Beschäftigungsverbot und Wechselschichtzulagen?

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Shadomo

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22.07.2010
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Hallo,
Ich bin seit dem 27.08 im Beschäftigungsverbot, letzten Monat erhielt ich noch die wechselschichtzulagen in Höhe von 105 Euro, heute kam die neue Abrechnung, dort fehlt diese jedoch und ich meine das einem nach dem mutterschutzgesetz kein Nachteil entstehen darf, wie schaut das hier aus?
Bin im öffentlichen Dienst nach tvöd bringt uns war es so das man in 2 aufeinander folgenden Monaten mindestens 4 Nächte (Vollzeit) leisten musste nur dann erhielt man die wechselschichtzulage, ansonsten nur die einfache schichtzulage.
Nun frag ich mich wie das im Beschäftigungsverbot ist, denn auch die einfache Zulage ist nicht bei und laut Gesetz sollte eigentlich das durchschnittliche Gehalt der letzten Monate gezahlt werden.
Leider ist unser Betriebsrat schon im Feierabend....
LG
 
Na, Montag wird er ja wieder da sein, und die Personalabteilung auch. Vielleicht ist es einfach nur ein Fehler.

Wobei Du die Wechselschichtzulage knicken kannst, denke ich. Schwangere dürfen keine Nachtarbeit leisten. Eine Schwangere, die arbeitet, kriegt die Zulage also nicht - und Dir, die Du nicht arbeiten kannst, sollte sie zustehen? Kann ich mir nicht denken.
 
Zumindest aber die ständige schichtzulage...man ist ja nicht freiwillig daheim...
 
Das denke ich auch. Ruf Montag doch erstmal in der Personalabteilung an. Da arbeiten auch nur Menschen; vielleicht ist es lediglich ein Versehen. Wenn nicht, kannst Du Dich ja immer noch an den Betriebsrat wenden.
 
Ja der Punkt ist das ist kein Versehen, meine Kollegin ist ebenfalls im BV und erhält auch nix, hatte nur gehofft ob hier jemand weiß ob man anspruch hat oder sowieso nicht, des werd auch dann erstmal den Betriebsrat, sollen die mal herausfinden.....oder Verdi, zahle ja genug Beitrag;)
 
Okay, dann habt ihr beide brutto Euro 40,- zu wenig, wenn ihr Vollzeit arbeitet. Haut das Netto wirklich so sehr rein, dass Du Dich nicht bis zum Montag gedulden kannst? Der Monat ist genaugenommen erst nächsten Mittwoch zu Ende!
 
Soll das nun ein Witz sein? Irre ich mich oder ist das ein Forum zum austauschen umd Fragen stellen?
Genau aus diesem Grund bin ich hier nicht aktiv, hier sind anscheinend nur unfreundliche Leute.
Tolle Bereichsmoderation.... ich werde am Hungertod sterben wegen netto 20 Euro, vielleicht bedenkt du das mir aber gegenüber des Vormonats 50 Euro fehlen werden.
So unnötige Aussagen
 
Das Mutterschutzgesetz, das die Nachtarbeit für Schwangere verbietet, kannst Du Deinem AG aber schlecht in die Schuhe schieben. Genau wie das Beschäftigungsverbot dient das dem Schutz Deines ungeborenen Kindes.

Laut Mutterschutzgesetz wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage herangezogen; möglicherweise ist da die Schichtzulage bereits mit einberechnet und wird nicht mehr gesondert auf dem Lohnzettel aufgeführt.
 
Hallo shadomo,
ob deines netten Tones hier schliesse ich den Thread mit deinem Anliegen.
 
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