Kindergeld und Pendlerpauschale

smilla

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Hallo erstmal.

Ich mache nun auch endlich eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin... wie auch immer... ;-)

Nun habe ich folgende Frage:

Ich bekomme im ersten Ausbildungsjahr 714€ brutto, also ca. 530€ netto...

Das heißt ich würde im 3. Lehrjahr mit ca. 630€ netto plus weihnachts- und urlaubsgeld auf über 7680€ netto im jahr kommen und somit keinen kindergeldanspruch haben...

Ich wohne aber nicht mehr bei meinen eltern, sondern bei meinem freund und fahre jeden tag ca. 60 km mit dem zug zur schule hin und eben auch wieder 60 km zurück :-) also insgesamt 120 km am tag.

kann ich diese strecke als werbungskosten auf meinen nettolohn dann umrechnen und sie von diesem abziehen?

denn als hauptwohnsitz habe ich bis jetzt noch den ort angegeben, in dem meine eltern wohnen und wo auch meine ausbildungsstätte ist und nun bin ich ja irgendwie selber schuld, dass ich jeden tag so weit zur schule fahren muss... könnte ich das dann trotzdem als werbungskosten (und wieviel wäre das dann eigentlich????) anrechnen lassen, oder muss ich mich dann auch hauptwohnsitzlich uummelden????

fragen über fragen...

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :rocken:

macht euch noch nen schönen abend... eure smilla
 
Kann schon gut sein, dass Du bei dem Einkommen keinen Kindergeldanspruch mehr hast. Hab ich auch nicht bekommen. Und wenn sie Dir das Geld jetzt zahlen und in nem halben Jahr feststellen, dass Du es eigentlich doch nicht hättest bekommen sollen, musst Du alles wieder zurückzahlen. Ist einer Freundin von mir so ergangen. Lass es Dir doch am besten genau erklären und ausrechnen von der Kindergeldkasse (oder wie auch immer die sich jetzt nennen). Vielleicht kommt nicht das Ergebnis raus was Du Dir wünschst, aber Du bist wenigstens gut informiert und auf der sicheren Seite.

Mit dem Hauptwohnsitz hatte ich ein tolles Erlebnis, dass noch gar nicht so lange her ist. Und zwar bin ich von nem knappen Jahr umgezogen und hatte das Ummelden erstmal total vergessen. Als es mir wieder einfiel hat der freundliche Herr am Telefon zu mir gesagt, dass ich entweder sofort vorbeikommen muss oder ansonsten mit einer Strafe wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit zu rechnen habe. Schock!!! Er hat mir dann erklärt, dass sich der Hauptwohnsitz eines Menschen autmomatisch immer dort befindet, wo er den größeren Teil seiner Zeit verbringt. Weiterhin sei man verpflichtet, sich binnen 5 Werktagen nach dem Umzug umzumelden, ansonsten kann man vom Ordnungsamt eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, weil man seiner Ordnungpflicht in dem Fall nicht nachgekommen ist. Die Summe weiß ich nicht mehr, da müsst ich lügen. Keine Ahnung ob das überall so ist oder ob der Mensch mir einfach nur Mist erzählt hat, aber ich habe mich für die "Sofort-Variante" entschieden.

Als ich zur Ausbildung bei meinen Eltern ausgezogen bin wollte ich auch den Erstwohnsitz dort belassen, habe es dann aber nicht getan. Für mich hat es letztenendes eh keine großen Unterschied ergeben, den Zweitwohnsitz kann man ja bei den Eltern belassen um die heimatliche Verbindung zu erhalten. Zweitwohnsitz hin oder her, anmelden musst Du Dich auf jeden Fall in dem Ort wo Du jetzt mit Deinem Freund zusammenlebst.

Gruß Anika
 
Hallo smilla,
die Penlerpauschale bezieht sich auf die anrechenbaren WErbungskosten im Rahem der Steuererklärung. Diese kannst Du rückwirkedn für ein Jahr machen, solltest dafür aber alle Belege, Quittungen für Fachbücher, Dienstkleidung etc. sammeln. ES gibt einen Betrag, über den Du gesamt ertmal drüber kommenmusst, um überhaupt etwas zurück zu bekommen.
Ich glaube, dass der mom. bei etwa 1200 Euro im Jahr lieget. Also Du musst Werbungskosten haben, die über diesen Betrag gehen.....dann wird dieses auf DEine Lohnsteuer angerechnet. Wenn Du fleissig Belege etc. sammelst, dann kann es ein, dasss Du beim Lohnsteuerjahresuagleich ein wenig der gezahlten Lohnsteuern zurückbekommst.
Aber eben nicht pauschal das, was Du ausgegeben hast :-)


Inwieweit man das jetzt auf das Kindergeld anrechnen kann, weiss ich nicht......ich glaube aber, das sind "2 Paar Schuhe".

