Darauf meinte sie dann:" Ja, aber das wird alles nichts brinegn, bla, ist vertraglich so geregelt, da hatten wir schonmal so nem Fall, war vorm Arbeitsgericht und hat nichts gebracht.."

Das kam mir sehr merkwürdig vor...

Ich geh heute da nochmal hin vorm Dienst und frag sie ob sie mir bitte zeigen kann, wo das im Vertag genau steht, weil ich es nicht gefunden hab.

Ansonsten sage ich, dass wenn die Firma nicht bereit ist mir das Geld zurückzuzahlen, ich mir doch noch mal juristische Hilfe suchen muss.

Ebenfalls bin ich sogar bei der Firma Haftpflichversichert.

Oder wie würdet Ihr an meiner Stelle weiter vorgehen??

Danke,

Reyna***
 
Erstmal kenne ich wenig Fälle, wo nach dem Gang zum Anwalt ein Arbeitsverhältnis noch lange bestanden hat.... Egal, wer Recht hatte.

Aber wir haben genug Arbeitsplätze, also warum nicht?

Und auf jedenfall hast du ein Anrecht auf die Rechnung für die Selbstbeteiligung. Dafür brauchst du noch nicht mal nen Grund nennen.:streit: Wenn dir dein AG die Rechnung dafür verweigert würde ich den Lohnabzug definitiv nicht akzeptieren und einfordern. Du bekommst ja auch nen Kassenbon wenn du bei Aldi eine Tafel Schokolade kaufst ohne das du begründen must, was du damit willst, oder?:mrgreen:

lg
 
der mitarbeiter ist nur im fall der groben fahrlässigkeit und wenn etwas mit absicht beschädigt wird, zur kostendeckung heran zu ziehen.

Wertsachen im Auto offen liegenzulassen ist fahrlässig. Dass dabei Sachen gestohlen werden, passiert bekannterweise auch bei Privatwagen häufig.

Bei einer Haftpflichtversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart sein (auch bei privater Haftpflicht übrigens). In dem Fall wäre es natürlich auch rechtens, diese Summe vom Versicherungsnehmer zu fordern.

Aber selbstverständlich hast Du das Anrecht auf eine Quittung für dein Geld.
 
Na wenn die Sekretärin so merkwürdig reagiert würde ich auf jeden Fall auch mal nachhaken,ich habe mal meinen Chef gefragt mit Fallschilderung,er sagte das jeder Pflegedienst gegen so etwas versichert sein muß wir sind alle über den Pflegedienst Haftpflichtversichert.:besserwisser::)......oder kann es sein das es da von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen gibt?