Meinungen zum Unterschied zwischen Krankenpflege und Altenpflege

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Trisha

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Göttingen
Beruf
Krankenschwester, Pflegerische Fachexpertin für chronische Wunden
Akt. Einsatzbereich
Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Ich hätte gern mal Eure Meinung gelesen, und vielleicht kann jemand den ganz genauen Unterschied definieren, und zwar zum Thema:
Worin besteht der Unterschied zwischen Altenpflege und Krankenpflege?
In unserer Institution arbeiten Altenpfleger(innen) und Krankenschwestern bzw. -pfleger. Oft entfacht eine heisse Diskussion. Die Altenpfleger machen den Krankenpflegern zum Vorwurf die psycho-soziale Betreuung eines Pflegebedürftigen nicht zu beherrschen und umgekehrt wird das mangelnde medizinische Wissen der Altenpfleger gegenüber Krankenpflegern in Frage gestellt. Die Ausbildungsinhalte beider Berufe sind klar. Doch die Frage bleibt offen, wer oder was ist nun "besser"? Warum entscheiden sich manche für die Alten- und andere für die Krankenpflege? Warum gibt es nicht EINE Ausbildung für alle Interessen?
Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und viele, viele Meinungen!
 
Ich habe die Einstellung gewonnen, daß beide Berufe nebeneinander ihre Profession und sicher ihre Berechtigung haben. Vollkommen gleichberechtigt. Zu den Inhaltlichen Differenzen kann ich nur sagen, daß es ja im Team darum geht, für den Kunden, Patienten, Bewohner das Bestmögliche zu erreichen. Da muß man einander ergänzen, nicht miteinander in Konkurrenz treten! Immer hübsch kundenorientiert.
Und dem Kunden ist es egal, welches Label Ihr tragt. Ihm ist seine kompetente Versorgung wichtig!
Hier in NL gibt es übrigens keine unterschiedlichen Ausbildungen, jedenfalls nicht so wie in D:
Die Ausbildung dauert drei Jahre, wovon zweieinhalb Jahre gemeinsam, dann folgt eine sogenannte Differenzierungsphase von eben einem halben Jahr. Und darin entscheidet sich jeder für seine Spezialität: Kinder-, Geriatrie, Psychiatrie, Entbindung, Erwachsene....
Was aber auch keine Entscheidung für´s Leben ist, denn hier kann jeder jederzeit switchen.
Und auch hier hat das Ziel, dem Kunden, Patienten oder Bewohner die bestmögliche Versorgung zu bieten, höchste Priorität.
Nur haben wir es ein wenig leichter in Sachen Label, denn alle haben den selben Beruf.
 
Ich würde sagen die Ausbildungen unterscheiden sich insofern das der Altenpfleger eine art Fachpfleger für Gerontologie ist und ein Experte auf seinem Gebiet während die Krankenschwester eine Art Allroundtalent ist die in vielen Bereichen einsetzbar ist doch nicht unbedingt immer für die Altenpflege geeignet ist genauso wie der altenpfleger weniger fürs Krankenhaus geeignet ist
 
Hallo zusammen,

eine interessante Frage, mit der ich jeden Tag aufs neue konfrontiert werde. Ich erlebe es oft, dass es Konflikte zwischen den beiden Berufssparten gibt obwohl sie in einem Team arbeiten.......:wut:
Ich selbst bin Altenpflegerin und habe einerseits schon viele negative Erfahrungen gemacht, musste mir schon oft mehr oder weniger direkt anhören dass Altenpfleger Defizite in Sachen Fachkompetenz haben.. allerdings geht es auch anders, diese Erfahrung mache ich zum Glück auch und überwiegt momentan, denn ich selbst habe Kollegen aus der Krankenpflege mit denen ich mich prima ergänzen kann, geht bei der richtigen Einstellung (also kein Konkurrenzdenken) super!!:D
Leider gibt es noch zuviele Altenpfleger/Krankenpfleger die sich eher in Konkurrenz sehen meiner Meinung nach. Weniger kompetente Pflegekräfte gibt es sicherlich in beiden Bereichen und nicht nur in der Altenpflege.....
Meines Erachtens zählt, was man persönlich draus macht, z.B. wie man sich auf dem Laufenden hält auch nach der Ausbildung, wie groß ist das persönliche Engagement usw. und zwar in beiden Berufen.
Wo es für mich greifbare Unterschiede gibt ist sicherlich der Einsatzbereich, denn als Altenpflegerin hätte ich wohl auf der Entbindungsstation schlechte Karten......:verwirrt:......... aber dafür habe ich mich ja bewusst für meinen Beruf entschieden und somit mir auch mein Tätigkeitsgebiet ausgesucht.
Für mich ist kein Beruf " besser oder schlechter", "Kompetenter oder inkompetenter", beide haben ihren Anspruch und beide haben die Aufgabe einen Menschen würdevoll und verantwortungsvoll zu pflegen......egal wie alt:daumen:

