Dienstfahrten mit dem Privatwagen

Flikka

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07.11.2008
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Sozialpsychiatrie
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Fachkrankenschwester für Psychiatrie
Hallo.
Ich habe im Forum gelesen, dass ich für Dienstfahrten mit dem Privatwagen einen Personenbeförderungsschein brauche sofern ich Klienten transportiere. Ich arbeite im Bereich der aufsuchenden Tätigkeit, APP. Fahre, leider Gottes, noch immer mit meinem Privatwagen. Abgesehen von den enormen Kosten, frage ich mich wie es mit der rechtlichen Geschichte aussieht?
(Lest doch mehr über meinen "Greul" zu den Dienstfahrten mit Privat PKW im "Talk,Talk,Talk"... "Chefsache"...würde mich über Eure Meinung freuen)
Ich habe bei der Einstellung einen Antrag zur Genehmigung von Dienstreisen und Nutzung des Privatwagen mit dem Kriterium>privat PKW darf genutzt werden sofern öffentliche Verkehrsmittel oder Firmenwagen nicht zur Verfügung stehen<...für meinen Arbeitsbereich gibt es noch keinen Firmenwagen...APP ist noch im Aufbau...Arbeite bei einem gemeinnützigen Träger, der sich als nicht profiterarbeitend ausgibt....(?)
Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber eine Versicherung für Unfälle mit dem privat PKW für Dienstfahrten abgeschlossen hat. Jetzt habe ich von dem Personenbeförderungsschein gehört??? Ich habe keinen, ich bin aber dienstlich dazu gezwungen Klienten mit meinem PKW mit zu nehmen. Was ist, wenn ich einen Unfall mit Personenschaden habe??? :gruebel:
 
schliesse mich mal an, das gleiche mit gemeinnützigen Träger sagt mein AG auch...
 
Ich habe mich erst kürzlich mit dem Thema beschäftig, da auch mein AG verlangte Kunden/Patienten mitzunehmen. Es sollte ein kostenloser Service für die Firma werden. Ich habe mich (anonym) bei der Genehmigungsstelle für die Mietwagengenehmigung informiert und folgende Infos erhalten. Mein Arbeitgeben war sehr verwundert:

- der AG muss Mietwagengenehmigung haben (nur 5 Jahre gültig)
- Mietwagengenehmigung muss auch für "Fahrten sind kostenloser Service" sein, da sich der Betrieb einen Gewerbsmäßigen Vorteil verschafft (§1 (1) BBefG)
- PBS (PersonenBeförderungsSchein) für die Fahrer
- die Dienstwagen müssen speziellen TÜV (1jährig) für Personenbeförderung haben
- Kundentransport mit PrivKfz sind verboten. Bei Unfall haftet nur der Fahrer (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) nicht die Firma. Bei Unfall mit Dienstwagen gibts Teilschuld für Fahrer und Firma. Bei PrivKfz fehlt die Versicherung für gewerbsmäßige Nutzung mit Personentransport und die Zulassung des Kfz zur Personenbeförderung (TÜV)
- eine Kopie der Mietwagengenehmigung ist in jedem DienstKfz mitzuführen
 
Danke für Deine Antwort. Kannst Du mir noch einen "Link" o.ä. nennen, damit ich was "handfestes" habe um mein Anliegen beim Chef vertreten zu können?
 
Naja, alles in einem Link habe ich auch nicht gefunden, da es sich ja um Gesetze handelt. Da steht es nicht fortlaufend so drin, wie ich es oben beschriebe habe.

Am einfachsten ist es wenn Du Dich (oder Dein Chef) telefonisch (anonym) bei der Behörde meldest die für die Zuteilung der Mietwagengenehmigung zuständig ist. Bei uns ist es der Landkreis. Die geben auch anonym Auskunft. In der Regel freuen die sich eher über die "Hilferufe" als darüber mal gegen eine Firma tätig zu werden. Die werden auf jeden Fall Dir oder Deinem Chef sagen, was er alles braucht oder nicht.

