Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohnungszuschuss möglich?

muki_bln

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Seit 04/10 OTA-Azubi an der Charité - Seit 04/13 OTA bei Vivantes
Hallo.

Leider habe ich nur ältere Threads zu diesem Thema gefunden.
Wie oben schon beschrieben, wollte ich mal nachfragen ob sich jemand mit diesem Thema auskennt??

Ich fange als Auszubildender am 01.04.10 als operationstechnischer assi in Berlin an. Da ich mir aus privatlichen Gründen eine eigene Wohnung suchen muss und mir das Gehalt als OTA vorne und hinten nicht reichen wird (knapp 600€), ist meine frage, ob es die Möglichkeit bestehen würde, dass ich Wohnungszuschuss oder sogar Ausbildungsbeihilfe bekommen kann?

Ich bin 25 d.h. Kindergeld fällt schonmal weg und finanziell ist es meinen Eltern auch nicht möglich mich zu unterstützen. Außerdem habe ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Als ich mich schonmal in der Vergangenheit beim Amt erkundigt habe, meinte die Dame, dass es schwierig wäre Beihilfe zu bekommen,wenn man eine ab. Ausbildung in der Tasche hat. ("Aber versuchen kann man das ja trotzdem-sehe jedoch wenig Chancen" -> ihre Worte)
Man muss dazu sagen das ich zu diesem Zeitpunkt gedacht hätte 700km von meinem Wohngebiet zu arbeiten. Wie kann das Amt soetwas ablehnen, wenn man woanders hinziehen muss und das Geld zum leben nicht reicht. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Naja jedenfalls bleibe ich in Berlin und da stellt sich die Frage, ob ich es überhaupt versuchen soll?

Vielleicht hat der eine oder andere schon mit diesem Problem zu kämpfen gehabt oder kennt sich aus und kann mir diesbezüglich paar hilfreiche Tipps geben.

Lieben Grüß :)
 
Hallo,

nun....Beihilfen beziehen sich meines Wissens nach immer nur auf eine Ausbildung. Damit soll jedem die Chance gegeben werden, am Berufsleben zu partizipieren. Das Du im ersten Beruf nun nicht arbeitest, ist Deine Sache; eine zweite Ausbildung somit "Privatvergnügen".


Aber überleg doch mal, ob Du nicht Kosten reduzieren könntest:

  • Gibt es ein Wohnheim? Alternativ ein WG Zimmer?
  • Führe ein Haushaltsbuch und kuck, wo sich sparen lässt. Punkte könnten sein: Handy, Auto, Klamotten etc.
  • Gibt es ein finanzielles Polster (Sparbuch o.ä.) auf das zu zurückgreifen könntest?
  • Käme ein Bildungskredit in Frage?
 
hi,
schon eine ganze Weile her das ich meine BAB bekommen hab:mrgreen:.Ich gehe mal davon aus, dass dir kein Wohnheim o.ä. zur Verfügung steht und dein Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz zu weit weg ist um ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Also meinem Kenntnisstand nach steht dir BAB für eine zweite Ausbildung nur zu, wenn eine anderweitige berufliche Eingliederung nicht möglich ist. Das ist vor allem bei Berufskrankheit etc. der Fall. Also ist das schonmal eine Einzelfallentscheidung, deswegen würde ich den Antrag grundsätzlich erstmal stellen. Du hast ja nichts zu verlieren!
( Vll kann die dieser Link schon mal eine kleine, unverbindliche Orientierungshilfe sein: BAB-Rechner )

Sollten die Bearbeiter deinen Antrag ablehnen, würde ich mich mal mit denen kurzschließen und Fragen ob es Möglichkeiten auf Wohngeld gibt. Das habe ich aber auch noch nicht beantragt, vll kann da jemand andres bessere Auskunft zu geben. :)

Hoffe konnte dir ein bissle Helfen.
 
Danke schonmal für die hilfreichen Antworten.