LG Sheila
 
Bei uns arbeiten Altenpfleger und Krankenpfleger ohne Probleme miteinander. Wir machen alle die gleichen Fort- und Weiterbildungen, und wenn einen Pflegekraft mal nicht weiter weiß, fragt sie halt eine Kollegin, egal ob Altenpflegerin oder Krankenpflegerin.

Bedenklich finde ich persönlich nur, dass HEPs mit KPs und APs laut Krankenpflegegesetz gleichgestellt sind. Meiner Meinung nach unterscheiden sich die Ausbildungen doch etwas mehr.
 
HEPs???

Kannst du eine Quelle angeben für die Aussage der Gleichstellung?

Elisabeth
 
Bezüglich der Gleichstellung frage ich Montag meinen Chef. Es kann aber auch sein, dass das nur in der ambulanten Pflege so ist.
 
Hallo zusammen,also ich finde dieses Thema recht schwierig, da es in den Hauptgruppen Altenheim/Krankenhaus komplett andere Handlungsarten gibt.
Nehmen wir das Beispiel Bewohner wird verlegt, da er exikiert ist. Krankenschwester denkt, alle Altenpfleger sind faul, und der Bewohner jetzt Patient bekäm nichts zu trinken, hängt 1000 ml NaCl an, und dem Pat. geht es besser, da er jetzt auch wieder trinken kann, was er aufgrund seines Zustandes im Altenheim nicht konnte.
Im Gegenzug ist evtl. die grundpflegerische Versorgung etwas zu kurz zu kommen, worüber sich der Altenpfleger wieder aufregt.
War selbst oft genug bei der Jagd auf Dekubiti nach Krankenhaus-Aufenthalt dabei.
Ich selber bin Altenpfleger und muss leider eingestehen, das es in "meinem" Berufsstand leider viele schwarze Schafe gibt.
Es mag daran liegen, das die Einstellungsbedingungen für Gesundheits- und Krankenpfleger höher sind. Vielleicht aber auch, weil zumindest zu meiner Ausbildung `95-98 das Arbeitsamt viele Arbeitslose zur Umschulung in die Altenpflegeausbildung geschickt hatte. Ich denke mal 50 % wollten den Beruf wirklich lernen, und von den anderen 50% arbeiten leider 25% tatsächlich in der Altenpflege. Und das sind dann sie Luschen, die für unser Image verantwortlich sind.
Klar kann ich verstehen, das viele einfach resignieren aber ich habe bundesweit in Altenheimen genug gesehen und bin mittlerweile froh, Heime nur von aussen sehen zu müssen. Im Rahmen meiner Tätigkeiten bin ich auch im Krankenhaus gelandet, unter anderem Hospitation auf einer ITS als Vorbereitung auf eine IMC. Ich war dort nicht der erste Altenpfleger, und dort auch voll anerkannt.
Vom Prinzip sind beide Berufe gleich, aber was die Aufstiegsmöglichkeite, etc. angeht hinkt die Altenpflege einfach weit hinterher.
Ich kenne allerdings aus beiden Sparten solche und solche. Und ganz ehrlich... Nach vielen Jahren in einem Altenheim gegen Mauern zu rennen würde ich wahrscheinlich auch abstumpfen.
Hoffe ich habe nicht zu sehr über meinen Beruf abgelästert, und ich weiss natürlich, das es viel an den Rahmenbedingungen liegt.
Und wie gesagt ich habe schon richtig gute Altenpflegerinnen kennen gelernt und richtig schlechte Krankenschwestern.
 
