- Registriert
- 07.11.2008
- Beiträge
- 7
- Akt. Einsatzbereich
- Sozialpsychiatrie
- Funktion
- Fachkrankenschwester für Psychiatrie
Hallo.
Ich habe im Forum gelesen, dass ich für Dienstfahrten mit dem Privatwagen einen Personenbeförderungsschein brauche sofern ich Klienten transportiere. Ich arbeite im Bereich der aufsuchenden Tätigkeit, APP. Fahre, leider Gottes, noch immer mit meinem Privatwagen. Abgesehen von den enormen Kosten, frage ich mich wie es mit der rechtlichen Geschichte aussieht?
(Lest doch mehr über meinen "Greul" zu den Dienstfahrten mit Privat PKW im "Talk,Talk,Talk"... "Chefsache"...würde mich über Eure Meinung freuen)
Ich habe bei der Einstellung einen Antrag zur Genehmigung von Dienstreisen und Nutzung des Privatwagen mit dem Kriterium>privat PKW darf genutzt werden sofern öffentliche Verkehrsmittel oder Firmenwagen nicht zur Verfügung stehen<...für meinen Arbeitsbereich gibt es noch keinen Firmenwagen...APP ist noch im Aufbau...Arbeite bei einem gemeinnützigen Träger, der sich als nicht profiterarbeitend ausgibt....(?)
Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber eine Versicherung für Unfälle mit dem privat PKW für Dienstfahrten abgeschlossen hat. Jetzt habe ich von dem Personenbeförderungsschein gehört??? Ich habe keinen, ich bin aber dienstlich dazu gezwungen Klienten mit meinem PKW mit zu nehmen. Was ist, wenn ich einen Unfall mit Personenschaden habe???
Ich habe im Forum gelesen, dass ich für Dienstfahrten mit dem Privatwagen einen Personenbeförderungsschein brauche sofern ich Klienten transportiere. Ich arbeite im Bereich der aufsuchenden Tätigkeit, APP. Fahre, leider Gottes, noch immer mit meinem Privatwagen. Abgesehen von den enormen Kosten, frage ich mich wie es mit der rechtlichen Geschichte aussieht?
(Lest doch mehr über meinen "Greul" zu den Dienstfahrten mit Privat PKW im "Talk,Talk,Talk"... "Chefsache"...würde mich über Eure Meinung freuen)
Ich habe bei der Einstellung einen Antrag zur Genehmigung von Dienstreisen und Nutzung des Privatwagen mit dem Kriterium>privat PKW darf genutzt werden sofern öffentliche Verkehrsmittel oder Firmenwagen nicht zur Verfügung stehen<...für meinen Arbeitsbereich gibt es noch keinen Firmenwagen...APP ist noch im Aufbau...Arbeite bei einem gemeinnützigen Träger, der sich als nicht profiterarbeitend ausgibt....(?)
Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber eine Versicherung für Unfälle mit dem privat PKW für Dienstfahrten abgeschlossen hat. Jetzt habe ich von dem Personenbeförderungsschein gehört??? Ich habe keinen, ich bin aber dienstlich dazu gezwungen Klienten mit meinem PKW mit zu nehmen. Was ist, wenn ich einen Unfall mit Personenschaden habe???