Hallo,

nun....Beihilfen beziehen sich meines Wissens nach immer nur auf eine Ausbildung. Damit soll jedem die Chance gegeben werden, am Berufsleben zu partizipieren. Das Du im ersten Beruf nun nicht arbeitest, ist Deine Sache; eine zweite Ausbildung somit "Privatvergnügen".


Aber überleg doch mal, ob Du nicht Kosten reduzieren könntest:

  • Gibt es ein Wohnheim? Alternativ ein WG Zimmer?
  • Führe ein Haushaltsbuch und kuck, wo sich sparen lässt. Punkte könnten sein: Handy, Auto, Klamotten etc.
  • Gibt es ein finanzielles Polster (Sparbuch o.ä.) auf das zu zurückgreifen könntest?
  • Käme ein Bildungskredit in Frage?

Ich weiß halt nicht, ob meine Ausbildung auch in dieses Schema gehört? Es war eine schulische Ausbildung, wo ich nicht mal Ausbildungsvergütung bekommen habe.

Geplant war es ja eine WG zu gründen bzw ein WG Zimmer zu nehmen.

Ein Bildungskredit klingt sehr verlockend, aber ich denke da verschuldet man sich recht schnell und auf sowas risikohaftes würde ich gerne verzichten.

hi,
schon eine ganze Weile her das ich meine BAB bekommen hab:mrgreen:.Ich gehe mal davon aus, dass dir kein Wohnheim o.ä. zur Verfügung steht und dein Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz zu weit weg ist um ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Also meinem Kenntnisstand nach steht dir BAB für eine zweite Ausbildung nur zu, wenn eine anderweitige berufliche Eingliederung nicht möglich ist. Das ist vor allem bei Berufskrankheit etc. der Fall. Also ist das schonmal eine Einzelfallentscheidung, deswegen würde ich den Antrag grundsätzlich erstmal stellen. Du hast ja nichts zu verlieren!
( Vll kann die dieser Link schon mal eine kleine, unverbindliche Orientierungshilfe sein: BAB-Rechner )

Sollten die Bearbeiter deinen Antrag ablehnen, würde ich mich mal mit denen kurzschließen und Fragen ob es Möglichkeiten auf Wohngeld gibt. Das habe ich aber auch noch nicht beantragt, vll kann da jemand andres bessere Auskunft zu geben. :)

Hoffe konnte dir ein bissle Helfen.

Ich habe mich eben noch auf anderen Seiten sachkundig gemacht und selbst eine 28jährige mit meinem Hintergrund hat Wohnungsgeld bekommen. In einer WG sogar laut der Bestimmungen auf http://www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo/help/Wohngeld.pdf
möglich.

Vielleicht sollte ich mit Wohngeldmöglichkeiten anfangen?
Kann ich das eigentlich alles schon beantragen, obwohl noch keine Informationen bzgl. Wohnung etc. vorhanden sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
hey,

als erstes mal: Was hast du den für eine erste ausbildung gemacht? Damit man sich da auch mal etwas drunter vorstellen kann. :) Und warum willst du jetzt nochmal was neues lernen? Einfach weils dir doch net gefällt oder wegen Berufskrankheit etc. ?

Wenn(!) ich es noch richtig in Erinnerung habe, hängt auch viel davon ab, ob du schon eine eigene Wohnung hast oder in einer WG wohnst o.ä.
Die Agentur fördert natürlich nur Wohnungen etc. die nicht zu teuer oder zu gross sind. Solltest du noch bei deinen Eltern wohnen (so habe ich es bis jetzt rausgehört) würde ich als erstes morgen zum Amt gehen oder anrufen und mal nachfragen welche Möglichkeiten es gibt und unter welchen Voraussetzungen. Soweit ich weiss gibt es z.B. Wohngeld nur mit dem Bescheid über abgelehnte BAB. Das alles geht aber zu sehr ins detaillierte, da empfehle ich dir bei den Sachbearbeitern nachzufragen.
 
Wie wärs damit:

Such dir nen Nebenjob!