Hallo,

Habe auch die Erfahrung gemacht, dass HEPs tatsächlich in manchen Einrichtungen den Krankenpflegern/Altenpflegern gleichgestellt sind (-> so auch in der Einrichtung in der ich arbeite!)
Allerdings macht mich das sehr skeptisch weil es bei den mir bekannten HEPs deutliche Defizite gibt was die Grund- UND Behandlungspflege angeht, ohne jetzt einen HEP angreifen zu wollen..!
Ich glaube dass der Schwerpunkt der HEP Ausbildung einfach anders gelagert ist wie in der Altenpflege/Krankenpflege, HEPs sehr kompetent sind in der heilpädagogischen Förderung..
LG Sheila
 
Kann man nicht mal die Curicula der Ausbildungen nebeneinander stellen?
Bei Die Curricula von Altenpflege und Krankenpflege fand ich folgendes:

Altenpflege

Gegenstände der schulischen Ausbildung

1 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Altenpflege - 80h
2 Altenpflege als Beruf - 140h
3 Altern als Prozess – Gerontologisch begründete Arbeitsweisen - 200h
4 Kultursensible Pflege - 200h
5 Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung - 80h
6 Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses - 160h
7 Anleitung, Beratung, Kooperation - 140h
8 Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld - 200h
9 Direkte Pflege alter Menschen - 200h
10 Förderung der Selbstkompetenz Pflegebedürftiger - 120h
11 Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen - 320h
12 Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen - 160h
13 Qualitätsentwicklung in der Altenpflege - 100h

Gegenstände der praktischen Ausbildung

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Umweltschutz
Pflegen alter Menschen in häuslicher Umgebung
Pflegen alter Menschen in stationären Einrichtungen der Altenpflege
Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV
Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen
Hilfen bei Behinderungen und Verwirrtheit
Pflegeunterstützende Massnahmen der Gesundheitsförderung
Massnahmen in der Behandlungspflege
Stressprävention und Belastungsvermeidung
Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung
Unterstützung und Pflege bei alternsbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen
Massnahmen in der speziellen Pflege
Begleitung Sterbender
Krankenpflege

Gegenstände der schulischen Ausbildung

1 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen in der Gesundheits- und Krankenpflege
2 (Gesundheits- und) Krankenpflege als Beruf
3 Gesundheit und Krankheit als Prozess – Gesundheitsförderung als Grundlage beruflicher Krankenpflege
4 Kultursensible Pflege
5 Methoden und Dimensionen der Lebensumwelt- und Alltagsgestaltung
6 Planung, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses
7 Anleitung, Beratung, Kooperation
8 Krankenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld
9 Direkte Pflege bei gestörter Gesundheit und Krankheit
10 Förderung der Selbstkompetenz Pflegebedürftiger
11 Spezielle Pflege kranker Menschen
12 Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen
13 Qualitätsentwicklung in der Krankenpflege

Gegenstände der praktischen Ausbildung

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
3 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
4 Umweltschutz
5 Pflegen erkrankter Menschen in häuslicher Umgebung
6 Pflegen erkrankter Menschen in stationären Einrichtungen
7 Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV
8 Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen
9 Hilfen bei körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen
10 Pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung
11 Massnahmen der Behandlungspflege
12 Stressprävention und Belastungsvermeidung
13 Massnahmen der speziellen Pflege
14 Begleitung Sterbender
15 Qualitätssicherung in der Krankenpflege
Bei http://www.kreuznacherdiakonie.de/11_fachschulen/2005/Lehrplan_HEP.pdf fand ich folgendes:

Heilerziehungspflege

Gegenstände der schulischen Ausbildung
A. Pflichtmodule
1. Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken - 160
2. Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache - 160
3. Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Strukturen und gesellschaftlichem Handeln - 120
4. Persönliche und berufliche Identität entfalten und reflektieren - 80h
5. Lebenswelten von Menschen mit Beeinträchtigung erschließen und mitgestalten - 160h
6. Menschen mit Behinderung individuell und situationsbezogen begleiten - 320h
7. Ganzheitliche Pflege anleiten, durchführen und dokumentieren - 160h
8. Beziehungen aufbauen, ermöglichen und Gruppenprozesse gestalten - 120h
9. Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung
anregen und fördern - 200h
10. Anthropologisch-soziale Aspekte heilerziehungspflegerischen
Handelns in religiöser Perspektive erschließen - 120h
11. Heilerzieherische Arbeit organisieren, koordinieren und ihre Qualität
sichern - 120h
12. Herausforderndem Verhalten und Konflikten angemessen begegnen - 80h
13. Abschlussprojekt - 80h
B. Wahlpflichtmodule - 40h
Zur praktischen Ausbildung der Heilerziehungspfleger wurde ich nicht fündig.

