Frage zu Kindergeld, wg. Gesetzänderungen

sunshinny

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Sekretärin
Hallo zusammen,
nach dem ich eine gefühlte Ewigkeit mit googeln und Steuerforen durchsuchen verbracht habe, versuche ich mein Glück hier...

Ich bin noch in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Für 2006 habe ich auch noch Kindergeld erhalten, nach meiner Berechnung komme ich aber leider nicht 2007 unter die Einkommensgrenze mehr, selbst nach Abzug des Paschalbetrages von 920 €. Jetzt versuche ich es mit den Werbungskosten (Arbeitsmittel, Bücher, usw.), dazu habe ich aber leider noch ein paar Fragen...

Ab 2007 kann man als Fahrtkosten zwischen zuhause und Arbeitsstätte leider nur noch die sog. Entfernungspaschale ab dem 21. km mit 0,30€ ansetzen.
Das reicht bei mir leider nicht...

- Kann ich eigentlich bei einer Lerngruppe die gesamten Kilometer ansetzen oder auch erst ab dem 21. km???

- Wir fahren im Sommer auf Studienfahrt, kann ich die Kosten von 250 € dafür auch ansetzen???

- Zum Punkt Arbeitskleidung: Die Anschaffungskosten kann ich ja absetzen, aber wie ist es mit der Reinigung? Wieviel darf man denn da ansetzen???

Ich hoffe es kann mir jemand helfen...

Vielen lieben Dank im Voraus!
 
bin mal gespannt auf antworten, da mich selbiges interessiert.........
 
Wie sieht diese Änderung denn konkret aus!? Und gilt diese bundesweit?
 
Ab 2007 erhalten Eltern für ihr Kind nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Bisher betrug die Altersgrenze 27 Jahre. Wer heute älter ist als 24 Jahre, profitiert noch von der alten Regelung. Denn die Altersgrenze wird schrittweise abgesenkt.
Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre
Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre

Außerdem kann man die Fahrtkosten nur noch ab dem 21. km als Werbungskosten absetzen, das auch nur für die einfache Strecke.

Ist echt kompliziert, wenn man in der Ausbildung mehr als die Einkommensgrenze von 7680€ verdient, und trozdem auf das Kindergeld angewiesen ist.

Muss jetzt hart darum kämpfen (und rechnen...)
 
Ein vielleicht hilfreicher Link...

Hallo,

ich hab mich auch gerade erst aus nem ähnliches Anlass mit dem ganzen thema beschäftigt und mir wurde folgender Link empfohlen:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html

Ich hoffe der funktioniert. Ich bekomme nach dem Tariflohn in der Ausbildung, jetzt im 2. Lehrjahr noch Kindergeld. Ab 2008 isses dann eh vorbei, bin 83er Jahrgang.
 
Ihr wisst aber schon das seit der Neuregelung die Sozialabgaben abgezogen werden dürfen?! D.h. du musst mit dem nettowert (+die paar Euro Steuern die im 3. Jahr dazukommen) rechnen

Damit dürfte man ohne Nebenjobs keine probleme bei der Ausbildung haben.
Im 2. Jahr wars recht kompliziert, aber als dann die neuen Richtlinien rauskame kein Problem mehr...
 
ist das wirklich wahr?

ich hab mir ausgerechnet, dass ich brutto im jahr irgendwas mit 8700 euro verdienen würde, netto läge der betrag jedoch unter der einkommensgrenze bei ( etwa ) 6700.

Heißt das, ich muss mir um mein Kindergeld keine Sorgen machen?
Man, mir würde echt ein Stein vom Herzen fallen. Bitte bestätige mir nochmal jemand, dass das auch stimmt!


Jolanda
 
Hallo Jolanda,

niemand von uns entscheidet hier über die Gewährung von Kindergeld im Detail, deshalb orientiere dich dort: Kindergeld - arbeitsagentur.de

Fragen, die auch dort nicht beantwortet sind, erfragst du am besten selbst vor oOrt, die Familienkasse ist eine Abteilung der Arbeitsagentur!
 
Also das hier niemand entscheidet ist natürlich richtig.

Aber da ich mich vor einiger Zeit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe ist es wirklich so.

Einkommen (Brutto) - Sozialversicherungsbeiträge - (920 € Werbungskosten) mehr als 7680 € raus hast (Achtung auch Zinserträge/Mieterträge etc zählen zum Einkommen, dann bekommst du kein Kindergeld. Wenn du weniger Verdienst dann bekommst du das.

Wie im Beitrag schon geschrieben liegt die Grenze bei 25. Lebensjahr


ist das wirklich wahr?

ich hab mir ausgerechnet, dass ich brutto im jahr irgendwas mit 8700 euro verdienen würde, netto läge der betrag jedoch unter der einkommensgrenze bei ( etwa ) 6700.