Klar ist es nicht so prickelnd, schließlich machst du eine Vollzeit-Ausbildung. Aber wenn du mit deinem Geld nicht klar kommst, dann musst du dir eben was suchen.

Du bekommst immerhin eine Ausbildungsvergütung. Ich verdiene in meiner Physioausbildung nichts, im Gegenteil zahle Schulgeld (gut meine Eltern). Habe mit Kindergeld und Bafög nicht mal 400 Euro zum leben. Da bleibt einem nix anderes übrig als sich nen Job zu suchen.
 
das war eine duale Ausbildung. Die Ausbildung fand auch direkt in der Schule statt (Ausbildung im Bereich Computer-und Automatisierungstechnik). Klingt sehr kompliziert, aber beschäftigt sich zum größten teil mit Informatik.
Ist eine tolle Ausbildung, aber ich habe mir spät was anderes darunter vorstellen können und wollte dann nur noch im sozialen Bereich was machen.

Z.Z wohne ich noch zuhause.Aber meinen Eltern zu Last zu fallen ist ja auch nicht mehr das wahre und außerdem wäre eine Wohnung in der Nähe der Ausbildung doch effektiver als dort wo ich jetzt wohne.

Beim welchem Amt muss ich mich da melden? Bekomm ich nicht das Formular und die Beratung beim jeweiligen Bürgeramt wegen Wohngeld?
 
Wie wärs damit:

Such dir nen Nebenjob!

Klar ist es nicht so prickelnd, schließlich machst du eine Vollzeit-Ausbildung. Aber wenn du mit deinem Geld nicht klar kommst, dann musst du dir eben was suchen.

Du bekommst immerhin eine Ausbildungsvergütung. Ich verdiene in meiner Physioausbildung nichts, im Gegenteil zahle Schulgeld (gut meine Eltern). Habe mit Kindergeld und Bafög nicht mal 400 Euro zum leben. Da bleibt einem nix anderes übrig als sich nen Job zu suchen.


Ich arbeite momentan als Vollzieher bei Starbucks. Kann auch neben der Ausbildung dort problemlos weiter arbeiten. Die Frage ist nur immer dabei, ob man das alles schafft. So eine lari fari Ausbildung möchte ich nicht hinlegen.

Falls Zeit übrig bleibt werde ich mit Sicherheit als Nebentätigkeit dort weiter beschäftigt sein.

Diese Möglichkeit habe ich also bereits in Betracht gezogen :)
 
Als Vollzieher? Was ist denn das? Klingt brutal....

Bitte beachte, dass jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber (in Deinem Fall: von der Krankenpflegeschule) genehmigt werden muss.
 
Hey,
ich war einige Zeit bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend gemeldet und hatte daher das ein oder andere Gespräch mit meiner Berufsberaterin.
Dabei ging es unter anderem auch um BAB.
Dazu sagte sie mir, dass BAB ausschließlich bei Erstausbildungen gezahlt würde. (Ob da irgendwelche Einzelfälle anders entschieden werden weiß ich nicht)
Zudem kommt noch das BAB nur bei betrieblichen, nicht aber bei schulischen Ausbildungen gezahlt wird. Da die OTA Ausbildung aber als schulische Ausbildung gehalten wird, gibt es hierfür von vornerein kein BAB. So sind zumindest meine Infos von der guten Dame ;)
Also solltest du dir über andere alternativen Gedanken machen.

LG :hippy:
 
Ok, das OTA als schulische Ausbildung gilt wusste ich auch nicht :D
Da hat Careless recht: BAB wird bei schulischer Ausbildung nicht gezahlt. Da kannst/musst du Bafög für beantragen. Wie das allerdings jetzt bei Bafög aussieht wegen deiner bereits zweiten Ausbildung kann ich dir nicht sagen...Viele weitere nützliche Infos, z.B. wo du den Antrag stellen musst, findest du hier:
BAföG 2008: Das neue BAföG

Sollte der Antrag abgelehnt werden, würde ich es wie gesagt mal mit dem Wohngeld probieren.
 