Weitere Seiten zum Vergleichen der Ausbildung: WinCIDS - Software für Schulen im Gesundheitswesen: Curricula

Da die Tätigkeiten unserer Berufe nicht an bestimmte gesetzlich festgelegte Vorbehaltsaufgaben gebunden sind, kann offensichtlich jeder nach kurzer Anlernzeit die Arbeit des Anderen übernehmen. Ergo: Es gibt eigentlich keine Unterscheide- außer das traditionell im KKH meistens die GuK arbeitet und außerhalb die Altenpflege einen größeren Raum einnimmt.

Elisabeth
 
@Elisabeth,

habe leider die Erfahrung gemacht dass es so gehandhabt wird dass HEPs in bestimmten behandlungspflegerischen Tätigkeiten angelernt werden, allerdings finde ich das etwas fragwürdig.....:gruebel:
da werden Medikamente gerichtet und Injektionen verabreicht aber leider weiss so mancher nicht wirklich was er da tut. Ich behaupte man könnte theoretisch auch einen Pflegehelfer in solche Tätigkeiten einarbeiten....aber wo bleibt das Wissen darüber?
LG Sheila
 
Wieso findest du das fragwürdig? Es gibt nun mal kein Gesetz, dass die von dir genannten Tätigkeiten ausschließlich GuK oder AP zuspricht.
Es gibt bereits Überlegungen ob und unter welchen Bedingungen deine Tätifkeiten an Pflegehelfer (3-6 Wochen Ausbildung) delegieren kann.
Ich würde glatt behaupten, wenn dir bewusst ist, dass die Anordnung des Arztes bindend ist ... das du auch als Hilfskarft die Durchführungsverantwortung hast ... dann steht einer Übernahme durch presiwertere Arbeitskräfte nix im Wege.

Wem das nicht gefällt, der sollte überlegen, wann und wie ER persönlich in den letzten Jahren dafür gesorgt hat aufzuzeigen, dass Pflege und Professionelle Pflege nicht dasselbe sind: Fachkenntnisse demonstriert, Pflegeprozess genutzt um kausale Zusammenhänge aufzuzeigen, die Expertenstandards als ausreichend anerkannt und damit auf hauseigene "Drehbücher" verzichtet usw., zsw., usw..

Wobei: fürs Medi- stellen bedarf es wirklcih keiner großen Ausbildung. Das macht jeder zu Hause auch. Und jeder Diabetiker bzw. Angehöriger eines Diabetikers erlernt das s.c. injizieren auch als reine Handlung.

Elisabeth
 
Ich frage mich aber, wo hört dann der Bereich des delegierbaren an Hilfskräfte auf? Jede Hilfskraft kann meiner Meinung nach beim Tropfen richten 20Tropfen abzählen-klar. Aber kann mir die Hilfskraft auch sagen, was das für Tropfen sind, die sie da richtet? Verstehst du was ich meine, dann gibt es doch immer mehr ausgeführte Tätigkeiten ohne dass aber der Handelnde die Hintergründe und Konsequenzen seines Tuns kennt..
Ich respektiere HEPs das ist keine Frage, aber ist es wirklich sinnvoll eine Tätigkeit des Ausführen willen auszuführen, obwohl man eigentlich nicht genau weiss wo man den BVK einführt, welches Medikament man gerade verabreicht, was passieren kann wenn man absaugt.. das sind nur einige Beispiele zu meinen Gedanken und Erfahrungen, die nicht gerade die positivsten sind, das gebe ich zu..
Ich überlege auch gerade, auch wenn das nicht zum eigentlichen Thema gehört, ob Pflegefachkräfte irgendwann von Pflegehilfskräften abgelöst werden?:gruebel:
 
Muss sie denn wissen, was die Tropfen bewirken? Ich geh mal davon aus, dass der Doc die Tabletten ansetzt. Er muß die Anordnung so gestalten, dass ein "Laie" sie versteht. Auch wir sind hier nur Ausführende: keine darf eigentlich ein Medikament ändern bzw. eine Alternative für das Medikament anch Wirkstoff auswählen. Dies ist ausschließlich dem Doc und dem Apotheker vorbehalten.

Bei welchem Medikament muss ich beim Aufbauen Hintergrundwissen haben? Ich lese die Anordnung, lese den Namen auf der Tablettenschachtel, entnehme die Tabletet und lege sie ins Schälchen. Ergo: ich muss lesen können und eine motorische Fähigkeit besitzen: die Meids zu entnehmen.

