Hallo,
Ich bin seit dem 27.08 im Beschäftigungsverbot, letzten Monat erhielt ich noch die wechselschichtzulagen in Höhe von 105 Euro, heute kam die neue Abrechnung, dort fehlt diese jedoch und ich meine das einem nach dem mutterschutzgesetz kein Nachteil entstehen darf, wie schaut das hier aus?
Bin im öffentlichen Dienst nach tvöd bringt uns war es so das man in 2 aufeinander folgenden Monaten mindestens 4 Nächte (Vollzeit) leisten musste nur dann erhielt man die wechselschichtzulage, ansonsten nur die einfache schichtzulage.
Nun frag ich mich wie das im Beschäftigungsverbot ist, denn auch die einfache Zulage ist nicht bei und laut Gesetz sollte eigentlich das durchschnittliche Gehalt der letzten Monate gezahlt werden.
Leider ist unser Betriebsrat schon im Feierabend....
LG
Ich bin seit dem 27.08 im Beschäftigungsverbot, letzten Monat erhielt ich noch die wechselschichtzulagen in Höhe von 105 Euro, heute kam die neue Abrechnung, dort fehlt diese jedoch und ich meine das einem nach dem mutterschutzgesetz kein Nachteil entstehen darf, wie schaut das hier aus?
Bin im öffentlichen Dienst nach tvöd bringt uns war es so das man in 2 aufeinander folgenden Monaten mindestens 4 Nächte (Vollzeit) leisten musste nur dann erhielt man die wechselschichtzulage, ansonsten nur die einfache schichtzulage.
Nun frag ich mich wie das im Beschäftigungsverbot ist, denn auch die einfache Zulage ist nicht bei und laut Gesetz sollte eigentlich das durchschnittliche Gehalt der letzten Monate gezahlt werden.
Leider ist unser Betriebsrat schon im Feierabend....
LG