Ja OTA gilt als schulische Ausbildung, ebenso wie die GuK Ausbildung.
Tja und bei BAföG habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht :D
Ich habe nämlich letztes Jahr eine Ausbildung zur Physiotherapeutin anfangen
wollen, für die ich monatlich knapp 300€ bezahlen musste. Hinzu kam ein Monatsticket (Deutsche Bahn) von 214,30€ (und das war schon die Ermäßigte Karte, zwecks Ausbildung). Nunja vom BAföG Amt bekam ich sage und schreibe 113 €, da der Regelsatz bei schulischen Ausbildungen bei 212 € liegt, die man höchstens bekommen kann. So hat man mir das zumindest erklärt. Dazu kann man dann natürlich noch, wenn man einen Mietvertrag vorlegen kann, eine kleine Erhöhung von rund 70 € erhalten.
Das wars dann aber auch schon.:schraube:

LG:flowerpower:
 
hmm, wenn du Bafög nicht oder auch nur so wenig bekommen würdest, wäre die einzige Alternative die mir jetzt noch einfällt der hier schon erwähnte Bildungskredit...Hängt natürlich alles davon ab wie wichtig dir die OTA- Ausbildung ist und von deinen privaten finanziellen Verpflichtungen.

Vielleicht gibt es ja noch irgendeine Förderung die ich nicht kenne oder vergessen habe. Würde mich da mal bei der Arbeitsagentur informieren.
 
Ja der Bildungskredit ist eine Alternative. Aber soweit ich weiß, kann man den doch erst ab dem 2. Lehrjahr beziehen. Ich hatte nämlich letztes Jahr einen Flyer mit "Finanzierungsmöglichkeiten" von der Physio Schule bekommen.
Ich hatte da auch schonmal ne Seite zu dem Bildungskredit, ich schau mal ob ich die Seite noch finde :)
 
So, jetzt kommt der Link.
Habe es gerade nochmal überflogen, ich glaube da steht nicht bei,
das man diesen Kredit erst ab dem 2. Lehrjahr bekommen kann.
Das stand aber wie gesagt in dem Flyer, mit der Begründung, dass man sicher gehen will, das man Schüler unterstützt, die es auch ernst meinen. Und zum anderen natürlich auch wegen der Probezeit.

So sind zumindest meine Infos :P

BVA Internet: Bildungskredit - finanzielle Förderung für Ausbildung und Studium
 
:mryellow: dafür habe ich den Flyer gefunden, denke das ist der von dir gemeinte:

BVA Internet: Bildungskredit - finanzielle Förderung für Ausbildung und Studium

Der entsprechende Abschnitt:
...gefördert wird....
"Volljährige Schüler und Schülerinnen in den beiden letzten Jahren
ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden
Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss
ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden"

Also ich verstehe das so, das weil sie ja bereits eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung hat, von Anfang an gefördert wird...richtig?
 
@Freddy_HB: Ich meinte den Flyer von der Schule wo ich anfangen wollte ;) Aber der ist ja auch gut.

Ich glaube das auch hier erst das erste Lehrjahr als OTA rum sein muss, bevor die Förderung bewilligt wird. Will ich aber nicht zwingend behaupten!
Aber in dem Flyer stehts ja auch schon, es ist nicht gesagt das man es auch bekommt. Das ist nicht wie bei BAföG wo es am eigenen und elterlichen Einkommen errechnet wird.
In dem Flyer steht ja aber auch eine Adresse und eine Telefonnr.
Fragen kostet ja nichts ;)

Bundesverwaltungsamt,
Abteilung IV Bildungskredit,
50728 Köln, Telefon 0228 99 3584492
oder www.bildungskredit.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke erstmal für die zahlreichen Tipps von Euch.

Als Vollzieher? Was ist denn das? Klingt brutal....

Bitte beachte, dass jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber (in Deinem Fall: von der Krankenpflegeschule) genehmigt werden muss.

