Hallo erstmal.
Ich mache nun auch endlich eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin... wie auch immer...
Nun habe ich folgende Frage:
Ich bekomme im ersten Ausbildungsjahr 714€ brutto, also ca. 530€ netto...
Das heißt ich würde im 3. Lehrjahr mit ca. 630€ netto plus weihnachts- und urlaubsgeld auf über 7680€ netto im jahr kommen und somit keinen kindergeldanspruch haben...
Ich wohne aber nicht mehr bei meinen eltern, sondern bei meinem freund und fahre jeden tag ca. 60 km mit dem zug zur schule hin und eben auch wieder 60 km zurück also insgesamt 120 km am tag.
kann ich diese strecke als werbungskosten auf meinen nettolohn dann umrechnen und sie von diesem abziehen?
denn als hauptwohnsitz habe ich bis jetzt noch den ort angegeben, in dem meine eltern wohnen und wo auch meine ausbildungsstätte ist und nun bin ich ja irgendwie selber schuld, dass ich jeden tag so weit zur schule fahren muss... könnte ich das dann trotzdem als werbungskosten (und wieviel wäre das dann eigentlich????) anrechnen lassen, oder muss ich mich dann auch hauptwohnsitzlich uummelden????
fragen über fragen...
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
macht euch noch nen schönen abend... eure smilla
Ich mache nun auch endlich eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin... wie auch immer...
Nun habe ich folgende Frage:
Ich bekomme im ersten Ausbildungsjahr 714€ brutto, also ca. 530€ netto...
Das heißt ich würde im 3. Lehrjahr mit ca. 630€ netto plus weihnachts- und urlaubsgeld auf über 7680€ netto im jahr kommen und somit keinen kindergeldanspruch haben...
Ich wohne aber nicht mehr bei meinen eltern, sondern bei meinem freund und fahre jeden tag ca. 60 km mit dem zug zur schule hin und eben auch wieder 60 km zurück also insgesamt 120 km am tag.
kann ich diese strecke als werbungskosten auf meinen nettolohn dann umrechnen und sie von diesem abziehen?
denn als hauptwohnsitz habe ich bis jetzt noch den ort angegeben, in dem meine eltern wohnen und wo auch meine ausbildungsstätte ist und nun bin ich ja irgendwie selber schuld, dass ich jeden tag so weit zur schule fahren muss... könnte ich das dann trotzdem als werbungskosten (und wieviel wäre das dann eigentlich????) anrechnen lassen, oder muss ich mich dann auch hauptwohnsitzlich uummelden????
fragen über fragen...
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
macht euch noch nen schönen abend... eure smilla