Schwierig könnte es bezüglich des Wohnsitzes werden. Wenn Du bei Deinem Freund wohnst, dann müsstest Du Dich ummelden- wie Anika schon geschrieben hat. Ausserdem wäre zu überlegen, ob Du zwei Wohnsitze behälst.....es gibt Städte, die eine sog. "Zweitwohnsitzsteuer" erheben!

LG,
Lille
 
Habe auch mal eine Frage zu dem Thema und hoffe mir kann jemand helfen. Ziehe demnächst in meine Ausbildungsstadt. Dort wird eine Zweitwohnsteuer erhoben, daher wäre es ja schlauer wenn ich dort meinen Hauptwohnsitz anmelde. Nur kann ich dann, wenn ich nächstes Jahr die Einkommensgrenze fürs Kindergeld überschreite, Heimfahrten als Werbungskosten geltend machen um nachträglich Kindergeld zu kriegen? (bzw. meine Eltern.) Oder werden die Heimfahrten nicht mehr anerkannt wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht bei meinen Eltern habe, sondern bloß den Zweitwohnsitz... das ist alles so kompliziert:knockin:
 
Hallo,
musst Du nicht eh dort den Hauptwohnsitz anmelden, wo Du Dich überwiegend aufhälst?
Meines Wissens nach kannst Du lediglich den Zweitwohnsitz bei den Eltern anmelden (und Steuern dafür zahlen)...oder es eben bleiben lassen.
 
Ja sicher muss man den Hauptwohnsitz theoretisch dort anmelden wo man sich am häufigsten aufhält. Und das ist zwar meine Aubsildungsstadt, aber wenn ich dann bei den Werbungskosten fürs Kindergeld keine Heimfahrten anrechnen kann wär das doof :gruebel: Im Wohnort meiner Eltern gibt es keine Zweitwohnsitzsteuer. Eben nur im Ausbildungsort...
 
Werbungskosten und Kindergeld haben sowieso nichts miteinander zu tun. Bei den Fahrtkosten kannst Du nur die Fahrten vom Wohnort zur Arbeit von der Steuer absetzen. Besuche zu Hause sind nicht notwendig, um Deine Ausbildung zu machen oder Deinen Beruf auszuüben - und nur diese Notwendigkeiten sind als Werbungskosten absetzbar.
 
Ich will die Kosten ja auch nicht von der STEUER absetzen, sondern wenn man wegen zu viel Einkommen kein Kindergeld mehr erhält kann man es nachträglich beantragen in dem man Mehrwerbungskosten nachweist. Und DA kann man Heimfahrten eben angeben. Zwar auch nur auf 30 Wochen im Jahr begrenzt, aber egal. Da zählt ja jeder Euro. Nur denke ich, dass die Familienkasse dann meinen könnte wo ich meinen Hauptwohnsitz haben ist auch mein Zuhause, aber das stimmt ja so nicht. Und Fakt ist: Ich werde 3-4mal pro Woche nach Hause fahrn...
 
Hallo claudia,
es ist richtig, dass man solche "Rechenspielchen" auch in puncto Kindergeld machen kann ...einige meiner Schüler tun das ebenfalls.
Natürlich können diese "Sonderausgaben" dann kein zweites Mal in der Steuererklärung auftauchen!
Zu den Einzelheiten (wie oft eine Heimfahrt angerechnet werden kann etc.) weiss ich leider nichts.

@Anne:
Wenn Du eh dort den Erstwohnsitz anmelden musst und auch im Falle des Zweitwohnsitzes Steuerpflichtig wärst, dann ist es eben die Frage, ob es andere Möglichkeiten gäbe, es Dir "Schönzurechnen"...
Kann man denn auch Sonderausgaben für Lehrmittel (z.B. einen Laptop?) oder für Dienstkleidung (Birkenstocks...) anrechnen?

Zur Not such Dir Hilfe bei einem Profi ...auch Steuerberater haben eventuell den einen oder anderen Tipp für Deine spezielle Situation parat.
 
Hallo

Ich glaube hier werden zwei Begriffe gehörig durcheinander gewürfelt.

Der Hauptwohnsitz ist dort wo man sich die meiste Zeit (überwiegend) aufhält.

Für die Steuer ist meines Wissens was ganz anderes von Interesse, nämlich der Lebensmittelpunkt und der muss nicht immer am Hauptwohnsitz sein.

Die Richtlinie 9.10 LStR 2008 benennt es im Einzelnen.

Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.


Also kann Anne9888 den Hauptwohnsitz am Ort der Ausbildung anmelden, um der Zweitwohnsteuer zu entgehen.

Grüße
 
DANKE PATMUC! Deine Antwort hat mir wirklich mal geholfen. Finde das nämlich auch, dass der Lebensmittelpunkt nicht unbedingt der Hauptwohnsitz sein muss.