In meinem Gespräch mit dem Landkreis wurde mir noch folgender wichtiger Hinweis/Präzedentfall erläutert:

--- CUT ---
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Quelle: PBefG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
--- CUT ---

Mein Chef meinte das er durch das Anbieten des KOSTENLOSEN TRANSPORTES, die Genehmigung nicht zu benötigen. Da hatte er sich aber schwer geirrt. Denn: Im Fettgedruckten wird auf die Wirtschaftlichen Vorteile verwiesen!!! Gerade im letzten Jahr hat eine Arztpraxis diesen Service auch angeboten (Transport zum Selbstkostenpreis) um ihre Kunden in die Praxis zu bringen. Das Oberlandesgericht entschied, das es sich hierbei um einen Gewerbsmäßigen Vorteil handelt und somit ein Mietwagengenehmigung nötig sei.

Diese Mietwagengenehmigung ist für die Firma zwingend notwendig, wenn ihr überhaupt Transporte durchführen wollt. Und erst wenn ihr sowas habt, kannst Du Dir überlegen einen PBS zu machen ... sonst machst ihn am Ende noch umsonst, denn es ist nicht sooo einfach so eine Genehmigung zu bekommen. Mit sowas sind wieder Betriebsärztliche Untersuchungen, Arbeitsschutz usw für die "Personenbeförderer" verbunden...
 
heyho,

ich weiß der thread ist schon was älter, aber da wir in einem anderen zusammenhang auch auf das thema kamen und ich dort nicht weiter OT schreiben möchte, eröffne ich die diskussion noch mal an dieser stelle....

ich kann ja verstehen, wenn eine praxis, wie in dem präzedenzfall beschrieben, durch das anbieten eines "patientenshuttles" zum selbstkostenpreis einen wettbewerbsvorteil erlangt und deshalb das ganze als gewerbsmäßig gesehen wird.

nicht verstehen kann ich wo dieser wettbewerbsvorteil liegen soll, wenn ein pflegedienst seine patienten zum arzt fährt, sofern eine begleitung erforderlich ist.
ich arbeite in der amb. sozialpsychiatrischen pflege und unsere betreuten (so heißen bei uns die pat.) sind oft gar nicht in der lage z.b. mit dem taxi zu fahren, weil z.b. eine angststörung vorliegt.

das bedeutet also, daß, meines erachtens, weder ein wettbewerbsvorteil, noch ein gewerbsmäßiger transport vorliegt, sondern eine unterstütznde begleitung im rahmen der APP oder der wiedereingliederung (bei uns jedenfalls).

eine kollegin in einem anderen forum schrieb auch, daß bei pat.transporten im rahmen des SGB XI :"verlassen und wiederaufsuchen der wohnung" kein schein erforderlich sei und verwies auf entsprechende anfragen beim landratsamt.


oder kann es sein, daß es da von bundesland zu bundesland unterschiede gibt?


fragen über fragen....


grüße vom stinkfisch
 
Wo ist das denn definiert? Das SGB XI kann nicht einfach andere Gesetze aushebeln.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass es noch weitere Regelungen gibt. Du hast Patienten mit Angststörungen aufgeführt. Darf man mit solchen Patienten überhaupt alleine im Auto fahren? Was machst du wenn der Patient eine Angstattacke bekommt und dich beim Fahren behindert? Bist du dann überhaupt versichert wenn etwas passiert? Ein Krankentransport wird niemals alleine durchgeführt.

Hänge dich doch mal ans Telefon und schaue mal, ob du anonym Infos bekommen kannst.
 
Man sollte schon zwischen "Begleiten" und "Transportieren" unterscheiden. Die Begleitung eines Patienten (oder eines Betreuten oder Bewohners :mrgreen:) ist oft zwingend nötig. Das schließt aber nicht den Transport ein. Ebenso wenig wie "Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung". Es sei denn, der Betrieb hat die Zulassungen und Fahrzeuge für solche Transporte.
 
Auch wenn dieser Thread schon älter ist: Wer haftet jetzt eigendlich, wenn ich mit dem Privatwagen auf einer Dienstfahrt einen Unfall baue? Und gibt es dazu irgendwo eine rechtliche / gesetzliche Grundlage? Danke schonmal für die Antworten.

lg
 
Hast du den Beitrag von Tabbi am 17.11.2008 gelesen?
Da stehen Tipps drin wo du Infos her holen kannst.