Heißt das, ich muss mir um mein Kindergeld keine Sorgen machen?
Man, mir würde echt ein Stein vom Herzen fallen. Bitte bestätige mir nochmal jemand, dass das auch stimmt!


Jolanda
 
werden die werbungskosten immer mit 920 euro veranschlagt? oder wie muss man das nachweisen?
 
halli hallo,
meines erachtens kann man bei den werbungskosten immer/überall mindestens von 920 € ausgehen - auch wenn man die womöglich gar nicht ausgegben hat.
mal auf die links schauen, hilft weiter.
 
Gehalt+ Unterhalt vom Vater+ Kindergeld

hallo :wavey: , habe mal eine wichtige frage.

habe kein anderes forum gefunden :weissnix:... oje.

ich gehe ab oktober in ausbildung, verdiene dort 737 € brutto. bekomme dann noch 248 € unterhalt von meinem vater+ eventuell kindergeld von 154 €.

nun meine frage... steht mir das kindergeld bei dem gehalt überhaupt noch zu, oder wird eventuell auch NOCH der unterhalt dazu gerechnet??? der ist ja nicht grad wenig. fände ich ein wenig blöd, wenn es so wäre :angry:.

ich bedanke mich schon einmal für eure antworten.:bussis:

lg jeany
--
 
Hallo,

also ich hab so ein ähnliches Problem. Ich werde jetzt im September meine Ausbildung beginnen. Ich werde ebenfalls ein Brutto Gehalt von 737€ verdienen. Bis 640€ Netto bekomm ich Kindergeld, das habe ich mir ausgerechnet, sind dann exakt 7,680€. Und so viel ich weiß wird unser Bruttogehalt im 1. Lehrjahr unter 640€ liegen, da bin ich mir eigentlich relativ sicher.
Aber jetzt mein Problem, ich werde ab September nicht mehr zuhause wohnen, somit steht mir ja eigentlich das Kindergeld zu. Da ich ja nicht mehr zuhause wohne und meinen Eltern keine Kosten verursache, habe ich einen Anspruch auf das Kindergeld.
Ich habe hier im Forum schonmal darüber gelsen, aber leider hab ich die Seiten auf dem Paltop gespeichert und dieser ist jetzt kaputt, deswegen weiß ich die Seiten nich mehr (Sorry, musste es ja erklären :) )
Vielleicht kann mir jemand jetzt helfen, das Leben mit Kindergeld wäre schon wesentlich besser. Ich habe leider keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, da meine Eltern zu viel verdienen, aber auch nicht wirklich die Möglichkeit haben, mir monatlich immer was dazu zu geben, ist eine sehr verzwickte lage bei mir. Also vielleich tkann mir da ja jemand helfen.
Und was genau sind diese Werbungskosten, da bin ich noch nicht wirklich hinter gestiegen!

Viele Liebe Grüße Eisprinzessin
 
halli hallo,
ich habe mich auch viel mit dem thema versucht auseinander zu setzen & einfach ist es nicht den überblick dabei ganz zu verlieren.
aber ich kann ja mal versuchen nen kurzen ueberblick zu schaffen, soweit es mich betrifft/betraf.

1. bei einem gehalt von ca. 730€ [(brutto) 1.Jahr] + kindergeld steht mir gar kein unterhalt von eltern mehr zu, hat man mir beim jugendamt erklärt

2. man rechne das gehalt (brutto) von 12 Monaten zusammen, vorsicht: ändert sich meist innerhalb von 12 monaten; hinzu kommen:
- evtl. 13. gehalt (Urlaubs -& "weihnachtsgeld)
- alle zuschläge (schichtzulagen, wechselschichtzulagen etc. - kann bei
ca. 4 einsätzen im jahr schon was zusammen kommen)

2.1 da kommt schon mal einiges zusammen - davon zieht man jetzt ca. 20% ab (SV-Beiträge; genauen %satz kann man sich ja ausrechnen)

2.2 von dem was dabei herauskommt werden weitere 920€ pauschal (Werbungskosten) abgezogen, dazu zählt ne ganze menge
- fahrkosten, kleidung (amb. Einsätze), Arbeitsschuhe, Fachliteratur, jedes blatt papier, jeder stift, jede kopie, die man anfertigt / kauft, PC-kosten; halt alles, was in irgendeinem zusammenhang mit der Arbeit(Ausbildung) gebracht werden kann - kann also auch 920€ ueberschreiten

Wenn jetzt alles abgezogen ist erhalten wir den NettoBetrag, der 7,680€ nicht ueberschreiten sollte

im ersten Jahr sollte es keine probleme geben, wird wohl kaum ueberschritten

im 2ten jahr wirds knapp, ich werde nach angaben der familienkasse drunter bleiben

im 3.Jahr liege ich mit ca. 1,600 € drueber, muesste also das komplette kindergeld (1848€) zu 100% ausgeben und absetzen (PC z.B. kann man meist nur zu 50% ueber drei jahre verteilt absetzen)
- werde es gar nicht erst beantragen oder evtl. rückwirkend...