Hintergrundwissen brauchts erst, wenn du beobachtest. Und selbst das musst du nicht selber machen. Das kannst du delegieren.
Problematisch wird es nur, wenn du mit Nebenwirkungen rechnen musst, die ein sofortiges Eingreifen nötig machen. Wo hast du die in deinem Bereich?

Elisabeth

*offtopic*
Ich überlege auch gerade, auch wenn das nicht zum eigentlichen Thema gehört, ob Pflegefachkräfte irgendwann von Pflegehilfskräften abgelöst werden?
Diese Zukunft hat längst angefangen. Es will sie nur keiner wahrhaben in der Pflege. Wir diskutieren zum Thema unter: http://www.krankenschwester.de/forum/pressebereich/15289-kliniken-drastischem-personalabbau.html
 
Natürlich ist es die Aufgabe des Docs die Medis an und abzusetzen- stimmt, allerdings ist das Stichwort Krankenbeobachtung auf evtl. Nebenwirkungen Aufgabe der Pflegekraft genau! Da ich in der AP arbeite und teilweise wochenlang keinen Arzt sehe, ist auch der Doc auf meine Beobachtung zum An- und Absetzen von Medis angewiesen.
Eine Hilfskraft kann auch eine gute Beobachtungsgabe haben, das bestreite ich nicht, aber ich sage auch dass Dinge die beobachtet und dokumentiert werden sollten, oftmals nicht gesehen/erkannt werden->und zwar von der Hilfskraft die vielleicht keinen Zusammenhang zwischen Diagnose-Medikament-AZ usw. sehen kann, weil sie es nicht weiss..
Ich will damit nicht behaupten dass es keine Fachkräfte gibt, die eine schlechte Beobachtungsgabe haben, die gibt es mit Sicherheit auch!
Plötzliche AZ Verschlechterungen gibt es bei älteren Menschen oft, die ein adäqates Handeln verlangen, deshalb finde ich es schon wichtig zu wissen welche Medis gerichtet und verabreicht werden.
LG Sheila
 
Muss ich als „Tablettenausteiler“ nicht auch wissen, ob das jeweilige Medikament bei diesem Pat. angezeigt ist?
Ich meine jetzt nicht, dass jeder spezielle Pharmaziekenntnisse besitzen muss, aber ein paar Grundkenntnisse ...
Kann man nicht auch belangt werden, wenn man als Auszufuehrende/-r die Arztanordnung zwar korrekt – wie aufgeschrieben – ausfuehrt, aber der Arzt hat versehentlich die Pat. verwechselt und seine Anordnung in die falsche Kurve geschrieben. Z.B. ein blutdrucksenkendes Medikament fuer einen Hypotoniker angeordnet...

Logischerweise kann das auch eine Hilfskraft herausfinden, wozu gibt`s die Waschzettel und andere Hilfsmittel, aber schlaegt man jedes Mal nach?
 
Für die fehlerhaft geschriebene Kurve ist der Schreiber zuständig- nicht der der die Tabletten aufstellt. Das selbst eine Ausbildung nicht vor dem Nichtwahrnehmen von Fehlern schützt konnte man in dem Thread http://www.krankenschwester.de/foru...kamente-muss-pflegefachpersonal-kennen-3.html
Wir sollten also die Kirche im Dorf lassen.

Zur Krankenbeobachtung. Eine Pflegehelferin bei uns hat es sehr schön auf den Punkt gebracht: Ich kann nicht wissen, was ich nicht weiß. Ist mittlerweile zum geflügelten Wort geworden. Eine Pflegefachkraft muss in der Lage sein ihr eigenes Handeln so zu reflektieren, dass sie der Hilfskraft entsprechende Anweisungen geben kann. Daran scheitert es leider meistens.

Elisabeth
 
Hallo zusammen.

Erstmal zur Grundfrage, ja es gibt sogar relativ große Unterschiede in der AP/KP. Die AP-Ausbildung befasst sich mit den alten und psychisch veränderten alten Menschen. Grundausbildungsthema ist die Gerontologie, Krankheitsspezifisch gesehen lernen die Altenpfleger die allgmeinen Grundkrankheiten der alten Menschen und das auch noch sehr intensiv. Allgemeine Krankheitslehre gibt es auch noch, aber nicht mehr so ausgeprägt wie zu meiner Zeit (ich könnte wahrscheinlich ein Herz oder ne Lunge transplantieren) klar gesagt ist der Unterschied schon in der Berufsbezeichnung gesagt, Altenpflege befasst sich mit den alten Menschen, ihn auf seinen Weg zu begleiten und ihm (manchmal) seine neue Famile zu sein. AP`s bauen eine Beziehung auf menschlicher Basis (sollten sie zumindest) zu den Bewohnern auf. Krankenpflege befasst sich mit kranken Menschen egal in welchem alter. Sie bauen in der Regel keine Beziehung auf
(da die Kranken selten mehrere Jahre ununterbrochen im gleichen Krankehaus bleiben) und werden nicht zur neuen "Familie" (Beziehung aufbauen zu alten Menschen ist auch ein Ausbildungsfach weiß nur nicht mehr im welchen).