Und es geht mir NICHT um die STEUER, sondern ums Kindergeld. Das werd ich voraussichtlich im Jahr 2009 nicht mehr bekommen. Es gibt aber die Möglichkeit im Nachhinein Werbungskosten zu belegen, die über dem Pauschbetrag von 920Euro liegen und so das Kindergeld nachträglich zu bekommen. Und da kann man Arbeitsmittel (z.B. Bücher, Berufskleidung usw.) und so wie es die bei der Familienkasse gesagt hat, auch Heimfahrten angeben.

Ich will also nix von der Steuer absetzten, sondern nur nachträglich Kindergeld über Mehrwerbungskosten kriegen.
 
So. Habe nun also meinen Hauptwohnsitz in Leipzig (Ausbildungsort) angemeldet. Und die Wohnung bei meinen Eltern bzw. das Zimmer als Nebenwohnung belassen. Habe nämlich noch rausgefunden, dass mir eine Zweitwohnung nur für kindergeldbezogene Werbungskosten nützen würde, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Das ist ja aber nicht der Fall, da eine Zimmer nunmal kein Haushalt ist.
Hab mich langsam schon mit dem Gedanken abgefunden nächstes Jahr kein Kindergeld mehr zu kriegen... :knockin: Aber probieren werd ichs trotzdem. Zumindest hinterher. Falls es mir doch zugeständen hätte. Aber das wird sich ja zeigen.
 
Habe nämlich noch rausgefunden, dass mir eine Zweitwohnung nur für kindergeldbezogene Werbungskosten nützen würde, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Das ist ja aber nicht der Fall, da eine Zimmer nunmal kein Haushalt ist.

Ich glaube, für einen rechtlichen "Haushalt" kommt es nicht auf die Größe nach Quadratmetern an. Dein Zimmer am Ausbildungsplatz ist ein Haushalt. Die Frage ist, ob der Wohnsitz bei Deinen Eltern auch einer ist (ich nehme an, dafür entstehen Dir keine Mehrkosten).

Wahrscheinlich ist es wirklich am besten, wenn Du Dich an einen Steuerberater wendest.
 
Hab ich doch gesagt. Dass mein Zimmer bei meinen Eltern kein Haushalt ist. Klar hat das nichts mit Quadratmetern zu tun. Und meine Wohnung in Leipzig ist ein Haushalt. Somit führe ich eben keinen doppelten Haushalt. Sondern nur den einen. Am Ausbildungsort.
 
Hab ich doch gesagt. Dass mein Zimmer bei meinen Eltern kein Haushalt ist. Klar hat das nichts mit Quadratmetern zu tun. Und meine Wohnung in Leipzig ist ein Haushalt. Somit führe ich eben keinen doppelten Haushalt. Sondern nur den einen. Am Ausbildungsort.

Entschuldige bitte, ich dachte, Du meinst es genau anders herum! :knockin:
 
bin so traurig.

hab oktober 07 - sep 08 brutto 729 bekommen und hab somit noch kindergeld erhalten.
jetz hat die familienkasse " spitz gekriegt " dass ich im 2.ten jahr über der einnahmegrenze liege und will mir das kindergeld streichen.
schlimm genug, doch das dicke ding kommt erst.

rückwirkend für die allgemein durchgesetzte gehaltserhöhung in der krankenpflege ( ausbildung ) habe ich okt 08 eine nachzahlung bekommen, die rückwirkend für die gehaltserhöhung ab jan08 stehen sollte.
durch diese nachzahlung ist meine jahreseinnahme aber über die erlaubte grenze der familienkasse gestiegen !! jetzt soll ich das alles zurückzahlen !
aber ich kann doch überhaupt nichts dafür ! wie kann ich denn ahnen, dass mein gehalt unterwartet erhöht wird??
ich finde das total ungerecht und möchte mal wissen, ob das überhaupt erlaubt ist??

generell kann ich echt nur sagen- lieber kindergeld als sone läppsche gehaltserhöhung. da sieht man ja, was man davon hat :cry:.

grüßle

Jo
 
Wie hoch ider denn die Eröhung?
Dürfte alles recht knapp werden.
Brutto zählt nicht, sondern netto. Die Sozialbeiträge gehen ab.
Ansonsten musst du mal schauen, wass du noch an Werbungskosten geltend machen kannst.
Kommst du damit auch nicht drunter - hast halt Pech und verdienst genug ;)
 
Also ich habe vor in meiner Ausbildung (2003-2006) für alle 3 Jahre Kindergeld bekommen, da lt. Kindergeldstelle die Werbungskosten abgerechnet werden dürfen, auch das Wegegeld (km zum Arbeitsplatz) durfte ich angeben und somit war ich unter der Grenze.
 
Soweit ich weiss bekommt man im 1. und 2.(geschikt) Jahr auch noch Kindergeld.
Ist aber nach TVöd eine ganz knappe Sache.
Kann man eigentlich immer 960€ Werbepauschale abziehen?:-?

Habe ein bischen Sorge wegen dem Kindergeld...!:!:
 

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