So, viel geschrieben, hoffentlich einigermaßen ueberschaubar.

DAS EINFACHSTE ist es, sich bei seiner zuständigen Familienkasse zu erkundigen; denen muss man eigentlich einen Ausbildungvergütungsnachweis geben, aus dem die das nettogehalt fuer die meist naechsten 2 jahre errechnen,d.h. die sagen einem auch, ob sie die lohnsteuerbescheinigung 2007/2008/2009 prüfen oder nicht.

so, ich hoffe, ich hab jetzt nicht noch mehr verwirrung geschaffen & konnte evtl. etwas helfen
einach ist es nicht, aber der gang zur Familienkasse kann einem viel arbeit + rechnerei abnehmen

mfg
valent!n
 
@ valent!n.

danke erstmal für deine überschaubare antwort! hat mir wirklcih weiter geholfen.

nun noch kurz eine andere frage. du hast gesagt, es steht einem dann kein unterhalt mehr von den eltern zu.

stimmt das denn wirklich? denn wenn mir dann am ende 248€ fehlen, macht sich das schon bemerkbar :o.

naja, werde nächste woche mal beim jugendamt anrufen :weissnix:.

lg jeany
--
 
Hallo zusammen,
nach dem ich eine gefühlte Ewigkeit mit googeln und Steuerforen durchsuchen verbracht habe, versuche ich mein Glück hier...

Ich bin noch in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Für 2006 habe ich auch noch Kindergeld erhalten, nach meiner Berechnung komme ich aber leider nicht 2007 unter die Einkommensgrenze mehr, selbst nach Abzug des Paschalbetrages von 920 €. Jetzt versuche ich es mit den Werbungskosten (Arbeitsmittel, Bücher, usw.), dazu habe ich aber leider noch ein paar Fragen...

Ab 2007 kann man als Fahrtkosten zwischen zuhause und Arbeitsstätte leider nur noch die sog. Entfernungspaschale ab dem 21. km mit 0,30€ ansetzen.
Das reicht bei mir leider nicht...

- Kann ich eigentlich bei einer Lerngruppe die gesamten Kilometer ansetzen oder auch erst ab dem 21. km???

- Wir fahren im Sommer auf Studienfahrt, kann ich die Kosten von 250 € dafür auch ansetzen???

- Zum Punkt Arbeitskleidung: Die Anschaffungskosten kann ich ja absetzen, aber wie ist es mit der Reinigung? Wieviel darf man denn da ansetzen???

Ich hoffe es kann mir jemand helfen...

Vielen lieben Dank im Voraus!

Hallo,
was ist eine Lerngruppe? Setzt doch ganz frech die gesamten km an. Die streichen schon wenn ihnen das nicht passt. Ebenso die Kosten für die Studienfahrt.
Wenn du nicht auf die Pauschale kommst lasse sämtliche Quittungen und Belege in der Schublade. Wenn du über die Pauschale kommst mußt du jede Quittung und jeden Beleg vom Blatt Papier über den Bleistift, Radiergummi bis hin zum Fachbuch mit ans Finanzamt schicken.
Für die Anschaffung von Arbeitskleidung liegt die Pauschale glaube ich bei 200,00 €uro pro Jahr.
Für die Reinigung der Arbeitskleidung gibt es auch Pauschalen je kg./Wäsche. Die hängt von der Waschtemperatur ab. Trocknerkosten können auch abgesetzt werden. Die Sätze habe ich jetzt aber nicht im Kopf.
Wenn du mit dem Auto zum Einkaufen von Schulmaterial fährst kannst du da auch kmGeld geltend machen. Parkgebühren gehen selbstverständlich auch zu Lasten des Finanzamtes. Selbstverständlich können auch Fahrten mit dem ÖPNV geltend gemacht werden.

Aber wieso Reinigung der Arbeitskleidung. Das ist Aufgabe deines Arbeitgebers.