Ich hoffe das war aussage kräftig.


So zum Thema Medikamente.

Ich könnte Wutanfälle bekommen wenn ich das lese.
Grundsätzlich dürfen nur Ex. AP/KP Medis austeilen.
Kann mir ein APH/KPH sagen welches Medikament es ist, wie es wirkt, welche Nebenwirkungen es hat und ganz wichtig, welche Wechselwirkungen es hat? Ich denke nicht, es sei denn die Person ist schon ewig und 3 Tage in ihrem Beruf. ( und dann ist es immer noch fragwürdig)

Als Ex. Kraft musst du wissen welche Diagnosen der Mensch hat, welche Medis er bekommt, Unverträglichkeiten gegen bestimmte Medis, welches Medi für welche Erkrankung etc. denn das Wissen was ich schon oben gesagt habe. Das ist der Grund warum es nur Fachkräfte machen dürfen.


Als nächstes noch die Aussage das der Arzt dafür gerade steht wenn er das Medikament in die falsche Akte schreibt. Stimmt zum Teil.

Wenn der Arzt ein Medikament in die falsche Akte schreibt und die nächste Ex. Kraft die kommt das Medikament verabreicht, haften alle "drei" dafür. Der Arzt für die falsche Eintragung, die verantwortliche Kraft, die das Medikament gestellt hat und die Kraft die das Medikament verabreicht hat.

Kleines Beispiel was mir persölich passiert ist:

Ein Notarzt kommt weil eine Bewohnerin über sehr starke Scherzen klagt, der Arzt verschreibt ihr in den nächsten 24 Stunden 100 Tropfen Tramal. Die Bewohnerin bekommt aber als festes Medikament Durogeic 150.
Als ich dann zur Übergabe kam wurde mir die Situation erklärt, ich fragte ob sie an das Durogesic gedacht hat, sie nee, sie hat der Bewohnerin aber auch noch keine Topfen gegeben (Glück für die Kollegein).

Naja, ich nachher den Arzt wieder angerufen (hab mir dabei gedacht ob der noch ganz dicht ist im Kopf) und habe ihm nach meinem Gedankenzug darüber berichtet das der Bewohner Durogesic bekommt. Der Arzt kam dann und hat ein anderes Medikament verschrieben.

Merkt Ihr was? Hätte die Kollegin das Medikament gegeben und ich hätte keinen Dienst an diesem Tag gehabt (und wir gehen mal davon aus das die andere Fachkraft es auch nicht bemerkt hätte) wäre die Bewohnerin vielleicht zum Jordan gegangen.... verantwortlich sind dann alle die das Medikament verordnet haben, gestellt haben und verabreicht haben. Vor gericht würde es dann heißen "Grobfahrlässige Tötung" Dr. Titel weg und die Examen sind auch weg inkl. ein paar Jahre Knast wenn du Pech hast.


Lieben Gruß

Fijona
 
Krankenpflege befasst sich mit kranken Menschen egal in welchem alter. Sie bauen in der Regel keine Beziehung auf
(da die Kranken selten mehrere Jahre ununterbrochen im gleichen Krankehaus bleiben)

Hallo,

nun, gegen diesen Satz möchte ich mich mal verwehren, wir bauen sehr wohl eine Art Beziehung auf, vielleicht nicht im familiären Sinne, aber ich kann nicht sagen es besteht keine Beziehung zwischen Pfleger/in und Patient/in im Krankenhaus.
Es gibt auch Stationen auf denen Menschen länger oder öfter und öfter länger einen Aufenthalt "genießen", siehe z.B. Onkologie, Querschnittsstationen usw.
Dort kann durchaus eine Art familiäre Beziehung entstehen. Obwohl ich mit dem Ausdruck familiär doch eher vorsichtig umgehe auch im Seniorenheim.

Meiner Meinung zum Unterschied möchte ich mich mal enthalten, da diese sicher zum Eklat führt.


Gruß
Dennis
 
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