Ich zitiere das nochmals:
Ich habe mich erst kürzlich mit dem Thema beschäftig, da auch mein AG verlangte Kunden/Patienten mitzunehmen. Es sollte ein kostenloser Service für die Firma werden. Ich habe mich (anonym) bei der Genehmigungsstelle für die Mietwagengenehmigung informiert und folgende Infos erhalten. Mein Arbeitgeben war sehr verwundert:

- der AG muss Mietwagengenehmigung haben (nur 5 Jahre gültig)
- Mietwagengenehmigung muss auch für "Fahrten sind kostenloser Service" sein, da sich der Betrieb einen Gewerbsmäßigen Vorteil verschafft (§1 (1) BBefG)
- PBS (PersonenBeförderungsSchein) für die Fahrer
- die Dienstwagen müssen speziellen TÜV (1jährig) für Personenbeförderung haben
- Kundentransport mit PrivKfz sind verboten. Bei Unfall haftet nur der Fahrer (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) nicht die Firma. Bei Unfall mit Dienstwagen gibts Teilschuld für Fahrer und Firma. Bei PrivKfz fehlt die Versicherung für gewerbsmäßige Nutzung mit Personentransport und die Zulassung des Kfz zur Personenbeförderung (TÜV)
- eine Kopie der Mietwagengenehmigung ist in jedem DienstKfz mitzuführen
Zudem würde ich das ganze tunlichst lassen, denn du hast mit ziemlicher Sicherheit in deinem Versicherungsvertrag stehen, dass du dein Auto nur für Privatzwecke nutzt. Was passiert wenn du dann einen Unfall hast mit Patient im Auto? Das ist weit entfernt von einer privaten Verwendung. Du bist nicht versichert ;-)
 
Mir geht es ja nicht um die Personenbeförderung, sondern lediglich um die Fahrten, die man dienstlich mit dem Privatwagen macht, so wie z.B. in der Sozialstation wird das Auto getauscht und auf dem Weg nach Hause wird noch der letzte Patient mit dem Privatwagen versorgt weil er nur 5 Minuten vom Wohnort entfernt wohnt.

lg
 
Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Gibt dir dein AG die Möglichkeit dein Auto für die Fahrt zum Patienten über ihn zu versichern? Es gibt da Versicherungen, wo man das Auto für die Fahrt z.B. irgendwo einträgt, damit es dokumentiert ist und über den AG versichert ist.

Hast du nicht die Möglichkeit über deinen AG für diese Fälle versichert zu sein, dann muß deine KFZ-Versicherung darauf ausgerichtet sein. Das ist aber in der Regel nicht der Fall wenn du eine private KFZ-Versicherung abgeschlossen hast. Nutzt du dein Privatauto dienstlich muß deine Versicherung das wissen und wird vermutlich einen höheren Beitrag verlangen.

Passt deine private KFZ-Versicherung nicht, giltst du im Zweifelsfall als unversichert.

Andererseits hab ich aber auch folgendes gefunden:
Dienstfahrten: Der Chef haftet für Schäden am Privatauto
Bei Dienstreisen mit dem Privatauto fährt der Arbeitgeber mit vollem Risiko mit. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter einen Firmenwagen hätte nehmen können. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muß der Chef bei Dienstfahrten entstandene Schäden am Mitarbeiterfahrzeug grundsätzlich in voller Höhe tragen, wenn er die betriebliche Nutzung mit dem eigenen Wagen billigt und nicht besonders vergütet. Das Kilometergeld zählt dabei nicht als besondere Bezahlung.

Wenn der Mitarbeiter den Schaden selbst verursacht hat, ist der Arbeitgeber bei leichter Fahrlässigkeit in voller Höhe haftbar. Bei sogenannter normaler Fahrlässigkeit könne er sich die Schadenskosten mit seinem Mitarbeiter teilen. Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung trägt der Beschäftigte den Schaden nur dann in voller Höhe, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte.

Dieses Risiko schließt der Arbeitgeber aus, wenn er darauf besteht, daß seine Mitarbeiter für Dienstfahrten einen Firmenwagen nutzen, wann immer das möglich ist. Er ist nicht verpflichtet, dem Einsatz des Privatautos zuzustimmen.

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 480/95
Ohne arbeitsvertragliche Regelung würde ich nicht mit meinem Privatwagen fahren und wenn du es doch willst, mit der richtigen Versicherung, also Einbeziehung der Nutzung als Dienstwagen.
 
Danke, das hilft mir weiter.

lg