Natürlich meinte ich Vollzeitler. Sorry ;)

Hey,
ich war einige Zeit bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend gemeldet und hatte daher das ein oder andere Gespräch mit meiner Berufsberaterin.
Dabei ging es unter anderem auch um BAB.
Dazu sagte sie mir, dass BAB ausschließlich bei Erstausbildungen gezahlt würde. (Ob da irgendwelche Einzelfälle anders entschieden werden weiß ich nicht)
Zudem kommt noch das BAB nur bei betrieblichen, nicht aber bei schulischen Ausbildungen gezahlt wird. Da die OTA Ausbildung aber als schulische Ausbildung gehalten wird, gibt es hierfür von vornerein kein BAB. So sind zumindest meine Infos von der guten Dame ;)
Also solltest du dir über andere alternativen Gedanken machen.

LG :hippy:

Da muss ich dir leider widersprechen. Meine erste "schulische" Ausbildung wurde auch durch das Bafög-Amt gefördert.
Eine schulische Ausbildung unterscheidet sich ggü. einer normalen Ausbildung, dass man grundsätzlich in der Schule ausgebildet wird und keine Vergütung bekommt (>theo. als praxis). Da sich die OTA-Ausbildung im gegensatz zur eben genannten Definition widerspricht kann das wohl nicht hinhauen.

....

Ich werde morgen mal zum Bafög-Amt rennen und mich mal schlau machen, sowie zum Bürgeramt um Infos zu erhalten wie das mit dem Wohngeld aussieht. Falls alles für die katz sein sollte, werde ich nicht drum rum kommen den Bildungskredit zu nutzen. Rücklagen habe ich, wollte diese nur nicht für sowas verschwenden.

Edit: Bin ich da falsch informiert oder bekommt man mit 25 noch Kindergeld? Gilt das nicht nur für Studenten??

Echt traurig, wenn man sich überlegt, dass es in unserem Land so viele schnorrer gibt, die vom Staat finanziert werden, aber ein armer Auszubildender auf der Strecke bleiben muss-einfach "unbelievable" :schraube:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss ich dir leider widersprechen. Meine erste "schulische" Ausbildung wurde auch durch das Bafög-Amt gefördert.
Eine schulische Ausbildung unterscheidet sich ggü. einer normalen Ausbildung, dass man grundsätzlich in der Schule ausgebildet wird und keine Vergütung bekommt (>theo. als praxis). Da sich die OTA-Ausbildung im gegensatz zur eben genannten Definition widerspricht kann das wohl nicht hinhauen.

Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder wir schreiben aneinander vorbei *grins* Schulische Ausbildungen werden durch BAföG gefördert, das weiß ich. War bei mir immerhin genau so. Aber als ich nach BAB fragte, wurde mir von vorherein gesagt, das BAB nur bei betrieblichen Ausbildungen gewährt würde. Wobei ich mich immer gefragt habe wieso man BAB kriegt trotz Ausbildungsvergütung (und das nicht zu knapp wie ich bei meiner Freundin feststellen konnte - also BAB) und bei einer schulischen Ausbildung, wo es keine Vergütung gibt und oft sogar nich Schulgeld gezahlt werden muss nicht. Gut dafür gibt es ja auch BAföG, aber das ist ja auch nicht so super viel. Wie gesagt, es hieß damals mir stünden höchstens 212 Euro zu. Und dann wird ja noch nach dem elterlichen Gehalt abgezogen (oder auch nicht).
 
Danke erstmal für die zahlreichen Tipps von Euch.

Rücklagen habe ich, wollte diese nur nicht für sowas verschwenden.

[...]
Echt traurig, wenn man sich überlegt, dass es in unserem Land so viele schnorrer gibt, die vom Staat finanziert werden, aber ein armer Auszubildender auf der Strecke bleiben muss-einfach "unbelievable" :schraube:


Hallo,
also wenn Du Rücklagen hast, dann nutz die!
Ein Ausbildungsgehalt in Kombination mit Eigenkapital ist mehr, als mancher Student hat.
 

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