Wir malchen unsere Steuer schon seit Jahren mit dem Wieso Sparbuch und fahren damit sehr gut.
Andrea
 
Also bei mir wird es mit dem Kindergeld und den 7680 Euro "netto" für das Jahr 2008 ziemlich knapp.

bis Oktober hab ich 600 dann 3 Monate 645 und dann noch das weihnachtsgeld von ca 550 und das sind dann 7900
Man zieht zwar die Werbungskosten von ca 920 euro pauschal dann ab (bzw das Amt) aber dann gibts ja noch WE zulagen und Feiertage... und die konnte mir der AG natürlich noch nicht bescheinigen. Ich fürchte nun das die mir ärger machen wenn ich das so einschicke... seufz

Hat da jemand erfahrungen? Immerhin haben doch viele mit mir nun das gleiche Problem, oder?
LG
beetlejuice23
 
Also bei mir wird es mit dem Kindergeld und den 7680 Euro "netto" für das Jahr 2008 ziemlich knapp.

bis Oktober hab ich 600 dann 3 Monate 645 und dann noch das weihnachtsgeld von ca 550 und das sind dann 7900
Man zieht zwar die Werbungskosten von ca 920 euro pauschal dann ab (bzw das Amt) aber dann gibts ja noch WE zulagen und Feiertage... und die konnte mir der AG natürlich noch nicht bescheinigen. Ich fürchte nun das die mir ärger machen wenn ich das so einschicke... seufz

Hat da jemand erfahrungen? Immerhin haben doch viele mit mir nun das gleiche Problem, oder?
LG
beetlejuice23


Hallo,
auf den Lohnzetteln steht ja auch immer der Jahrtesverdienst drauf. So hast du einen Überblick was du brutto und netto verdienst hast und wieviel Sozialabgaben und Lohnsteuer zu schon bezahlt hast.
Wenn du mit dem Pauschalbetrag nicht hin kommst mußt du rechnen. Das heißt jder Bleistift und jedes Blatt Papier wird angegeben. Das geht allerdings nur wenn du sämtliche Kassenzettel aufgehoben hast. Diue Fahrkostedn für die Anschaffung von Schulmaterial kannst du auch dem Finanzamt aufs Auge drücken. Dazu zählen auch Druckerpatronen und -papier. Wenn es immer noch nicht reicht mußt du kurzfristig die eine oder andere Anschaffung tätigen wie z.B. neue Arbeitsschuhe (auf der Quittung muß aber Arbeitsschuhe stehen) oder ein zwei Bücher mit Titelangabe.
Wenn du im Wohnheim wohnst kannst du Heimfahrten zu deinen Eltern angeben. Fahrkosten wenn du noch zu Hause wohnst.
Wir machen unsere Steuer schon seit Jahren mit dem Wiso Sparbuch. Wenn irgendwas nicht übereingestimmt hat dann nur weil es vom Finanzamt nicht anerkannt wurde. Die Kosten dafür kannst du auch wieder in den Werbungskosten geltend machen. Frag jemand der es hat ob du die CD´s und das Handbuch ausgeliehen bekommst damit du deine Steuer auch damit machen kannst.
Wenn du da deine Daten und Zahlen vor Jahresende eingibst hast du schon mal einen Überblick ob es reicht oder ob du noch Geld ausgeben mußt. Da das Weihnachtsgeld in Nov. augsgzahlt wird bekommst du damit schon einen guten Überblick. Deine Wochenend und Feiertagszuschläge hast du bis dahin außer wenn du Weihnachten arbeiten mußt. Heiligabend und Silvester zählen je als halber Arbeitstag. Auch wenn die WE ujnd Feiertzage nicht drauf sind kannst du dir ungefähr ausrechnen was du dafür raus kriegst. Siehe einfach auf deinen Abrechnungen nach. Da ist das ja extra aufgeführt.
Andrea
 
Ja das ich die Werbungskosten dann (wenn es mehr wie pauschal sein soll) komplett nachhalten muss usw hab ich auch schon erfahren.. aber danke. Ich hatte nur gedacht, jemand verdient das gleiche wie ich und sagt mir jetzt das passt schon ohne Rechnerei :D
Mal schauen was die Familienkasse mir antwortet.
 
Hallo,
das kannst du vergessen daß dir jemand sagt das passt oder das passt nicht. Jede/r hat andere Voraussetzungen. Das fängt beim Wohnen an. Einige wohnen im Wohnheim und können so in der Regel keine Fahrkosten geltend machen. Andre wohnen 50 km vom Krankenhaus weg und fahren die Strecke jeden Tag. Dann kommen die Zuschläge (Schicht, WE, Feiertage) dazu.
Die Familienkasse wird dir auch sagen daß sie deine Unterlagen (Lohnabrechnung -incl. Zuschläge-, Werbungskosten -pauschal oder detailiert-) brauchen.
Familienkassen sind in der Regel immer etwas langsam. Das kann also dauern.
Du kannst höächstens mal auf der Seite Startseite - www.arbeitsagentur.de unter Geldleistungen, Kindergeld die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld in der Ausbildung nachlesen. Vielleicht hilft dir das ja vorab weiter.
Andrea
 
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